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Registriertes Objektiv verkaufen? (SIGMA)

t0nno

Themenersteller
Ich möchte mein Objektiv, das ich bei SIGMA für die 3-Jahres-Garantie auf meinen Namen registriert habe, verkaufen.
  1. Hat der neue Käufer dann überhaupt noch Garantieanspruch?
  2. Kann ich die Registrierung auf den neuen Käufer übertragen?
  3. Reicht es für den regulären Garantieanspruch, das Objektiv mit einer Rechnung, auf der die Seriennummer aufgedruckt ist, einzuschicken oder muss zwingend die Garantiekarte beiliegen?

Vielen Dank für alle nützlichen Antworten.
 
Zu 1. und 2.: Nein, ist nicht übertragbar. Die Info findest du in den Garantiebedingungen, z.B. in den Unterlagen zum Objektiv oder unter https://www.sigma-foto.de/service/produktregistrierung.html - dort sind sie im ersten Abschnitt verlinkt.

Zu 3: Sigma bittet auch um die Garantiekarte im Falle einer Einsendung. Allerdings habe ich mehrfach gelesen, dass sie kulant sind, so andere Unterlagen vorhanden sind und zwei Jahre nach dem Kauf noch nicht verstrichen sind. Im Zweifelsfall mal direkt bei Sigma fragen. Um den Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung zu erhalten, muss nach meinem Kenntnisstand kein Dokument vorhanden sein, es reicht z.B. auch ein Zeuge, der den Kauf / das Kaufdatum bestätigt. Aber hier bin ich mir nicht sicher und das war ja auch nicht deine Frage. Dazu kommt, dass es im Zweifelsfalle eine längere Auseinandersetzung zur Folge hätte. Das, wie geschrieben, aber für die Gewährleistung. Bei einer (freiwilligen) Garantie über diese hinaus kann der Garantiegeber Bedingungen an diese Freiwillige Garantie knüpfen.
 
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