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Was ist erlaubt als "Liebhaberei"

Boogada42

Themenersteller
Mal ne Frage. Häufig wird hier ja über Fotografie als Gewerbe gesprochen. Ein entscheidendes Stichwort dabei ist die "Gewinnerzielungsabsicht". Soweit so gut. Doch was ist wenn man sein Hobby betreibt, keinen Gewinn erzielen möchte: Darf man dann trotzdem Geld nehmen um seine eigenen Ausgaben/Auslagen zu decken? (z.B. Fahrtkosten, Wartungs- und Verschleißkosten) Fällt das dann unter Liebhaberei?
 
Willst Du das als "Nebengewerbe" dann nutzen oder wie sollen wir das verstehen:rolleyes:
Wenn ja, mußt Du auch eine Nebengewerbe anmelden.

Creez Sveni
 
Nein nicht als Gewerbe. (Weil Gewerbe=Gewinnerzielungsabsicht)

Fiktives Beispiel: Du fährst irgendwohin um Fotos von nem Model zu machen, Du gibst dem Model hinterher die Fotos und sie gibt Dir 25€ für deine Spesen (15€ Spirt + 5€ für 2 Colas + 5€ für Materialanschaffung/Wartung). Da die ganze Aktion (inklusive der Bearbeitung der Fotos) dich nen halben Tag kostet bist Du von einem Gewinn ja weit entfernt.

Zweite Frage: ner Lokalzeitung gefällt ein Bild von Dir sie kauft es Dir für 20€ ab. Selbst wenn Du alle paar Wochen mal so nen Deal hast können damit grade mal die Kosten für das Hobby getragen werden.

Es geht mir darum ob man sein Hobby (!) kostenneutral betreiben darf. Würde man Gewinn machen wollen würde man ja ganz anders kalkulieren.
 
Mal ne Frage. Häufig wird hier ja über Fotografie als Gewerbe gesprochen. Ein entscheidendes Stichwort dabei ist die "Gewinnerzielungsabsicht". Soweit so gut. Doch was ist wenn man sein Hobby betreibt, keinen Gewinn erzielen möchte: Darf man dann trotzdem Geld nehmen um seine eigenen Ausgaben/Auslagen zu decken? (z.B. Fahrtkosten, Wartungs- und Verschleißkosten) Fällt das dann unter Liebhaberei?

Was soll "Liebhaberei" für eine juristische Definition sein? Theoretisch ist es ab der ersten erzielten Einnahme ein Gewerbe. Praktisch interessiert das bei Bagatellbeträgen wohl niemanden.

Sobald Du Kundenaufträge annimmst und dafür Rechnungen schreibst (weil das der Kunde ggf. verlangt) brauchst Du aber definitiv eine Steuernummer und die bekommst Du mit der Gewerbeanmeldung. Ohne Steuernummer kann der Kunde die Rechnung nicht als Ausgabe absetzen und braucht sie als formal fehlerhafte Rechnung auch nicht bezahlen.
 
Was soll "Liebhaberei" für eine juristische Definition sein?

Antwort:

Liebhaberei wird von der Finanzverwaltung angenommen, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. .... Auch bei einer Erzielung von Einnahmen die nicht über die Selbstkosten hinaus gehen, kann eine Liebhaberei angenommen werden. http://www.steuerlexikon-online.de/Liebhaberei.html

Gewinnerzielungsabsicht ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bedeutet, dass bei der ausgeübten Tätigkeit, etwa eines Gewerbes, die Absicht besteht, einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben zu erzielen, damit die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können....
Liegen persönliche Gründe vor, spricht man von Liebhaberei....Steuerrechtliche Liebhaberei umschreibt nämlich eine ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeführte Tätigkeit (§ 2 UStG)....
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
 
...und sie gibt Dir 25€ für deine Spesen (15€ Spirt + 5€ für 2 Colas + 5€ für Materialanschaffung/Wartung). Da die ganze Aktion (inklusive der Bearbeitung der Fotos) dich nen halben Tag kostet bist Du von einem Gewinn ja weit entfernt...
Seit wann bekommt der Fotograf die Spesen von dem Modell:eek: Eigentlich ist es ja anderst herum oder net:rolleyes:
 
Hast du dir deine Frage nicht schon selber beantwortet? Du sagst, dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, fragst, ob das dann Liebhaberei ist, und zitierst dann, dass es Liebhaberei ist. Bleibt ja eigentlich keine Frage offen, oder?
 
Auch auf die Gefahr hin, völlig danebenzuliegen: Wenn eine Tätigkeit vom Finanzamt als "Liebhaberei" eingeordnet wird, dann bedeutet das doch nur, dass man Ausgaben (Kamera …) nicht absetzen kann. Das heißt meines Erachtens aber doch nicht, dass man eventuelle Einnahmen nicht versteuern muss. Nun kann man allenfalls noch fragen, was einem passieren kann, der "vergisst", eine erhaltene Vergütung im Bagatellbereich in der Steuererklärung anzugeben. Kleine Beträge, die als "Auslagenerstattung" deklariert werden, dürften wohl kaum jemanden interessieren, oder?:confused:
 
Hast du dir deine Frage nicht schon selber beantwortet? Du sagst, dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, fragst, ob das dann Liebhaberei ist, und zitierst dann, dass es Liebhaberei ist. Bleibt ja eigentlich keine Frage offen, oder?

Meine Frage lautet nicht ob es Liebhaberei ist, sondern was damit erlaubt ist!

Die Tatsache daß man keinen Gewinn macht ist allein noch kein Kriterium. Es gibt ja auch Gewerbe die keinen machen (und eventuell irgenwann pleite gehen) Wie oben beschrieben wurde: Sobald man ne Rechnung schreiben würde wäre es ein Gewerbe, auch wenn man mit der Rechnung keinen Gewinn macht (nicht weil man ein schlechter Geschäftsmann ist, sondern weil man genau so kalkuliert hat daß man keinen Gewinn macht). Hat man aber gar nicht die Absicht Gewinn zu machen wäre es wieder kein Gewerbe....

Also was denn nun?
 
Meine Frage lautet nicht ob es Liebhaberei ist, sondern was damit erlaubt ist!

Die Tatsache daß man keinen Gewinn macht ist allein noch kein Kriterium. Es gibt ja auch Gewerbe die keinen machen (und eventuell irgenwann pleite gehen) Wie oben beschrieben wurde: Sobald man ne Rechnung schreiben würde wäre es ein Gewerbe, auch wenn man mit der Rechnung keinen Gewinn macht (nicht weil man ein schlechter Geschäftsmann ist, sondern weil man genau so kalkuliert hat daß man keinen Gewinn macht). Hat man aber gar nicht die Absicht Gewinn zu machen wäre es wieder kein Gewerbe....

Also was denn nun?

Der Ausdruck der "Liebhaberei" kommt aus der Ecke des Finanzamtes. Ist nämlich bei deiner Tätigkeit/Gewerbe oder nebenberuflicher Tätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar, dann wird das als Liebhaberei eingestuft und das bedeutet, nicht alle Ausgaben sind voll abzugsfähig. Genaues lass dir bitte von deinem (seriösen!!!) Steuerberater erklären, das ist der einzig wirklich sinnvolle und nützliche Ratschlag den ich dir geben kann. Und man braucht auch nicht für jedes verkaufte Zeitungsbild ein Gewerbe anmelden (19 Prozent MwSt) Es gibt da auch noch den 7 % MwSt Satz. Für eine Rechnung brauchst du eine Steuernummer, aber nicht zwingend ein Gewerbe, je nach dem, was du veranstaltest. Da hilft nur ein Fachmann, aber das Geld für einen Steuer-Profi ist wirklich gut angelegt.
 
Da hilft nur ein Fachmann, aber das Geld für einen Steuer-Profi ist wirklich gut angelegt.

Auch wenn ich dem inhaltlich völlig zustimme glaube ich daß die Summ für den Profi alle absehbaren Einnahmen von mir übersteigt.

Um das mal klar zu machen: Es geht weder darum sich über sowas ne teure Ausrüstung zu finanzieren, noch den Urlaub als Foto-Ausgabe zu deklarieren. Es geht ernsthaft darum ob ich jemand ohne schlechtes Gewissen um ein paar € für tatsächlich angefallene Kosten anschnorren darf und ob ich 200€ bunkern kann für die irgendwann anfallende Verschlußreparatur.

Einige Posts hier lesen sich wirklich so: Sobald man Geld nimmt muß es ein Gewerbe sein, doch Voraussetzung dafür ist die Absicht Gewinn zu machen. Hmm und wenn letzteres nicht gegeben ist? Wie darf man dann Geld nehmen?
 
Der Ausdruck der "Liebhaberei" kommt aus der Ecke des Finanzamtes. Ist nämlich bei deiner Tätigkeit/Gewerbe oder nebenberuflicher Tätigkeit keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar, dann wird das als Liebhaberei eingestuft und das bedeutet, nicht alle Ausgaben sind voll abzugsfähig. Genaues lass dir bitte von deinem (seriösen!!!) Steuerberater erklären, das ist der einzig wirklich sinnvolle und nützliche Ratschlag den ich dir geben kann. Und man braucht auch nicht für jedes verkaufte Zeitungsbild ein Gewerbe anmelden (19 Prozent MwSt) Es gibt da auch noch den 7 % MwSt Satz. Für eine Rechnung brauchst du eine Steuernummer, aber nicht zwingend ein Gewerbe, je nach dem, was du veranstaltest. Da hilft nur ein Fachmann, aber das Geld für einen Steuer-Profi ist wirklich gut angelegt.
Soweit schon mal genau richtig!
Der Begriff "Liebhaberei" kommt aus der Steuerrechtsprechung.
Allerdings kann man eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit nicht allein an Gewinn/Verlust fest machen. Es kommt auch auf die sog. "Nachhaltigkeit" an. Auf jeden Fall rate auch ich: Sprich mit einem Finanzbeamten, das kostet erstmal nichts und die Leute da sind auch viel besser als Ihr Ruf!:angel:
 
Auch wenn ich dem inhaltlich völlig zustimme glaube ich daß die Summ für den Profi alle absehbaren Einnahmen von mir übersteigt.
Wie gesagt: Erstberatung ist kostenlos. Ansonsten frag halt das Finanzamt, die werden dir auch ne Auskunft geben können. Und die wird deutlich sicherer sein als irgendwas, was man sich hier übers Forum zusammenreimt. Dafür musst du doch nur diesen Thread hier lesen, was da schon wieder an 'könnte, möglicherweise, vermutlich' Halbwissen kombiniert wird...
 
Soweit schon mal genau richtig!
Der Begriff "Liebhaberei" kommt aus der Steuerrechtsprechung.
Allerdings kann man eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit nicht allein an Gewinn/Verlust fest machen. Es kommt auch auf die sog. "Nachhaltigkeit" an. Auf jeden Fall rate auch ich: Sprich mit einem Finanzbeamten, das kostet erstmal nichts und die Leute da sind auch viel besser als Ihr Ruf!:angel:

Ganz genau, und die Sache mit der Nachhaltigkeit und der Liebhaberei lass dir bitte genau erklären und handle auch danach (aber erst wenn du es wirklich verstanden hast), sonst kommt nämlich das dicke Ende nicht aus Richtung Gewerbe etc sondern aus dieser Ecke!
 
Hat mir mein Steuerberater anders erklärt - oder ich habe ihn missverstanden. Im Zweifelsfall bist Du aber dann wohl dem Finanzamt beweispflichtig, Deine Einnahmen ohne Gewinnerzielungsabsicht eingenommen zu haben. Viel Erfolg!

Nun ja, er hat es sicher auf Deinen Fall bezogen.

Wenn z.B. die Bedingungen "planmäßig" oder "dauerhaft angelegt" nicht erfüllt werden, dann gilt eine Einnahme halt noch nicht als Gewerbe.
Eine einmalige Einnahme wird wohl nur in bestimmten Fällen schon als Gewerbe interpretiert werden, vor allem nicht, wenn man normal immer für lau gearbeitet hat.

Es ging mir nur darum, dass ich die pauschale Vereinfachung nicht mochte.
Wer wirklich wissen will, ob bei ihm ein Gewerbe vorliegt, sollte sich zuallererst die juristische Definition ansehen (scheint kein Schwein zu machen) und damit ist ihm meist mehr geholfen als mit jeder Pauschalisierung, da wirklich alle dafür wichtigen Faktoren angesprochen werden. Und falls er es wirklich genau wissen will, dann kann man sich Beispielurteile ansehen (In Jura kaut man da jede Menge durch, wo auch trotz Einnahme kein Gewerbe vorliegt) oder für eine individuelle einschätzung wirklich den Steuerberater fragen.
 
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