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Kamera Problem mit Canon G7X II - Speicherkarte gesperrt

LM100

Themenersteller
Hallo,

ich habe sein heute leider ein Problem mit der Kamera.
Ich erhalte immer die Meldung "Speicherkarte gesperrt".
Es liegt aber nicht an der Speicherkarte, ich habe es mit mehreren versucht.

Als letztes hatte meine Frau die Kamera benutzt. Ich würde nicht ausschließen, dass sie mal versucht hat, die Speicherkarte falsch herum einzuschieben. Aber ich kann sie jetzt problemlos richtig einschieben und sie rastet auch unten ein.

Gibt es da noch irgend etwas, was ich machen kann? Die Kamera wurde im November 2017 gekauft, Canon-Garantie ist also gerade abgelaufen.
Eventuell ist Amazon ja kulant.

Viele Grüße
Lothar
 
Sie geht zurück zur Reparatur an Amazon.
Amazon gibt 2 Jahre Garantie, obwohl Canon nur 1 Jahr gibt :top:
 
Ist er so wohl eher nicht.
Bei Saturn oder Media Markt gekauft hast du bei Canon meines Wissens nur 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung.
Das ist ein riesiger Unterschied.
 
bei mir gibt es sogar 3 Jahre Garantie.... :-) wobei: dieses Problem ist- wie der TO schon vermutet - ein User Fehler, also kein Fall welcher unter die Garantie fällt.....
 
Ich erhalte immer die Meldung "Speicherkarte gesperrt". [...] Ich würde nicht ausschließen, dass sie mal versucht hat, die Speicherkarte falsch herum einzuschieben.
Es wird wohl an dem Teil des Kartenschachtes was kaputtgegangen sein, wo die Position des Sperrschiebers ertastet wird. Wenn Du Glück hast, hat sich vieleicht nur ein abgebrochenes Plastikteil verklemmt.
Leider sind diese SD-Schächte wahnsinnig eng; man muss schon sehr genau zielen, um gleichzeitig reinzuleuchten und mit einer starken Lupe reinschauen zu können. Darin etwas verändern (z. B. ein Drähtchen zurückbiegen oder einen Fremdkörper rausholen) kann man fast nur mit dünnen Nadeln oder mit extrafeinen Spezialpinzetten. Also kein Job für Grobmotoriker. ;)

Bei Saturn oder Media Markt gekauft hast du bei Canon meines Wissens nur 1 Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung.
Händler-Gewährleistung ist per Gesetz 24 Monate (allerdings mit Umkehr der Beweislast nach 6 Monaten - das könnte in diesem Fall zum Problem werden).

Vorgaben gibt es nur für die Händler. Ob auch der Hersteller von sich aus eine Garantie gibt (und zu welchen Bedingungen), ist ihm überlassen.

Es gibt auch Händler, die freiwillig eine längere Gewährleistung als 24 Monate geben. Aber alles über die 24 Monate hinaus folgt dann den eigenen Regeln; da können im Kleingedruckten auch Defekte ausgeschlossen sein, die von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt wären. Manchmal sind längere Gewährleistungen nur Kundenveräppelung.
 
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