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Kirmes - Was darf sein?

dotl

Themenersteller
Hallo Community,

bei uns gab es vor kurzem ein Schützenfest (Rummel, Kirmes) und ich habe natürlich Fotos gemacht. Nun habe ich auf einigen tollen Schnappschüssen auch andere Menschen drauf, die ich natürlich nicht nach der Genehmigung fragen konnte. Wenn ich die Fotos nun bspw. auf Flickr hochlade, könnte es dadurch Probleme geben.

Wie würdet ihr diese Leute nun entfernen? Besitze Photoshop und habe Kenntnisse, würde mich aber über einen Tipp in diesem Bereich freuen. Weichzeichnen ist eine Möglichkeit, dabei zerstöre ich aber die Stimmung...
 
Tja, jede Art von "nachträglicher Zensur" zerstört nun mal die Stimmung. Darauf hätte man halt bei der Aufnahme achten müssen. Solange diese Menschen "Beiwerk" sind ist alles gut, wenn sie zum Motiv beitragen und erkennbar sind, ist das Bild eben im Zweifelsfall für die Tonne gewesen.
 
eben fix gegoogelt :

Abgebildete Personen

Zwar ist das Veröffentlichen von Abbildungen von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten, allerdings wird diese Regelung durch § 23 KunstUrhbG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.

Quelle :https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
 
Faustregel für Beiwerk: "'Ändert sich die Bildaussage, wenn ich diese Menschen weglasse?" Falls ja, dann sind sie sicher kein Beiwerk.
 
Wenn du Photoshop besitzt und Kenntnisse hast, müsste das doch kein Problem sein.

Einfach die Gesichter so weich oder unscharf zeichnen, dass sie nicht mehr kenntlich sind. Wenn es sich nur um Leute aus der Umgebung handelt, also keine bildfüllende Gesichter, sollte das die Bildstimmung nicht beeinflussen.

Ansonsten kannst du es vielleicht mit der Bereichsreparatur probieren, damit habe ich z.B. mal einen ganzen Strand leergeräumt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du Photoshop besitzt und Kenntnisse hast, müsste das doch kein Problem sein.

Einfach die Gesichter so weich oder unscharf zeichnen, dass sie nicht mehr kenntlich sind. Wenn es sich nur um Leute aus der Umgebung handelt, also keine bildfüllende Gesichter, sollte das die Bildstimmung nicht beeinflussen.

Damit hast du den heutigen Hauptpreis für den schrägsten / untauglichen Tip des Tages gewonnen.:ugly:
Glückwunsch.:D

@TO:
Oben wurde schon das richtige gesagt. Wenn die abgebildeten Personen lediglich Beiwerk sind, dann hast du kein Problem. Zur Definition desselben gibt es gefühlte 100000 Beiträge im Netz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erkennbarkeit hängt nicht nur an Gesichtern... Bisschen in die einschlägige Rechtssprechung einlesen schadet an dieser Stelle nichts und erspart im Zweifel viel Ärger.
 
Danke für die schnelle Hilfe. Ich habe es bisschen bearbeitet -> siehe Anhang.


Wo wir gerade bei sind: Wenn ich beim Training einer Fußball-Mannschaft knipse, darf ich diese doch dann auch hochstellen, ohne von den Spielern gleich verklagt zu werden? Wie verhält es sich dann, wenn ich vor dem Platz Knipse, wenn die Spieler Autogramme geben?
 

Anhänge

Wie soll man denn bei einer Massenveranstaltung vermeiden, daß Leute aufs Bild kommen?
Muß man bei rein privater Nutzung in der Regel auch nicht. Nur daß es hier wohl um andere Nutzung geht, und da entscheidet der Gesetzgeber meist (zum Glück) nicht so sehr danach, wie hoch der Aufwand für denjenigen ist, der etwas veröffentlichen will, sondern um die Art der Nutzung und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.

@dotl
Eigentlich hat Hot_Chili schon alles gesagt (KunstUrhG), obwohl das auch schon seit Jahren in den angepinnten Threads hier im Forum nachzulesen ist.

Ansonsten ist u.U. auch noch
http://haerting.de/de/härting-papers
-> Fotografie und Sport
interessant. Oder etwas allgemeiner
http://www.karstenundschubert.de/pu...trecht/artikel/fotorecht-fuer-fotografen.html
Aber auch die beiden Ausführungen mußt Du natürlich selbstständig lesen und verstehen.

Und im Zweifel/Streitfall gilt dann sowiso das, was der Richter entscheidet. Auch die beiden verlinkten Texte sind schon zwei Jahre alt und es könnten mittlerweile durchaus eininge weitere, relevante Grundsatzurteile ergangen sein, welche die Rechte zur Veröffentlichung erfahrungsgemäß leider immer mehr einschränken.

Wer weiß z.B., ob Du beim Training legal fotografieren darfst (insb. für mehr wie die rein private Nutung) und Deine Veröffentlichung dann auch noch als Berichterstattung angesehen wird (um nur zwei von gefühlt dutzenden von Fallstricken zu nennen).
 
Wie soll man denn bei einer Massenveranstaltung vermeiden, daß Leute aufs Bild kommen?
Hier Wahlkampf:
https://picasaweb.google.com/117975679091728347716/AngieWasHere?noredirect=1#

Alle fragen oder hinterher der armen Angela einen menschenleeren Platz davorshoppen?
Titel dann: Stell Dir vor, es ist Wahlkampf und keiner geht hin?:ugly:


Also die Leute wirken ja eher als Masse und sind nicht als Individuen erkennbar bzw. bildbestimmend.
Zumindest ich habe niemendan erkaannt (ausser Hans ;))
 
Danke für die schnelle Hilfe. Ich habe es bisschen bearbeitet -> siehe Anhang.


Wo wir gerade bei sind: Wenn ich beim Training einer Fußball-Mannschaft knipse, darf ich diese doch dann auch hochstellen, ohne von den Spielern gleich verklagt zu werden? Wie verhält es sich dann, wenn ich vor dem Platz Knipse, wenn die Spieler Autogramme geben?
Je nach dem, wie hochklassig die Fußballmannschaft spielt sind diese Spieler Personen des öffentlichen Lebens und es bedarf keiner Genehmigung diese in der Öffentlichkeit zu fotofrafieren. Also Training, Autogrammstunde, vor dem Spiel auf dem Weg vom Bus in die Kabine etc.
Da bei uns schon in der Bezirksoberliga teilweise 4-stellige Summen gezahlt werden, oder ein Fahrzeug der Golf-Klasse kostenlos zur Verfügung gestellt wird denke ich, dass du ab Landesliga "save" bist
 
und es bedarf keiner Genehmigung diese in der Öffentlichkeit zu fotofrafieren. Also Training, Autogrammstunde, vor dem Spiel auf dem Weg vom Bus in die Kabine etc.
Und woher nimmst Du in dem speziellen Fall die Gewissheit, daß das ganze in der Öffentlichkeit stattfindet? Nur, weil man Zutritt zu einem Gelände hat bedeutet dies nicht, daß es öffentlicher Grund und Boden ist. Ansonten kann durchaus auch auf einem Sportplatz das Hausrecht des Besitzers (hier vieleicht der Verein) gelten.

Und selbst, wenn man dort fotografieren darf heißt das noch lange nicht, daß man die Bilder dann auch überall "hochstellen" darf. Wo das auf der Seite des Vereins oder einem Fußball-Fanforum mit entsprechendem Titel zum Foto noch erlaubt sein könnte, halte ich das als Beispielfoto für ein Mannschaftsbild schon mehr als fraglich.

Im Gegensatz dazu kann die Veröffentlichung der Bilder der untersten Stadtliga für den Leserkreis eines Lokalblattes durchaus auch so interssant sein, daß von einem öffentlichen Interesser einer Berichterstattung mit Bild(ern) ausgegangen werden kann.
 
Es wird immer wieder gerne der Zusammenhang (absichtlich) vergessen:

Wenn eine Person nur Beiwerk ist, dann kann es per definition kein Problem für das Foto sein, wenn man ihr Gesicht verpixelt/schwärzt.

Denn sonst wäre ihr konkretes Gesicht ja wichtig für das Bild.

Und nein, ob man für ein Trivialphoto dann Mannwochen braucht, um das den eigenen Ansprüchen genügend "schön" zu verpixeln, spielt keine Rolle.
 
Muß man bei rein privater Nutzung in der Regel auch nicht. Nur daß es hier wohl um andere Nutzung geht, und da entscheidet der Gesetzgeber meist (zum Glück) nicht so sehr danach, wie hoch der Aufwand für denjenigen ist, der etwas veröffentlichen will, sondern um die Art der Nutzung und die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.

Ehrlich?
Wenn Du in dieser Sache "Entscheidungen", sprich Urteile hast, dann her damit!
 
Es wird immer wieder gerne der Zusammenhang (absichtlich) vergessen:

Wenn eine Person nur Beiwerk ist, dann kann es per definition kein Problem für das Foto sein, wenn man ihr Gesicht verpixelt/schwärzt.

Denn sonst wäre ihr konkretes Gesicht ja wichtig für das Bild.

Verpixelte Gesichter beeinträchtigt natürlich ein Bild auf dem die Personen "nur" Beiwerk sind.
 
Verpixelte Gesichter beeinträchtigt natürlich ein Bild auf dem die Personen "nur" Beiwerk sind.

Nein, zumindest nicht bedeutsam / relevant. Kann ja gar nicht (wenn man die Gesichter nicht gerade neongrün abdeckt, was aber dann mit der Sache nichts zu tun hat).

Und völlig ausbleibende subjektive "Beeinträchtigung" ist auch kein Menschenrecht.

Ein gute umgesetztes Weichzeichnen an einer für das Bild völlig irrelevanten Stelle (sic) sieht man, macht aber eben nix kaputt.

Jede Argumentation, dass man das nicht "kann" zeigt, dass es mehr ist als "Beiwerk".

Ich sage ja nicht, dass man etwas muss, nur, dass jeder, der sich dagegen sträubt, gleichzeitig automatisch verkündet, dass es kein Beiwerk ist.
 
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