• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Kleingewerbe Fotograf

marcomachtfotos

Themenersteller
Also erstmal ein Hallo....
Ich heiße Marco, fotografiere nun seit 3 Jahren ungefähr, manchmal mit gutem und manchmal mit nicht so gutem erfolg :-)

Aber dennoch habe ich mir mal die Gedanken gemacht mich in der Handwerksrolle als Fotograf anzumelden und mich Nebenberuflich Selbstständig zu machen, da dies schon mehr als nur ein Hobby geworden ist.

Aber unsere liebes Deutschland zeigt sich hier auch wieder sehr Bürokratisch....
Eintragung in die Rolle 141 €
BG Papier und Druck 230 €
HWK im ersten Jahr frei... bis 4 Jahre 80€ und ab dem 4 ten Jahr 160 €...
Ordungsamt versucht anzurufen....ohne erfolg....

Aber ich denke mir das man um diese Bezahlungen nicht rum kommt...
Weil ich auch nicht mehr für lau Bilder abgeben möchte...

Oder hat jemand eine andere Idee???

Allzeit gut Licht und tolle Motive
Marco
 
Ja, z.B. hier die Suche-Funktion nutzen und einfach einen der unzähligen Posts dazu durchlesen.

Oder aber auch, wie bei einer Geschäftsgründung üblich, zu einem Steuer- und Wirtschaftsberater gehen und den die Sache erledigen lassen.

Ups - kostet ja Geld...:)
Ja , diesen konkreten Tipp kann ich dir geben: Eine Geschäftsgründung kostet immer Geld.
 
Habe am Montag nen Termin auf der HWK...
mal sehen was da alles auf mich zu kommt...
Würde halt nur ma gerne noch wissen, wo manche nur 20 € für ne Eintragung bezahlen....
Hatte mich schon gefreut das es was weniger ist, aber......
Man ist doch immer besser dran wenn man die Stellen die dafür zuständig sind abklappert...
 
Das mit den 20 EUR ist ein Kleingewerbe. Das geht als Fotograf (Handwerksberuf) wohl in der Form nicht.
 
Es gibt kein "Kleingewerbe". Entweder Gewerbe oder kein Gewerbe. Kleingewerbe, Mittelgewerbe, Großgewerbe ... gibts alles nicht!
Was hier immer wieder verwechselt wir, ist die Kleinunternehmerregelung des Steuerrechts (Umsatzsteuer). Das ist eine völlig andere Baustelle und hat mit Gewerbe genau so viel zu tun: nichts.

Mit den hier in's Spiel gebrachten 20€ sind wohl die Gebühren der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung gemeint. Diese Anmeldung zieht zwangsläufig Mitgliedschaften in anderen Institutionen nach sich.

Steht aber alles schon seit ewigen Zeiten in der FAQ: Fotografengewerbe in D, die oben unter "Wichtig" angepinnt ist.
 
Axo..
Vielen Dank für deine Nachricht...
Da habe ich auch nur mal kurz überflogen...
Werde da mal gezielter reinschauen...
Vielen Dank...

Lg Marco
 
Eine nützliche Information zu diesem Thema findet man hier:

http://www.stadt-postkarte.de/fotograf/informationen.php

unter dem Punkt:
5. Info für Fotografen zu Gewerbe und Einkommen/Umsatzsteuer:
Wobei diese Info Fehler enthält... :evil:

Steuernummer: Jeder, der eine Rechnung schreibt, muss bei dem für ihn zuständigen Finanzamt ( formlos, per Telefon ) eine Steuernummer beantragen. Diese ihm zugewiesene Steuernummer muss auf jeder Rechnung angegeben werden, wenn die Rechnungssumme 100,- € übersteigt.

Das ist in dieser Form unrichtig.

Erstens braucht man nicht zwingend eine Steuernummer, wenn man eine Rechnung schreiben will. (Eine Rechnung von privat bewirkt ja nicht automatisch eine Steuerpflicht...* Und wer z.B. für Einkünfte aus Nebentätigkeit eine Rechnung schreibt, könnte ggf. die vorhandene Steuernummer verwenden, denn die Einkünfte aus Nebentätigkeit werden ja ohnhin in der "normalen" Einkommenssteuererklärung angegeben.)

Zweitens muß auf einer Rechnung nicht die "Steuernummer" angegeben werden. Das ist in dieser Pauschalität unrichtig.

Wenn ein Umsatzsteuerpflichtiger eine Rechnung ausstellt, dann muß auf dieser Rechnung die Umsatzsteuernummer angegeben werden, sofern der Rechnungsbetrag über 150 Euro beträgt. (Darunter muß keine Umsatzsteuernummer genannt werden.)

Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist (z.B. weil er nach §19 UStG auf die "Kleinunternehmer-Regelung" und Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht optiert hat), braucht keine Steuernummer auf einer Rechnung angeben.

(Die "Umsatzsteuernummer" kann der persönlichen "lebenslangen Steuernummer" entsprechen, muß aber nicht, ein selbständig Tätiger kann ja im übrigen auch mehrere Steuernummern haben, wenn er verschiedene Tätigkeitsbereiche steuerlich getrennt behandelt, z.B. einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit.)

Wer eine "Umsatzsteuer-Ident-Nummer" (für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU) hat, muß diese immer auf allen Rechnungen angeben, unabhängig von der Rechnungshöhe.

(Etwas gewagt scheint mir außerdem die Aussage zum Umsatzsteuersatz, den stadt-postkarte.de dort nennt. Richtig ist zwar die dort gemachte Erklärung, was zum vollen und was zum ermäßigten USt-Satz führt.

Entscheidend für den Vertragsfotografen von stadt-postkarte.de ist aber in Hinblick auf den USt-Satz, wie das Finanzamt eigentlich die Tätigkeit wertet, die dem erzielten Umsatz zugrunde liegt...

Räumt der Fotograf stadt-postkarte.de ein Nutzungsrecht ein, und der Verkauf der Postkarte geht allein auf das Konto von stadt-postkarte.de? Dann wären es klar 7%. Oder verkauft aus Sicht des Finanzamtes der Fotograf über stadt-postkarte.de eine Postkarte? Dann stellte sich erstens die Frage "Gewerbe oder nicht?", denn der Verkauf von dinglichen Postkarten dürfte ein Gewerbe sein, und zweitens die Frage: wie wird der Verkauf von Postkarten umsatzsteuerrechtlich behandelt? Nach meiner Interpretation der Anlage 2 des UStG fallen Postkarten nicht unter die dort aufgeführten Druckwerke und müssten ergo dem vollen USt-Satz unterliegen, also 19%.

Insofern hat die Frage "Welche Leistung des Fotografen führt hier eigentlich zu seinem Umsatz?" durchaus eine umsatzsteuerliche Bedeutung...)

______________________________

*) Bei Schadensersatzforderungen, Ausgleichszahlungen etc.pp. zum Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
WERBUNG
Zurück
Oben Unten