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Tierfotografie als Freiberufler?

Tredor

Themenersteller
Ich studiere nun schon seit zwei Wochen diverse Foren im Internet und bin noch zu keinem klaren Ergebnis gekommen. Deswegen versuche ich es mal hier :).

Vorab: Ich habe keinerlei Ausbildung im Bereich der Fotografie genossen! Des weiteren möchte ich hier keinerlei rechtliche Beratung, sondern nur eure Erfahrungen oder Meinungen hören.

Ich bin vollzeit Erwerbstätig und möchte gerne mit meinem Hobby, der Tierfotografie, nebenbei etwas Geld verdienen. Ob und wie viel oder wenig dabei rum kommen kann, möchte ich hier nicht diskutieren ;)!
Mich interessiert nur viel mehr, ob die Tierfotografie als Freiberufler möglich ist, da ich diese Geschichte gern auf legale Weise betreiben möchte.

Eigentlich ist es ja eine Art der Auftragsfotografie und somit nicht möglich. Aber andererseits wird mir ja vom "Kunden" nur gesagt, das er gern ein paar schöne Bilder von seinem Hund/Katze/Maus gern hätte... also keinerlei Beschränkungen in der Gestaltung der Bilder... also in meinen Augen wieder Künstlerisch, oder?

Ist etwas an der Behauptung daran, das man als "Hobbyfotograf" (also keinerlei Ausbildung im Bereich der Fotografie) gar nicht die Möglichkeit hat ein Gewerbe anzumelden?
 
Also die Aussage dass man kein Gewerbe anmelden könne, halte ich für falsch.

Hier ist die Gewerbeordnung verlinkt:

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/

Damit ist es für jeden möglich ein Gewerbe anzumelden, wenn es nicht anders bestimmt wird (§ 1).

Da Fotograf da nicht extra aufgeführt ist, dürfte es damit kein Problem geben.
 
Danke für den Link!

Das es nicht möglich sein sollte, habe ich aus diesem Link hier. Ganz am Ende schreibt der Anwalt da was von. Ich denke aber, das es sich dabei evtl. auf die Berufsbezeichnung "Fotograf" direkt bezogen hat.

Wenn es im Freiberuflichen Rahmen gehen würde, wäre es aber sicher etwas "unbürokratischer" denke ich.
 
Diese Ausführungen bezweifele ich:

http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/BJNR014110953.html#BJNR014110953BJNG000202377

Dort steht ja drin, dass Fotograf ein zulassungsfreies Handwerk ist. (vgl. § 18 HWO und Anlage B Nr. 38) und dafür gilt ja nur eine "Anzeigepflicht".

Der Meisterzwang wurde ja vor einigen Jahren mal reformiert (abgeschafft) in vielen Bereichen.

Aber 100% genau weiß ich es auch nicht.
 
Richtig.

Man darf sich nur nicht als "Fotografenmeister" bzw "Fotografengeselle" bezeichnen, ansonsten ist (soweit ich weiß) alles im erlaubten Rahmen, selbst die Bezeichnung "Fotograf", solange man eine angemeldete Tätigkeit in dem Gebiet hat.
(Garantieren kann ich dafür natürlich nicht,.. )
 
mit einem freiberuf wirst du da mener meinung nach nich durchkommen.

auftrag is auftrag.

fotografie darf jeder betreiben. mit den dazugehörigen zwangsbeitrawgen an die entsprechenden stellen.
 
mit einem freiberuf wirst du da mener meinung nach nich durchkommen.

auftrag is auftrag.

fotografie darf jeder betreiben. mit den dazugehörigen zwangsbeitrawgen an die entsprechenden stellen.

Ja, so denke ich das ja auch. Und mit den Zwangsbeiträgen weiß ich schon bescheid. Von dem BG Beitrag kann man sich aber befreien lassen, sofern man nicht mehr wie 100 Tage im Jahr in dem Job arbeitet. Ok, der Versicherungsschutz fällt dann allerdings weg. Müsste man sich überlegen, ob es das ersparte dann wert ist. Wegeunfälle und Stolpereien kommen schon mal vor im Leben.
 
Wo ich diesen Thread schon mal eröffnet habe:

Wie ist das eigentlich mit der IHK und HWK? Es kommt doch sicherlich auf die Art der Gewerbebeschreibung an, in welcher Kammer man zwangsangemeldet wird, oder? Ich bin noch schwer am überlegen, wie ich das Gewerbe dann umschreiben würde, wenn ich mich dazu entschließe. Ich will mich nicht unbedingt "Fotograf" nennen, weil ich der Meinung bin, das diese Bezeichnung den gelernten vorbehalten sein sollte! Fotodesigner ist sicher auch nicht wirklich die richtige Umschreibung dafür. Kann mir vieleicht jemand einen Tipp geben, was man da am besten nehmen könnte?

Die Kammeranmeldung sollte noch vor der Gewerbeanmeldung getätigt werden, richtig?
 
Aber bedeutet das dann auch gleichzeitig, das man in diesem Bereich keinerlei Ausbildung mehr nachweisen muß (Lehre, Studium etc.)?

Das ist richtig.
Jeder darf sich in Deutschland Fotograf nennen und ein Gewerbe in dem Bereich anmelden, auch ohne Ausbildung oder Studium. Man darf lediglich, wie schon geschrieben, nicht den Titel "Fotografenmeister" führen und man darf natürlich nicht ausbilden.

Ich habe mich selbst im letzten Jahr als Hochzeitsfotograf selbständig gemacht und hatte nie eine Fotografenausbildung oder ein Fotografiestudium absolviert.

Was du machen solltst:
Geh zum Steuerberater und lass dich von ihm beraten - er kann die dann alle Schritte erklären, die du machen musst.

Du musst dich beim Gewerbeamt anmelden.
Du wirst automatisch bei der Handwerkskammer angemeldet und in die Handwerksrolle eingetragen.
Die BG ETEM kommt früher oder später auf dich zu.

Und was den Status als Freiberufter angeht:
Du kannst es versuchen, aber du solltest dir keine zu großen Hoffnungen machen. Auch wenn dir deine Kunden nur einen Auftrag im Sinne von "Ich brauche ein paar Bilder von xy, wo, wann, wie überlasse ich dir" gibt, ist es dennoch ein Auftrag - und damit eine Handwerkliche Tätigkeit. Um als Freiberufler im Bereich der Fotografie anerkannt zu werden, musst du entweder als Fotojournalist tätig sein, oder zeigen, dass deine fotografischen Werke eindeutig Kunst sind (und das ist nicht ganz einfach).

Gruß
Noah
 
Unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags wird das FA vermutlich wenig Motivation haben, dich entsprechend einzustufen. Darüber wohl schon, gern auch rückwirkend. Bei Pech ohne Anrechenmöglichkeit auf die Einkommensteuer.
 
Vorsicht ich habe keine Ahnung

Ich gehe jetzt mal davon aus dass der Fotograf ein Mediengestalter ist.
Dann dürfte laut Auslegungsrichtlinien der VBG heutzutage die BG ETEM nicht für alle Fotografen zuständig sein.

BG ETEM = Mediengestalter, deren Ergebnisse überwiegend im Printbereich verwendet werden
VBG = Mediengestalter, deren Ergebnisse überwiegend in den elektronischen Medien verwendet werden

Das ist nun alles nur eine Vermutung.
Ob und wie sich das preislich auswirkt weiss ich auch nicht.
 
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