Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
ich kenne jetzt die deutsch gesetzgebung nicht genau, aber ich verstehe die Panoramafreiheit (um die es hier geht) so:
- bist du auf öffentlich zugänglichen grund (also auch wenn er eigentlich privat ist), so darfst du alles was du von dort siehst auch ablichten. egal ob kommerziell oder nicht. egal ob nun turm eines schösschen oder nicht im bild ist.
- bist du auf privatem grund und ist dieser als solcher gekennzeichnet, so gilt das nicht (klassisches beispiel: über zaun klettern und dann knipsen).
die frage ist nun, wie der Englische Garten gehandhabt wird. soweit ich weiss, kommt man da normal rein und ein museum ist er auch nicht. unter umständen kann also sogar ein ausgeschildertes photographierverbot (ist das der fall?) rechtswidrig sein!
Zum Thema Panoramafreiheit: Fotografieren darf man, aber halt nicht die Bilder zu Werbezwecken verkaufenDas sind 2 unterschiedliche Rechtsbereiche.
Frag doch den Typen der dir das gesagt hat, oder einfach:
Verwaltung des Englischen Gartens München
Englischer Garten 2
80538 München
Telefon (0 89) 3 86 66 39-0
Fax (0 89) 3 86 66 39-23
E-mail gvenglischergarten@bsv.bayern.de
[...]
Wenn das Gelände des Englischen Garten ebenfalls dem Freistaat Bayern gehört und dieser Verwaltung unterliegt, dann können die da auch festlegen, was da gestattet wird und was nicht.
Und z.B. ein Modeshooting am Monopterus würde ich dann ohne Genehmigung nicht machen.
Auf Bahnhöfen z.B. ist es ja ach so: jederzeit öffentlich zugänglich, aber kommerzielles Fotografieren erfordert eine Genehmigung der Bahn (und ICE-Züge dürfen auch auf freier Strecke nicht ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke abgebildet werden).
Und da gibt es noch mehr Ausnahmen und Sonderfälle, als mancher wohl glaubt ...........
Andreas
hallo andreas
danke für diese beispiele. aber wo ist der ganze spass geregelt? muss das der eigentümer deklarieren (aushang), ist die information eine bring- oder eine holschuld, etc.?
Frag doch den Typen der dir das gesagt hat, oder einfach:
Verwaltung des Englischen Gartens München
Englischer Garten 2
80538 München
Telefon (0 89) 3 86 66 39-0
Fax (0 89) 3 86 66 39-23
E-mail gvenglischergarten@bsv.bayern.de
Ist dein Telefon kaputt?![]()
Da hätten die "Parkwächter" viel zu tun, wenn sie im englischen Garten das fotografieren überwachen wollten. Mal abgesehen davon das ich im engl. Garten noch nie einen "Parkwächter" gesehen habe, wimmelt es dort von Leuten die Kameras dabei haben.![]()
Überleg mal, welche Konsequenzen das hätte, wenn alles, was man auf einem fremden, aber der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Grundstück machen will, ausdrücklich erlaubt werden müsste.Überleg mal welche Konsequenzen das hätte, wenn Du überall aushängen müsstest was man NICHT auf Deinem Eigentum (Grundstück) machen darf. Das wären sehr, sehr grosse Schilder![]()
Die Information ist eine Holschuld. Es muss nirgendwo explizit ein Fotografierverbot ausgehängt sein. Explizit (in einem Gesetz) ist das nicht geregelt, das ergibt sich aus der laufenden Rechtssprechung. D.h. Du musst den Eigentümer ausdrücklich um eine Fotografiererlaubnis bitten wenn Du die Bilder später verwenden willst.
Überleg mal welche Konsequenzen das hätte, wenn Du überall aushängen müsstest was man NICHT auf Deinem Eigentum (Grundstück) machen darf. Das wären sehr, sehr grosse Schilder![]()
................................
gut, das heisst nix. in Frankreich gibt es zb. kein generelles betretungsverbot für nicht eingezäunte grundstücke (aber auch keine generelle oder implizite erlaubnis). resultat: massenweise gelbe schilder "propriété privée, défense d'entrer", neben strassen alle 500m, bei der landesfläche also ziemlich viele.
hm, irgendein gesetzt muss da wohl dahinter stehen? etwas zwischen "persönlichlkeitsrecht" und "vermarktungsrecht von eigenständiger leistung" (im fall vom Englischen Garten also: rasenmähen...)