AdO089
Themenersteller
Vorweg, ich möchte keine Diskussion für und wieder von Hausfriedensbruch vom Zaun brechen. Wenn ich mir u.a. aber den Locationbereich oder die Galerie ansehe, bin ich da wohl nicht alleine.
Zur Frage:
Mal angenommen, ich betrete ein altes verlassenes Fabrikgelände unrechtmäßig (wie die meisten, denn rechtmäßig kostet es meist viel Geld) und mache dort Fotos.
Dann ist dies ja Hausfriedensbruch?! Richtig?
Erwischt werde ich dabei nicht.
Jetzt gehe ich heim und veröffentliche die gemachten Fotos z.B. hier im Forum.
Kann ich anhand der Bilder nachträglich bzgl. Hausfriedensbruch belangt werden, und wenn ja, wann verjährt es?
Oder gilt Hausfriedensbruch nur wenn man unmittelbar erwischt wird?
Würde mich doch mal interessieren.
Gruß,
Andi
Zur Frage:
Mal angenommen, ich betrete ein altes verlassenes Fabrikgelände unrechtmäßig (wie die meisten, denn rechtmäßig kostet es meist viel Geld) und mache dort Fotos.
Dann ist dies ja Hausfriedensbruch?! Richtig?
Erwischt werde ich dabei nicht.
Jetzt gehe ich heim und veröffentliche die gemachten Fotos z.B. hier im Forum.
Kann ich anhand der Bilder nachträglich bzgl. Hausfriedensbruch belangt werden, und wenn ja, wann verjährt es?
Oder gilt Hausfriedensbruch nur wenn man unmittelbar erwischt wird?
Würde mich doch mal interessieren.
Gruß,
Andi
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