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Was darf fotografiert werden?

wheuser

Themenersteller
In diesem Jahr ist es mir auf Weihnachtsmärke und anderen Verkaufstände immer öfter passiert, dass das fotografieren der Stände nicht erlaubt wird und selbst bei Bilder der Märke, auf denen der Stand neben andere abgebildet wird, massiv Einspruch erhoben wird. Wie verhält sich das rechtlich? Darf man öffentlich dargestellt Ware fotografieren oder kann der Aussteller das untersagen? Wie verhält es sich mit Schaufenster? Wenn man auf Märkte fotografiert kann man ja nicht vermeiden das Stände mit auf das Bild kommen.

Gruß Walter
 
Auf Kunstmärkten (gibt es zu Weihnacht aber auch unter dem Jahr) haben manche Künstler wohl den nicht ganz unbegründeten Verdacht, dass Bilder nur gemacht werden um ihre künstlerisch gefertigten Unikate dann abkupfern zu können.

Evtl will die Person in dem Stand auch einfach nicht ins Bild, weil sonst evtl jemand von der Aktivität zufällig erfahren könnte und dann nach den Einkünften fragen könnte, ich denke da an die Sozial- und Finanzbehörden.

Einerseits ist es eine öffentliche Veranstaltung, andererseits hat die Person in dem Stand/der Bude sowas wie ein Hausrecht, neben den Persönlichkeitsrechten, da muß sich ein rechtlich Versierter äußern, inwieweit da Aufnahmen zulässig sind oder untersagt werden können.
 
Ich hänge meine Frage mal an:

Wie sieht es mit der Veröffentlichung (private HP, Foren) von Bildern aus, die von Schaustellern und Musikern auf solchen Märkten gemacht werden?

Ist da grundsätzlich um Erlaubnis zu fragen oder begeben sich die Schausteller und Musiker grundsätzlich in eine Situation, in der man damit rechnen muss?
 
Wenn das Fotografieren an sich erlaubt wird (ausdrücklich oder stillschweigend - kann aber vom Veranstalter untersagt werden, Hausrecht), dann ist die Veröffentlichung der Bilder streng genommen ausschließlich zur reinen Berichterstattung über das Ereignis erlaubt.
Ob die Veröffentlichung auf einer privaten Homepage da dazu gehört, kann man bezweifeln. Erst recht, wenn einzelne Personen herausgestellt werden.
Aber in der Regel gilt halt: wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Die oft geäußerte Ansicht, dass es sich auf einer öffentlichen Veranstaltung jeder gefallen lassen muss, beliebig fotografiert und veröffentlicht zu werden, ist aber so pauschal einfach falsch.

Andreas
 
Jo - das heißt aber jetzt doch, so genau ist das nicht geregelt. Ich habe auch nicht die Personen hinter dem Stand fotografiert, sondern einen Teil vom Stand mit der Auslage als Vordergrund für ein Bild in die Ausstellungsgasse benutzt. Gibt es jemand der den juristischen Hintergrund beurteilen kann?:confused:

Gruß ;)Walter;)
 
Wenn man Schausteller und Straßenmusikanten freundlich anspricht (ich bin der und der, ich komme von da und da, mache Fotos weil ... etc.) sind sie oft recht kooperativ. Mein Tipp: Direkt den Betreiber/die Betreiberin des Standes ansprechen.

Viel Erfolg und immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
Leider gibt es überall schwarze Schafe.

Vielleicht soll auch keiner sehen, dass das "Echt Erzgebirge" in Wahrheit ein "Made Irgendwo" ist. Im Zweifelsfall ist fragen das Beste.
 
Denke mal, für den privaten Gebrauch gibt es kein Problem. Das fängt dann an, wenn Bilder verbreitet werden (Internet auf eigener Homepage). Da sollte man ohne schriftliche Absicherung die Finger von weglassen. Die Persönlichkeitsrechte werden weit aus teurer gehandelt als das Urheberrecht. Promis "dealen" mitlerweile mit Bildagenturen, Fotografen ... in sehr hohem Geldbetrag für s.g. Homestorys. Die Anderen wissen auch, wie der Hase läuft und werden kostenintensiv reagieren.

Grß Rue
 
In diesem Jahr ist es mir auf Weihnachtsmärke und anderen Verkaufstände immer öfter passiert, dass das fotografieren der Stände nicht erlaubt wird und selbst bei Bilder der Märke, auf denen der Stand neben andere abgebildet wird, massiv Einspruch erhoben wird. Wie verhält sich das rechtlich? Darf man öffentlich dargestellt Ware fotografieren oder kann der Aussteller das untersagen? Wie verhält es sich mit Schaufenster? Wenn man auf Märkte fotografiert kann man ja nicht vermeiden das Stände mit auf das Bild kommen.

Gruß Walter

Ich denke, die Frage stellt sich ganz anders:

1. Fotografieren und die Bilder nicht veröffentlichen.

oder

2. Fotografieren und die Bilder veröffentlichen.

Im ersten Fall ist sicher viel mehr erlaubt, als im zweiten.

Bin kein Foto - Rambo, aber was nicht wirklich verboten ist (oder gegen Menschenwürde usw. verstößt) ist IMHO erst einmal erlaubt.

Habe mal gemalte Bilder in unserer Firma abfotografieren wollen. Darf man nicht ohne Genehmigung, weil nicht öffentlich. Eine Bude auf dem Weihnachtsmarkt, den man ohne Eintritt begehen kann ist aber öffentlich!

Würde es aber trotzdem nicht auffällig machen, denn manche Typen machen keinen sehr freundlichen Eindruck.
 
Also eigentlich fällt das ja unter Panoramafreiheit.

Allerdings hat ja so ein Betreiber auch dort so eine Art Hausrecht.
Aber um von seinem Stand ein Foto zu machen, musst du ja nicht in unmittelbarer Nähe davor stehen.

Allerdings hat ja so ein Weihnachtsmarkt einen Veranstallter, und der alleine müsste es verbieten, weil er ja das Hausrecht (keine Ahnung ob man das so nennen kann) über den ganzen Weihnachtsmarkt hat.

Dies sind nur meine Vermutungen, da ich mich ein wenig mit der Materie auseinandergesetzt habe.

Aber vielleicht weiss jemand anderer mehr, würde mich nämlich auch mal interessieren

Vg Andy
 
Schon wieder zwei m.E. gravierende Unterschiede:

1. Der Weihnachtsmarkt ist eine geschlossene Veranstaltung, wie in Schloß Moyland usw..

2. Der Weihnachtsmarkt besteht aus Buden, die im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Im zweiten Fall kann sicher kein Veranstalter das Fotografieren verbieten.

Schöne Woche!
 
An und für sich gilt natürlich der Tipp: Mit den Leuten reden.
Als Pressefotograf habe ich selbst mehr als oft das Problem, dass jemand mit dem Fotografieren nicht einverstanden ist.
Die meisten Leute haben einfach angst, dass genau dieses eine Foto in Postergroße in genau 15 Minuten jede Leinwand der Stadt einnimmt. Wenn man den Leutne aber erklärt, dass man hier wesentlich mehr Fotos macht,bei denen einfach der Gesamteindruck des Bildes zählt und der Beschwerende gern das Foto auch haben kann - dann hat man schon die halbe Miete.
Und grundsätzlich muss man ein wenig dreist sein und sagen: Fotografieren darf ich erst einmal alles - sortiert wird bei der Veröffentlichung.
Und wenn du es löschst auf seinen Wunsch hin: Von Recovery-Tools haben auch hochrangige Bundesbeamte noch nix gehört...

Sollte es dann so weit kommen, dass sich ein Holzschnitzer aus Hinterschwabingen denkt, dass dein Foto von seinem Stand in FlickR ganz ganz böse ist, dann bekommst du im Zweifel eine Unterlassenserklärung zu unterschrieben. Du löschst das Bild, wirst seine Holzbude demnächst konsequent mit einem schwarzen Viereck überdecken und gut ist.

Und generell bei "geschlossenen" Veranstaltungen gilt: Vorher beim Veranstalter nachfragen, ob fotografieren erlaubt ist. Die Aussteller dort unterliegen schließlich auch in gewisser Weise den Vorgaben des Veranstalters. In der Zeit wo sich dann der Holzschnitzer mit dem Veranstalter zankt, kannst du deine Fotos machen.

Rechtlich ist das ganze wie so oft: Solang kein urteil für das Fotografieren von Holzschnitzern auf Weihnachtsmärkten gefällt ist, solange kann auch keiner dem Anderen was.

P.S.: Einige Tipps mögen ein wenig "Dreist" klingen. Trotzdem müsst ihr ehrlich und aufrichtig sein. Jeder hat seine eigenen Empfindungen und Wünsche. DU als Fotograf und der Ladenbesitzer als "Künstler".
 
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