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Vertrag für Abiball-Fotos

bastardop

Themenersteller
Hallo

Ich werde im Sommer Fotos auf einem Abiball machen, also Zeugnisübergabe, Klassenfotos, Gruppenbilder und Fotos von der Party.
Mit der Orga-Gruppe für den Abiball hab ich mich bisher so geeinigt, das ich die Partybilder dem Jahrgang digital zur Verfügung stellen und dafür einen Festpreis erhalte und die restlichen Bilder nur individuell nach Bestellung raus gehen.

Das ganz würde ich jetzt gerne mit der Gruppe vertraglich festhalten. Wie könnte soetwas in etwa aussehen?
Hab da leider noch nicht so viel Ahnung da ich bisher noch nicht die Situation hatte für einen völlig fremden Auftraggeber zu arbeiten.

MfG
bastardop
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

Hallo,
1.wenn du dafür ein Honorar bekommst, dann ist das meiner Meinung schon eine gewerbliche Sache! Hast du ein Gewerbe angemeldet und ein Eintrag in der Handwerkskammer?

2.Hier im Forum sowie unter Google findest du Modellverträge o.ä.
Die kannst du ja auf deine Bedürfnisse abändern.

Da du aber ein Festgehalt bekommst würde ich dir empfehlen die Bilder nach dem Shooting am PC sofort zu sortieren und den Rest auszuhändigen.
Deine Idee die Fotos danach noch einmal einzeln verkaufen zu können, ist vielleicht nicht gerade die feine Art. Außerdem ist das Problem dann wieder die Bilder an den Mann zu bekommen und wiederum die gewerbliche Sache.

Ist nur meine Meinung.
Uwe
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

von der rechtlichen Seite mit dert ausführung ist das bei mir gar kein Problem, das ist alles so wie es soll mit den Ämtern geregelt.

Habs vielleicht im 1. Post etwas kompliziert Ausgedrückt. Ich erstelle zum einen Partyfotos an dem Abend wärend die Leute feiern und tanzen. Diese Bilder werden für das Festgehalt digital zur verfügung gestellt.
Alle anderen Bilder also Zeugnisübergabe, Klassenfotos, Einzel- und Gruppenbilder werden an die einzelnen Personen je nach Bestellung verkauft. Der "Vertriebsweg" ist dabei auch schon geregelt.

Mir geht es nur darum wie ich den Part mit den Partybilder und dem dazugehörigem Festgehalt vertraglich regeln kann.
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

Auch wenn es hart klingt: wer keine Ahnung hat wie er einen Vertrag formulieren sollte der sollte das entweder ordentlich lernen oder besser keine Verträge unterschreiben. Erst recht keine die er sich aus cool klingenden Textbausteinen im Internet zusammenmixt. Das ist der sicherste Weg auf die Nase zu fallen.

Und auf die anderen Aspekte (Steuer, Gewerbe etc.) die anfallen, wenn man anfängt Fotografie als Gewerbe zu betreiben, hat Uwe ja schon hingewiesen.

Und gerade irgendwo, wo man evtl. dem Dorffotografen den Abiball-Job wegnimmt, sollte man da schon ein wenig drauf achten.
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

Und gerade irgendwo, wo man evtl. dem Dorffotografen den Abiball-Job wegnimmt, sollte man da schon ein wenig drauf achten.

Genau das meinte ich und so etwas ist mir passiert.
Ich will jetzt kein Roman schreiben aber: ich hatte auch in etwa so einen Auftrag wahrgenommen und kurz danach Post bekommen. Glücklicherweise hatte ich schon die Gewerbeanmeldung wie auch ( da es ein Handwerk ist ) einen Eintrag in der Handwerksrolle!
Wer dahinter gesteckt hatte war ein Fotograf :lol:

Also, wenn du einen Vertrag abschließen möchtest, der einwandfrei auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist, dann wende dich an einen Anwalt der so etwas täglich macht. Dann, und nur dann, hast du eine 99,9% Sicherheit.
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

Genau das meinte ich und so etwas ist mir passiert.

Und die Homepage des TO klingt jetzt nicht unbedingt nach jemandem der ein Gewerbe angemeldet hat:

http://fototeddy.de/wordpress/?page_id=2

"Ich bin Hobby Fotograf und versuche seit Anfang 2009 gezielt ein paar Impressionen meiner Umwelt festzuhalten. Dies versuche ich in Form von Fotos zu bewerkstelligen. Durch die Arbeit mit meiner eigens zu diesem Zweck erworbenen Canon EOS 300D habe ich immer mehr Spaß am Umgang mit der Kamera gewonnen und das Verlangen nach gezielten Bilder wuchs, sodass ich nun auch mit Freunden und Bekannten versuche Fotoshootings zu machen."
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

1.wenn du dafür ein Honorar bekommst, dann ist das meiner Meinung schon eine gewerbliche Sache! Hast du ein Gewerbe angemeldet und ein Eintrag in der Handwerkskammer?
Nein, ein Gewerbe musst du nur anmelden, wenn du eine nachhaltige dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht hast.

Nicht jeder, der mal für 250 Euro (?) was fotografiert muss gleich ein Gewerbe anmelden. Das Finanzamt wird sonst eher hellhörig, wenn du keinen weiteren Gewinn erzielst - oder zu wenig. Dann musst du im schlimmsten Fall Steuern nachzahlen... (Stichwort "Liebhaberei")

Also wegen dem einen Job ein Gewerbe anmelden ist schon fast lächerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vertrag für Abiball Fotos

Als Lächerlich würde ich das nicht beschreiben. Wir reden hier von einer Veranstaltung mit Verträgen und nicht von Kaffee und Kuchen mit der Oma!!
Was macht dich da so sicher, dein Baugefühl?
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

bevor - wieder einmal - die unterschiedlichsten Begrifflichkeiten und Meinungen aufeinanderprallen und es zu 'zeter et mordio' kommt, empfiehlt der geneigte Leser die SuFu dieses Forums ...

ich an deiner Stelle würde mich vielleicht auch mal bei deiner/deinem Steuerfachangestelltin/Steuerfachangestellten deines zuständigen FA erkundigen ...

entgegen vieler anderslautender Meinungen von Forenbenutzern habe ich für mein Gewerbe noch immer sehr gute - und vor allen Dingen - freundliche und kostenlose Auskünfte bekommen ...

eine rechtsverbindliche Aussage zu deiner Frage nach einer Gewerbeanmeldung darf hier im Forum sowieso nicht gegeben werden ...
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

meine Frage belief sich auch nicht auf eine Gewerbeanmeldung. Was die legitimation meiner Arbeit angeht und das Finanzamt ist das alles schon seit längerem in zusammenarbeit mit einem befreundeten Wirtschaftsjuristen geklärt und auch bei der letzten Steuererklärung gab es keine Probleme.

Es geht hier NUR darum wie ich den beschriebenen Auftrag vertraglich regeln kann und da wirkt die Antwort von Uwe Jur. bisher am hilfreichsten. Von daher werde ich mich wohl in Ermangelung anderer hilfreichen Antworten damit mal genauer auseinander setzten müssen.

MfG
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

Aha. Und kannst du diese Behauptung irgendwie untermauern?
Natürlich nicht - ich weiß ja nicht was er treibt :).
Ich wollte nur den 'worst cast' darstellen, wenn man Verluste steuerlich geltend gemacht hat/machen will.

Wenn er sich als Fotograf selbständig macht ist ja alles OK.
Nur aus nem Hobby raus ein Gewerbe anmelden, wegen vll. zwei "Jobs" im Jahr - das kann auch nach hinten losgehen.
 
AW: Vertrag für Abiball Fotos

Ich wollte nur den 'worst cast' darstellen, wenn man Verluste steuerlich geltend gemacht hat/machen will.

Wenn er kein Gewerbe anmeldet, kann er auch keine Verluste geltend machen. So gesehen ist er durch das Anmelden des Gewerbes in keinem Fall schlechter gestellt als wenn er es nicht anmeldet. Daher kann ich nicht verstehen, wieso du von der Gewerbeanmeldung abrätst.
 
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