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Recht am eigenen Bild....

ElRoy

Themenersteller
Hallo,

dass ich niemanden fotografieren und dessen Bild irgendwo veröffentlichen oder einem dritten zugänglich machen darf weiß ich ja.

Aber wie ist das mit dem Fotografieren mit Personen an und für sich?

Wie reagiert ihr z.B. wenn euch jemand anspricht und behauptet, ihr habet ihn fotografiert und verlangt, ihr habet dieses Foto in seinem Beisein zu löschen?

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, auch das "Risiko" hat, von irgendwem abgelichtet zu werden bzw mit auf irgend einem Foto zu landen, und sehe die Forderung, irgendwelche Bilder von mir "durchsehen" zu dürfen oder die Forderung nach der Löschung irgend eines Bildes als Unverschämtheit an. (...die Photonen, die meine Linse eingefangen haben sind mein Eigentum, und wer nicht will, dass man ihn fotografiert, der soll halt keine Photonen aussenden - Schwarze Tücher mit Sehschlitzen exisiteren...)

Wie seht ihr das, und wie reagiert ihr in diesem Fall?

Wenn es mir darum geht oder ginge, irgendwelche Leute zu fotografieren, dann mache ich mein 300 mm drauf, und dann bekommen die nicht mal mit, dass sie fotografiert werden - nur so nebenbei...

Gruß
ElRoy
 
Nun ja, wenn die abgebildete Person Beiwerk ist, ist sie – wenn sie nicht abgelichtet werden will – eben zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen.

Anders sieht es aus, wenn sie eben nicht das Beiwerk ist.
 
Ich hol schon mal Chips und Bier. Bestimmt geht's hier wieder los...
 
Bezieht sich die Rechtsprechung nicht nur auf Veröffentlichung?
 
Bezieht sich die Rechtsprechung nicht nur auf Veröffentlichung?

Na ja, sowohl als auch.

Mich würde interessieren, was die Rechtsprechung zum fotographieren von Personen sagt, und ebenso würde mich interessieren, wie ihr persönlich das seht, bzw wie ihr reagiert, wenn euch jemand anpöbelt der behauptet, ihr habet ihn fotografiert und sollet jetzt das Foto löschen.

ElRoy
 
Ich wäre auch dagegen wenn so ein möchtegern "People" Fotograf konmmt und mir Seine Kamera ungefragt vors Gesicht hält, ich weiss ja schießlich auch nicht in welchem Kontext das hinterher gesetzt wird, ...meine Privatsphäre :-)

Ich als Fotograf würde das auch nicht tun, eine freundliche Ansprache bringt das aufzunehmnde Person meist dazu die Aufmerksamkeit auf die Kamera zu richten, diese Kommunikation ist gut für das Bild.
Dies geschieht allerdings immer über einen Auftraggeber im Kontext einer Veranstaltung.
 
Habe ich auch schon öfter drüber nachgedacht - wenn man sich mit einer DSLR mit etwas größerem Objektiv bewegt wird man ja öfter angeschaut als ob man eine Waffe trägt ... Als hätten die Leute unglaubliche Angst fotografiert zu werden :)

Ich warte auch schon drauf von jemanden angemacht zu werden - aber bisher ist nichts passiert.

Ich würde mich jedenfalls auf mein Recht berufen und um die Situation zu schlichten einfach die letzten paar Fotos zeigen. Warum unnötig Stress machen wenn ich wirklich niemanden als "Hauptmotiv" abgelichtet habe. Löschen würde ich auf keinen Fall etwas.
 
Wenn mich jemand explizit drauf anspricht und möchte, dass ich das Foto, auf dem er zu sehen ist, lösche, mache ich dies. Bisher ist es mir nicht geschehen, aber ich denke einfach, jeder von uns sollte das Recht desjenigen, der auf dem Foto ist, respektieren. Wenn ich in eine Menschenmenge fotografiere, ist es für mich natürlich etwas Anderes, als wenn ich mein Objektiv gezielt auf eine Person richte.

Ich fotografiere oft Kitesurfer und poste deren Fotos auf meiner Homepage - und ja, ich gebe zu, ich habe mir bereits Gedanken gemacht, ob das alles so rechtens ist, was ich tue. Deshalb habe ich auf meiner Homepage den Passus "Sollten Sie sich auf meinem meiner Fotos erkennen und mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein usw. .." eingestellt. Ob es mir im "Ernstfall" nützt, sei dahingestellt.

Direkt angepöbelt wurde ich beim Fotografieren noch nie, und es hat auch noch niemand verflangt, dass ich Bilder lösche.
 
eine freundliche Ansprache bringt das aufzunehmnde Person meist dazu die Aufmerksamkeit auf die Kamera zu richten, diese Kommunikation ist gut für das Bild.
Du magst solche Bilder.

Sollte ich jedoch versehentlich ein solches Bild machen, dann lösche ich genau dieses Bild.

So unterschiedlich sind die Geschmäcker.:)
 
aus dem Kontext zu entreißen ist ungünstig :-)

Dies geschieht allerdings immer über einen Auftraggeber im Kontext einer Veranstaltung.

bei der es sich um Teilnehmende Personen handelt, die Ihr Einverständnis im Grundprinzip mit der Anmeldung abgehandelt haben.
 
Hallo und guten Tag,

es kommt immer auf die Situation an... als Event Fotograf bin ich akkreditiert und die AGBs des Veranstalters sind meistens so gefasst dass man als Besucher, mit dem Kauf einer Eintritskarte, "erlaubt" im Rahmen der Veranstaltung fotografiert zu werden.
Klar kaum jemand liest sich wirklich die AGBs / Hausrecht / was auch immer durch... auf der anderen Seite kann ich nicht jeden Besucher persönlich fragen ob er einverstanden ist mit aufs Foto zu kommen.
In diesen Fällen würde ich ein Bild weder zeigen noch löschen.

Habe ich eine einzelne Person aufs Korn genommen und fotografiert, dann allerdings frage ich Diese, in 99% aller Fälle sind die Personen auch einverstanden, meistens sind es ja Fans der Gruppe oder ähnliches.

Bin ich privat unterwegs und fotografiere "Street"... und werde tatsächlich mal angesprochen, was sehr selten passiert... dann höre ich mir schon an warum der Mensch vor mir nicht fotografiert werden möchte.
Und ja im Einzelfall lösche ich auch mal ein Foto, sowas gehört für mich (privat) einfach zu den ganz normalen Umgangsformen.

euer Reigam
 
Das schöne Buch "Recht für Fotografen", das hier in der Bannerwerbung immer wieder präsent ist, beantwortet alle diese Fragen kompetent, Autor ist ein Anwalt, der selbst fotografiert und sich mit diesen Dingen auskennt .

Der BGH sieht die Herstellung von Aufnahmen idR schon dann als unzulässig an, wenn die Veröffentlichung untersagt ist. Dies kann regelmäßig als Verletzung der persönlichen Freiheiten und der allgemeinen Persönlichkeitsrechte darstellen (§§1,2 GG). Da die fotografierte Person keine Kontrolle mehr über die Verwendung der Aufnahme hat, und es in diese Richtung BGh-Urteile gibt, ist davon auszugehen, dass Personenaufnahmen ohne Einwilligung im Allgemeinen rechtswidrig sind.

Eine Veröffentlichung ohne Einwilligung ist nach §22 KUG in jedem Falle rechtswidrig.

Es wird allerdings von Einwilligung ausgegangen, wenn die fotografierte Person posiert oder, so BGH: "wenn die fotografierte Person eine Aufnahme wissentlich und in Kenntnis ihres Zweckes duldet". Die Beweislast liegt beim Fotografen.

Es ist ebendalls nicht richtig, dass Gruppenaufnahmen unproblematisch sind. Auch hier muß jeder gefragt werden.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund dürfte die Streetfotografie in den allermeisten Fällen sehr problematisch sein.

Das Recht am eigenen Bild jedoch (§22 KUG) gehört zu den Spielregeln für die
Veröffentlichung von Bildern und gehört daher nicht hierher.

Natürlich gibt es aber kein Recht darauf, eine fremde Kamera einzusehen. Für die Justiz ist hier immer noch der Staat zuständig.
Ich bin kein Anwalt, und dies ist keine Rechtsberatung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Recht am eigenen Bild jedoch (§22 KUG) gehört zu den Spielregeln für die
Veröffentlichung von Bildern und gehört daher nicht hierher.

Was Du weiter oben schreibst bezieht sich genau darauf!;)

P.S. Und gegen diese Auslegung des Rechts sollten wir uns im Sinne der Freiheit der Kunst wehren. Denn gemäß obiger Auslegung, wäre die gesamte vom abgebildeten nicht beauftragte Peoplefotografie tot.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Gegenteil, man sollte die Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen achten. Ich geh jedenfalls gerne auch mal auf die Straße oder in eine Kneipe, ohne mich danach in Facebook finden zu müssen. Die Persönlichkeitsrechte sind die ersten beiden Paragraphen unseres GG und sollten unbedingt beachtet werden müssen. Ich möchte, auch als Fotograf, nicht ohne meine Einwilligung fotografiert werden und finde das bestehende Recht gut und angemessen.
Mir würde allerdings auch schon ein gewisser Respekt vor meinen Mitmenschen verbieten, diese ohne Einwilligung aufzunehmen.

Und nochmal, das Recht am eigenen Bild regelt die Veröffentlichung von Aufnahmen, nicht aber die Herstellung. Jedoch dürfen nach BGH solche Bilder wohl nicht angefertigt werden, deren Veröffentlichung unrecht wäre.
 
Mir würde allerdings auch schon ein gewisser Respekt vor meinen Mitmenschen verbieten, diese ohne Einwilligung aufzunehmen.

Und nochmal, das Recht am eigenen Bild regelt die Veröffentlichung von Aufnahmen, nicht aber die Herstellung. Jedoch dürfen nach BGH solche Bilder wohl nicht angefertigt werden, deren Veröffentlichung unrecht wäre.

Auch wenn das Recht nicht verbietet, zu fotografieren, trifft für mich dein erster Satz mehr zu als das Recht. Das Recht regelt, deine Feststellung oben regelt das Miteinander, das oft schon schwer genug ist.
 
Wie ist dieses Foto unter berücksichtigung der Würde des Menschen erstellbar?

Sollte ich warten bis er aufwacht, fragen ob er mit einer Veröffentlichung einverstanden ist und dann bitten noch mal einzuschlafen?

Oder nach dem Fotografieren warten bis er aufwacht, nicht nur die Augen öffnet sondern tatsächlich wach ist, und dann fragen? Bei einem Nein, dieses akzeptieren.
 
Ganz ehrlich - in diesem Fall hier würde ich das Foto nicht machen. Es soll Kritik am Kapitalismus zeigen - okay - und missbraucht dazu die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten. Für mich wäre das keine Option.
 
Das Gesetz fordert eine Einwilligung, diese ist per Definition VOR einer Handlung zu geben. (Im Unterschied zur Genehmigung, die danach erteilt wird).

Außerdem ist die Erkennbarkeit der Person gegeben, sie ist kein Beiwerk. Daher war davon auszugehen, dass dieses Bild nicht veröffentlicht werden darf. Dieses Bild hätte also ohne die vorherige Einwilligung nicht aufgenommen werden dürfen.

Du musst also warten, bis der Mann wach ist, ihn nach seiner Einwilligung fragen und dann fotografieren. Oder es eben lassen.

Möchtest Du, dass wildfremde Menschen solche Bilder von Dir haben, über deren Veröffentlichung Du keinerlei Kontrolle hast?
 
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