camarilo
Themenersteller
Hi,
letztens bei uns im Fliesenleger-Meisterkurs stellte sich folgende Frage:
Wann werden Fotos (in unserem Fall Fotos von Schadensfällen) vorm Gericht im Schadensfall beweiskräftig anerkannt ?
Es wurden Meinungen vertreten, daß nur normale (analoge) Fotos in Verbindung mit deren Negativen beweiskräftig sind. Digitale Fotos könnten ja mit EBV verändert worden sein.
Nun kann unsere 300d ja Fotos im RAW-Modus speichern, welche ja bekanntlich die ROH-Daten - also unverändert - sind; mit der Dateiendung CRW.
Frage: Wenn ich nun beweiskräftige Fotos haben möchte, was muss ich genau tun, damit ich sicher gehen kann, dass diese Dateien nachweislich nicht manipuliert sind? Reicht das RAW-Format oder muss ich auf die analoge Technik zurückgreifen?
gruß
camarilo
letztens bei uns im Fliesenleger-Meisterkurs stellte sich folgende Frage:
Wann werden Fotos (in unserem Fall Fotos von Schadensfällen) vorm Gericht im Schadensfall beweiskräftig anerkannt ?
Es wurden Meinungen vertreten, daß nur normale (analoge) Fotos in Verbindung mit deren Negativen beweiskräftig sind. Digitale Fotos könnten ja mit EBV verändert worden sein.
Nun kann unsere 300d ja Fotos im RAW-Modus speichern, welche ja bekanntlich die ROH-Daten - also unverändert - sind; mit der Dateiendung CRW.
Frage: Wenn ich nun beweiskräftige Fotos haben möchte, was muss ich genau tun, damit ich sicher gehen kann, dass diese Dateien nachweislich nicht manipuliert sind? Reicht das RAW-Format oder muss ich auf die analoge Technik zurückgreifen?
gruß
camarilo