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Wann ist eine Bilddatei beweiskräftig?

camarilo

Themenersteller
Hi,
letztens bei uns im Fliesenleger-Meisterkurs stellte sich folgende Frage:
Wann werden Fotos (in unserem Fall Fotos von Schadensfällen) vorm Gericht im Schadensfall beweiskräftig anerkannt ?
Es wurden Meinungen vertreten, daß nur normale (analoge) Fotos in Verbindung mit deren Negativen beweiskräftig sind. Digitale Fotos könnten ja mit EBV verändert worden sein.
Nun kann unsere 300d ja Fotos im RAW-Modus speichern, welche ja bekanntlich die ROH-Daten - also unverändert - sind; mit der Dateiendung CRW.

Frage: Wenn ich nun beweiskräftige Fotos haben möchte, was muss ich genau tun, damit ich sicher gehen kann, dass diese Dateien nachweislich nicht manipuliert sind? Reicht das RAW-Format oder muss ich auf die analoge Technik zurückgreifen?

gruß
camarilo
 
Alles was digital vorliegt läßt sich schließlich fälschen. Allerdings werden vor Gericht sogar eMails als Beweis anerkannt. Im Zweifel kommt es wohl auf die generelle Glaubwürdigkeit an, wie ein solcher Beweis gewertet wird. Liegt dann immer im Ermessen des Richters.

Ciao, Udo
 
>Alles was digital vorliegt läßt sich schließlich fälschen<

wie soll das mit RAW gehen :confused:
 
Die Software in der Cam kann ganz offensichtlich RAW erstellen. Irgendwo muss das Format auch dokumentiert sein. Also läßt sich zumindest im Prinzip eine Software schreiben, die beliebige Bildinhalte ins RAW-Format konvertieren kann. Wo sollte das Problem liegen? Nur weil es keine fertige Software zu kaufen gibt, heißt das ja nicht das es nicht geht.

Ciao, Udo
 
Und analoge Bilder kann man nicht fälschen?? So ein Mist! Es gab schon vor 50 Jahren gute Fotomontagen. Heute kann man zudem ein Negativ scannen, abändern und dann wieder professionell ausbelichten lassen.

Von mir aus gesehen sind beide gleichwertig. Wie es rechtlich ist, weiss ich nicht.

Grüsse
Rufer
 
Nicht? *lach*

1. Lerne programmieren
2. Besorge Dir die Spezifikation des RAW-Formats. Canon hat die. Adobe auch. Mit ein wenig Bestechung... Oder ganz offiziell die Lizenz zur Verwendung des RAW-Formats kaufen.
3. Programmiere einen Konverter der TIFF 16-Bit in RAW umwandeln kann und bei dem man zusätzlich die EXIF-Daten modifizieren kann.
4. Nimm ein beliebiges Bild in TIFF16 und konvertiere es in RAW.
5. Fertig.

Noch Fragen? ;)

Ciao, Udo
 
spielt nicht wirklich eine Rolle. Beweise fälschen kann ziemlich viel Kohle einbringen...
Es geht in diesem Thread ja wohl auch nur um die grundsätzliche Beweiskraft. Und in dem es MÖGLICH ist RAW-Bilder zu fälschen, kann von einem eindeutigen Beweis ja wohl keine Rede sein, oder?

Ciao, Udo
 
Ob ein Dokument vor Gericht Beweiskraft hat oder nicht hängt nicht zwangsläufig damit zusammen, ob man es (wie auch immer und mit welchem Aufwand auch immer) fälschen kann oder nicht.
 
Selbst von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden zu 99% digitale Kameras für die Beweissicherung und Dokumentation von Schäden benutzt.
 
Hallo camarilo,


1. Bild erstellen egal welches Vormat.
2. Ausdrucken.
3. Von drei unabhängigen Zeugen bestätigen lassen,dass Bild
mit dem Schadenfall übereinstimmt. Ort, Datum, Zeit
und Unterschrift der Zeugen.

Gruss Rolf
 
Danke für den Tip Rolf,

leider weiß man zum Zeitpunkt des Fotografierens nicht immer, inwieweit das gemachte Bild später relevant ist, so dass der Aufwand nicht immer gerechtfertigt ist.

Mein Tip an die angehenden Handwerksmeister ist, bei nicht optimalen Bedingungen einen Zustand, der später nicht mehr (oder nur mit Mühe) nachzuweisen ist (z.B. eine nasse Wand oder die Ursache notwendiger zu zahlende Extra-Arbeiten) dokumentarisch festzuhalten. Man kann natürlich nicht die 300d-Ausrüstung immer mit haben, aber eine z.B. Casio-Exilim in der Arbeitstasche nimmt kaum Platz weg und (Amateur-) Fotos machen kostet kaum Zeit.

So können sich auf Dauer etliche Fotos ansammeln, die nach gewisser Zeit wieder gelöscht werden können. Nur in wenigen Fällen kommt es schließlich zum Prozess. Aber theoretisch könnte nur ein verlorener Prozess die Firma ruinieren. Dann wäre ein Foto vielleicht die Rettung.

gruß
Camarilo
 
Definitiv kann ich es auch nicht sagen, ich weiss aber, dass die Polizei für Beweisfotos keine Digitalkamera verwenden darf, sondern nur analoge Modelle! Wenn man ganz sichergehen will, sollte man dafür ein analoges Gehäuse verwenden (alte Modelle werden teilweise ja sehr günstig über Ebay angeboten).
 
Ich hatte letzte Woche nen Autounfall und weil der Sachverständige analog fotografiert hat hab ich ihn gefragt warum. Nach seiner Aussage händeln die Versicherungen das unterschiedlich, die einen erkennen digitale Fotos an und andere nicht. Das wär ja schon mal ne Erklährung.
 
Ich denke aber es gibt da Unterschiede. Es wird ja wohl kaum so sein, dass ein Autounfall (ich hoffe es ist nichts pasiert) gleich angeschaut wird wie z.B. wen es um eine Person auf einem Foto geht. Ein Experte wird ja wohl kaum Beweise fälschen und wen doch hat er zuwenig zu tun. Abgesehen davon denke ich ist die Möglichkeit sehr gross das er erwischt wird. Selbst wen es auf analgoger Basis basiert, könnte es ja theoretisch sein, dass im Labor was gepfuscht worden ist und jemand geschnipselt hat. Vorallem aber denke ich, das ein Richter das von Fall zu Fall entscheiden wird.
 
Zunächst mal kann man keinen Sachverständigen als heiligen hinstellen. Es sind Menschen wie Du und ich. Und keiner weiss, welche Vetternwirtschaft einen Sachverständigen dazu zwingt ein digitales Bild in irgendeiner Art zum Vorteil oder zum Nachteil des geschädigten Nachzubearbeiten.
Aber im Netz gibt es einen Sachverständigen in München, der auch von Gerichten bestellt wird und der eine Ausarbeitung zum Theme digitale Fotografie für Sachverständige geschrieben hat. Diese ist sehr ausführlich und als PDF frei herunterzuladen. Leider habe ich den Link nicht mehr. Im grossen und ganze ist aber -vor Gericht- davon auszugehen, daß zwischenzeitlich auch digitale Bilder anerkannt werden, da hier wie auch beim analogen Medium eine Nachbearbeitung sehr schwierig ist und der "normale" Sachverständige nicht die nötigen Mittel und das Wissen hat solches zu tun.

Bei einem Handwerker sollte es eigentlich kein grösseres Problem sein. Dieser hat ja einen Gerichtsstand und dann sollte er einfach schriftlich beim Gericht anfragen, ob bei Streitigkeiten auch digitale Bilder anerkannt werden.
Aber was hindert Dich daran, eine einmal-wegwerf Kamera mitzunehmen und damit zu fotografieren. Die DInger sind billig und DU gehtst damit jeder diskussion aus dem Weg. Hab im Auto-Unfallset ja auch keien Digicam drin.

Gruß,

Sven
 
gern300D schrieb:
>Alles was digital vorliegt läßt sich schließlich fälschen<

wie soll das mit RAW gehen :confused:

Nimm eine beliebige Bilddatei, schmeiß' die unnützen Farbinformationen weg und komprimiere den Rest mit Canons Kompressionsalgorithmus.
Der ist bekannt - z.B. zu finden in den Quellen von dcraw.

Es gibt zwar keine mir bekannte Implementation, aber das dürfte jeder halbwegs begabte Hobby-Programmierer hinkriegen.

Denk' dir dann noch ein paar CIFF-Tags aus und packe sie zum komprimierten Bildinhalt.
Ein Header davor und voila - fertig ist ein "unfälschbares digitales Negativ"

;-)
 
ubit schrieb:
Nicht? *lach*

1. Lerne programmieren
2. Besorge Dir die Spezifikation des RAW-Formats. Canon hat die. Adobe auch. Mit ein wenig Bestechung... Oder ganz offiziell die Lizenz zur Verwendung des RAW-Formats kaufen.
3. Programmiere einen Konverter der TIFF 16-Bit in RAW umwandeln kann und bei dem man zusätzlich die EXIF-Daten modifizieren kann.
4. Nimm ein beliebiges Bild in TIFF16 und konvertiere es in RAW.
5. Fertig.

Noch Fragen? ;)

Ciao, Udo
Die Spec rückt Canon m.W. nicht raus. Auch nicht an Adobe.
Das Format wurde von Dave Coffin "reverse engeneered". (Übrigens m.E. eine brilliante Leistung). Darauf sollen alle 3-rrd party Converter beruhen.
Sagt man sich...
;-)
 
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