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Verjährung auf Hausfriedensbruch?

AdO089

Themenersteller
Vorweg, ich möchte keine Diskussion für und wieder von Hausfriedensbruch vom Zaun brechen. Wenn ich mir u.a. aber den Locationbereich oder die Galerie ansehe, bin ich da wohl nicht alleine.

Zur Frage:

Mal angenommen, ich betrete ein altes verlassenes Fabrikgelände unrechtmäßig (wie die meisten, denn rechtmäßig kostet es meist viel Geld) und mache dort Fotos.
Dann ist dies ja Hausfriedensbruch?! Richtig?
Erwischt werde ich dabei nicht.

Jetzt gehe ich heim und veröffentliche die gemachten Fotos z.B. hier im Forum.
Kann ich anhand der Bilder nachträglich bzgl. Hausfriedensbruch belangt werden, und wenn ja, wann verjährt es?
Oder gilt Hausfriedensbruch nur wenn man unmittelbar erwischt wird?

Würde mich doch mal interessieren.

Gruß,
Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, interessante Frage.

Wiki sagt: "Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt."

Allerdings scheint es unterschiedliche Auffassungen darüber zu geben, wann es sich überhaupt um Hausfriedensbruch handelt. Klar, wenn alles zubetoniert und verriegelt ist und obendrein noch alle 3 Meter ein Schild am Zaun hängt, was das Betreten untersagt, dann ist es deutlich. Wie es sich aber mit dem geschilderten Beispiel einer verlassenen Fabrik verhält, müsste ggf. eine Einzelfallprüfung zeigen.

Und irgendwie meine ich mich zu entsinnen, dass es Delikte gibt, bei denen man auf frischer Tat ertappt werden muss, damit man überhaupt belangt werden kann. Kann aber auch eine Legende sein;)

Gruß
Batti
 
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.


Da Hausfriedensbruch meines Wissens nach mit Freiheitsstrafen von max 1. Jahr geahndet wird, als höchstens 3 Jahre. Bei Hausfriedensbruch muss der Strafantrag allerdings innerhalb 3 Monaten nach der Tat gestellt werden.

Hier nochmal genauer: http://it-ulbrich.de/index.php/positionsreport/geocaching/53-hausfriedensbruch-stgb-s123

Hat jetzt 1 min. google gekostet....
 
unnötiges Vollzitat entfernt, scorpio


Ja, gegoogelt und gewikit habe ich auch! Nur hat mir das bei meiner Frage nicht weiter geholfen! Oder ich verstehe das zitierte von Google nicht.

Wieso stellen dann alle ihre Bilder von ihrer letzten Lostplaces Tour rein, und schreiben noch dick und fett hin um welche Location es sich dort handelt?

Also, muss ich nicht auf frischer Tat ertappt werden, sondern kann ich anhand der Bilder z.B. auf meiner Homepage wegen Hausfriedensbruch belangt werden?

Gruß,
Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermutlich schon, aber wer macht sich denn die Mühe - es sei denn jemand beschädigt dort etwas mutwillig oder legt ein Feuer...
 
Wieso stellen dann alle Bilder von ihrer letzten Lostplaces Tour rein, und schreiben noch dick und fett hin um welche Location es sich dort handelt?

Hausfriedensbruch muss grundsätzlich vom Grundstückseigner angezeigt werden. Die machen sich normalerweise nicht die mühe das Internet zu durchsuchen. Gerade bei den von dir genannten beispielen ist es eher unwarscheinlich das sich darum jemand bemüht.
Aber wenns doch mal jemand findet, und gewillt ist den Stress auf sich zu nehmen, haste pech ;)
 
Ihr seid euch sicher dass eine verlassene Fabrik rechtlich ein Haus ist? Ich meine mich daran zu erinnern, dass sowas als Landfriedensbruch geahndet wird, weils da keinen Hausfrieden zu brechen gibt. Zumindest, wenn man reinkommt, ohne was aufbrechen zu müssen.
 
Wieso stellen dann alle ihre Bilder von ihrer letzten Lostplaces Tour rein, und schreiben noch dick und fett hin um welche Location es sich dort handelt?
Naja,würde sagen es kommt auf die jeweilige Location an.
So ist das zumindest bei mir:evil:
Sone Sachen wie zb. Beelitz und Co. kennt ja eh jede Sau!

Also, muss ich nicht auf frischer Tat ertappt werden, sondern kann ich anhand der Bilder z.B. auf meiner Homepage wegen Hausfriedensbruch belangt werden?
Ich sage jetzt einfach mal ja,zudem kann dich ja eh nur der Besitzer anzeigen,die blauen können dich nur des Platzes verweisen oder so.
Sollte ich doch daneben liegen,bitte korrigiert mich mit entsprechenden link oder so;)

Und selbst wenn dich jemand anzeigen möchte,anhand von Fotos,wie will er beweisen,das DU die Fotos dort gemacht hast?:rolleyes:

Aber auch selbst wenns hart auf hart kommen sollte,kommts dann ja auch wieder drauf an,wie du wo rein bist usw.
Denke das kann man nichts o einfach verallgemeinern.

Ich persönlich seh das relativ entspannt,so lange ich nichts zerstöre,beschädige oder so,um irgendwo rein zu kommen;)
 
Erm ... Wiki verwirrt mich gerade...

Ich hab nämlich schon zwei Anzeigen wegen Landfriedensbruchs auf dem Buckel, einmal als Teenager, als wir nachts ins Freibad eingestiegen sind, und vor 20 Jahren, weil wir in einer alten Fabrik Party gemacht haben. Wurde aber in beiden Fällen eingestellt, bzw erst garnicht von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.
 
Ich meine:

Landfriedenbruch: Du störst den Frieden im Land. Durch Zusammenrottung und Krachmachung:ugly:

Hausfriedensbruch: Du brichst in eines Fremden Haus bzw. auf sein eingefriedetes Grundstück ein.

Wenn du das Stück "Land" eines Landwirtes unrechtmäßig betrittst, dann ist das Hausfriedensbruch;)
 
Ahso, ja, eine Rottung war in der Tat die Tat, nur haben wir uns eben nicht wie Rottweiler aufgeführt, ertsaunlicher Weise, weshalb von Gewalt oder Gefahr keine Rede sein konnte.

Und nun dachte ich die ganze Zeit, übern Zaun klettern sei Landfriedensbruch ... :D
 
Hausfriedensbruch muss grundsätzlich vom Grundstückseigner angezeigt werden. Die machen sich normalerweise nicht die mühe das Internet zu durchsuchen.

Interessant wird die Sache wenn du auf dem Gelände einen Unfall hast weil Irgendwas nicht Vernünftig abgesichert ist...
Und es geht an Schadensersatz weil du ein paar Wochen mit gebrochenen Haxen im Krankenhaus liegst...

Da wird sich der Grundstückseigentümer an sowas wie Hausfriedensbruch erinnern um aus der Haftung raus zu kommen.

mfg christian
 
Wobei ich mich noch frage:

Wie soll denn bewiesen werden, dass der der das Bild veröffentlicht hat wirklich dort war, und das noch innerhalb der Verjährungsfrist?

Und wer soll dann angezeigt werden: jemand der AdO089 oder lynx_at oder so ähnlich heißt - oder hat der Forenbetreiber eine Mitwirkungspflicht und müsste die richtigen Namen herausrücken?
 
Da Hausfriedensbruch meines Wissens nach mit Freiheitsstrafen von max 1. Jahr geahndet wird, als höchstens 3 Jahre. Bei Hausfriedensbruch muss der Strafantrag allerdings innerhalb 3 Monaten nach der Tat gestellt werden.

Nicht ganz. Das würde ja auch die Verjährungsfrist total unterwandern. Wie in § 77b Absatz 2 Satz 1 StGB steht, beginnt die Frist von drei Monaten nach dem Tage zu laufen, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt hat. Das kann also unter Umständen auch noch nach zwei Jahren, elf Monaten und 30 Tagen sein.
 
Und wer soll dann angezeigt werden: jemand der AdO089 oder lynx_at oder so ähnlich heißt - oder hat der Forenbetreiber eine Mitwirkungspflicht und müsste die richtigen Namen herausrücken?

Im Zweifelsfall hätte der Forenbetreiber die. Aber es ging hier nicht primär um Veröffentlichungen in einem Forum, sondern auf einer Homepage. Und da sind reale Adressdaten leicht zu bekommen

.... von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt hat. Das kann also unter Umständen auch noch nach zwei Jahren, elf Monaten und 30 Tagen sein.

Da hast du natürlich völlig recht. Hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
 
Ich meine:

Landfriedenbruch: Du störst den Frieden im Land. Durch Zusammenrottung und Krachmachung:ugly:

Hausfriedensbruch: Du brichst in eines Fremden Haus bzw. auf sein eingefriedetes Grundstück ein.

Wenn du das Stück "Land" eines Landwirtes unrechtmäßig betrittst, dann ist das Hausfriedensbruch;)
Ne. Das nun gerade nicht.

§ 123 StGB Hausfriedensbruch


(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


"Freie Feldflur" (Äcker, Wiesen, Wälder) sind im Regelfall nicht "be/umfriedet", ihr Betreten kann also dann schon qua definitionem kein "Hausfriedensbruch" sein.
 
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