Tredor
Themenersteller
Ich studiere nun schon seit zwei Wochen diverse Foren im Internet und bin noch zu keinem klaren Ergebnis gekommen. Deswegen versuche ich es mal hier
.
Vorab: Ich habe keinerlei Ausbildung im Bereich der Fotografie genossen! Des weiteren möchte ich hier keinerlei rechtliche Beratung, sondern nur eure Erfahrungen oder Meinungen hören.
Ich bin vollzeit Erwerbstätig und möchte gerne mit meinem Hobby, der Tierfotografie, nebenbei etwas Geld verdienen. Ob und wie viel oder wenig dabei rum kommen kann, möchte ich hier nicht diskutieren
!
Mich interessiert nur viel mehr, ob die Tierfotografie als Freiberufler möglich ist, da ich diese Geschichte gern auf legale Weise betreiben möchte.
Eigentlich ist es ja eine Art der Auftragsfotografie und somit nicht möglich. Aber andererseits wird mir ja vom "Kunden" nur gesagt, das er gern ein paar schöne Bilder von seinem Hund/Katze/Maus gern hätte... also keinerlei Beschränkungen in der Gestaltung der Bilder... also in meinen Augen wieder Künstlerisch, oder?
Ist etwas an der Behauptung daran, das man als "Hobbyfotograf" (also keinerlei Ausbildung im Bereich der Fotografie) gar nicht die Möglichkeit hat ein Gewerbe anzumelden?

Vorab: Ich habe keinerlei Ausbildung im Bereich der Fotografie genossen! Des weiteren möchte ich hier keinerlei rechtliche Beratung, sondern nur eure Erfahrungen oder Meinungen hören.
Ich bin vollzeit Erwerbstätig und möchte gerne mit meinem Hobby, der Tierfotografie, nebenbei etwas Geld verdienen. Ob und wie viel oder wenig dabei rum kommen kann, möchte ich hier nicht diskutieren

Mich interessiert nur viel mehr, ob die Tierfotografie als Freiberufler möglich ist, da ich diese Geschichte gern auf legale Weise betreiben möchte.
Eigentlich ist es ja eine Art der Auftragsfotografie und somit nicht möglich. Aber andererseits wird mir ja vom "Kunden" nur gesagt, das er gern ein paar schöne Bilder von seinem Hund/Katze/Maus gern hätte... also keinerlei Beschränkungen in der Gestaltung der Bilder... also in meinen Augen wieder Künstlerisch, oder?
Ist etwas an der Behauptung daran, das man als "Hobbyfotograf" (also keinerlei Ausbildung im Bereich der Fotografie) gar nicht die Möglichkeit hat ein Gewerbe anzumelden?