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Persönlichkeitsrecht Besucher von öffentlichen Veranstaltungen

  • Themenersteller Themenersteller Gast_10852
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_10852

Guest
Hallo,

bitte verzeiht mir, dass ich einen weiteren Rechte-Thread starte, aber sowohl in der Forums-Suche, der Fotorecht-FAQ und auf fotorecht.de bin ich nicht so recht fündig geworden.

Es geht ausnahmsweise einmal um die Rechte des Besuchers einer öffentlichen Veranstaltung, konkret eines Musikfestivals (eine unbegrenzte Fotogenehmigung seitens des Veranstalters liegt vor). Dürfen Fotos von Besuchergruppen, die von der Bühne quasi als Dokumentation aufgenommen wurden, ohne schriftliche Genehmigung veröffentlicht werden? Ich würde spontan argumentieren, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, bei der mit Fotografien gerechnet werden muss.
Selbstverständlich sind es völlig neutrale Bilder, d.h. Fotos von spuckenden Alkoholleichen o.Ä. werden natürlich nicht veröffentlicht, es sind eher die gängigen Motive wie z.B. Besucher beim "Abrocken".
Wie sieht die rechtliche Situation hier aus, was meint ihr?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe,
viele Grüße,
Martin
 
Wenn es sich um eine größere Gruppe von Personen handelt (ab welcher Größe entscheidet im Streitfall letztendlich der Richter, 5-6 wie oft pauschal genannt wird, erscheint mir hier aber zu wenig), in der der Einzelne also nicht hervorgehoben wird, sollte das unproblematisch sein.
Sollte allerdings jemand, der das Bild bei dir z.B. für eine werbliche Verwendung einsetzt, eine Person aus der Gruppe herausstellen, dann wäre das nicht mehr zulässig.
Prinzipiell muss man bei Verwendungen von Bildern für werblche Zwecke immer viel vorsichtiger sein, bzw. gelten z.T. wieder andere Regelungen, als bei redaktionellen Verwendungen (also in Zeitungen etc. zur Berichterstattung).

Andreas
 
Hallo Andreas,

danke für deine Antwort. Ich habe vergessen zu erwähnen, wie ich die Fotos veröffentlichen möchte: Ich würde sie gerne in eine private Bildergallerie im Internet stellen (später evt. teils gewerblich, man kann dann hieraus Abzüge bestellen. Das ist aber noch nicht sicher). Natürlich wäre auf der Seite jeweils ein Link, wo man sich melden kann, wenn man ein Bild von sich nicht online haben möchte.
Würde das in Ordnung gehen oder gehe ich ein zu hohes rechtliches Risiko ein?
 
Ich bin kein Jurist. Wenn Du eine definitive Aussage haben willst, dann musst Du einen spezialisierten Medienrechtler fragen.
Wobei Du auch dann von drei Juristen drei verschiedene Auskünfte bekommen würdest.
Ausserdem kann man sowieso nichts genaues sagen, wenn man so ein Bild nicht mal gesehen hat.
Ich wäre jedenfalls sehr vorsichtig, wenn es sich um einzelne Leute aus dem Publikum handelt und nicht um eine größere Gruppe.

Andreas
 
Ich fotografiere unter anderem auch für eine Zeitung und kann dazu folgendes sagen:

Grundsätzlich hat jede Person das Recht auf das eigene Bild. Wenn sich jemand also nicht fotografieren lassen will, darfst du das ohne seine Zustimmung auch nicht tun.

Anders aber auf öffentlichen Plätzen, dazu zähle ich auch den Besucherraum vor der Bühne. Hier darfst du ungeniert auch Leute fotografieren und musst nicht vorher um Erlaubnis fragen (außer den Veranstalter natürlich). Sollte jemand nicht einverstanden sein, dass du ihn fotografierst, kommt jetzt das Recht auf das eigene Bild ins Spiel. Denn dann muss derjenige auf dich zukommen und dir sagen, dass er nicht fotografiert werden will. Dann darfst du das Foto nicht veröffentlichen bzw. im digitalen Zeitalter löscht du es einfach.

Lässt man dich also unbehelligt fotografieren, kannst du die Fotos ohne schlechtes Gewissen veröffentlichen und verkaufen. Vorsicht aber, wenn du es auf eine bestimmte Person abgesehen hast, vielleicht den österreichischen Finanzminister :) , und du fotografierst diesen geheim, ohne seine Zustimmung und verkaufst dann die Bilder, dann wird es ernst. Wegen dem hat erst News (für die deutschen Kollegen: österreichisches Mickey-Mouse-Magazin für Maturanten) 7.000 Euro an den Fiananzminister zahlen müssen.

Man darf mich aber nicht fragen, wie man jetzt eine Person aus einer Frontalansicht des Publikums oder Menge bringt, wenn der nachher reklamiert. Da bleibt wohl nur die EBV. ;)

ACHTUNG: Hier handelt es sich um die Sichtweise der österreichischen Justiz. Ich denke aber, dass es in D nicht viel anders sein kann. Frage mal bei einer Zeitung nach. Grundsätzlich sollte dir aber nichts passieren, da du ja nicht versteckt fotografierst. Und bei einer Gruppe hat jeder die Möglichkeit auf dich zuzugehen, und sein Mißfallen auszudrücken.

Zu dem Thema noch eine kleine Geschichte als Abschluss, stammt von einem guten Bekannten, als er noch Chefredaktuer bei einer Tageszeitung war. Die hatten mal einen Politiker in nicht gerade herzeigbarer Pose fotografiert und veröffentlicht. Der hat sich fürchterlich darüber aufgeregt und denen die Hölle heiß gemacht, Klagsdrohungen standen im Raum.

Fazit: auf zukünftigen Veranstaltungen wurden die Fotografen angewiesen, die Person bei der Bildaufstellung immer am Rand stehen zu lassen. Die Layouter schnitten dann bei der Bildgestaltung gerade immer den Rand weg, auf dem der Politiker zu sehen war. Und als es sich einmal nicht vermeiden lies, weil der Politiker in der ersten Reihe auf einem Stuhl saß, wurde ein leerer Sessel in das Bild retuschiert. Also: verscherze es dir nicht mit der Presse, wenn du abhängig von ihr bist. :p
 
Zuletzt bearbeitet:
raindog schrieb:
Anders aber auf öffentlichen Plätzen, dazu zähle ich auch den Besucherraum vor der Bühne. Hier darfst du ungeniert auch Leute fotografieren und musst nicht vorher um Erlaubnis fragen (außer den Veranstalter natürlich). Sollte jemand nicht einverstanden sein, dass du ihn fotografierst, kommt jetzt das Recht auf das eigene Bild ins Spiel. Denn dann muss derjenige auf dich zukommen und dir sagen, dass er nicht fotografiert werden will. Dann darfst du das Foto nicht veröffentlichen bzw. im digitalen Zeitalter löscht du es einfach.
Lässt man dich also unbehelligt fotografieren, kannst du die Fotos ohne schlechtes Gewissen veröffentlichen und verkaufen.
:p

Es ist (zumindest für Deutschland) definitiv nicht richtig, dass jemand, der nicht fotografiert werden und sein Bild nicht veröffentlicht haben möchte, das extra dem Fotografen sagen muss, nur weil es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ist.
"Lässt man Dich unbehelligt fotografieren, kannst Du die Fotos ohne schlechtes Gewissen veröffentlichen und verkaufen."
Das ist so schlichtweg falsch.
Wenn bei so einer Veranstaltung jemand (also kein Prommi, sondern ein normaler Zuschauer) einzeln fotografiert wird (also nicht in der Menge als Beiwerk) und sein Bild irgendwo veröffentlicht sieht, womöglich im Zusammenhang mit Werbung, kann er sehr leicht dagegen vorgehen und ordentlich Geld dafür absahnen.
Und zwar nicht, weil er sich mit Händen und Füßen gegen eine Aufnahme gewehrt hat, sondern weil der Fotograf keine schriftliche Einverständniserklärung (model release) von ihm hat.

Andreas
 
Hallo,

also darum ging es in der Frage nicht. Und meine Antwort war ja: auf öffentlichen Plätzen darfst du fotografieren, der Abgebildete muss auf dich zukommen und sein Recht auf sein Bild klar kund tun. Ich weiß aus der Praxis in einer Zeitungsredaktion und vieler Kontakte und Partnern aus der Branche, dass in diesen Fällen der Abgebildete keine Chance hat, wenn er nicht gleich aufschreit. Beispiel: Wenn ich kommende Woche am Donauinselfest fotografiere, vielleicht auf einer Bühne die von einen Sponsor finanziert wird und mit Werbung vollgepflastert ist, habe ich sicher kein Problem, den Sponsor in ein Bild zu verpacken und dieses auch ggf. an den Sponsor zu verkaufen. Da wird keiner damit durchkommen, dass er das nicht wollte.

Es ist klar dass ich niemanden in irgendwelchen Posen abbilden darf und ohne dessen Einverständnis Kohle damit machen. Es ist aber auch klar, dass ich auf einer öffentlichen Veranstaltungen, auf öffentlichen Plätzen, etc. fotografieren darf, ohne vorher jeden einzeln zu fragen. Und ich darf diese Bilder sowohl auch zu Kohle machen.

Wenn ich jetzt für ein spezielles Produkt/Marke werbe, ist der Sachverhalt natürlich ganz anders. Aber wann gibt es solche Fälle, holt man sich da nicht Profis als Model bzw. zieht das professionell auf? Und sollte das wirklich mal der Fall sein (ich kann mich an sowas nicht wirklich erinnern), dann wird man als seriöser Fotograf sehr wohl auf die Leute zugehen und sie auf das Foto hinweisen.

Ich glaube darum ging es in der Frage und darauf habe ich mich auch bezogen und denke auch erklärt. Um das Thema Werbung geht es hier ja nicht. Dass dafür andere Regeln gelten, sollte einen doch der Hausverstand sagen.
 
Nichts anderes habe ich ja auch differenziert, dass es einen grundsätzlichen Unterschied macht, ob ein Bild zur Berichterstattung etc, also redaktionell oder für Werbezwecke eingesetzt werden soll.
Und im letzteren Fall ist es eben egal, ob die betroffene Person sich aufschreiend gewehrt hat oder nicht.
Dann sind wir uns wohl einig.

Andreas
 
raindog schrieb:
Ich weiß aus der Praxis in einer Zeitungsredaktion und vieler Kontakte und Partnern aus der Branche, dass in diesen Fällen der Abgebildete keine Chance hat, wenn er nicht gleich aufschreit.
Nur hat serclas nicht nach der Praxis gefragt, sondern nach der Rechtslage, und die ist in Deutschland klar. Der Fotograf muss sich die Einwilligung des Fotografierten einholen, nicht umgekehrt. Auch eine Zeitung darf nicht einfach Personen zum dominierenden Bildgegenstand machen und ungefragt veröffentlichen. (Wobei das Fotografieren noch okay geht, das Veröffentlichen aber nicht mehr.) Dass dies dennoch andauernd passiert, ist eine andere Geschichte. Aber würden die Eltern eines zum Sommerausbruch im Brunnen spielenden Kindes, dass plötzlich auf der Titelseite auftaucht, klagen, sie würden wahrscheinlich Recht bekommen. (Und davon wenig haben.)

raindog schrieb:
Vorsicht aber, wenn du es auf eine bestimmte Person abgesehen hast, vielleicht den österreichischen Finanzminister, und du fotografierst diesen geheim, ohne seine Zustimmung und verkaufst dann die Bilder, dann wird es ernst.
Dieser Fall wäre in Deutschland weniger kritisch. Das Recht am eigenen Bild ist bei absoluten Personen der Zeitgeschichte, ein Bundesfinanzminister dürfte dazu gehören, stark eingeschränkt. Zwar besitzen auch sie eine unverletztbare Intimssphäre. Aber die ist sehr klein.

raindog schrieb:
verscherze es dir nicht mit der Presse, wenn du abhängig von ihr bist.
Auch hier könnte ich die Krise kriegen. Ich hoffe, der Journalistenverband hat Deinen Chefredakteur-Freund umgehend gerügt und die Verlagsleitung hat ihn gefeuert. Es gibt eine Medienethik, die ein Chefredakteur verinnerlicht haben muss. Und die von Dir geschilderte Fehde liegt definitiv jenseits des tolerierbaren Bereichs.
 
Hi,

was passiert eigentlich, wenn ein Veranstallter in den Veranstalltungsbedinungen, festlegt, daß Fotos gemacht, diese auch veröffentlicht werden und man diesem mit Kauf eines Tickets zustimmt?

Wäre sowas möglich?

CHris
 
bernd krueger schrieb:
Auch hier könnte ich die Krise kriegen. Ich hoffe, der Journalistenverband hat Deinen Chefredakteur-Freund umgehend gerügt und die Verlagsleitung hat ihn gefeuert. Es gibt eine Medienethik, die ein Chefredakteur verinnerlicht haben muss. Und die von Dir geschilderte Fehde liegt definitiv jenseits des tolerierbaren Bereichs.

Also er arbeitet noch, und das sehr erfolgreich. Ob das tolerierbar ist, liegt aber sicher im Entscheidungsbereich der Chefredaktion und ist auch stark von der Blattlinie abhängig. Ich sehe es nicht so eng, denn aus eigener Erfahrung weiß ich, wie man versucht zu manipulieren.

Zwei Beispiele: ein Stadtrat einer Landeshauptstadt bei einem Interview. Schon in der Einleitung kommt der sinngemäße Satz "...das schreibst du mir aber so ... das will ich aber so haben ..." und man verwechselt das Medium mit einer Werbeplattform für Politiker. Wenn dann mal ein kritischer Bericht in der Zeitung stand (und da genügte es, dass Leute der anderen Fraktion ihre Sicht unterbreiteten), war er wieder fuchsteufelswild und wollte mit einem nicht mehr reden. Konnte er haben, denn nach zwei Wochen war er sowieso wieder wild (und auch davon abhängig), wieder wo aus Zeitung zu lachen bzw. seinen Namen zu lesen.

Also: wer nicht seriös und vor allem mit der richtigen Professionalität an so eine Sache herangeht, ist fehl am Platz. Die dicken Fische (Landes- und Bundesregierung) habe dafür eh schon eigene Leute, die die Pressearbeit regeln. Trotzdem kommt es immer noch vor, dass massiv Druck ausgeübt wird und manche wirklich glauben, sie könnten bestimmen, was in der Zeitung steht.

Daher finde ich es auch durchaus legitim, dass ich Leuten, die mich auf der einen Seite schlecht machen, verklagen und unter Druck setzen, bis zu einem gewissen Grad keine Plattform in meinem Medium geben will. Zugegeben, dass mit dem Sessel war schon hart an der Grenze, aber bei der Wahl des Bildausschnittes sehe ich kein Problem, das liegt wohl in der Entscheidungsfreiheit eines jeden Redakteurs.
 
Einen wichtigen Punkt habe ich aber in der ganzen Hektik vergessen:

Damit du die Bilder auch verkaufen kannst, brauchst du dazu die erforderlichen Voraussetzungen. Das heißt in Österreich, dass du einen Befähigungsnachweis bringst, was in Form des Gewerbescheines für Pressefotografen funktionieren kann.

Alles andere ist gefährlich und nicht legitim. Es ist zu bedenken, dass viele Leute von dieser Arbeit leben. Wenn du also ohne Gewerbeschein arbeitest, wird dir bald mal ein Profi die Finanz vorbeischicken, denn der Überlebenskampf ist hart. Und das kann dann besonders teuer werden, da du ein Gewerbe ohne Berechtigung ausübst und vielleicht auch noch keine Steuern abführst.
 
Hi there!

Ich hab dazu noch eine Frage: Ich würde gerne dieses Bild über eine Agentur zum Verkauf anbieten. Es entstand auf dem Wiener Donauinselfest. Auf der Website der Veranstalter steht ganz unten folgender Satz:

Jeder Donauinselfestgast und Mitwirkende erteilt mit dem Zutritt zum Festgelände den übertragenden TV- und Radio-Anstalten und Fotografen das Recht, die von ihm gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auswerten und veröffentlichen zu dürfen.

Spricht demnach etwas gegen der Verkauf des Fotos?

Danke & lg, Gregor.
 
Budgreg schrieb:
Hi there!

Ich hab dazu noch eine Frage: Ich würde gerne dieses Bild über eine Agentur zum Verkauf anbieten. Es entstand auf dem Wiener Donauinselfest. Auf der Website der Veranstalter steht ganz unten folgender Satz:



Spricht demnach etwas gegen der Verkauf des Fotos?

Danke & lg, Gregor.

Die Rechtslage in Österreich kann ich nicht beurteilen.
In Deutschland wäre eine Veröffentlichung dieses Fotos nur für redaktionelle Zwecke zum Zweck der Berichterstattung o.ä. möglich.
Ein pauschaler Verkauf, der auch die Verwendung in werblchem Zusammenhang erlauben würde, mit Sicherheit nicht, egal was der Veranstalter sagt oder schreibt. Die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild kann ein Veranstalter nicht aufheben.
Bei der deutschen Rechtslage jedenfalls.
In Österreich mag das anders sein - aber so anders, denke ich, auch nicht.
Der Veranatslter hat wohl redaktionelle Veröffentlichungen gemeint, was sicher keine Verwendungen für Werbung einschließt.

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
AndreasB schrieb:
Die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild kann ein Veranstalter nicht aufheben.
Bei der deutschen Rechtslage jedenfalls.
Ich habe aber bei Konzerten hier in Deutschland schon gesehen, daß vor dem Eingang Hinweisschilder hingen, daß auf diesem Konzert die Aufzeichnung für eine Live-DVD gemacht wird, und das alle Besucher mit betreten des Geländes zustimmen, im Zweifelsfall gefilmt und auf der DVD veröffentlicht zu werden. Wer dies nicht möchte, könne sich sein Eintrittsgeld zurückerstatten lassen.

Ist doch aber quasi auch eine Aufhebung des Persönlichkeitsrechts, oder?

Man könnte ja auch sagen, daß ich mit betreten des Geländes die AGBs eines Veranstalters anerkenne, in denen steht, daß ich der Veröffentlichung meines Bildes zustimme... ist doch so ähnlich wie mit dem Durchsuchen von Taschen. Eigentlich darf das nur die Polizei, BGS, evtl. Ordnungsamt usw. Security beim Konzert darf das nicht. Aber du erlaubst ihnen das ja, weil sie dir sonst nicht erlauben, das Gelände zu betreten, auf dem sie Hausrecht haben bzw. vertreten...

~ Mariosch
 
Wer auf www.fotorecht.de ein paar Links liest wird dies hier finden:

§ 23 KUG:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Ich gehe jetzt mal davon aus das es sich bei einer Veranstaltung um eine Versammlung handelt? Naeheres waere aber in der Tat nur von einem Juristen zu klaeren.

Gruss
Michael
 
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