Hi Chris,
mein alter Dozent würde sagen
"Ein Blick ins Gesetz..."

Es ist nach einer sexuellen Handlung gefragt, einfach
nur nackt sein kann keine sexuelle Handlung sein.
Bei Aktaufnahmen, die nicht pornografisch bewertbar sind, also die üblichen
verklemmten Fotocommunity-Beschreibungen nicht erfüllen und auch sonst
nur der Darstellung des Körpers an und für sich dienen, dürften kaum
den "Handlungsbegriff" in diesem Kontext erfüllen. Striptease ist im Gegensatz
dazu ja gerade eine Handlung, um einen anderen <wahrscheinlich Mann

>
zu erotisieren, anzumachen, die Sexualität greifbar zu machen. Dabei ist die
Außenwirkung geradezu gewünscht, die Bühne extra ausgesucht.
Ich glaube natürlich, dass man in einer alten NJW oder NStRZ oder so noch
diverse Abhandlungen finden wird, die anderer Meinung sind. Aber mit heutigen
Maßstäben gemessen dürfte der Tatbestand nicht erfüllbar sein, wenn da
ein Nackedei auf dem KuDamm rumrennt und ein L-behangener Lichtdieb
drumherumschleicht.
Ich stimme Dir im übrigen zu bei Fetish, das vergaß ich vorhin zu schreiben.
Da könnte man durchaus zu einem anderen Urteil kommen, das vermaße ich
mir aber auch nicht an einzuschätzen.
Ich glaube, es bleibt bei 118 OWiG in diesem Fall, wenn keine "stimulierenden"
Komponenten hinzukommen.

Also nicht mit den Fingerchen und so...
Aber

Manche Ordnungswidrigkeitenanzeige ist schlimmer als eine
Strafanzeige, weil viel viel teurer ;-)
Viele Grüße
TXLRudi
PS: Achtung: Bei einem Shoot mit einem Mann kann dies durchaus strafrechtlich
relevant sein, denn Männer können sich wegen Exhebitionismus strafbar machen,
Frauen jedoch nicht ;-) Also laß'st Schwänzele schön eingepackt
