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TfP-Vertrag

Amberger

Themenersteller
Hallo DSLR-Community,

ich möchte in Zukunft vermehrt kostenlos Shootings mit Personen durchführen, also im Bereich der Portrait- und Beautyfotografie.

Dafür möchte ich einen TfP-Vertrag verwenden. Ich habe mir bereits verschiedene Verträge im Internet angesehen und aus den erhaltenen Informationen eine eigene Vertragsvorlage entworfen. Allerdings bin ich mir unsicher ob ich eventuell etwas vergessen oder fehlerhaft/unvorteilhaft formuliert habe. Ich möchte gerne mal eure Meinung dazu lesen.

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Vielen Dank für euren Rat.
 
Mehrdeutige Anglizismen wie "Shooting" (= Schiesserei) tät ich in einem schriftlichen Vertrag vermeiden. Vorschlag: Fotoshooting oder Fototermin oder Aufnahmetermin
 
Wenn Du eine Rechtsberatung möchtest, dann solltest Du einen dafür ausgebildeten aufsuchen, also in diesem Fall einen Rechtsanwalt. :top:

Mir kommt der "Vertrag" so vor, als ob Du alles darfst und das Model nix.
(Namennennung des Models, Model muss Deinen Namen ordentlich sichtbar machen usw.) ... naja, OK, es bekommt 5 Bilder von Dir... aber über die Qualität der Bilder (oder nach welchen Kriterien Du sie aussuchst) steht nix drin.

Also ich als Model würde den Vertrag nicht unterschreiben!
 
Hi Amberger,

prinzipiell haben wir ja Vertragsfreiheit. Das heist, Du kannst vertraglich festlegen, was immer Du magst. Entscheidend ist, daß beide Vertragspartner mit den vereinbarten Bedingungen einverstanden sind.

Auch ich arbeite oft und gerne auf TfP Basis mit Models zusammen. Die besseren Erfahrungen habe ich aber hinsichtlich der Nennung des Fotografen aber damit, dies als "kann-" Bestimmung im Vertrag aufzuführen. Also: Dass Model darf den Fotografen bei der Veröffentlichung angeben. Natürlich sage ich dem Model, daß mich eine Namensnennung oder ein Link auf meine Homepage freuen würde, mache das aber nicht vertraglich zur Bedingung.

Das erleichtert zum Einen das wichtige Vertrauensverhältnis zum Model, zum Anderen knebelt es das Model nicht unnötig. Strenggenommen wäre ja schon das Zeigen der Bilder im Freundeskreis auf dem eigenen Eierfon eine "Veröffentlichung" und eine erzwungene Namensnennung nicht unbedingt produktiv.

"Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen des Fotografen"
finde ich sehr unglücklich formuliert und unnötig. In meinen TfP Verträgen schließe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen Angaben über das Model (Name, Adresse etc.) meinerseits komplett aus, und erwähne allenfalls die Möglichkeit, das Model per Nickname auf den verwendeten Internetseiten (MK, FC etc.) zu verlinken.

Allerdings habe ich auch kein Problem damit, vom Model nicht erwähnt zu werden. Ist mir zwar bislang noch nie passiert, aber ich nehme mich da nicht so wichtig. Viel wichtiger ist mir allerdings die sich ergebende Mundpropaganda "Ey, der is soo locker, und macht gute Fotos", besonders hinsichtlich sich ergebender Payshootings.

Mit einem geschickt formulierten Vertrag bringst Du Dich nicht zwangsläufig in eine langfristig gute Position. Wichtig bei TfP Verträgen ist meiner Meinung nach die für beide Seiten möglichst positive und weitreichende Rechteübertragung. Immerhin konkurrieren hier ja "Recht am eigenen Bild" des Models und das "Urheberrecht" des Fotografen.

Meiner Meinung nach sollte man dem Menschen, den man abbildet, und das zur Übung oder zur Vertiefung von Fähigkeiten und Fertigkeiten tut, weitestgehende Rechte einräumen, die Bilder selber zu verwenden.

Die kommerzielle Nutzung auszuschließen ist gängig, aber auch nicht völlig problemlos. Schon die Veröffentlichung der Bilder auf Facebook stellt ja strenggenommen schon eine Kommerzielle Nutzung dar. Noch nicht mal gewollt vom Model, aber guck Dir mal die Nutzungsbedingungen von Facebook an :eek: Das könnte man seitens FB jederzeit als kommerziell einstufen, und einen Rechtsstreit heraufbeschwören.

In meinem TfP Vertrag schließe ich daher die Verwendung auf FB o.Ä. explizid ein.

Für mich sind TfP Projekte in erster Linie, eine Möglichkeit, als mittelloser Künstler günstig an passende Models zu kommen, meine z. T. sehr "verryckten" Ideen umzusetzen. Im Gegenzug halte ich es nur für fair, dem Model alle Möglichkeiten, die Bilder zu zeigen, offen zu halten.

Eine kommerzielle Veröffentlichung im Playboy müsste zwar nachverhandelt werden, aber wenn ich mir ausbedinge, die Bilder auf meinen Ausstellungen zu zeigen, dann darf ich auch meinem Model nicht die Möglichkeit nehmen, die Bilder von sich zu präsentieren.

Im Übrigen würde ich mich auch nicht erfrechen, einem Model Bilder mit eigenem Wasserzeichen oder Logo zu übergeben. Das kann ich machen, wenn ich das Model dafür bezahle, Werbung für mich zu machen. Ich muss regelmäßig meinen Brechreitz unter Kontrolle halten, wenn ich auf MK oder vergleichbaren Seiten Modelfotos mit riesengroßen Logos oder Wasserzeichen der Fotografen sehe. Auf der Webseite oder SC der Fotografen sehe ich dann regelmäßig großformatige Bilder ohne Wasserzeichen des Models...
Gute Fotos benötigen keine Urheberrechtshinweise, und sind jederzeit innerhalb von Sekunden dem Urheber zuzuordnen.
Fotografen, die sichtbare Wasserzeichen oder Logos in ihren Bildern, die sie ihren Models zur Verfügung stellen, haben m.E. ein Problem mit ihrem (gefühlt) zu kleinen Pimmel... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine ersten Gedanken:

- Warum muss das Model den Fotografen nenne, aber nicht umgekehrt?

- Warum hat der Fotograf auffällig mehr Verwertungsrechte als das Model?

- Auflösung der dem Model zur Verfügung gestellten Bilder?

- Warum hat das Model kein Mitspracherecht bei der Auswahl?

Ich würde einem Model raten, den Vertrag so nicht zu unterschreiben.
 
Meine ersten Gedanken:
+1:top:

Warum muss man sich als Fotograf so klein fühlen, daß man dem Model auf TfP Basis weniger Rechte einräumt, als sich selbst...
Ziel und Zweck eines TfP Vertrages sollte es doch sein, sich gegenseitig Rechtssicherheit bezüglich der Veröffentlichung beim Shooting angefertigter Fotos zu geben bzw. einzuräumen.

Ziel und Zweck kann es nicht sein, in diesem Zusammenhang einen 36000 geheime Seiten umfassenden Vertragstext festzulegen, der vom Model weder verstanden noch gelesen wird.
Ziel und Zweck sollte es sein, sich gegenseitig nicht zu verarschen.
Wer von vornherein davon ausgeht, von seinen Models verarscht zu werden, der sollte nicht fotografieren, sondern als Rechtzverdreher agieren. Oder sich einen engagieren.

Im Gegensatz zu einem wie auch immer gestalteten Pay-Vertrag ist ein TfP Vertrag auch bei für einen der beiden Vertragspartner ungünstiger Formulierung auch leicht anfechtbar.
Sofern im Vertrag dem Model dieselben Rechte der Bildverwertung eingeräumt werden, wie dem Fotografen, wird kaum ein Gericht einer Anfechtung zustimmen.

Und selbst, wenn man als Fotograf "schlecht" oder noch ganz am Anfang ist, keine aussagekräftigen Fotos vorweisen kann, oder in ein komplett anderes Genre wechseln will, sollte man keinen Grund haben, seinen Models schlechtere Konditionen einzuräumen, wie sich selbst.
 
Also ich habe schon einige schlechtere TfP-Verträge gesehen, aber auch eine Reihe deutlich bessere.

Wenn man sich die Mühe machen möchte, einen einigermaßen klaren und abschließenden Vertragstext zu entwerfen und nicht einfach nur "irgendwas Schriftliches" zu haben, im Vertrauen darauf, dass man sowieso einvernehmlich eine Lösung für alle Fragen finden wird, ist Dein Entwurf nur mäßig geeignet.

Ich rede jetzt nicht davon, ob der Entwurf "fair" oder "ausgewogen" ist (z.B. "bis zu 5 Bilder" (also auch nur eins oder gar keins), sondern vom Handwerklichen. Du entwirfst einen "TfP-Vertrag", nennst ihn aber "Model-Vertrag".

In der Parteibezeichnung willst Du das Alter des Models wissen, was an der Stelle nur bedingt sinnvoll ist. Spannend ist das Alter doch nur dann, wenn das Model minderjährig ist und Du gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter des Models einbeziehen musst.

Das Datum des Shootings wird genannt, was ja grundsätzlich löblich ist, um festzustellen, welche Bilder von der Rechteeinräumung betroffen sind, die Art des Shootings bleibt jedoch offen ("und/oder").

Bearbeitungsrechte werden mehr oder weniger vorausgesetzt, nicht klar eingeräumt und ggf. beschränkt.

Mal redest Du von Fotos, mal von Bildern.

Es ist völlig unklar, welche Bilder das Model erhält (Auflösung/Größe/Datei-Format).

Unklar ist, was eine nicht kommerzielle Nutzung sein soll. Demgegenüber ist "Eigenwerbung" des Models mit guten Gründen auch gewerblich.

Und so weiter...

Fazit: Im Streitfall dürfte das Dokument wenig hilfreich sein. Aber manchmal wundert man sich, was Leute einfach so unterschreiben...
 
Also das hat mit dem, was ich unter TfP verstehe nichts zu tun. Das sollte etwas sein, was man gemeinsam, fair, auf Augenhöhe und zu gleichen Bedingungen macht.

Statt dessen:
- Du lässt dir umfangreiche Nutzungsrechte zusichern
- Du verlangst deine Namensnennung
- Du suchst die (5!!!) Bilder aus, die du dem Model großzügig zukommen lässt

Für mich ist das ein Vertrag, der sich für ein bezahltes Shooting eignet. Fehlt nur ein entsprechendes Model-Honorar. Entweder das, oder du fängst nochmal von vorne an.


Gruß
Rainer
 
Wenn Du eine Rechtsberatung möchtest, dann solltest Du einen dafür ausgebildeten aufsuchen, also in diesem Fall einen Rechtsanwalt.
Korrekt. Rechtsberatung ist hier sowieso verboten und reiner Rechtstalk deplatziert.
Dir können hier aber persönliche Meinungen von anonymen Usern vielleicht ja trotzdem helfen, etwas für Deine Shoots zu finden.
In den angepinnten WICHTIG-Threads findest Du auch noch Infos zum Thema.
 
Hallo,

ich bin, was die Ausgewogenheit beider Vertragsparteien bei TFP angeht nicht ganz der hier vertretenen Meinung.

Was als fair verstanden wird, ist IMHO nicht nur vom Vertrag an sich abhängig, sondern auch von der jeweiligen erbrachten Leistung. In diesem Sinne sehe ich die hier oft gezogene Grenzlinie zwischen Pay und nicht Pay nicht ganz so auspegrägt (außer fiskalisch natürlich).

Das Modell erbringt Leistungen und erhält dafür Leistungen des Fotografen
Der Fotograf erbringt Leistungen und erhält dafür Leistungen des Modells

Ob die Leistungen eines der Parteien in Form von Zeit, Geld, Stellung von Drittleistungen (Visa, Klamotten,...), Können etc. erbracht werden ist dabei unerheblich.

Wenn ein Anfängerfotograf ein Profimodell shooten will, wird er dafür bezahlen müssen. Will er die Bilder nur nichtkommerziell nutzen, dann meistens für weniger Geld als für kommerzielle Nutzung.

Umgekehrt gilt das Gleiche. Lieschen Müller wird wohl meistens bei einem Profifotograf zahlen müssen. Für mehr Nutzungsrechte ebenfalls mehr als für weniger.

Dazwischen gibt es nun aber IMHO unendlich viele Zwischenstufen und nicht nur eine, bei der beide Parteien genau exakt die selben Leistungen auf exakt der selben Qualitätsstufen erbringen.

Wenn es nun aber keine 50:50 Geschichte ist, kann man das entweder durch Geld ausgleichen oder eben durch unterschiedliche Nutzungsrechte.

So ist es ja auch nicht unüblich, dass das Modell auch zusätzlich Nutzungsrechte eingeräumt bekommt, obwohl es bereits monetär bezahlt wurde (ggfls. gegen Preisnachlass).

Schliesslich gibt es für Payjobs ja auch nicht nur einen Preis, der immer und für alle gilt - warum sollten also nicht "asynchrone" Nutzungsrechte ebenfalls ein Mittel zum Ausgleich sein, ohne dass das unfair sein muss?

Und wie oben schon steht: es herrscht Vertragsfreiheit

just my2 Cents

vg, Festan
 
Das Modell erbringt Leistungen und erhält dafür Leistungen des Fotografen
Der Fotograf erbringt Leistungen und erhält dafür Leistungen des Modells
...
Dazwischen gibt es nun aber IMHO unendlich viele Zwischenstufen und nicht nur eine,
Natürlich. :)
Wenn es nun aber keine 50:50 Geschichte ist, kann man das entweder durch Geld ausgleichen oder eben durch unterschiedliche Nutzungsrechte.
Zum Beispiel, ja.

Wenn ich als Model einem Fotografen auf TfP-Basis aber für z.B. eine dreistellige Zahl Bilder Modell stehe und dann fünf davon - wie hier anvisiert - und sonst nichts erhalten soll, dann mache ich das einfach nicht. :p

Man kann aber natürlich gern versuchen, damit voran zu kommen.
Wie einige Andere bezweifele ich aber den Erfolg...
...
- Du lässt dir umfangreiche Nutzungsrechte zusichern
- Du verlangst deine Namensnennung
- Du suchst die (5!!!) Bilder aus, die du dem Model großzügig zukommen lässt

Für mich ist das ein Vertrag, der sich für ein bezahltes Shooting eignet. Fehlt nur ein entsprechendes Model-Honorar. Entweder das, oder du fängst nochmal von vorne an.
+1
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich. :)

Zum Beispiel, ja.

Wenn ich Dir als Model auf TfP-Basis aber für z.B. eine dreistellige Zahl Bilder Modell stehe und dann fünf davon und sonst nichts erhalten soll, dann mache ich das einfach nicht. :p

Du kannst aber natürlich gern versuchen, damit voran zu kommen.
Wie einige Andere bezweifele ich aber den Erfolg...

Du scheinst mich mit irgendjemandem zu verwechseln - ich habe allgemeine Überlegungen zu dem Thema angestellt und nichts über eine konkrete Vertragsgestaltung - schon gar nicht über meine eigene.

vg, Festan
 
Mit "Dir" meinte ich tatsächlich nicht direkt Dich, sondern "den Fotografen". In diesem Falle also den TO. Am Ende ging sich das dann nicht aus.

Danke. Habe das zur Verdeutlichung dann nun anders formuliert. :top:
 
Ich habe noch nie einen Vertrag bei einem TFP Shooting gemacht, und ich hatte schon unzählig viele. Finde ich unnötig.Versteht sich alles von selbst!
 
Ich habe noch nie einen Vertrag bei einem TFP Shooting gemacht, und ich hatte schon unzählig viele. Finde ich unnötig.Versteht sich alles von selbst!
Dann hattest Du bisher schlicht und ergreifend Glück.

Im Grunde darf keine Partei nach einem Shooting die Bilder irgendwo veröffentlichen.

Solange es nach dem Shoot keine Probleme gibt, ist das sicherlich egal. Aber es klappt nicht immer. Missverstädnisse, neue Partner des Models, ungewollte Verbreitung der Bilder, usw usw ... irgendwann gibts immer mal Ärger mit irgendwem.
 
Ich habe noch nie einen Vertrag bei einem TFP Shooting gemacht, und ich hatte schon unzählig viele. Finde ich unnötig.Versteht sich alles von selbst!
Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter....
Ohne schriftlichen Vertrag ist es schwierig im Zweifel etwas zu beweisen. Daher nur schriftlich.

Meine TfP-Verträge sehen in etwa so aus:
- Modell erhält alle originalen Bilder
- Modell kann sich gewisse Anzahl Bilder aussuchen, welche ich dann bearbeite
- Ich suche mir Bilder aus, welche ich dann bearbeite.
- Modell erhält ihre bearbeiteten Bilder in Größe 1500px (längste Kante) oder 1200 px (längste Kante) je nach Wunsch und in zwei Versionen: 1x mit meinem Logo und 1x ohne in *.jpg
- beide parteien nur nichtkommerzielle Nutzung

obwohl ich glaube, das ein Fotograf etwas mehr Zeit investiert als das Modell bei einem TfP-Shooting halte ich mein Vorgehen für fair. Schließlich will man ja (eventuell) nochmal miteinander shooten...
 
Finde ich auf den ersten Blick angemessen - warum aber die Einschränkung der Größe bei den bearbeiteten Bildern? Für eine A4 Mappe ist das doch zu wenig.
 
Im Grunde darf keine Partei nach einem Shooting die Bilder irgendwo veröffentlichen.

Doch, wenn beide das vereinbaren.
Ein schriftlicher Vertrag hilft schlicht beim Nachweis der Vereinbarung.

Zur Bildauswahl, ich finde es ok, wenn der Fotograf die trifft, denn ein Bild, das ich nicht gut finde, würde ich jemand anders nicht zur Verfügung stellen wollen.

Lieber 20 wirklich gute Bilder, als viel Mittelmass, das die wirklich guten herunterzieht.

Ansonsten kommt Vertrag von sich vertragen, insofern biete ich den Modellen immer an, ggf Änderungswünshce zu formulieren, kommen in aller Regel aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anhand eurer Meinungen habe ich die Vertragsvorlage mal etwas verändert. Ich habe versucht dabei einige angesprochene Punkte zu berücksichtigen.

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