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Streitgespräch: Meisterprüfung ohne Ausbildung...

liliuoka

Themenersteller
Hallo liebe Forenmitglieder,

wir sitzen grad beisammen und haben ein mittlerweile richtiges Streitgespräch darüber ob man sich auch ohne Fotografenausbildung bzw. Gesellenbrief zur Meisterprüfung anmelden kann. Es gibt 4 verschiedene Meinungen und meine Kristallgoogle schmeisst mir keine wirklich passende Antwort aus (vielleicht hab ich auch nur die Falschen Suchbegriffe eingegeben?!)

1. Meinung: Ja, kann man auf jeden Fall ohne Ausbildung machen.

2. Meinung: Nein, man kann die Meisterprüfung nur als Fotografiegeselle ablegen.

3. Meinung: Ja, man kann die Meisterprüfung auch ohne Ausbildung und Gesellenbrief ablegen, aber nur wenn man zuvor einen anderen kreativen Beruf oder selbständig als Foto.... hm, -designer, -graf, -macher (weil ohne Ausbildung ist man ja kein Fotograf) gearbeitet hat.

4. Meinung: Man kann den Meisterbrief im Ausland machen, auch ohne Ausbildung als Fotograf...

Ich hab mir da ehrlich gesagt noch nie Gedanken gemacht, war deshalb der Meinung dass die Meisterprüfung nur nach dem Gesellenbrief möglich ist. Jetzt werde ich grad von den 3 Jungs "ausgelacht" weil ich soooo "hinterm Mond" lebe.

Aber, was ist denn nun richtig????

Danke schonmal für Eure Antworten.

LG
Lili
 
HWO §51a:

(1) Für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe, für die eine Ausbildungsordnung nach § 25 dieses Gesetzes oder nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden ist, kann eine Meisterprüfung abgelegt werden.

...

(5) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

(6) Für Befreiungen gilt § 46 entsprechend.
 
Moin

ich möchte das mal weitgehend bestätigen( ohne diese Gesetze alle auswendig zu kennen)

vereinfacht ausgedrückt( war so vor dem Jahr 2000)

die Vorgaben zur Zulassung des Meisterkurs waren:
1) Fotograf lernen und min 4 Jahre als Geselle(Facharbeiter)
2) ca. 10 Jahre im professionellen (Foto)Gewerbe nachweislich gearbeitet
3) eine andere handwerkliche Ausbildung als Vorgabe

etwas "geschummelt" wurde, ja nachdem die Kurse voll oder unterbesetzt waren,
dann wurden schon mal Ausnahmebescheinigungen erstellt.

Mfg gpo
 
die Vorgaben zur Zulassung des Meisterkurs waren:
1) Fotograf lernen und min 4 Jahre als Geselle(Facharbeiter)
2) ca. 10 Jahre im professionellen (Foto)Gewerbe nachweislich gearbeitet
3) eine andere handwerkliche Ausbildung als Vorgabe

Ist weitesgehend so geblieben, nur die 4 Jahre Gesellenzeit sind inzwischen nicht mehr Vorraussetzung.

Meines wissens nach gibt es im Ausland keine vergleichbare "Meisterausbildung", sondern nur sagen wir... artverwandtes...
 
Bei den Elektriker wurde da oft geschummelt. Wenn Du Deinen Gesellenbrief (bzgw. die ähnliche Form im Ausland) als Elektriker gemacht hast und dort gearbeitet hast, dann hast Du einen Sondererlaubnis bekommen einen Handwerksbetrieb in D zu eröffnen und durftest die gleichen Arbeiten verrichten wie die die nur ein Meister verrichten darf. Jedoch durften die Personen sich den Meistertitel nicht führen (bzgw damit werben).

Ausnahmen bei HK und IHK gibt es sehr viele je nach Fall und wird auch je nach Kammerort unterschiedlich gehandhabt.
 
Ausnahmen gibt es fast in jedem Bereich.
Ich selber unterrichte Lehrlinge, angehende Meister bis hin zu Juniohrenmanager.
Mein Fachgebiet geht in den Bereich "Kraftfahrzeug" wo ich in meiner 17 Jährigen Laufbahn 2 Meisterschüler hatte, die keine Gesellen waren. Zumindest in meinem Bereich lag das an der Berufserfahrung über Jahre und daraus resultierenden Sonderfall!

Aber nicht vergessen: das sind Ausnahmeregelungen und nicht gerade leicht zu erreichen.
 
Bei den Elektriker wurde da oft geschummelt.

Moin

vielleicht sollte ich den Begriff "geschummelt" besser erklären...

in den 89/90ern war ja schon ein Zerfall alter Ordnungen zu beobachten...
"Lehrlinge" gab es eher bei Ladengeschäften mit Laborbetrieb...
seltener in "Werbestudios"...

die Folge es meldeteten sich weniger Kandiaten ab...

wenn die M-Kurse (ca. halbes Jahr) nicht voll wurden...
war auch die gesamte Finanzierung des ganzen in Gefahr...

das löste dann die Statuten so langsam auf und der Zugang wurde der Zeit entsprechend leichter ermöglicht :top:

und an alle Gegner möchte ich erinnern...
"meisterlich fotografieren" muste man schon vorher können,
die anderen Hauptbestandteile, wie Ausbildung Jugendlicher stand ganz oben an...
genauso wie wirtschaftliches Handeln und Denken, Betriebsführung usw...

also genau die Fragen die heute (hier) ständig offenbleiben...
und vom jedem, frei nach Gusto neu definiert werden...

dem Fotografenberuf ist das aber abträglich, soviel steht fest :cool:
Mfg gpo
 
und an alle Gegner möchte ich erinnern...
"meisterlich fotografieren" muste man schon vorher können,

Wirklich ???

Ich dachte immer da ging es nur darum die recht erheblichen Prüfungsgebühren pünktlich abzuliefern.:top:

Ich hab ja während meiner Lehrzeit im Labor einige Meisterschüler durch die Prüfung gerettet.... Hätten die damals konsequent und ordentlich geprüft so das der Meisterbrief auch ein Qualitätssiegel ist gäbe es das Fotografenhandwerk heute noch und die meisten Diskussionen über den Fotografenberuf hier währen überflüssig.

mfg christian
 
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