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Kleinstgewerbe als Fotograf?

Basti-MiP

Themenersteller
Hallo Zusammen,

ich bin zur Zeit dabei zu überlegen ob ich mich mit einen Kleinstgewerbe als Fotograf selbständig machen soll.

Folgende Situation habe ich: Bin Fest angestellt und übe die Fotografie als großes Hobby aus. In letzter Zeit bekomme ich einige Aufräge für Fotoshootings, Produktaufnahmen, und soweiter. Mir wird eine bezahlung von über 100 Euro geboten für nen Auftrag.

Darf ich sollche Aufträge annehmen?

Hat vielleicht jemand Erfahrung in diesen bereich und kann mich da mal beraten wie es Rechtlich aussieht? Was man alles beachten muss wenn man sich als Fotograf mit Kleinstgewerbe selbstständig machen möchte?
Im Internet habei ch bis jetzt kaum nützliche Hinweiße gefunden.

Vielen Dank schonmal an die die Tipps haben.

Grüße
basti
 
Es gibt kein "Kleinstgewerbe"

Was für Aufträge sind das denn? Entweder du versucsht es als Freiberufler, oder du meldest ein Gewerbe an. Da kannst du dann auch zum "Kleingewerbe" werden, was dann Auswirkungen auf deine Umsatzsteuer hat, aber nichts mit der größe deiner Aufträge zu tun hat.

Beides tut nicht weh und ist kein Hexenwerk.
 
Kurze Rede: Nichts machen und Geld einstreichen = Schwarzarbeit.

Gewerbe anmelden und Geld einstreichen = alles rechtens. Wie gesagt, ist dies kein Hexenwerk und kostet gerade mal soviel wie dir dein erster Auftrag einbringt. Einzelunternehmen reicht doch.
 
Hallo

Auch immer daran denken, den derzeitigen Arbeitgeber zu informieren - nicht, dass es später zu bösen Überraschungen kommt. Die Anmeldung eines Gewerbes ist wirklich kein Problem und kostet nicht die Welt.

Gruß
Noah
 
@TO: Auftragsfotografie schließt Freiberuflichkeit aus - es würde sich also um ein reguläres Gewerbe handeln. Sehe aber gerade, dass das auch im von scorpio verlinkten Thread steht. Bis zu einer gewissen Grenze wird die Gewerbesteuer aber mit der Einkommensteuer verrechnet, so dass es dann kaum Mehrkosten ausmacht - aber dich nicht in der Wahl deiner Angebote so einschränkt.
 
Bis zu einer gewissen Grenze wird die Gewerbesteuer aber mit der Einkommensteuer verrechnet, so dass es dann kaum Mehrkosten ausmacht - aber dich nicht in der Wahl deiner Angebote so einschränkt.

Nein. Bis EUR 24.500 Gewinn (nicht mit Umsatz zu verwechseln) zahlt man keine Gewerbesteuer §11. Kommt man über diesen Betrag wird die Gewerbesteuer mit der Einkommenssteuer teilweise verrechnet. Für die angestrebte Größenordnung ist das aber so oder so nicht relevant. Da bin ich ganz bei Dir.


PS: Bis zu EUR 24.500 Gewinn p.a. ist die Frage ob Gewerbe oder Freiberufler im Sinne von Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer als neutral zu bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätte ich mal nochmal nachgeguckt. :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Rede: Nichts machen und Geld einstreichen = Schwarzarbeit...

Alternative: (Erst mal) Nichts machen, Geld einstreichen - und bei der nächsten Steuererklärung als "selbständige Einkünfte" angeben?

Solange Du nicht jeden Abeitstag ein Bild verkaufst, müßte das doch auch funktionieren? Evtl. kannst Du dann auch noch Deine Kamera von der Steuer absetzen?

Viele Fragezeichen, aber müßte doch eigentlich funktionieren?
 
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