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Nebenverdienst durch Hochzeit etc. legal ohne Gewerbe

Fellegraf

Themenersteller
Hallo miteinander,

bitter verreißt mich nicht in der luft, dass ich hier wieder ein Thread zu diesm Thema aufmache.
1. Habe ich über die Suche einiges erfahren!
2. Sind viele Themen auch relativ alt. Steuerrecht ändert sich ja auch von Zeit zu Zeit.

Zum Thema:

Ich bin ambitionierter Hobbyfotograf. Ob gut oder schlecht liegt beim Betrachter. Ich werde mittlerweile ab und zu gefragt ob ich nicht auf dem Geburtstag oder die Hochzeit fotografiere. Ich mache hierfür nirgendwo Werbung oder etc. Ich möchte sowas aber auch nicht umsonst machen.

Nun meine Frage gibt es eine Möglichkeit zwischen Gewerbe anmelden und Schwarzarbeit?
Mir geht es hierbei nicht darum mein Hobby zu finanzieren oder meine Equipment abzusetzten. Wenn ich im Jahr drei Hochzeiten fotografiere wäre das viel. Ich möchte das nicht umsonst machen, allerdings halt auch nicht schwarz.

Bitte hier nicht disskutieren ob es sinnvoll ist als Hobbyfotograf ne Hochzeit zu fotografieren
 
Als Österreicher stelle ich mal folgende Gegenfrage: Welches Land? Hier unterscheiden sich die Steuer- und Gewerberechte doch erheblich. In Österreich darfst Du sowieso keine derartige Aufträge annehmen, ohne entsprechenden Gewerbeschein (und den kannst Du derzeit nur mit einer abgeschlossenen Lehre und erfolgreichem Meisterbrief bekommen).
 
Da kann man nur einen Rat geben und der wäre auch per Suchfunktion zu finden gewesen, denn er hat sich auch rechtlich seit Jahrzehnten nicht geändert:

Wer was definitives wissen will, der sollte zum Steuerberater, denn der kann auch Gegenfragen stellen und dem kann man auch all das offenlegen, was man hier vielleicht lieber für sich behält.
 
...
Nun meine Frage gibt es eine Möglichkeit zwischen Gewerbe anmelden und Schwarzarbeit?
...
Was meinst Du mit "zwischen"? Willst Du Geld einnehmen, ohne es irgendwo anzugeben, sofern es über dem Freibetrag liegt?
Hochzeitsfotografie ist i.d.R. Auftragsarbeit, wofür man das als Gewerbe anmelden muss.
Du kannst natürlich auch ohne konkreten Auftrag eine Hochzeit zunächst zu Deinem eigenen Vergnügen fotografieren und hinterher Nutzungsrechte für Bilder gegen Entgeld einräumen. Ob dann Finanzamt und Gewerbeamt Dir das als freiberufliche, "künstlerische" Arbeit durchgehen lassen, wäre eher fraglich.
Einnahmen über einer bestimmten Freigrenze musst Du angeben und versteuern - ob der "Gewinn" so hoch ist, dass Du tatsächlich Steuern bezahlen musst ist ein anderes Thema. Und deshalb gilt wie immer die Empfehlung, sich Rat beim Steuerberater zu holen und sich bestimmt nicht auf fachfremde Angaben aus einem Fototechnik-Forum zu verlassen. :o
 
Kaufe doch Information bei Deinen Steuerberater oder gehe mal zu Deiner zuständigen Handwerkskammer. Die können Dir verbindliche Auskünfte geben. Alternativ auch mal das Info-center vom Finanzamt (da kosten rechtsverbindliche Auskünfte mittlerweile auch Geld, glaube ich) aufsuchen. Aber hier DIE Auskunft aller Auskünfte zu erwarten halte ich für Nonsens.

Hier gibbet nur Spekulationen...

...ich hol' mir schon mal popcorn


sagt der_holzwurm



Zumal hier laut Forumsregeln keine Rechtsauskünfte gegeben werden dürfen. Hier bekommst Du 10 meinungen von 5 Personen :D
 
Zumal hier laut Forumsregeln keine Rechtsauskünfte gegeben werden dürfen.

Die Forenleitung macht das nicht, um Euch zu ärgern. Die hält sich damit lediglich an Gesetze wie das StBerG und das RBerG.

Das Verlinken von Gesetzestexten sowie deren Erläuterung ist aber nicht verboten (anderenfalls würden sich alle Berufsschullehrer, die Steuerfachangestellte ausbilden, von Berufs wegen strafbar machen). Beratung wird es erst dann, wenn auf einen konkreten Fall eingegangen und zielgerichtete Handlungsanweisungen erteilt werden.
 
da ich unter 5200€ Gewinn machen werde und weniger als 100 Arbeitstage haben werde. Wer wissen will warum kann mir gerne ne Nachricht schicken. Ich darf das hier glaub nicht posten!?

Wozu? Es gibt wohl keine zwei Leute, deren Selbständigkeit unter exakt denselben Bedingungen steht. Du müßtest also entweder die anderen hier dauerhaft kostenlos coachen (und damit Deine eigenen Pläne begraben) oder über kurz oder lang einsehen, daß Forenregeln mitunter auch sinnvoll sein können.
 
Hallo allerseits,

Hier die Antwort der HWK

"Guten Tag Herr Felbecker,
sofern Sie beabsichtigen, das Fotografenhandwerk gewerbsmäßig auszuüben, auch nur im Nebenerwerb, müssen Sie sich bei uns registrieren lassen.
Die einmalige Eintragungsgebühr beträgt 150,- €. Zudem wird eine Jahresbeitrag erhoben. Sofern Sie Existenzgründer sind, bekommen Sie beitragsmäßig den Existenzgründerbonus. Das bedeutet, Sie bezahlen im Jahr der Gewerbeanmeldung keinen Beitrag, im 2. und 3. Jahr bezahlen Sie lediglich den halben Jahresbeitrag, der bei
62,50 € liegt. Im 4. Jahr bezahlen Sie den Grundbeitrag von 125,- €. Ab dem 5. Jahr bezahlen Sie dann voll.
Die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke mit dem Fotografenhandwerk hat keine qualitativen Voraussetzungen. Auch wenn Sie das Fotografenhandwerk nicht erlernt haben, können Sie eingetragen werden.
Zur Beitragspflicht gibt es leider für Sie keine Ausnahmen, auch bei Nebenerwerbstätigkeiten.
Freundliche Grüße"
 
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