• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Modellauto Fotografieren, verändern & für HP verwenden?

s.alpha.200

Themenersteller
Hallo

Ich sollte für die Firma eines Kollegen ein Modellauto Fotografieren.
Es handelt sich dabei um ein LKW Spielauto.
Dies sollte ich etwas verändern und mit dem Firmenlogo seiner Firma versehen.
Darf ich das?
Ich habe keine Ahnung von wem dieses Modell ist.
Gruß
Wolfgang
 
Moin

warum fragst du hier....
und nicht den Hersteller des Modells???

vielleicht freut der sich ja und fordert dich auf weitere Modelle zu modifuzieren?
Mfg gpo
 
Da kann man sich die Autos selbst bedrucken
Ich will das Auto ja nicht selbst bedrucken. Der LKW soll einfach als Symbol für ein Transportbegleitunternehmen stehen und da hätte ihm eben ein bestimmtes LKW Modell gefallen.
Ich weiß auch nicht woher das Spielauto kommt.
War nur eine generelle Frage ob so was überhaupt erlaubt ist
Gruß
Wolfgang
 
Ich will das Auto ja nicht selbst bedrucken. Der LKW soll einfach als Symbol für ein Transportbegleitunternehmen stehen und da hätte ihm eben ein bestimmtes LKW Modell gefallen.
Ich weiß auch nicht woher das Spielauto kommt.
War nur eine generelle Frage ob so was überhaupt erlaubt ist
Gruß
Wolfgang
Wenn ihm das Spielauto gehört, kann er es fotografieren lassen, wie er möchte. Ich frage doch auch nicht IKEA, wenn ich meine Frau bei uns in der Wohnung fotografieren will...
Jetzt wirst Du aber etwas übervorsichtig.
 
Wenn ihm das Spielauto gehört, kann er es fotografieren lassen, wie er möchte. Ich frage doch auch nicht IKEA, wenn ich meine Frau bei uns in der Wohnung fotografieren will...
Jetzt wirst Du aber etwas übervorsichtig.

Die Frage ist doch 100% berechtigt. Er will das Bild ja gewerblich nutzen. Das Modellauto hat ein Design. Dieses ist doch sicher irgenwie geschützt.

Wie viele teure Abmahnungen wurden schon an Leute geschickt, die sich im Leben nicht vorstellen konnten, das sie etwas getan haben, das irgenwie problematisch wäre.

Dürften solche horenten Kosten nur dann aufgebürdet werden wenn vorsätzlich oder nach berechtigter Erst-Mahnung gegen Schutzrechte verstoßen würde, dann könnte man solche Fragen als übervorsichtig betrachten.
 
Die Frage ist doch 100% berechtigt. Er will das Bild ja gewerblich nutzen. Das Modellauto hat ein Design. Dieses ist doch sicher irgenwie geschützt.

Wie viele teure Abmahnungen wurden schon an Leute geschickt, die sich im Leben nicht vorstellen konnten, das sie etwas getan haben, das irgenwie problematisch wäre.

Dürften solche horenten Kosten nur dann aufgebürdet werden wenn vorsätzlich oder nach berechtigter Erst-Mahnung gegen Schutzrechte verstoßen würde, dann könnte man solche Fragen als übervorsichtig betrachten.
...und bei Foodfotos frage ich den Züchter der Mohrrübensorte und den Designer des Tellers...
 
...und bei Foodfotos frage ich den Züchter der Mohrrübensorte und den Designer des Tellers...

Ich selbst bin außerordentlich verunsichert. Ich würde vermutlich, wie bei vielen anderen Alltagsfragen auch, auf Risiko gehen, weil ich nicht weis wie mich da absichern sollte. Teilweise habe ich auch schon überlegt gar nichts mehr zu tun. Es gibt dermaßen viele Gesetzte und Regelungen und Auslegungen derselben, das es nahezu unmöglich ist gesetzeskonform zu leben.

Manchmal ist es sogar wieder alle Vernunft (Kind darf bis 9J nur auf dem Gehweg fahren, die Eltern dürfen nur auf der Straße Fahren). Manchmal will man, aber übersieht ein Gebots- oder Verbotsschild, und schon bist du kriminell ohne es zu wollen - es ist zum Wahnsinnig werden.

Bei Veröffentlichungen im Internet ist halt die Gefahr, dass man erwischt wird extrem groß, weshalb hier erhöhte Vorsicht sinnvoll ist.
 
Da muss m.E. niemand gefragt werden...

Wenn es sich beim Motiv um ein einzigartiges Kunstwerk handelt, dann sähe die Sache u.U. anders aus, aber bei einem Konsumprodukt, wie z.B. einem Serien-Fahrzeug, bzw dem Modell desselbigen ist das definitiv nicht gegeben.

Soweit meine ich mich zumindest an meine Medienrechtsvorlesungen erinnern zu können...

Wie das allerdings bei Kommerzieller verwendung des Bildes dann mit sichtbaren Firmenlogos des Fahrzeugherstellers aussieht, kann ich wiederum nicht genau sagen, speziell wenn es im Zusammenhang mit einer Kommerziellen Anzeige einer anderen Firma gezeigt wird.

Vor kurzem habe ich für das Titelbild eines Magazins beispielsweise ein aktuelles Navigationssystem der Firma Becker abgelichtet, und anschließend im Illustrator eine Vektorzeichnung auf dem Display eingefügt.
Rechtlich gabs da vom Verlag und der Rechtsabteilung keine Bedenken, jedoch wurde gleich klargestellt, das der "Becker" schriftzug auf dem Gerät weggestempelt werden muss.

EDIT: Wobei ich mir relativ sicher bin, das man Bilder von Produkten Kommerziell verwenden darf, auf denen das Firmenlogo des Herstellers aufgedruckt ist, solange kein Gesetz im Bezug auf den Hersteller gebrochen wird (verunglimpfung, Rufschädigung, irreführende Werbung usw...).
 
Zuletzt bearbeitet:
gerade darin (dem Unterschlagen des Markennamens) hätte mein Rechtsempfinden eine Rechtsverletzung gefühlt.

Kann deine Überlegung nachvollziehen...

Soweit ich weiss, ist das aber keine Rechtsverletzung, da nicht der Gegenstand Inhalt direkter Inhalt der Werbung ist, sondern er nur Beispielhaft ist, und dadurch eine Aussage entsteht.
Ich fertige ja kein Plagiat an.

Wie ich sagte, ich bin der Meinung, das man Problemlos den Markennamen auf dem verwendeten Objekt drauflassen darf, aber ich bin mir (fast) sicher, das man es nicht muss...

Vorsicht: Ich bin kein Jurist, deshalb ist meiner Wortwahl in Juristischer sicht vielleicht inkorrekt. Ich habe lediglich eine geringe vorbildung im Bereich Medienrecht, und interessiere mich sehr für die Thematik, lese deshalb viel in dieser Richtung.
 
Deshalb hab ich auch von meinem "Empfinden" gesprochen. Das liegt vermutlich nämlich anders als das Gesetzt. Und das macht es mir ja so schwierig mich in dieser Welt noch zu bewegen. Mein Empfinden kann total daneben liegen. Und selbst wenn ich etwas in etwa weis und meine genug zu wissen, kann da noch irgendeine Kleinigkeit, sein die mein vermeintlich rechtskonformes Verhalten zu illegalem verhalten macht.

Noch schwieriger dort wo ich das geschriebene Recht gar nicht akzeptieren kann. Da können einen die Konflikte förmlich zerreisen.
 
Wenn ihm das Spielauto gehört, kann er es fotografieren lassen, wie er möchte. Ich frage doch auch nicht IKEA, wenn ich meine Frau bei uns in der Wohnung fotografieren will...
Jetzt wirst Du aber etwas übervorsichtig.

Du hast die Frage nicht verstanden, wie es scheint, denn deine Antwort ist total unpassend.., denn wenn du ein Möbel von IKEA fotografierst und mit diesem Abbild Werbung für deine Firma machst, solltest du dich auf jeden Fall mit IKEA absprechen.

Als krasses Beispiel: IKEA hätte absolut was dagegen, wenn ein Pornoproduktionsfirma mit ihren Möbel Werbung für den neusen Film macht.
Denn IKA pflegt ein familienfreundliches Image und da passt Porno absolut nicht rein.

Und jeder Hersteller eines Produktes kann durchaus was dagegen haben oder sogar ein Problem darin sehen, dass eine andere Firma mit seinem Produkt für sich selbst wirbt, weil es ein anderes Image pflegt, als diese Firma.

Geh zu einem Anwalt und lass dich richtig beraten, dass ist der einzige sichere Weg. Wenn der Hersteller nicht zu finden ist, dann lass einen vertrag aufsetzen, dass der Auftraggeber die Verantwortung übernimmt, wenn er denn unbedingt dieses Auto haben will...
 
Das macht ein Shooting extrem schwierig. Angenommen ich möchte ein Bild für ein Seminarunternehmen machen:

Türen, Fenster, Lampen, Boards, PC`s, Kleider der Models, Teppich usw. Oft wird es schon schwierig sein die ganzen Firmen zu erkenne, dann Anschreiben, auf Antwort waren, Gebühren überweisen ... Oh je!
 
Das macht ein Shooting extrem schwierig. Angenommen ich möchte ein Bild für ein Seminarunternehmen machen:

Türen, Fenster, Lampen, Boards, PC`s, Kleider der Models, Teppich usw. Oft wird es schon schwierig sein die ganzen Firmen zu erkenne, dann Anschreiben, auf Antwort waren, Gebühren überweisen ... Oh je!

:) Hier geht es doch darum, dass genau ein Modelauto fotografiert werden soll und genau Dieses dann als Logo für die Firma verwendet wird.

Das ist ein "bischen" was anderes, als das was du meinst.
Du zählst hier Sachen auf, die als Beiwerk in einem Foto vorhanden sind.
Das Auto aber ist das Hauptmotiv.., is ein "kleiner" Unterschied... ;)
 
Geh zu einem Anwalt und lass dich richtig beraten, dass ist der einzige sichere Weg. Wenn der Hersteller nicht zu finden ist, dann lass einen vertrag aufsetzen, dass der Auftraggeber die Verantwortung übernimmt, wenn er denn unbedingt dieses Auto haben will...

Ich denke mal, dass das das Vorhaben finanziell sprengen würde. Ausserdem: Frag drei Anwälte und Du hast fünf Meinungen. Vor Gericht siehts genauso aus. Also "einzig sicher" ist relativ. Grundsätzlich problematisch wirds, wenn ein Logo im Mittelpunkt steht, da man dann von der fremden Marke profitieren will. Die reine Abbildung eines "Geschmacksmusters" sollte hingegen unbedenklich sein, da es ja schließlich nicht um eine Kopie / ein Plagiat des Produkts geht, worauf sich die Schutzrechte insbesondere beziehen. Persönlich würde ich das Modell vermutlich einfach soweit verfremden (sehr markante Stellen einfach stempeln), dass der Hersteller gar nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren wäre. Für jedes Foto einen Anwalt zu konsultieren wäre sicher übertrieben und mit einem gewissen Restrisiko muss man immer leben, wenn man heutzutage Dinge veröffentlicht. Man kann nur zusehen, dass man nichts offensichtlich illegales tut und einer gewissen Sorgfaltspflicht nachkommen. Sonst muss man aufhören zu fotografieren / Fotos zu verwerten. Das Restrisiko irgendwann Post zu bekommen wird immer bleiben - auch weil andere Menschen eine völlig obskure Rechtsauffassung haben können, mit der sie einen zunächst erstmal behelligen dürfen, auch wenn ihnen niemals ein Richter Recht geben wird.
 
Mal im Ernst, ich lese ja immer wieder, dass Äpfel mit Birnen verglichen werden, das ist ja ok, das kann man ausdiskutieren... :)

Aber wer den Unterschied zwischen Beiwerk und Hauptmotiv nicht kennt und auch die Gesetzlichkeiten dazu nicht, der sollte lieber aufhören, seine Fotos in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Denn da kann man sich wirklich schnell teuren Ärger einhandeln.

Und nein, diese Gesetze gibt es nicht erst seid dem Internet und der digitalen Fotografie .., nur seid Internet ein Massenmedium ist, wird damit sehr nachlässig umgegangen.. das ändert aber nichts an den Gesetzlichkeiten.
Ja, auch Webseiten und Foren sind Öffentlichkeit. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke mal, dass das das Vorhaben finanziell sprengen würde. Ausserdem: Frag drei Anwälte und Du hast fünf Meinungen. Vor Gericht siehts genauso aus. Also "einzig sicher" ist relativ. Grundsätzlich problematisch wirds, wenn ein Logo im Mittelpunkt steht, da man dann von der fremden Marke profitieren will. Die reine Abbildung eines "Geschmacksmusters" sollte hingegen unbedenklich sein, da es ja schließlich nicht um eine Kopie / ein Plagiat des Produkts geht, worauf sich die Schutzrechte insbesondere beziehen. Persönlich würde ich das Modell vermutlich einfach soweit verfremden (sehr markante Stellen einfach stempeln), dass der Hersteller gar nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren wäre. Für jedes Foto einen Anwalt zu konsultieren wäre sicher übertrieben und mit einem gewissen Restrisiko muss man immer leben, wenn man heutzutage Dinge veröffentlicht. Man kann nur zusehen, dass man nichts offensichtlich illegales tut und einer gewissen Sorgfaltspflicht nachkommen. Sonst muss man aufhören zu fotografieren / Fotos zu verwerten. Das Restrisiko irgendwann Post zu bekommen wird immer bleiben - auch weil andere Menschen eine völlig obskure Rechtsauffassung haben können, mit der sie einen zunächst erstmal behelligen dürfen, auch wenn ihnen niemals ein Richter Recht geben wird.

Sorry, aber "ich denke mal" und "sollte hingegen unbedenklich sein" .. ist zu dünnes Eis und kann sehr schnell in die Insolvenz führen. ;)

Ein Anwalt muss in der Lage sein, eine verbindliche Antwort zu der Gesetzeslage zu geben.
Klar nicht jeder Anwalt weis über jedes Gebiet bescheid, wäre ja auch viel zu viel, aber deswegen spezialisieren sich ja Berufsgruppen, auch die Anwälte.
Wenn ich eine schriftliche Auskunft von einem staatlich geprüften und zugelassenen Anwalt habe, kann ich mich im Fall des Falles darauf berufen.
 
Ich hab mich hier auf die Frau und die IKEA-Möbel bezogen.

Sorry, tut mir leid, dass war nicht zu erkennen.
.. dafür gibt es ja die "Zitat" -Funktion um solche Missverständnisse zu vermeiden. ;)

bezogen auf die Frau-IKEA-Sache .. hast du natürlich vollkommen Recht,
da wäre die Frau das Motiv und die Möbel das Beiwerk...(hoffe ich jetzt mal) :)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten