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Nackt (Akt) in der Öffentlichkeit

  • Themenersteller Themenersteller Gast_14561
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_14561

Guest
Hab schon im Forum gesucht aber zu dem Thema nichts wirklich gefunden. Wie ist das eigentlich mit Akt - Fetisch - Nackt - Aufnahmen an öffentlichen Plätzen? Ich denke da an z. Bsp. an Fetisch und Aktaufnahmen auf U-Bahn Stationen, Rolltreppen o. ä.
Erlaubt ist es sicherlich nicht! - oder? Aber was kann passieren?
 
Im Zweifelsfalle Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Deswegen sollte sowas auch immer recht schnell gehen. ;)

Schlimmeres ist meiner Kenntnis nach nicht zu befürchten.


gruß, anno
 
- Aber was kann passieren? -

ALLES

Ich denke, eine solche Geschichte steht und fällt mit der guten Planung.
Hab z.Zt. etwas ähnliches in Planung. Das Bild ist in meinem Kopf bereits
entwickelt, location, model, Tageszeit, Licht etc. Warte nur noch auf die
richtige Jahreszeit;-)).
Für mein Vorhaben ist eine gute Assistenz absolut unumgänglich. In Bezug
auf Schnelligkeit und Rücken freihalten.
Wiewohl ich mir durchaus auch "Spontan-Shots" vorstellen kann.
 
Solange Du Mädels fotografierst ist das schlimmste wohl wirklich die Erregung öffentlichen Ärgernisses, bei Männern und einem Fetisch für Rolltreppen oder öffentliche Orte kann noch Exhibitionismus hinzu kommen.
Warum auch immer es das nicht bei Frauen gibt?
 
OK, und wieviel Jahre Knast riskier ich ( und wie siehts eigentlich mit dem Model aus) bei Erregung Öffentlichen Ärgernisses?
 
Ja so was muss schnell abgewickelt werden.
Habe etwas ähnliches schon mal in einem Bahnhof gemacht. (zu entsprechender Zeit). Die Leute die es sehen, grinsen oder schütteln mit dem Kopf.
Schau halt auch wo Kameras sind.

Thomas
 
Ja, Kameras sind auch so ein Thema. Seit ich das Shooting gedanklich vorbereite, schaue ich überall wo ich geh´und steh´nach Kameras. Was soll ich sagen, ich bin entsetzt wie sehr wir schon überall überwacht werden. Und bin überzeugt, ich habe nur einen Bruchteil entdeckt. Gestern las ich ein Schild, dass ein Durchgang Viedeoüberwacht wird. Erst nachdem ich intensiv gesucht habe sind mir die Kameras aufgefallen.... Das bedeutet also, für das Shooting, mehr als gründliche Vorbereitung, fast schon ein bisschen wie für "den grossen Coup" :o
 
Bosco schrieb:
Hab schon im Forum gesucht aber zu dem Thema nichts wirklich gefunden. Wie ist das eigentlich mit Akt - Fetisch - Nackt - Aufnahmen an öffentlichen Plätzen? Ich denke da an z. Bsp. an Fetisch und Aktaufnahmen auf U-Bahn Stationen, Rolltreppen o. ä.
Erlaubt ist es sicherlich nicht! - oder? Aber was kann passieren?


... eigentlich gar nichts. Solange Du genügend Kohle hast, die ganze Station mietest und dann Deine Pics machst ...

Die Bahn freut sich ob der Einnahmen und Du kannst ungestört arbeiten!

Wolfgang
 
Zu Nackt in der Öffentlichkeit kann ich leider nichts sagen, aber zu Fetish in der Öffentlichkeit. Ich fotografiere seit Jahren für diverse Fetish-Labels/Webseiten und ich habe mittlerweile Spaß an den teilweise entsetzt/shockierten aber auch neugierigen Blicken der vorbeilaufenden Passanten. Man macht ja nix verbotenes ;) Klar kam es schonmal vor das wir Besuch von den Cops bekamen als ich 2 Mädels in Lackoufit räkelnderweise auf ner Motorhaube eines Audis knipste. Nachdem sie sich vergewissert haben das wir das Fahrzeug für eine solche Aktion benutzen durften (Leihgabe vom Auftraggeber) verabschiedeten sie sich wieder, und wünschten uns einen schönen Tag........
Allerdings denke ich das dieser Besuch anders ausgegangen wäre, wären die Models Nackt gewesen.......

In diesem Sinne, Frohe Ostern und dicke Eier :D

Asmodis
 
Nebenbei sind Bahnhöfe auch nich ganz so öffentlich wie man im allgemeinen annimmt und Rolltreppen stehe ebenfalls im allgemeinen an Orten, die jemandem gehören.
Wenn du die Bilder gewerblich machst, brauchst Du vorher in aller Regel die Genehmigung des Betreibers. Der hat in seinen Bahnhöfen nämlich das Hausrecht und wird dir unter Umständen ganz furchtbar was auf die Linse malen... Die werden sich nach Deinen Absichten erkundigen, sowie Du das Stativ auspackst. :stupid:
 
Nebenbei finde ich es unmöglich, dass es überhaupt eine "Erregung der Öffentlichkeit" ist, wenn Mannn oder Frau sich nackt zeigt, so wie Gott oder wer auch immer geschaffen hat. Irgendwie im Grundsatz befremdlich finde ich.

Mirko
 
Dann halt mal einem 3-10 jährigem Kind einen beharten Penis vors Gesicht, dann weißt du es wieder. Aber man kann ja auch versuchen einen alten geschlossenen Bahnhof zu finden. Hier in Berlin gibt es noch welche. Da stört es dann wirklich keinen und Videokameras gibts dort auch nicht. ;)
 
verleg doch das shooting nach barcelona. dort ist es ausdrücklich erlaubt, nackt herumzulaufen :eek:

wer es nicht glaubt: schaut hier

leider war ich im februar dort :o
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig ist es schon, dass es Erregung öffentlichen Ärgernisses ist.
Ich glaube das es die meisten nicht mal stören würde, wenn da zwecks shooting welche naggich rumlaufen. Die meisten würden erstmal schön gaffen.
Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, kannst du natürlich vorher mal bei der Bahn oder co. anfragen, ob die es dir genemigen.
 
danhieux schrieb:
Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, kannst du natürlich vorher mal bei der Bahn oder co. anfragen, ob die es dir genemigen.
Keine schlafenden Hunde wecken! Im Mantel anrücken, Knipse aufbauen, Klamotten runter, Fotos gemacht, Klamotten hoch, abgehauen. Sobald die Klamotten wieder oben sind, kann euch keiner mehr was. Und die Jungs an den Überwachungskameras haben ihren Spaß.
Das Ganze ist übrigens nicht nur Erregung öffentlichen Ärgernisses, sondern auch Hausfriedensbruch i.e.S., denn ihr habt damit den Hausfrieden gebrochen. Der Eigentümer der U-Bahn, etc. erlaubt - gegen Entgelt - das Betreten seines Geländes zum Zwecke der Personenbeförderung. Alles andere (betteln, Musik machen, etc.) ist davon nicht gedeckt und damit Hausfriedensbruch. Aber im Knast landet man dafür nicht. Selbst falls es zu einer Verhandlung kommt, wird die ganze Angelegenheit im Normalfall wegen Geringfügigkeit oder fehlendem öffentlichen Interesses fallen gelassen und im anderen Fall gegen Auflagen (Hausverbot) oder ein Bußgeld abgehandelt.
 
Hi Leute,

haltet mal den Ball flach.

Erregung öffentlichen Ärgernisses, herzuleiten aus §183a des deutschen
Strafgesetzbuches stellt lediglich öffentliche sexuelle HANDLUNGEN unter
Strafe. Reine Nacktfotos bzw. Aktbilder fallen da nicht drunter.

Und dann handelt es sich auch noch um ein reines Vorsatzdelikt, d.h., der
Täter muß absichtlich oder zumindest wissentlich handeln, dass er bei irgend-
einem damit ein Ärgerniss erregt.

Bleibt §118 OWiG, der "Belästigung der Allgemeinheit" heißt. Demnach handelt
ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet
sein muß, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden UND die
öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Darunter mag, je nach Verklemmtheitsgrad auch Nacktfotografieren in der
Öffentlichkeit fallen, wobei ich allerdings nicht an eine Durchsetzbarkeit
glaube, da in einer Zeit von allgegenwärtigen Tittenbildern in BILD und Co
wohl kaum die Aufnahmesituation anstössiger sein kann, als das Bild selbst.

Ich sage: Einfach riskieren - da kein Straftatbestand, sind den Gesetzeshütern
keine allzu engen Zügel angelegt, so dass wohl nicht allzuviel hinten rauskommt.

Aber: Vorsicht bei Privatgrundstücken, also Bahnhöfen, Flughäfen usw.

Viele Grüße

TXLRudi
 
Zitat aus einer Komentierung zum StGB:

Tatbestand:

1 zur sexuellen Handlung:

... zu denken wäre an die Ausübung des Beischlafes, vornahme von Perversitäten, Striptease-Vorführungen u.a.

2. öffentlich:

z.B. nicht nur auf öffentlichen Wegen, Straßen,
Plätzen, im Stadtpark oder in sonstigen jedermann zugänglichen
Grünanlagen, sondern auch am Fenster, im Treppenhaus, sogar in
einer Wohnung, wenn andere durch das Fenster dies sehen können.

3. Ein Ärgernis:

Dieses bedingt, dass ein
anderer den sexuellen Vorgang wahrgenommen hat. Der
Wahrnehmende muss den sexuellen Gehalt der Handlung erkannt
haben, was bei Kindern unter Umständen nicht der Fall ist (BGH NJW
1970, 1855).

Es kann also unter Umständen doch so interpretiert werden! Fetisch Aufnahmen haben einen sexuellen Hintergrund - da wird es wohl schwer einen Richter vom Gegenteil zu überzeugen! Wenn der Subjektive Tatbestand (das Ärgernis...) durch einen etwas frigiden Zuschauer erfüllt wird - landen wir in der Tatbestandsmäßigkeit. Die Öffentlichkeit setze ich bei Bahnhof mal voraus ;)

P.S. Auch Aktaufnahmen haben einen erotischen Hintergrund ob der mit dem Strafrechtlichen sexuellen Hintergrund gleichzusetzen ist kann ich derzeit nicht beurteilen.
 
Hi Chris,

mein alter Dozent würde sagen :-)

"Ein Blick ins Gesetz..." :-) Es ist nach einer sexuellen Handlung gefragt, einfach
nur nackt sein kann keine sexuelle Handlung sein.

Bei Aktaufnahmen, die nicht pornografisch bewertbar sind, also die üblichen
verklemmten Fotocommunity-Beschreibungen nicht erfüllen und auch sonst
nur der Darstellung des Körpers an und für sich dienen, dürften kaum
den "Handlungsbegriff" in diesem Kontext erfüllen. Striptease ist im Gegensatz
dazu ja gerade eine Handlung, um einen anderen <wahrscheinlich Mann :-)>
zu erotisieren, anzumachen, die Sexualität greifbar zu machen. Dabei ist die
Außenwirkung geradezu gewünscht, die Bühne extra ausgesucht.

Ich glaube natürlich, dass man in einer alten NJW oder NStRZ oder so noch
diverse Abhandlungen finden wird, die anderer Meinung sind. Aber mit heutigen
Maßstäben gemessen dürfte der Tatbestand nicht erfüllbar sein, wenn da
ein Nackedei auf dem KuDamm rumrennt und ein L-behangener Lichtdieb
drumherumschleicht.

Ich stimme Dir im übrigen zu bei Fetish, das vergaß ich vorhin zu schreiben.
Da könnte man durchaus zu einem anderen Urteil kommen, das vermaße ich
mir aber auch nicht an einzuschätzen.

Ich glaube, es bleibt bei 118 OWiG in diesem Fall, wenn keine "stimulierenden"
Komponenten hinzukommen. :-) Also nicht mit den Fingerchen und so...

Aber :-) Manche Ordnungswidrigkeitenanzeige ist schlimmer als eine
Strafanzeige, weil viel viel teurer ;-)

Viele Grüße

TXLRudi

PS: Achtung: Bei einem Shoot mit einem Mann kann dies durchaus strafrechtlich
relevant sein, denn Männer können sich wegen Exhebitionismus strafbar machen,
Frauen jedoch nicht ;-) Also laß'st Schwänzele schön eingepackt :-)
 
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