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Überweisungs-Screenshot per Photoshop bearbeiten/fälschen?!

Status
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Burakaz

Themenersteller
Hallo Leute,

ich hatte hier im Forum einen Deal gemacht zu einem Objektiv das ich verkaufe. Es wurde verhandelt und geredet und auch der schnelle Versand war erwünscht. Ich will das Objektiv natürlich los werden un hab mich darauf eingelassen, dass ich auf Screenshot der Überweisung auch das Objektiv versende.

Nun hat mein Käufer doch tatsächlich diesen Screenshot gefälscht, in Photoshop zusammengebastelt und ihn mir zugeschickt, dass ich ihm das Objektiv zusenden kann. 2 tage später Behauptet er, von Kauf nun zurückzutreten und verabschiedet sich wortlos, in der Annahme, dass das Paket schon zu ihm Unterwegs ist. Ich weiss selbst was da möglich ist, und dachte mir, dass ich noch zumindest einen Tag abwarte. Sicher ist sicher. Nochmal glück gehabt, das Paket ist noch hier.
Nach regem E-Mail verkehr hat sich rausgestellt, dass er den Screenshot gefälscht hat.

Jetzt interessiert es mich sehr. Das Manipulieren dieses Screenshots ist doch Dokumentenfälschung?! Vor allem, wenn er sich mein Objektiv so erschleichen möchte und auch den Deal bricht.
Oder was meint ihr dazu?

Liebe Grüße,
Bubu
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Screenshot per Photoshop bearbeiten?

Ein Screenshot ist kein Dokument und damit liegt auch keine Urkundenfälschung vor. Auch ein Betrug ist nicht nachzuweisen - ergo ebenso nicht der Versuch.

Ob er sich das Objektiv erschleichen wollte, kann ggf. vermutet aber nicht behauptet werden. Ich wäre mit deratigen Aussagen daher sehr vorsichtig.
 
Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung.

Das zugesandte Dokument im Format Jpeg (o.ä.) würde ich sehr
wohl als Dokument bezeichnen, und der Versuch unter Vorlage
dieses Dokuments einen Versand an ihn zu veranlassen erscheint
mir den Verdacht des Betrugsversuchs zu rechtfertigen.

Ich würde den Vorgang nebst aller ausgedruckter Mails sauber
dokumentieren und dann an die nächste Staatsanwaltschaft
weiterreichen.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
 
Oder was meint ihr dazu?
Ich verstehe Deine Situation, da auch ich schon auf einen Screenie hin Ware verschickt habe. Umgekehrt habe ich mich aber auch sehr darüber gefreut, wenn ich etwas früher in Händen halten durfte weil der Verkäufer meinem Screenshot vertraut hat. Ob es aber tatsächlich eine rechtliche Möglichkeit gibt, anhand eines (gefälschten) Screenshots zu intervenieren... Ich glaube eigentlich nicht daran.
Thorsten
 
Ja, ich bin auch deiner Meinung, VisualPursuit. Auch in seinen Antwort-Mails treten einige widersprüchliche Behauptungen auf, die für mich sein Vorhaben eindeutig machen. Sogar die Beschuldigung, dass ich ein Betrüger sei, weil ich mit dem Versand gewartet habe, musste ich von ihm lesen.

Ich werde aber auch wie von VP beschrieben, den Fall sorgfältig dokumentieren und den Mail und PM-Verkehr an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Die werden mir dann sagen, ob das ein Betrug bzw. Betrugsversuch war.
 
...ich hatte hier im Forum einen Deal gemacht zu einem Objektiv das ich verkaufe.

Du solltest diesen Vorgang unverzüglich den Administratoren melden und ihnen die verfügbaren "Beweisstücke" zukommen lassen, damit sie entscheiden können, ob der Benutzer vorübergehend gesperrt werden sollte.

Außerdem wäre es wohl sinnvoll, wenn dieser Thread in den Support verschoben würde, weil man dort eher nach dieser Thematik sucht.
 
Du solltest diesen Vorgang unverzüglich den Administratoren melden und ihnen die verfügbaren "Beweisstücke" zukommen lassen, damit sie entscheiden können, ob der Benutzer vorübergehend gesperrt werden sollte.


Gemeldet habe ich das bereits dem Support, allerdings noch keine "Beweisstücke" zugesendet. Hab erstmal gefragt was da gemacht wird.
Dann bereite ich auch schonmal die Dokumente vor.

Dankesehr!

Und das verschieben geht wie?!
 
Ich würde dir den dringenden Rat geben, dich von einem Anwalt beraten zu lassen (wenn du schon Alarm schlagen willst). Vermutlich liest du lieber Antworten, die deine These und deine Vorstellung von Recht und Gesetz stützen. Die Staatsanwaltschaft könnte auch zur Auffassung gelangen, in die andere Richtung zu ermitteln - nur mal als freundlicher Hinweis.

Mein persönlicher Eindruck: Ihr schenkt Euch beide nichts.
 
Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall, und wenn sich aus der gesamten
zur Verfügung stehenden Faktenlage ein Verdacht gegen weitere Personen
als den Beschuldigten ergeben sollte, dann wird die Staatsanwaltschaft bei Offizialdelikten ganz sicher die nötigen Schritte einleiten.
 
@Mabus99

Wer hier Alarm schlägt ohne einen tragfähigen Beweis, offensichtlich über keinerlei Rechtsicherheit verfügt, der trägt ggf. in dieser Weise auch bei anderen Personen (Freunden, Eltern, Foren etc. vor) und verwendet unter Umständen noch Realnamen (z.B. gegenüber der Forenleitung, da dieser die "Dokumente", die scheinbar Realnamen tragen, als "Beweis" überlassen wurden). Da der betroffene User hier sicher mitliest, vielleicht rechtlich etwas besser beraten ist, lässt dieser die üble Nachrede, respektive die Beleidung, nicht auf sich sitzen und erstattet Anzeige und benennt in den blauen Himmel hinein die Forenleitung als mutmaßlichen Zeugen - ganz schnell ermittelt die StA in die andere Richtung.

Es sind die typischen Fälle, die einem als RA täglich begegnen - in allen möglichen und scheinbar unmöglichen Varianten.

Das die StA in diesem Fall gegen den vermeintlichen "Dokumentenfälscher" ermittelt, halte ich für ausgeschlossen. Es liegt eben kein ausreichender Anfangsverdacht vor.
 
Das die StA in diesem Fall gegen den vermeintlichen "Dokumentenfälscher" ermittelt, halte ich für ausgeschlossen. Es liegt eben kein ausreichender Anfangsverdacht vor.

Du bist Anwalt für Strafrecht?

Ein Anfangsverdacht ist bereits mit dem manipulierten Srceenshot gegeben. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen, z.B. Geringfügigkeit, ein, so bleibt noch der Strafantrag.....
 
@RalliRaser
Sorry, aber WENN es sich so verhält, wie der TO beschreibt (und das wird sich ja nachprüfen lassen), und er kein Recht bekommt, dann verlier ich meinen Glauben an das Rechtssystem hier. Ich bin zwar nicht stark gläubig, und Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Schuhe wie jeder weiß. Aber hier liegt die Sache ja wohl eindeutig.
Hoffe die Mods hier im Forum reagieren schnell.
Habe auch immer Sachen auf Screenshot hin verschickt und denke das war ne Ausnahme.

Gruß und Kopfschüttel
Thomas
 
Jetzt komm mal wieder auf den Teppich. Der TO hat wohl Null Vorsatz bezgl. Beleidigung o. Übler Nachrede, von daher sind solche Aussagen wie "der Schuss geht nach hinten los" nicht haltbar.
Und das die Forenleitung informiert wird, ist doch legitim.
 
Du bist Anwalt für Strafrecht?

Ein Anfangsverdacht ist bereits mit dem manipulierten Srceenshot gegeben. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen, z.B. Geringfügigkeit, ein, so bleibt noch der Strafantrag.....


Er kann einen Screenshot manipulieren wie er will, da es sich dabei um kein Dokument handelt (ebenso wie eine manipulierte/nichtmanipulierte Kopie eines Dokumentes kein Dokument ist und sein kann -siehe hierzu die Rechtsprechung). Ein Screenshot löst in diesem Fall schon deshalb keine Beweiskraft aus, weil er sich eben sehr leicht manipulieren lässt - und wer stellt hier fest, WER den Screen manipuliert hat? Dies festzustellen würde im vorliegenden Fall jegliche Verhältnismäßig sprengen.

Da der Käufer nach den Angaben vom Kauf zurückgetreten ist - so die Angaben des Verkäufers - ist weder eine Betrugsabsicht zu erkennen, noch eine Tatsache bekannt, die eine Betrugsabsicht tragen würde (z.B. der Käufer hatte das Geld zum bezahlen im Moment des Kaufes wissentlich nicht zur Verfügung und auch nicht in Aussicht an dieses Geld zu kommen).
 
Jetzt komm mal wieder auf den Teppich. Der TO hat wohl Null Vorsatz bezgl. Beleidigung o. Übler Nachrede, von daher sind solche Aussagen wie "der Schuss geht nach hinten los" nicht haltbar.
Und das die Forenleitung informiert wird, ist doch legitim.


Das die Forenleitung informiert wird über Tatsachen ja, aber nicht mit Tatsachenbehauptungen, die nicht belegbar sind - nur so funktioniert überhaupt die Anwendbarkeit der entsprechenden Rechtsnormen.

Stelle ich eine Tatsachenbehauptung auf, muss ich sie belegen können, sonst laufe ich Gefahr, mich der Strafverfolgung auszusetzen.

Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzen möchte und etwas Rechtsverständnis mitbringt, der kann sich mit diesem Link beschäftigen http://www.jura-lotse.de/Jurskript/jurskript304.shtml - Hier geht es u.a. darum, was eine Urkundenfälschung ist und was nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also immer wenn es im TV oder Zeitschriften (z.B. C't) um Betrug oder ähnliches geht, heißt es dort immer "machen sie Screenshots zur Beweissicherung".
Und die sollen uns allen Unsinn erzählen?

Thomas
 
Er kann einen Screenshot manipulieren wie er will, da es sich dabei um kein Dokument handelt (ebenso wie eine manipulierte/nichtmanipulierte Kopie eines Dokumentes kein Dokument ist und sein kann -siehe hierzu die Rechtsprechung). Ein Screenshot löst in diesem Fall schon deshalb keine Beweiskraft aus, weil er sich eben sehr leicht manipulieren lässt - und wer stellt hier fest, WER den Screen manipuliert hat? Dies festzustellen würde im vorliegenden Fall jegliche Verhältnismäßig sprengen.
Wurde der Sreenshot erstellt und manipuliert, um eine Zahlung zu belegen, die nicht erfolgte, dürfte die Betrugsabsicht offensichtlich sein. Und das ist relativ einfach zu belegen, nämlich durch den nicht erfolgten Zahlungseingang beim Verkäufer. Dabei ist es unerheblich, ob der Screenshot Beweislast hat, er ist ein Indiz. Dies reicht jedoch für Anfangsverdacht und Ermittlung vollkommen aus.


Da der Käufer nach den Angaben vom Kauf zurückgetreten ist - so die Angaben des Verkäufers - ist weder eine Betrugsabsicht zu erkennen, noch eine Tatsache bekannt, die eine Betrugsabsicht tragen würde (z.B. der Käufer hatte das Geld zum bezahlen im Moment des Kaufes wissentlich nicht zur Verfügung und auch nicht in Aussicht an dieses Geld zu kommen).

Siehe oben. Dein Argument greift bestenfalls bei Warenkreditbetrug, nicht aber in diesem Fall. Hier wurde dem Verkäufer durch Manipulation die Zahlung vorgetäuscht.
 
Da wird kein Unsinn erzählt, aber vom User werden - wie dir gerade - die Zusammenhänge nicht verstanden und daher Sachverhalte völlig verzerrt. Ein Screen einer Website ist z.T. nachvollziebar, weil die Daten ggf. beim Hoster abgeglichen werden können und dient zur Dokumentierung dessen, was der User "selbst gesehen" hat - der Beweis ist nicht der Screen, sondern die Zeugenaussage.
 
Ich wär vorsichtig zu behaupten, das ein Screenshot keine Urkunde sein könne.
Hatte schon den Fall, das Kreidestriche an zu fällenden Bäumen als Urkunde gewertet wurden.
Aber da ich hier in einem Foto-Forum bin um vom täglichen Tun abzuschalten klink ich mich an dieser Stelle aus und geh Foddos machen. :p
 
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