Hi Amberger,
prinzipiell haben wir ja Vertragsfreiheit. Das heist, Du kannst vertraglich festlegen, was immer Du magst. Entscheidend ist, daß beide Vertragspartner mit den vereinbarten Bedingungen einverstanden sind.
Auch ich arbeite oft und gerne auf TfP Basis mit Models zusammen. Die besseren Erfahrungen habe ich aber hinsichtlich der Nennung des Fotografen aber damit, dies als "kann-" Bestimmung im Vertrag aufzuführen. Also: Dass Model darf den Fotografen bei der Veröffentlichung angeben. Natürlich sage ich dem Model, daß mich eine Namensnennung oder ein Link auf meine Homepage freuen würde, mache das aber nicht vertraglich zur Bedingung.
Das erleichtert zum Einen das wichtige Vertrauensverhältnis zum Model, zum Anderen knebelt es das Model nicht unnötig. Strenggenommen wäre ja schon das Zeigen der Bilder im Freundeskreis auf dem eigenen Eierfon eine "Veröffentlichung" und eine erzwungene Namensnennung nicht unbedingt produktiv.
"Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen des Fotografen" finde ich sehr unglücklich formuliert und unnötig. In meinen TfP Verträgen schließe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen Angaben über das Model (Name, Adresse etc.) meinerseits komplett aus, und erwähne allenfalls die Möglichkeit, das Model per Nickname auf den verwendeten Internetseiten (MK, FC etc.) zu verlinken.
Allerdings habe ich auch kein Problem damit, vom Model nicht erwähnt zu werden. Ist mir zwar bislang noch nie passiert, aber ich nehme mich da nicht so wichtig. Viel wichtiger ist mir allerdings die sich ergebende Mundpropaganda "Ey, der is soo locker, und macht gute Fotos", besonders hinsichtlich sich ergebender Payshootings.
Mit einem geschickt formulierten Vertrag bringst Du Dich nicht zwangsläufig in eine langfristig gute Position. Wichtig bei TfP Verträgen ist meiner Meinung nach die für beide Seiten möglichst positive und weitreichende Rechteübertragung. Immerhin konkurrieren hier ja "Recht am eigenen Bild" des Models und das "Urheberrecht" des Fotografen.
Meiner Meinung nach sollte man dem Menschen, den man abbildet, und das zur Übung oder zur Vertiefung von Fähigkeiten und Fertigkeiten tut, weitestgehende Rechte einräumen, die Bilder selber zu verwenden.
Die kommerzielle Nutzung auszuschließen ist gängig, aber auch nicht völlig problemlos. Schon die Veröffentlichung der Bilder auf Facebook stellt ja strenggenommen schon eine Kommerzielle Nutzung dar. Noch nicht mal gewollt vom Model, aber guck Dir mal die Nutzungsbedingungen von Facebook an

Das könnte man seitens FB jederzeit als kommerziell einstufen, und einen Rechtsstreit heraufbeschwören.
In meinem TfP Vertrag schließe ich daher die Verwendung auf FB o.Ä. explizid ein.
Für mich sind TfP Projekte in erster Linie, eine Möglichkeit, als mittelloser Künstler günstig an passende Models zu kommen, meine z. T. sehr "verryckten" Ideen umzusetzen. Im Gegenzug halte ich es nur für fair, dem Model alle Möglichkeiten, die Bilder zu zeigen, offen zu halten.
Eine kommerzielle Veröffentlichung im Playboy müsste zwar nachverhandelt werden, aber wenn ich mir ausbedinge, die Bilder auf meinen Ausstellungen zu zeigen, dann darf ich auch meinem Model nicht die Möglichkeit nehmen, die Bilder von sich zu präsentieren.
Im Übrigen würde ich mich auch nicht erfrechen, einem Model Bilder mit eigenem Wasserzeichen oder Logo zu übergeben. Das kann ich machen, wenn ich das Model dafür bezahle, Werbung für mich zu machen. Ich muss regelmäßig meinen Brechreitz unter Kontrolle halten, wenn ich auf MK oder vergleichbaren Seiten Modelfotos mit riesengroßen Logos oder Wasserzeichen der Fotografen sehe. Auf der Webseite oder SC der Fotografen sehe ich dann regelmäßig großformatige Bilder ohne Wasserzeichen des Models...
Gute Fotos benötigen keine Urheberrechtshinweise, und sind jederzeit innerhalb von Sekunden dem Urheber zuzuordnen.
Fotografen, die sichtbare Wasserzeichen oder Logos in ihren Bildern, die sie ihren Models zur Verfügung stellen, haben m.E. ein Problem mit ihrem (gefühlt) zu kleinen Pimmel...
