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Rechtefreigabe - wie formulieren?

Daydreamer

Themenersteller
Ich habe vor, als Gefälligkeit meinem alten Chor ein paar Fotos zu machen, die explizit auch werblich genutzt werden dürfen sollen. Geeignete Fotos sind wohl ansonsten jede Menge da, die Rechtelage ist jedoch unklar. Ich möchte kein Geld dafür nehmen (außer einer Fahrtkostenerstattung, was sicher in keiner Weise relevant ist - schreit, wenn ich mich irre!) und denen natürlich alles Wichtige möglichst wasserdicht schriftlich geben.

Kennt ihr diverse Vorlagen o.Ä.? Was muss rein, was sollte rein (was gehört weggelassen) etc.?

Danke schon mal für eure Antworten ;)
 
Ich habe vor, als Gefälligkeit meinem alten Chor ein paar Fotos zu machen, die explizit auch werblich genutzt werden dürfen sollen. Geeignete Fotos sind wohl ansonsten jede Menge da, die Rechtelage ist jedoch unklar. Ich möchte kein Geld dafür nehmen (außer einer Fahrtkostenerstattung, was sicher in keiner Weise relevant ist - schreit, wenn ich mich irre!) und denen natürlich alles Wichtige möglichst wasserdicht schriftlich geben.

Kennt ihr diverse Vorlagen o.Ä.? Was muss rein, was sollte rein (was gehört weggelassen) etc.?

Danke schon mal für eure Antworten ;)

Wozu brauchst du einen Vertrag, wenn ihr euch einig seit und du was verschenken willst? Solche Geschichten macht doch der Fotograf, wenn er Rechte schützen will und nicht andersrum.
 
Also ich würde auch einen Vertrag oder einen Nutzungsvertrag machen denn auch wenn es kostenfrei ist so sollte er seine Bilder schützen und die Nutzung auf einen vernünftigen Rahmen beschränken.
 
Was hat die kostenfreie Übertragung spezieller Nutzungsrechte mit Verschenken zu tun?

Fragt sich
Mike

Man sollte da wohl eher differenzieren. Denn Vertraglich sollte schon festgehalten werden das er für seine Mühen ja die Fahrtkosten erstattet bekommt, denn das würde ich auf jedenfall in den Vertrag mit reinnehmen.




Verschenken kann man hier nix, denn das muss man alles über eine Vertraglich festgehaltene Nutzungsrechte Vergabe geregelt werden.

Die einfachste Art, aber nicht Rechtlich abgesegnete Weise ist einfach Stichpunktartig in einem Vertrag aufzuführen was der Fotografierte und was der Fotograf mit den Bildern machen darf.

Es gibt einige Beispiele im Internet, wo man sich ein bisschen was zusammen basteln kann und das wenn man es nicht ganz ungeschickt macht eigentlich schon reicht für einen Handfesten Vertrag. Aber man sollte wirklich alles mit einschliessen was gemacht werden darf und was nicht. Und sich bloss kein, "naja das machen wir eh nicht" oder "das hatten wir mit den Bildern nicht vor" einreden lassen.
Einfach alles aufschreiben was gemacht werden darf und was nicht und dann sollte das schon passen. Mit den Vorlagen aus dem Internet sollte das schon OK sein.
Aber um wirklich sicher zu sein, sollte ein Anwalt herangezogen werden und auch abgesegnet werden (muss zwar nicht, aber meist besser).

Und alle Infos hier sind sowieso fürn Arsch, da es kostenlose Rechtsberatung in Deutschland nicht gibt. Also wenn man sicher sein will ab zum Anwalt oder auf hören sagen aus dem Internet hören.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meinte ja nur, man kann doch auch einfach die Kirche im Dorf lassen. Der TO hatte vor seinem alten Chor aus Gefälligkeit ein paar Bilder zu überlassen. Kostenlos. Jetzt soll dafür ein Anwalt hinzugezogen werden. Allein das Anwaltshonorar für die Beratung dürfte doch den Wert der Bilder bei weitem übersteigen? Wenn ich der Chorleiter wäre würde ich sagen: Schleich dich. Wäre es nicht vernünftiger entweder die Bilder zu verschenken, als Gefälligkeit eben, oder das ganze doch professionell aufzuziehen? Mit so einem aus dem Internet laienhaft zusammengebastelten Vertragswerk kommst du sowieso nicht weit.
 
Ok, um noch mal etwas Licht in diverse dunkkle Ecken meiner Ausführungen zu bringen:

An dem Chor hängt eine ganze Philharmonie dran die letztendlich die Rechte verwerten wird, da es dort eine eigene Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit gibt. Da es in Zeiten wie diesen nichts Besonderes ist, dass der Chor sich selber tragen muss, will ich natürlich kein Geld für solche Bilder. Den Leuten hier vertraue ich auch und ich würde eine schriftlcihe Regelung niemals für notwendig erachten.

In der Philharmonie wird aber teilweise viel Geld umgesetzt und der Intendant scheint eine Affinität dazu zu haben, ohne Absprache mit den Musikern Konzerte zu vergeben, wenn es den Geschäftskontakten (der Philharmonie oder von ihm, keine Ahnung) nutzen könnte. Hier wäre ich mir nicht so sicher, dass die Bilder nicht doch auf einmal als Promo für irgendeinen Kongress verwendet werden so nach dem Motto "wir sind kulturell Engagiert, auch die haben schonmal hier gespielt / gesungen / wir haben gespendet / was auch immer". So es denn überhaupt möglich ist diese Nutzung durch Dritte wirksam (und sinnvoll) auszuschließen würde ich das gerne tun. Daher auch mein Thread hier.

Haltet ihr das immer noch für zu dick aufgetragen? Dann sollte ich wohl mal in mich gehen. Da es aber letztendlich nicht um Geld geht, ich mich aber eben auch absichern möchte, dass das dann nur im Rahmen der direkten Promo für den Chor verwandt wird, ist ein Anwalt natürlich auf jedem Fall übertrieben. Meine nächste Vorlesung Öffentliches Recht ist einen Tag nach dem Fototermin, ansonsten hätte ich einfach mal beim Prof nachgefragt ;)
 
Hallo Daydreamer

Mir ist einiges noch unklar?! ;)

Ich habe vor, als Gefälligkeit meinem alten Chor ein paar Fotos zu machen, die explizit auch werblich genutzt werden dürfen sollen.[...]Ich möchte kein Geld dafür nehmen
Du willst Deine "Sachen" verschenken? Bitte, dann tu es. Und Du bist raus aus dem Spiel!
Wenn Du Deine Bilder verschenkst (meinerseits keine Kritik an der Handlung!) und Du dem Beschenkten die [gew.] Nutzung einräumst, kannst Du nicht die nachträgliche Nutzung für dieses oder jenes unterbinden.
Dann solltest Du lieber Deine Fotos nur für diesen oder jenen Zweck unentgeldlich zur Verfügung stellen und andere Zwecke kannst Du dann ablehnen.
 
@Daydreamer:
Und was it jetzt so schwer daran sich einen Vertrag selber zu schreiben? Habe doch ein paar Posts vorher geschrieben das man sich aus einigen Verträgen was zusammen basteln kann. So lange man eben genau festhält was wer darf und was nicht, dann ist das meiste ja klar.

Und den Anwalt brauchst du nur wenn du willst das der Vertrag hundertprozentig Wasserdicht sein soll. Und sowas kann dir nur ein Anwalt bestätigen.

Such im Internet mal nach Model Release/ Modelvertrag/ TFP Vertrag. Und informiere dich über Nutzungsrechte, dann sollte eigentlich alles klar sein.

mfg
 
also ich verstehe echt nicht warum ihr hier so einen vertrag nicht einfach reinsetzt.
niemand ist es verboten hier das zu tun und die details zu diskutieren. sollte ein rechtsanwalt hier sein und ihm das seine standesgenossen verbieten muss er ja nix dazu schreiben. Es wäre also durchaus begrüssenswert wenn jemand mal seine Verträge hier einfach reinkopieren würde.
Der Tip im Inet zu suchen ist doch ein wenig merkwürdig, denn schliesslich ist das hier ja auch Inet
und sicher seriöser als auf irgendwelchen unseriösen webseiten sich zu tummeln.
 
Das man dafür einen Anwalt braucht ist totaler Quatsch. Wenn man 100%ig alles wasserdicht machen wollte und damit zu rechnen wäre, das die andere Seite gezielt Schlupflöcher sucht, ok, aber SO?

Klar, ein Anwalt würde sich über die Einnahmequelle freuen...

Es gibt doch genügend Vorlagen im Netz, die man als Vorlage verwenden kann oder anhand derer man sich informieren kann, was man wie abdecken sollte.

Es ist doch vollkommen normal und erlaubt, wenn der Fotograf auch beim "Verschenken" die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten einschränkt. (Hallo, ich erlaube bei TfP den Models grundsätzlich nur private Nutzung...)Wenn ich für eine Band Konzertfotos gemacht habe, habe ich auch die Verwendung in Printmedien ausgeschlossen und nur Nutzung im Web erlaubt. Kein Problem.
Solange im Vertrag deutlich wird, was erwünscht ist und konkret untersagt ist, können zwei Vertragspartner im Großen und Ganzen abmachen, was sie wollen.

@Daydreamer
"Zum Beispiel, um klar zu stellen, dass die es nicht weiter verschenken"
Das muß man nicht. Die Nutzungsrechte gelten nur für den, mit dem man den Vertrag macht. Die Rechte weiterverschenken kann der nicht.
 
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