Gast_10852
Guest
Hallo,
bitte verzeiht mir, dass ich einen weiteren Rechte-Thread starte, aber sowohl in der Forums-Suche, der Fotorecht-FAQ und auf fotorecht.de bin ich nicht so recht fündig geworden.
Es geht ausnahmsweise einmal um die Rechte des Besuchers einer öffentlichen Veranstaltung, konkret eines Musikfestivals (eine unbegrenzte Fotogenehmigung seitens des Veranstalters liegt vor). Dürfen Fotos von Besuchergruppen, die von der Bühne quasi als Dokumentation aufgenommen wurden, ohne schriftliche Genehmigung veröffentlicht werden? Ich würde spontan argumentieren, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bei der mit Fotografien gerechnet werden muss.
Selbstverständlich sind es völlig neutrale Bilder, d.h. Fotos von spuckenden Alkoholleichen o.Ä. werden natürlich nicht veröffentlicht, es sind eher die gängigen Motive wie z.B. Besucher beim "Abrocken".
Wie sieht die rechtliche Situation hier aus, was meint ihr?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe,
viele Grüße,
Martin
bitte verzeiht mir, dass ich einen weiteren Rechte-Thread starte, aber sowohl in der Forums-Suche, der Fotorecht-FAQ und auf fotorecht.de bin ich nicht so recht fündig geworden.
Es geht ausnahmsweise einmal um die Rechte des Besuchers einer öffentlichen Veranstaltung, konkret eines Musikfestivals (eine unbegrenzte Fotogenehmigung seitens des Veranstalters liegt vor). Dürfen Fotos von Besuchergruppen, die von der Bühne quasi als Dokumentation aufgenommen wurden, ohne schriftliche Genehmigung veröffentlicht werden? Ich würde spontan argumentieren, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bei der mit Fotografien gerechnet werden muss.
Selbstverständlich sind es völlig neutrale Bilder, d.h. Fotos von spuckenden Alkoholleichen o.Ä. werden natürlich nicht veröffentlicht, es sind eher die gängigen Motive wie z.B. Besucher beim "Abrocken".
Wie sieht die rechtliche Situation hier aus, was meint ihr?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe,
viele Grüße,
Martin