@ Digital49,
wie schon von tkrass, beschrieben, ist das bei Herstellern jeder Art von Konsumgütern - Standard.
Das ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Bei der Gewährleistung ist der Verkäufer, mit dem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast dein Ansprechpartner.
In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht und nach 6 Monaten bis zum Ende der Gewährleistung, kehrt sich die Beweispflicht um und der Käufer ist in der Beweispflicht - im Schadensfall.
Gruss
Stets gilt:
Wer etwas will, muß seinen Anspruch beweisen.
Beim Verkauf von gewerblich an privat (und nur da) unterstellt der Gesetzgeber allerdings, daß ein Mangel bereits beim Verkauf vorlag, sofern dieser im ersten halben Jahr festgestellt wird.
Daher kehrt sich die Beweispflicht in den ERSTEN 6 Monaten um. Danach ist sie "normal".
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Zum Thema "Standard bei Konsumgütern":
Beim Konsumgut PKW würde der Jahreswagenkäufer vermutlich senkrecht aus der Hose fahren, erzählte man ihm er daß die Werksgarantie mit dem Verkauf an ihn verwirkt wurde.
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Aber zurück zum Thema:
Hier werden wie so oft zwei Dinge vermischt:
Gewährleistung und Garantie.
Die gesetzliche Gewährleistung betrifft IMMER den Handel zwischen Verkäufer und Käufer.
Beim Weiterverkauf ist sie futsch, bzw. besteht dann zwischen den beiden neuen Handelspartnern sofern sie nicht wirksam ausgeschlossen wurde.
Eine Werksgarantie dagegen wird zunächst mal "automatisch" an den Zweitkäufer übertragen. Sie betrifft das Produkt, nicht die Beschaffenheit beim Verkauf.
Allerdings ist sie freiwillig und die Übertragung kann daher per Garantiebedingungen ausgeschlossen werden (Tamron und Sigma machen dies z.B. bei ihrer Garantieverlängerung schon lange.)
Will also Nikon nicht, daß der Zweitkäufer Garantieansprüche an sie stellen kann, dann müssen sie dieses Recht explizit ausschließen.
Tun sie das denn?
Der Wissensstand den ich von Nikon kenne:
Europäische Service Garantie (1 Jahr):
Gilt unabhängig vom Erstkäufer für die Dauer eines Jahres zu den von Nikon festgelegten Bedingungen.
Bin ich der 5. Besitzer und die Kamera verreckt mir 364 Tage nach dem Kauf repariert sie mir Nikon auf Garantie.
Objektiv-Garantieverlängerung (4 Jahre):
Gilt nur für den Erstkäufer (Nachweis ist einzureichen) für die Dauer von 4 Jahren zu den von Nikon festgelegten Bedingungen.
Bin ich der Zweitbesitzer und das Objektiv zerbröselt mir 366 Tage nach dem Kauf in den änden, habe ich Pech gehabt.
So machen das Tamron/Sigma schon immer.