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E Sony´s Garantiegeschenk (+1Jahr) und deren Tücken

KeBeNe

Themenersteller
Hallo,


habe ja paar Sony´s A7(R/2/3), diese neueren Modelle haben alle die 1Jahres Garantie, welche man Gratis, wenn man die Kamera innerhalb 6 Wochen nach kauf registriert, bekommen kann.

Was dabei schnell übersehen wird ist, das es nach dieser Aktivierung keine Möglichkeit der käuflichen Garantieverlängerung gibt.

meine idee war es, einfach eine 3Jahres Garantie zu einigen dazu zu Kaufen, mir ist klar das es dann in der Summe keine +4 Jahre Garantie bekommt, sondern maximal 3jahre inkl. der Gratisgarantie (wäre sogar noch ein Gewinn für Sony), das geht nicht, lt. Sony Support ist bei Aktivierung der kostenlosen Garantie jeglich Chance auf eine Aufstockung verwirkt.

Das sollte jedem klar sein, welcher das Geschenk annimmt, ein cleverer Schachzug von Sony...
 
Zuletzt bearbeitet:
Als ich die a7 gekauft habe, hat der Händler sie automatisch für mich bei Sony registriert. Ich habe nun 24 Monate Herstellergarantie. Bist du sicher, dass das 1 Jahr zusätzlich draufkommt?
 
...es ist doch so, dass Sony, bzw. die Fachhändler in Deutschland den Sony eigenen 3jährigen Pannenschutz beim Kauf einer aktuellen Neukamera mehr oder weniger oben drauf legen, oder man verhandelt ihn beim Kauf.

M.E. ist das ab den Modellen der 3. Generation so und so war es auch bei mir.
 
Nur mal kurz wie ich das bei mir sehe:

Per Gesetz: 24 Monate Gewährleistung über den Händler.
Durch Registrierung: 24 Monate Garantie über Hersteller.
Durch Sony Pannenschutz: 3 weitere Jahre ab dem 25. Monat nach Kauf.

Insgesamt also 5 Jahre.
 
Klingt gut - ist aber nicht so.
Mit der Registrierung passiert eigentlich nix Besonderes.
Für manche Produkte gibt es anschließend einen Code, mit den man dieses Extrajahr einlösen kann.
Ich habe das für die a6400 gemacht und dann ein Zertifikat erhalten mit der neuen Garantie (oder Gewährleistung) erhalten...als insgesamt 3Jahre.
 
Die so genannten (per Gesetz) vorgeschriebene 24 monatige Gewährleistung kann man getrost in die Tonne treten. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Herstellergarantie zu tun.
In den ersten 6 Monaten nach Kauf (also ohnehin innerhalb der 12 monatigen Herstellergarantie) liegt die Beweispflicht beim Händler. Nach Ablauf der 6 Monaten liegt diese beim Käufer = d.h.: der Käufer hat dem Händler nachzuweisen, dass ein Defekt (auch als schleichender Defekt) bereits bei der Übergabe an der Kasse (also im versiegelten Karton) vorlag. Dass dies praktisch unmöglich ist, sollte jedem einleuchten. Ich habe während meiner Studienzeit einige Jahre im Service eines rel. grossen Unternehmen gearbeitet und spreche aus eigener Erfahrung.

Nach Ablauf der Herstellergarantie (in den meisten Fällen sind das 12 Monate nach Kaufdatum .. bei Akkus sind es übrigens 6 Monate (auch bei Notebooks), kann der Händler die Ware gerne zum Hersteller einschicken - jedoch sind dann die Reparaturkosten (als auch Kostenvoranschlag) vom Käufer zu tragen. Einige Shops sind da etwas kulant und durchboxen sowas für ihre Kunden kostenneutral - passiert aber selten.

Das einzige, was wirklich zählt, ist eben die Herstellergarantie (und nicht die Gewährleistung des Händlers).
Das nur am Rande.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also egal wo, ob Auto, Kamera oder was anderes Technisches: Wenn die 2 Jahre noch nicht rum sind, hat man mir ausnahmsweise alles repariert oder ausgetauscht. Auch Akkus.

Und genau so erwarte ich das auch.

Sollte das bei Sony nicht so sein, würde ich mir ernsthaft Gedanken um einen Wechsel machen.

Für die A7R III habe ich auch den "Pannenschutz". Erfahrungen diesbezglich würden mich sehr interessieren.
 
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