• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Kommerzielles Fotografieren: Englischer Garten in München

Raupach

Themenersteller
Hallo,

habe gehört, das kommerzielles fotografieren im Englischen Garten in München problematisch ist. Ist es generell verboten oder gegen eine Gebühr erlaubt? Wie hoch könnte die Gebühr wohl sein?

Viele Grüße,

Oliver Raupach
 
AW: Englischer Garten in München

Naja, da der Englische Garen offenbar auch von der "Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen" verwaltet wird, haben die da offenbar auch die Hand drauf. Also dann nicht anders, wie z.B. bei Schloss Neuschwanstein, Herrenchiemsee oder Nymphenburg.
Und dort ohne Genehmigung der Verwaltung kommerzielle Fotos zu machen, birgt halt ein gewisses Risiko.
Wenn Du z.B. mit einem Pärchen auf einer Wiese dort ein paar Aufnahmen machst und kein Wärter oder so darauf aufmerksam wird, dann wird man anahnd der Wiese oder ein paar Bäumen später den Bildern nicht unbedingt ansehen, wo sie gemacht wurden.
Aber wenn Du z.B. Aufnahmen am Monopterus oder am Chnines. Turm machst und Du willst die Bilder für Werbezwecke veröffentlichen, dann kann das u.U. schon Ärger geben.
Diese staatl. Verwaltungen haben da schon ein Auge drauf. Streng wird das z.B. in den letzten Jaren von der Stiftung Preuss. Kulturbesitz gehandhabt, die viele bekannte Schlösser und Parks in Brandenburg, Berlin, etc. verwalten (z.B. Sanssouci) und da kommerzielle Aufnahmen ohne Genehmigung schnell geahndet werden.
Also lieber vorher nachfragen, ich denke nicht, dass das teuer sein wird.

Andreas
 
AW: Englischer Garten in München

ich kenne jetzt die deutsch gesetzgebung nicht genau, aber ich verstehe die Panoramafreiheit (um die es hier geht) so:

- bist du auf öffentlich zugänglichen grund (also auch wenn er eigentlich privat ist), so darfst du alles was du von dort siehst auch ablichten. egal ob kommerziell oder nicht. egal ob nun turm eines schösschen oder nicht im bild ist.

- bist du auf privatem grund und ist dieser als solcher gekennzeichnet, so gilt das nicht (klassisches beispiel: über zaun klettern und dann knipsen).

die frage ist nun, wie der Englische Garten gehandhabt wird. soweit ich weiss, kommt man da normal rein und ein museum ist er auch nicht. unter umständen kann also sogar ein ausgeschildertes photographierverbot (ist das der fall?) rechtswidrig sein!
 
AW: Englischer Garten in München

ich kenne jetzt die deutsch gesetzgebung nicht genau, aber ich verstehe die Panoramafreiheit (um die es hier geht) so:

- bist du auf öffentlich zugänglichen grund (also auch wenn er eigentlich privat ist), so darfst du alles was du von dort siehst auch ablichten. egal ob kommerziell oder nicht. egal ob nun turm eines schösschen oder nicht im bild ist.

- bist du auf privatem grund und ist dieser als solcher gekennzeichnet, so gilt das nicht (klassisches beispiel: über zaun klettern und dann knipsen).

die frage ist nun, wie der Englische Garten gehandhabt wird. soweit ich weiss, kommt man da normal rein und ein museum ist er auch nicht. unter umständen kann also sogar ein ausgeschildertes photographierverbot (ist das der fall?) rechtswidrig sein!

Das ist so nicht ganz richtig.
Prinzipiell muss man natürlich unterscheiden, ob man einfach für sich privat ein paar Bilder macht. Da hat niemand was dagegen. Hier war die Frage aber nach Fotoaufnahemn für kommerzielle Zwecke (wobei man da u.U. noch unterscheiden müsste zwischen werblicher oder rein redaktioneller Nutzung).
Und da ist die "Panoramafreiheit" eben mittlerweile in etlichen Fällen (und die werden immer mehr) eingeschränkt.
Ein Gelände muss auch nicht abgesperrt sein, sondern kann auch öffentlich zugänglich sein und trotzdem gilt die Panoramafreiheit nicht einfach.
Der Schlosspark von Nymphenburg ist z.B. tagsüber frei und ohne Eintritt zu betreten. Trotzdem darf man auf dem ganzen Gelände ohne Genehmigung kene kommerziellen Aufnahmen machen und die Panoramafreiheit gilt hier nicht.
Wenn das Gelände des Englischen Garten ebenfalls dem Freistaat Bayern gehört und dieser Verwaltung unterliegt, dann können die da auch festlegen, was da gestattet wird und was nicht.
Und z.B. ein Modeshooting am Monopterus würde ich dann ohne Genehmigung nicht machen. ;)
Auf Bahnhöfen z.B. ist es ja ach so: jederzeit öffentlich zugänglich, aber kommerzielles Fotografieren erfordert eine Genehmigung der Bahn (und ICE-Züge dürfen auch auf freier Strecke nicht ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke abgebildet werden).
Und da gibt es noch mehr Ausnahmen und Sonderfälle, als mancher wohl glaubt ........... :D

Andreas
 
AW: Englischer Garten in München

Zum Thema Panoramafreiheit: Fotografieren darf man, aber halt nicht die Bilder zu Werbezwecken verkaufen ;) Das sind 2 unterschiedliche Rechtsbereiche.
 
AW: Englischer Garten in München

Zum Thema Panoramafreiheit: Fotografieren darf man, aber halt nicht die Bilder zu Werbezwecken verkaufen ;) Das sind 2 unterschiedliche Rechtsbereiche.

Klar.
Es sei denn, ein Wärter vor Ort ist der Meinung, dass man dem Anschen nach "professionell" fotografieren würde, dann kann er nach Hausrecht entscheiden und auch das Anfertigen der Aufnahmen u.U. untersagen (gabs doch erst neulich hier als Thema). ;)

Andreas
 
AW: Englischer Garten in München

Da hätten die "Parkwächter" viel zu tun, wenn sie im englischen Garten das fotografieren überwachen wollten. Mal abgesehen davon das ich im engl. Garten noch nie einen "Parkwächter" gesehen habe, wimmelt es dort von Leuten die Kameras dabei haben. :D
 
AW: Englischer Garten in München

Wärter habe ich im Englischen Garten noch nie gesehen - und falls es die geben sollte, würden die sich wohl eher um die wild querfeldein rasenden Mountainbiker kümmern (was ich leider auch noch nie beobachten konnte). Es gibt Zivilpolizisten, die aber mehr ihrer Nase folgen und vornehmlich dem Duft verräucherten indischen Hanfes nachspüren.

Dagegen gibt es an schönen Tagen Tausende von Hobby- und anderen Fotografen, um die sich aber niemand schert. Ich denke, dass man dort ziemlich ungehindert fotografieren kann. Es macht aber sicher Sinn, bei der Parkverwaltung nachzufragen, wenn es ans Veröffentlichen der Ausbeute geht.

Im richtigen Leben aber ist der englische Garten ein von allen Seiten zu jeder Tages- und Nachtzeit frei zugänglicher Großpark und das Leben und Treiben darin nimmt bisweilen anarchische Züge an. Kein Vergleich mit "gutbürgerlichen" Anlagen. Stress kann es allerdings beim Anzünden illegaler Lagerfeuer geben.

Dass harmlose Fotografen Probleme bekommen, kann ich mir dagegen kaum vorstellen. Anfrage vor der kommerziellen Verwertung sollte eigentlich reichen. Anfrage vorher dürfte aber auch nicht verkehrt sein.

Gruß
Pixelsammler
 
AW: Englischer Garten in München

hallo andreas

[...]
Wenn das Gelände des Englischen Garten ebenfalls dem Freistaat Bayern gehört und dieser Verwaltung unterliegt, dann können die da auch festlegen, was da gestattet wird und was nicht.
Und z.B. ein Modeshooting am Monopterus würde ich dann ohne Genehmigung nicht machen. ;)
Auf Bahnhöfen z.B. ist es ja ach so: jederzeit öffentlich zugänglich, aber kommerzielles Fotografieren erfordert eine Genehmigung der Bahn (und ICE-Züge dürfen auch auf freier Strecke nicht ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke abgebildet werden).
Und da gibt es noch mehr Ausnahmen und Sonderfälle, als mancher wohl glaubt ........... :D

Andreas

danke für diese beispiele. aber wo ist der ganze spass geregelt? muss das der eigentümer deklarieren (aushang), ist die information eine bring- oder eine holschuld, etc.?
 
AW: Englischer Garten in München

hallo andreas



danke für diese beispiele. aber wo ist der ganze spass geregelt? muss das der eigentümer deklarieren (aushang), ist die information eine bring- oder eine holschuld, etc.?

Die Information ist eine Holschuld. Es muss nirgendwo explizit ein Fotografierverbot ausgehängt sein. Explizit (in einem Gesetz) ist das nicht geregelt, das ergibt sich aus der laufenden Rechtssprechung. D.h. Du musst den Eigentümer ausdrücklich um eine Fotografiererlaubnis bitten wenn Du die Bilder später verwenden willst.

Überleg mal welche Konsequenzen das hätte, wenn Du überall aushängen müsstest was man NICHT auf Deinem Eigentum (Grundstück) machen darf. Das wären sehr, sehr grosse Schilder :)
 
AW: Englischer Garten in München

Frag doch den Typen der dir das gesagt hat, oder einfach:

Verwaltung des Englischen Gartens München
Englischer Garten 2
80538 München
Telefon (0 89) 3 86 66 39-0
Fax (0 89) 3 86 66 39-23
E-mail gvenglischergarten@bsv.bayern.de

Ho, ho, ho. Vielleicht ist ja hier jemand, der gerade dort Fotos gemacht hat und sagen kann, es kostet XYZ Euro usw.... Man, ist doch nix dabei... Seltsame Reaktionen manchmal hier ...

... eine Mail an obige Adresse wurde übrigens bis heute nicht beantwortet.

--

Oliver Raupach
 
AW: Englischer Garten in München

Da hätten die "Parkwächter" viel zu tun, wenn sie im englischen Garten das fotografieren überwachen wollten. Mal abgesehen davon das ich im engl. Garten noch nie einen "Parkwächter" gesehen habe, wimmelt es dort von Leuten die Kameras dabei haben. :D

Klar, es gibt ja auch DSLR-Hobbyknipser ohne Ende ...... :D
Da werden aber wohl die aller-aller wenigsten Aufnahmen für kommerzielle Veröffentlichungen machen. :D
Wenn man nach einer entsprechenden Veröffentlichung dann ein entsprechendes Unterlassungs-Schreiben bekommt (in der Regel natürlich kostenpflichtig), dann braucht es auch vorher keine Aufpasser-Wächter (die es in anderen Parks jedenfalls gibt).
9 von 10 Veröfentlichungen werden die nicht mitbekommen, aber wenn man der mit der 10. ist, hat man davon nichts. :D Es gibt ja auch schon Leute, die auf Provisionsbasis für Firmen die diversen Medien nach nicht lizensierten Veröffentlichungen abgrasen. ;)

Andreas
 
AW: Englischer Garten in München

Überleg mal welche Konsequenzen das hätte, wenn Du überall aushängen müsstest was man NICHT auf Deinem Eigentum (Grundstück) machen darf. Das wären sehr, sehr grosse Schilder :)
Überleg mal, welche Konsequenzen das hätte, wenn alles, was man auf einem fremden, aber der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Grundstück machen will, ausdrücklich erlaubt werden müsste. :rolleyes:

Genau darum steht in Hausordnungen, was man nicht tun darf, nicht was man tun darf.
 
AW: Englischer Garten in München

danke für die info.


Die Information ist eine Holschuld. Es muss nirgendwo explizit ein Fotografierverbot ausgehängt sein. Explizit (in einem Gesetz) ist das nicht geregelt, das ergibt sich aus der laufenden Rechtssprechung. D.h. Du musst den Eigentümer ausdrücklich um eine Fotografiererlaubnis bitten wenn Du die Bilder später verwenden willst.

hm, irgendein gesetzt muss da wohl dahinter stehen? etwas zwischen "persönlichlkeitsrecht" und "vermarktungsrecht von eigenständiger leistung" (im fall vom Englischen Garten also: rasenmähen...)

Überleg mal welche Konsequenzen das hätte, wenn Du überall aushängen müsstest was man NICHT auf Deinem Eigentum (Grundstück) machen darf. Das wären sehr, sehr grosse Schilder :)

gut, das heisst nix. in Frankreich gibt es zb. kein generelles betretungsverbot für nicht eingezäunte grundstücke (aber auch keine generelle oder implizite erlaubnis). resultat: massenweise gelbe schilder "propriété privée, défense d'entrer", neben strassen alle 500m, bei der landesfläche also ziemlich viele.
 
AW: Englischer Garten in München

................................
gut, das heisst nix. in Frankreich gibt es zb. kein generelles betretungsverbot für nicht eingezäunte grundstücke (aber auch keine generelle oder implizite erlaubnis). resultat: massenweise gelbe schilder "propriété privée, défense d'entrer", neben strassen alle 500m, bei der landesfläche also ziemlich viele.

Gut, keine generellen Betretungsverbote (bei uns ja auch nicht :confused:), aber dafür gerade in Frankreich viele Verbote für kommerzielles Fotografieren, bzw. Veröffentlichen. Gerade as Frankreich kommt die unschöne Mode der letzten Jahre, dass immer mehr Architekten und Gemeinden ihre bekannten Sehenswürdigkeiten schützen lassen (quasi wie Markenschutz).

Andreas
 
AW: Englischer Garten in München

hm, irgendein gesetzt muss da wohl dahinter stehen? etwas zwischen "persönlichlkeitsrecht" und "vermarktungsrecht von eigenständiger leistung" (im fall vom Englischen Garten also: rasenmähen...)

Es gibt in Deutschland eh die aberwitzigsten Gesetze und Verordnungen, aber man kann eben nicht alles haarklein regeln, auch wenn es viel zu oft versucht wird.

Beispiel Hausordnung, da steht bestimmt nicht drin, das ich im Hausflur kein offenes Lagerfeuer machen darf, aber trotzdem ist es verboten und es sagt einem der gesunde Menschenverstand ( hoffentlich)....

Letztlich steht das aber im Grundgesetz als erste Instanz und Basis unsere gesamten Rechtssprechung.

In dem Fall wie in jedem anderen Fall eine Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechtsnormen wie dem Recht auf Eigentum und dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit usw.

Das Recht im Hausflur unbedingt im Rahmen meiner freien Entfaltung meiner Persönlichkeit nach Artikel 2 Absatz 1 GG ein Lagerfeuer machen zu dürfen, scheitert erstens an dem Recht am ( unversehrten, schützenswertem) Eigentum des Hausbesitzers (Art 14) und zweitens am Recht auf körperliche Unversehrtheit der anderen Mitbewohner nach Artikel 2 Absatz 2 GG.

Unser Grundgesetz ist ein Ausfluß an sozialen Normen und geschichtlichen (Negativ-)Erfahrung, letztlich aber eher auch eine Sache des gesunden Menschenverstandes.

Wenn ich mit Bilder Geld verdienen will, wo ihm Hintergrund markant erkennbar ein typsiches Gebäude des Parks zu sehen sein soll, ( und warum sonst sollte man im englischen Garten foten wollen) dann fragt man vorher den Eigentümer um Erlaubnis und schaut ob einem diese Erlaubnis die Gebäude/Anlage in die Bilder mit einzubeziehen kostenlos oder kostenpflichtig erteilt wird.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten