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Sigma Garantie bei Objektiven

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heikemainz

Themenersteller
Hallo liebe Fotofreunde,

ich habe Interesse an einem gebrauchten Sigma Objektiv. Erst 7 Monate alt.
Somit dachte ich: Hat ja noch jede Menge Garantie, ggf. ja sogar die 3 Jahre.

Aber nun habe ich bei Sigma auf der Seite in den Garantiebedingungen nachgeschaut. Da steht:
"Kein Garantieanspruch besteht auch, wenn Modellbezeichnung und/oder Seriennummer entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurden.
Diese Garantie ist nicht übertragbar. Von der Garantie werden nur diejenigen SIGMA-Produkte umfasst, für die diese Garantiekarte ausgegeben wurde"


Das würde ja bedeuten: Gebrauchtkauf = Verlust der Garantie.

Oder verstehe ich da was falsch?

Grüße und gutes Nächtle

Heike
 
Ja verstehe ich auch so.

Hallo,

dem ist auch so! Ist mir selbst vor einem halben Jahr passiert. Da war ich platt. Das macht Nikon definitiv völlig anders. Kaufbeleg = Garantie. Sigma setzt diese Garantiebedingungen gnadenlos um.

Bei Gebrauchtkauf ist die Garantie futsch. Und zwar die 24 Monate ebenso wie die 36 Monate. Alles weg.

Bin auch grad an einem Sigma 35mm 1.4 Gebrauchtkauf dran. Ja, das mit dem Fokusproblem :-(.
Und da nicht alle Kameras vernüftig mit dem Sigma harmonieren kann es sein dass man es einschicken muss. Und dann kommt die Keule.

Also: Augen auf beim Kauf!

Grüße

Kai
 
Ich glaube nicht das Sigma diese Interpretation der Garantiebestimmungen gerichtlich durchsetzen könnte.
 
Hey liebe User und Userinnen,

leider stimmt das von den Vorrednern beschriebene Verfahren. :mad:

Daher kaufe ich Sigma nur neu, oder gebraucht mit gehörigem Abschlag.
Gebrauchtkauf ist ok wenn nur der Kassenbon ohne Name vorhanden ist und das Objektiv NICHT zur 3 Jahresgarantie registriert ist. Dann habt ihr zwar nur zwei Jahre Garantie aber könnt die auch nutzen.

Sollten Fokusprobleme auftreten, oder andere defekte, wird man sonst richtig zur Kasse gebeten.


Grüße und lasst es euch gut gehen.
 
Ich glaube nicht das Sigma diese Interpretation der Garantiebestimmungen gerichtlich durchsetzen könnte.

Die Wette verlierst du......:lol::lol::lol:


Was glaubst du wohl, für was die 3 Jahresgarantie gut ist? Man könnte im ersten Moment glauben für den Benutzer. Stimmt auch. Mit einer kleinen aber entscheidenden Einschränkung: "ERSTBESITZER"

Im Umkehrschluss: Sie wissen wenn der Zweitbesitzer ein Objektiv einschickt. In den meisten Fällen hat er nämlich einen anderen Namen und wohnt auch noch woanders. :)
 
Wer soll das wissen ob du gebrauvht gekauft hast wenn du den Kaufbeleg hast? Wenn es für die 3 Jahre registriert wurde ok dann kannst die nicht nutzen. Aber wenn es nur wie für eines meiner Sigma ein Kaufbeleg gibt geht es. Da stehen keine persönliche Daten drauf.
 
Durch den Weiterverkauf verliert allerdings der Erstkäufer seine Garantieanprüche offenbar nicht (jedenfalls ist das den mitgeteilten Bedinungungen nicht zu entnehmen).

Das bedeutet: Du könntest mit dem Erstkäufer vereinbaren, dass im Garantiefall er die Ansprüche gegenüber Sigma geltend macht, d.h., dass er das Objektiv dorthin zur Reparatur übersendet.

Dass das umständlich ist, leuchtet mir durchaus ein.
 
Bei Gebrauchtkauf ist die Garantie futsch. Und zwar die 24 Monate ebenso wie die 36 Monate. Alles weg.

Wobei man auch hier zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden muss. Die gesetzliche Gewährleistung beim Neukauf (2 Jahre; die ersten 6 Monate Beweislast beim Händler, danach beim Käufer) kann bei Neukauf niemand ausschliessen (BGB). Anders sieht es mit einer freiwilligen Garantie(erweiterung) aus. Da kann der Hersteller oder Händler mit dem Käufer vereinbaren was er mag.

Erster Ansprechpartner sollte also stets der Händler, nicht der Hersteller sein. Dem Hersteller gegenüber hat man im Prinzip keinerlei Ansprüche, mal abgesehen vom Produkthaftungsgesetz. Wurde hier aber auch schon zig mal durchgekaut.
 
als ich vor ca. einem jahr ein sigma 17-50 gekauft habe, habe ich mich mit den gleichen fragen beschäftigt.

ja, das stimmt, die 3 jahres garantie gilt nur für den erstkäufer, dazu mußt du auch die seriennummer der kamera mit angeben.
nach auskunft von sigma kann man 1-2x die kamera innerhalb dieser zeit wechseln, da mußt du aber die neue seriennummer sigma mitteilen.

das heißt, beim gebrauchkauf entweder einen entsprechenden abschlag verlangen oder mit dem verkäufer ausmachen, daß im notfall er das einschicken übernimmt.

da in meinem fall beides nicht möglich war und ich wg. ca. 50-70 EUR ersparnis nicht auf die 3 jahre verzichten wollte, habe ich mich für den neukauf entschieden und gleich zu beginn mein sigma zum justieren eingeschickt, weil ich mit der schärfe unzufrieden war.

ohne registrierung hätte mir der händler ein anderes objektiv gegeben, da es aber bereits registriert war, mußte ich es über den händler einschicken lassen und 3 wochen drauf warten :mad:
 
... mich für den neukauf entschieden und gleich zu beginn mein sigma zum justieren eingeschickt, weil ich mit der schärfe unzufrieden war.

Welcher Zeitrahmen bedeudet in Deinem Fall "gleich zu Beginn"?

ohne registrierung hätte mir der händler ein anderes objektiv gegeben, da es aber bereits registriert war, mußte ich es über den händler einschicken lassen und 3 wochen drauf warten :mad:

... das wäre dann eine Nacherfüllung gewesen, dessen Art (Umtausch/Reparatur) nicht der Händler, sondern der Käufer vorgibt. Wenn dann das Teil für die Garantieerweiterung bereits registriert wurde, so ist das das Problem des Händlers, nicht Deines! Besteht der Händler gegen Deinen Willen auf Reparatur bzw einsenden, macht er sich im Grunde sogar schadensersatzpflichtig :eek:
 
als ich vor ca. einem jahr ein sigma 17-50 gekauft habe, habe ich mich mit den gleichen fragen beschäftigt.

ja, das stimmt, die 3 jahres garantie gilt nur für den erstkäufer, dazu mußt du auch die seriennummer der kamera mit angeben.
nach auskunft von sigma kann man 1-2x die kamera innerhalb dieser zeit wechseln, da mußt du aber die neue seriennummer sigma mitteilen.

also ich weiß ja net bei welcher Seite du dein Objektiv registriert hast, aber bei Sigma und Tamron muss man keine SN der Kamera ANgeben:rolleyes:

@HaT: das is falsch, dem Hersteller gegenüber hat man alle ANsprüche auf Garantie, denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des HErstellers und GEwährleistung ist eine Leistung des Händlers die gesetzlich vorgeschrieben
 
also ich weiß ja net bei welcher Seite du dein Objektiv registriert hast, aber bei Sigma und Tamron muss man keine SN der Kamera ANgeben:rolleyes:

@HaT: das is falsch, dem Hersteller gegenüber hat man alle ANsprüche auf Garantie, denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung des HErstellers und GEwährleistung ist eine Leistung des Händlers die gesetzlich vorgeschrieben

+1
 
Welcher Zeitrahmen bedeudet in Deinem Fall "gleich zu Beginn"?



... das wäre dann eine Nacherfüllung gewesen, dessen Art (Umtausch/Reparatur) nicht der Händler, sondern der Käufer vorgibt. Wenn dann das Teil für die Garantieerweiterung bereits registriert wurde, so ist das das Problem des Händlers, nicht Deines! Besteht der Händler gegen Deinen Willen auf Reparatur bzw einsenden, macht er sich im Grunde sogar schadensersatzpflichtig :eek:

ich denke, es war innerhalb der erste 2-3 wochen, genau weiß ich es nicht mehr, ich müßte nachschauen.

nun ja, so genau habe ich es nicht gewußt, wer da wann welche ansprüche hat. für mich war es schlüssig, daß nach meiner registrierung im falle eines umtausch durch den händler er das objektiv nicht wieder verkaufen kann, da es bereits bei sigma registriert war.
 
Keine Ahnung, wie das in Österreich oder Berlin gehandhabt wird, in Bayern ist stets der Verkäufer (in dem Fall also Händler) der Vertragspartner und bestimmt nicht ein Hersteller. :p

Gewährt der Händler oder Hersteller über das gesetzliche Maß hinaus eine erweiterete Gewährleistung oder Garantie, dann ist das unter den jeweiligen Konditionen des entsprechenden Vertragspartners nachzulesen; je nach dem, wer nun was zusätzlich gewährt hat.:eek:

Also unterscheidet doch bitte zwischen Gewährleistung nach EU-Recht und freiwilliger Garantieleistung irgendeines Vertragspartners.

Wie könnte denn auch ein Hersteller für eine Leistungpflicht herangezogen werden, wenn ein Händler z. B. eine uneingeschränkte 10-jährige Garnatie auf ein Produkt des Herstellers ausstellte???
 
Wie könnte denn auch ein Hersteller für eine Leistungpflicht herangezogen werden, wenn ein Händler z. B. eine uneingeschränkte 10-jährige Garnatie auf ein Produkt des Herstellers ausstellte???

das stellt ja auch wie du schreibst der Händler dir aus, ergo ist er dort der Vertragspartenr

bei den Objektivgarantien von Sigma und Tamron ist aber der Objektivhersteller der Vertragspartner, weil der dir die 3/5 Jahre nach Registrierung gibt
 
Ich glaube, ihr meint dasselbe, versteht euch aber miss:

Ansprüchen aus Gewährleistung (z.B. den Nacherfüllungsanspruch) hat man gegen den Verkäufer.

Ansprüche aus einer Garantie hat man gegen den Garantiegeber, das ist oft (so auch hier) der Hersteller, es kann aber auch der Verkäufer oder ein Dritter sein.


... das wäre dann eine Nacherfüllung gewesen, dessen Art (Umtausch/Reparatur) nicht der Händler, sondern der Käufer vorgibt. Wenn dann das Teil für die Garantieerweiterung bereits registriert wurde, so ist das das Problem des Händlers, nicht Deines! Besteht der Händler gegen Deinen Willen auf Reparatur bzw einsenden, macht er sich im Grunde sogar schadensersatzpflichtig :eek:

Handelt es sich - wie beim Gebrauchtkauf - um eine Stückschuld, so kann allerdings der Anspruch des Käufers auf Nachlieferung (="Umtausch") ausgeschlossen sein, wenn sich ein nach den maßgeblichen Kriterien (Alter, Gebrauchsspuren) vergleichbarer Gegenstand nicht beschaffen lässt, §§ 439 Abs. 3, 275 BGB. In diesem Fall beschränkt sich der Nacherfüllungsanspruch auf Nachbesserung (=Reparatur).
 
@Tiefenunschärfe, ja danke, den Eindruck hab' ich auch.


das stellt ja auch wie du schreibst der Händler dir aus, ergo ist er dort der Vertragspartenr

bei den Objektivgarantien von Sigma und Tamron ist aber der Objektivhersteller der Vertragspartner, weil der dir die 3/5 Jahre nach Registrierung gibt

Ich glaube, Ihr vermischt da was :confused:.

Wenn ich ein (neues) Produkt kaufe, dann hat der Verkäufer im gesetzlichen Rahmen Gewährleistung zu erfüllen.
Will ich in den Genuß einer "Garantieerweiterung" gelangen und muss mein Objektiv dafür beim Hersteller registrieren, dann ist der Hersteller mein Vertragspartner für diese Erweiterung.

Hier lag ein Fehler beim Produkt nach 2-3 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages vor. Will ich tauschen oder reparieren, wende ich mich zunächst an den Verkäufer, weil der mein Vertragspartner ist. Stellt der nun fest, dass das Produkt beim Hersteller registriert ist und er meint daher nicht mehr "nacherfüllen" zu können, dann ist das doch ein Problem zwischen dem Hersteller und dem Händler/Verkäufer. Der Händler will ja das Produkt u. U. als neu weiterverkaufen (mal unabhängig davon ob der Fehler tatsächlich vorlag oder der Umtausch aus Kulanz erfolgen sollte) kann es aber nicht, weil es eben schon mal registriert wurde. Es fehlt also an einer Vereinbarung zwischen Händler und Hersteller zu dieser Registrierung. Das kann aber doch nicht zum Nachteil des Käufers werden und einen Vertrag nachträglich zwischen anderen Vertragsparteien beschneiden, der ja zuvor bereits mit dem Händler geschlossen wurde.
 
HaT: grundsätzlich magst du recht haben, allerdings habe ich nichts davon, dieses recht (womöglich erst gerichtlich) durchzusetzen und viel zeit und aufwand zu investieren, wenn das gleiche ergebnis in kürzerer zeit erreicht werden kann, ohne daß ich als käufer mein recht in anspruch nehme... ;)

ich befürchte allerdings, daß unsere diskussion der TO bei ihrer frage nicht weiterhilft und ihn eher verunsichert, so daß sie am ende weder ein neues, noch ein gebrauchtes objektiv kauft... :confused:
 
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