• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Recht: Uneingeschränktes Nutzungsrecht übergeben, trotzdem haftbar?

raps

Themenersteller
Hallo, ich habe mich heute mit einem Auftraggeber überworfen / eigentlich ergiebige längere Zusammenarbeit beendet, wegen folgendem Sachverhalt:

Der Auftraggeber wollte von mir vor Auftragsbeginn ein uneingeschränktes Nutzungsrecht per Vertrag der von mir in seinem Auftrag erstellten Bilder erhalten, inklusive der Möglichkeit die Bilder zu skalieren, zu beschneiden, Fotomontagen damit zu machen, Übertragung an Dritte etc. Der Vertrag sollte für auch für alle zukünftigen Aufträge von Ihm an mich gelten.

Dagegen hatte ich überhaupt keine Einwände!

ABER....
Der Auftraggeber wollte in den Vertrag KEINE Klausel aufnehmen, worin steht, dass er sich um die Beachtung der Schutzrechte Dritter (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht bei Objekten die auf dem Bild sind) selbst zu kümmern hat, sofern ich nicht ausdrücklich selbst einen Model-Release oder eine entsprechende andere Erlaubnis selbst den Bildern beilege!

Ich war der Auffassung, da ich durch die uneingeschränkte Nutzungsrechteeinräumung nicht mehr kontrollieren kann, was mein Auftraggeber oder Dritte mit den Bildern anstellen, und ich deshalb auch nicht für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte haften kann.

Meine Frage zielt nun darauf ab, ob es richtig war, auf dieser Klausel zu beharren, was ja immerhin zum Bruch einer langen Zusammenarbeit geführt hat?


Bin ich überhaupt noch für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte etc. Dritter haftbar, wenn ich mein uneingeschränktes Nutzungsrecht weitergebe,oder habe ich nur versucht in den Vertrag etwas einzubringen, was eh selbstverständlich gewesen wäre?

Wenn der Vertrag nur die Übertragung der uneingeschränkten Nutzungsrechte, ohne meinen gewünschten Zusatz beinhalten würde,wie würde ein Gericht nach landläufiger Handhabung meine Mitverantwortung bewerten?

Könnte sich z.B. der Auftraggeber darauf berufen, er habe mit der Übername der Bilder selbstverständlich angenommen, ich hätte alle Rechte Dritter als Fotograf eingeholt, die Bilder seien als von Rechten Dritter freigestellt?

Kennt ihr Präzedenzfälle?
Wenn ein Fotograf Bilder eines Prominenten macht, und eine Zeitung veröffentlicht diese Bilder, wird dann der Paparazzi oder die Zeitung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verknackt?

Ich bin der Meinung, dass nur allein die Art der Bearbeitung eines Bildes und der Verwendungszweck (Werbekampagene oder Pornoseite) teilweise dafür verantwortlich sein kann, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht.

Wenn ich z.B. meinem Auftraggeber ein 15Megapixel Bild mit vielen kleinen Leuten eigentlich nur als Beiwerk gebe, und er fängt an, dass Bild so zu bescheiden, dass die Personen auf einmal nicht mehr Beiwerk sind, wäre eine Persönlichkeitsrechts-Verletzung gegeben, ohne meine Zutun oder meine Kontrolle.
 
Der Auftraggeber wollte in den Vertrag KEINE Klausel aufnehmen, worin steht, dass er sich um die Beachtung der Schutzrechte Dritter (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht bei Objekten die auf dem Bild sind) selbst zu kümmern hat, sofern ich nicht ausdrücklich selbst einen Model-Release oder eine entsprechende andere Erlaubnis selbst den Bildern beilege!
Und was war seine Begründung, diese Klausel nicht aufnehmen zu wollen?
 
Ich bin der Meinung, dass nur allein die Art der Bearbeitung eines Bildes und der Verwendungszweck (Werbekampagene oder Pornoseite) teilweise dafür verantwortlich sein kann, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht.

Das ist völlig richtig. Über das Thema muss daher gesprochen werden und wenn keine Einigung erzielt wird, nun, dann kann man halt nicht zusammen arbeiten. Manchmal geht es eben nicht anders.
 
Wie die Vorredner stimme ich auch zu. Sowas hätte ich ebenfalls nicht unterschreiben wollen. enn ich Nutzungsrechte übertrage, achte ich immer auf einen Passus, der Persönlichkeitsrechte klärt.

Lg, Robert
 
Könnte sich z.B. der Auftraggeber darauf berufen, er habe mit der Übername der Bilder selbstverständlich angenommen, ich hätte alle Rechte Dritter als Fotograf eingeholt, die Bilder seien als von Rechten Dritter freigestellt?

.

Das wird wohl der Knackpunkt sein.
Er will sich wohl ehr nicht darum kümmern die Rechte dritter einzuholen zu müssen.
 
Möglicherweise habt ihr euch auch nur missverstanden. So wie du das beschreibst hört es sich doch so an als ob du vorrangig besorgt darum bist das Einzelteile deiner Bilder aus dem Kontext gerissen und dann anders verwendet werden (etwas das ich bei den meisten Auftragsarbeiten für eher unwahrscheinlich ansehe, die Sorge aber durchaus verstehe)
Dein Kunde jedoch bekommt durch den Wortlaut das Gefühl er habe sich direkt um die Rechte Dritter zu kümmern mit Ausnahme derer mit Release. Das ist ihm vielleicht etwas unsicher.
Eine Formulierung die sich also eher darauf bezieht das die Auftragsarbeiten nur für das geplante Geschäftsfeld verwendet werden dürfen könnte also eher passen.
So in etwa formuliere ich wenn ich Im Designbereich tätig bin damit zum Beispiel Anzeigenkonzepte hinterher nicht von der Agentur für die ich als Freelancer arbeite einfach für den nächsten Kunden "weiterverwurstet" werden können. Gleiches mache ich mit Fotojobs.

Was deine eigentlich Frage angeht ob du noch verantwortlich bist: Das ist etwas zu dem es wie so oft zwar Vorstellungen gibt, gegebenenfalls aber von Fall zu Fall entschieden wird. Es kann also sein das der Fall so ausgelegt wird das dir vorgeworfen wird du hättest auf Grund dieser oder jener Zusammenhänge davon ausgehen müssen das das Bild auch so oder so verwendet wird und schon hast du quasi Teilschuld.
Das Gegenteil könnte aber genausogut der Fall sein. Rechtsprechung ist nunmal in weiten Teilen auch Auslegungssache.

-----

Bin ich überhaupt noch für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte etc. Dritter haftbar, wenn ich mein uneingeschränktes Nutzungsrecht weitergebe,oder habe ich nur versucht in den Vertrag etwas einzubringen, was eh selbstverständlich gewesen wäre?

Wie Du schon sagst, Du gibts "Dein" Nutzungsrecht weiter. Die rechte Dritter kannst du nur in den Bereichen weitergeben die du auch erhalten hast. Und da ich davon ausgehe, das die Kopien der Modelreleases von dir mit weitergegeben werden, hat der Auftraggeber auch nicht die Möglichkeit sich dort rauszureden. Es wäre also eigentlich selbstverständlich gewesen. Was er nicht hat, kann er auch nicht ohne Rechtsbruch weitergeben.
Sagen wir mal du machst Fotos von einem Model für den aktuellen Ottokatalog. Dann steht im Release üblicherweise die Auftragsbeschreibung/Verwendungszweckbeschreibung. Und das Verwendungsrecht ist für den beschriebenen Zweck. Verwendet der Käufer der Nutzungsrechte nun die Fotos für ne Pornoseite so begeht er einen Rechtsbruch. Vorausgesetzt natürlich das Release ist Anlage der übergebenen Nutzungsrechte, was aber eigentlich so üblich ist.

-----

Wenn ein Fotograf Bilder eines Prominenten macht, und eine Zeitung veröffentlicht diese Bilder, wird dann der Paparazzi oder die Zeitung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verknackt?

Die Paparazzi-Geschichten würde ich hier mal aussen vor lassen, da sie sich eh häufig in einer Grauzone bewegen.

-----

Ich bin der Meinung, dass nur allein die Art der Bearbeitung eines Bildes und der Verwendungszweck (Werbekampagene oder Pornoseite) teilweise dafür verantwortlich sein kann, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder nicht.

... und deswegen ist der Verwendungszewck bei mir immer Teil des Release

-----

Könnte sich z.B. der Auftraggeber darauf berufen, er habe mit der Übername der Bilder selbstverständlich angenommen, ich hätte alle Rechte Dritter als Fotograf eingeholt, die Bilder seien als von Rechten Dritter freigestellt?

Nein, kann er nicht (denke ich), denn er ist gewerblich Tätig wie du auch und davon ab das Unwissenheit vor strafe nicht schützt würde man ihm unterstellen das er auf Grund seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit solche Dinge hätte wissen müssen.
 
Im Medium Film verhält sich das so: Man übergibt i.d.R sämtliche Rechte dem Auftraggeber. Dies schließt dann wirklich sämtliche Rechte ein. Das bedeutet natürlich auch die Persönlichkeitsrechte, etc. Kein Auftraggeber würde sich hier auf das Risiko einlassen, auch nur das Geringste selbst klären zu müssen.
Beim Foto könnte es sich analog verhalten - entsprechend würde ich in der Tat auch die Releases einfordern - alleine schon, weil sich die Bildrechte sonst schlecht weiterverkaufen lassen. Einem Zweitkäufer (vllt. am anderen Ende der Welt) kann unmöglich zugemutet werden, sich um irgendwelche Rechte an dem Material noch kümmern zu müssen.
Dass dies zu unlösbaren Situationen führen kann ist mir aus meinert beruflichen Praxis schmerzlich bewusst. So vergeben Lizenzinhaber von Archivmaterialien die Rechte i.d.R. nur für 5, 10 oder 15 Jahre und lassen sich jede Verlängerung entsprechend honorieren. Die Sendeanstalten kaufen die Filme jedoch (ebenfalls i.d.R. - es gibt natürlich für alles Ausnahmen) nur, wenn sie die Rechte "vollständig und zeitlich unbegrenzt" erhalten. In der Folge kann das bedeuten, dass eine Produktion eben nicht zu Stande kommt.
Vielleicht vergleiche ich hier auch Äpfel mit Birnen, aber so fern ist sich (glaube ich zumindest) die Rechtesituation beider Medien ja nicht.

Gruß,

Philipp
 
Apfel und Birnen nicht gerade, Haken aber ist natürlich das ein Film zwar aus dem Kontext gerissen werden kann in dem Detail anders geschnitten werden o.ä. Aber in den meisten Fällen kann man auf Grund der vorgegebene Qualität nichts aus "Hintergrunddetails" machen. Also die "Verhunzung" wie bei dem 15MP-Beispiel des TO ist eher nicht möglich.
Sonst aber weiß ich auch aus Erfahrung das der Papierwust der an einem Filmprojekt dranhängt bezüglich Rechte und co um ein wesentliches aufwendiger ist als beim Foto.
Nicht umsonst ist in den meisten Filmakademien der Bereich Recht und co. ein extra Fach/Seminar.
 
Hallo, danke für eure Antworten, fühle mich jetzt bestärkt.

Zur Ergänzung:

Der Kunde hätte alles andere als ein uneingeschränktes Nutzungsrecht nicht akzeptiert, da hatte ich keinen Spielraum zu Einschränkungen.
Ich hätte keine Probleme mit jeglicher Form der Bearbeitung meiner Bilder durch den Kunden gehabt.
 
Sämtliche Rechte OHNE Pflichten funktioniert nirgendwo, egal ob in der Fotografie oder sonst wo. Wenn er nicht will, dann eben nicht.

Backbone
 
Ich kann nur sagen, wie es bei uns einvernehmlich mit den Fotografen läuft:
Die Fotografen übertragen uns die uneingeschränkten Nutzungsrechte. Im Vertrag versichern sie uns, dass die Bilder "frei von Rechten Dritter sind" und dass bei allen Personenaufnahmen model release vorliegen. Wir verpflichten uns, mit unseren AGBs gegenüber unseren Kunden (die also die Bilder, bzw. die Nutzungsrechte bei uns kaufen), dafür Sorge zu tragen, dass die Bilder, besonders Personenaufnahmen, nicht in sexuellen, ehrverletzenden, etc. Zusammenhängen verwendet werden (und u.a. auch das Markenrecht etc. beachten).
Aber selbstverständlich kaufen wir von den Fotografen nur Bilder, bei denen sie vorher die Rechte geklärt haben (wie model release, property release, etc.). Das ist so auch üblich in der Branche und liegt natürlich auch im Eigeninteresse der Fotografen.
Wenn jemand die Nutzungsrechte von Bildern mit ungeklärten Rechten verkauft, dann wäre das eher leichtsinnig (sowohl vom Fotografen, als vom Käufer).

Andreas
 
Bei dem betreffendem Auftrag von mir hatte sich die Firma selbst ein Model Release von meinem "zukünftigem" Fotomodell besorgt.
Ich habe diesen Modell Release aber nicht gesehen und weiß bis heute nicht, was da drin stand.

Insofern wäre es nur logisch gewesen, dass die Firma meine Klausel auch akzeptiert hätte.

Mir persönlich nützt es nichts, allein nur zu wissen, dass so ein Dokument akzeptiert.
Wenn in einigen Jahren dass Modell Release nicht mehr aufzufinden ist, mein Vertrag aber schon, bin ich der Dumme. Verträge verschwinden ja gerne mal spurlos.
 
Als Fotograf sollte man aber immer selbst ein model release haben, in dem Fall wenigstens eine Kopie. Schon im eigenen Interesse.
Letztlich ist ja in erster Linie der Fotograf dafür verantwortlich, ob er über die Zustimmung der Modelle verfügt und dass er das mit einem model release jederzeit nachweisen kann. Er ist es ja, der das Modell fotografiert und dann sollte er sich auch ein model release unterschreiben lassen.

Andreas
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten