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Wie lange ist die Garantiezeit bei Nikon?

benacus

Themenersteller
Hallo,

ich habe heute meine ersteigerte Nikon D60 Kit + AF-S 18-105mm VR erhalten
und mir alle Unterlagen gleich angesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass auf der weißen Garantiekarte auf der Rückseite u. a. folgendes steht:

1.) Ihre Nikon Ausrüstung steht für ein volles Jahr vom Kaufdatum an gegen Fabrikationsfehler unter Fabrikgarantie.
2.) Dieser Garantieausweis ist nur gültig, wenn er beim Erstkauf ausgefüllt wird. Er ist nicht übertragbar.


Den Rechnungs/Kaufbeleg habe ich mitbekommen und da steht das Kaufdatum vom 13.05.2009 drauf. Normalerweise müßten dann doch noch etwas über 1 1/2 Jahre Garantie für mich drauf sein, oder????

Ach ja, vorne auf der Garantiekarte steht noch hinter Distributor/Distributeur: NIKON BV THE NETHERLANDS

Dann ist da noch eine 2. Garantiekarte in gelb dabei. Da kann ich aber nichts mit anfangen. Wofür ist die denn?

Schon mal vielen Dank für eure Antwort/en
und LG
 
2 Jahre gesetzliche Gewaehrleistung.

1 Jahr freiwillige Garantie (gibt Nikon).

schau mal hier:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=52008



Ja, du hast als 2. Besitzer keine Garantie mehr (steht doch da).
(sofern auf Garantiekarte/ Rechnung der Name des Erstkaeufers steht)
 
2 Jahre gesetzliche Gewaehrleistung.

1 Jahr freiwillige Garantie (gibt Nikon).

Aber wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann kann Nikon doch nicht freiwillig nur 1 Jahr Garantie geben!?... dann zählen doch die 2 Jahre, oder nicht :confused: :confused: :confused:

Ja, du hast als 2. Besitzer keine Garantie mehr (steht doch da).
(sofern auf Garantiekarte/ Rechnung der Name des Erstkaeufers steht)

Ja, Name und Adresse des Erstbesitzers steht auf dem Beleg drauf.

Dann habe ich also die Kamera ohne Garantie ersteigert und vermutlich zu teuer bezahlt :grumble: :grumble:
 
Aber wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann kann Nikon doch nicht freiwillig nur 1 Jahr Garantie geben!?... dann zählen doch die 2 Jahre, oder nicht :confused: :confused: :confused:

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Mängelhaftung/Gewährleistung. Ansprechpartner ist hierbei der Händler, nicht der Hersteller. Die Gewährleistung (genauer: Mängelhaftung) ist auch keine Funktionsgarantie, sondern bezieht sich nur auf den ordnungsgemäßen Zustand beim Verkauf. Google hilft dir, den Gesetzeswortlauf im BGB aufzuspüren. Wichtig dabei ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Garantie ist IMMER freiwillig und kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.

Das ist alles schon mehrfach durchgekaut worden, wird aber trotzdem laufend verwechselt, auch bei vielen Verkaufsangeboten hier im Forum.

Gruß

Rainer
 
Aber wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann kann Nikon doch nicht freiwillig nur 1 Jahr Garantie geben!?... dann zählen doch die 2 Jahre, oder nicht :confused: :confused: :confused:

Du musst zwischen Garantie und Gewaehrleistung trennen.

Gewaehrleistung ist eine Sachmangelhaftung. D.h. sie soll sicherstellen, dass du ein sachmangelfreies Produkt kaufst. Mehr im Grunde nicht. Dieses hast du immer gegenueber dem Haendler, nicht gegenueber dem Hersteller.
Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. ab diesem Moment musst du beweisen, dsas dieser Mangel schon bei Kauf bestanden hat.

Daraus folgt zwangsweise, dass die Gewaehrleistung nach 6 Monaten praktisch gesehen nicht mehr wirklich existent ist. eben nur noch auf dem Papier.


Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers, der auch Art und Umfang der Garantie in den Garantiebestimmungen festlegt. Sie tritt immer ab Kaufdatum in Kraft. Wielange, wer, was, etc legt der Haendler fest.
Vieles ist dabei auch Kulanz.


------schnipp------

So, praktisch gesehen, hast du nun etwas gekauft, du hast weder Garantie noch eine echte (praktikable) Gewaehrleistung (da du beweisen musst, dass der Mangel bei Erst-Kauf schon war, was du nicht kannst, weil du der Zweitkaeufer bist).

Somit Pech gehabt.

Lese bitte auch meinen Link oben zu dem Thema.


BTW: wo hast du die Kamera denn gekauft? von Privat? von einem Handler?
 
Aber wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, dann kann Nikon doch nicht freiwillig nur 1 Jahr Garantie geben!?... dann zählen doch die 2 Jahre, oder nicht :confused: :confused: :confused:
Hat der Vorbesitzer die Kamera bei Nikon gekauft? - falls ja, dann muß ihm Nikon 2 Jahre Gewährleistung geben.

Falls er allerdings wie wir alle die Kamera im Einzelhandel gekauft hat, dann ist eben dieser Händler zur Gewährleistung verpflichtet. Allerdings müßte der Käufer ihm nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen, daß der aufgetretene Fehler schon zum Kaufzeitpunkt angelegt war. Das ist so bei allen Kaufgeschäften.

In wieweit der Gewährleistungsanspruch beim Weiterverkauf übertragbar ist, darüber sind sich die Juristen wohl nicht ganz einig.


Daß die Garantie auf die Kamera nicht übertragbar ist, wäre mir neu. Ist das wirklich die Garantiekarte zur Kamera? - oder ist das die gelbe - steht ja drauf, wofür sie ist. - Nikon hat unterschiedliche Garantiemodelle für Kameras und Objektive - für DSLRs normalerweise 1 Jahr europäisch übertragbar, für Objektive 1 Jahr weltweilt nicht übertragbar.

Oft wird von Nikon im 2. Jahr im Fehlerfall Kulanz angewandt.
 
Daß die Garantie auf die Kamera nicht übertragbar ist, wäre mir neu. Ist das wirklich die Garantiekarte zur Kamera? - oder ist das die gelbe - steht ja drauf, wofür sie ist. - Nikon hat unterschiedliche Garantiemodelle für Kameras und Objektive - für DSLRs normalerweise 1 Jahr europäisch übertragbar, für Objektive 1 Jahr weltweilt nicht übertragbar.

Oft wird von Nikon im 2. Jahr im Fehlerfall Kulanz angewandt.

O.K., ich habe bei genauerem Hinsehen einen/meinen Fehler entdeckt :ugly:

Dieser Text
1.) Ihre Nikon Ausrüstung steht für ein volles Jahr vom Kaufdatum an gegen Fabrikationsfehler unter Fabrikgarantie.
2.) Dieser Garantieausweis ist nur gültig, wenn er beim Erstkauf ausgefüllt wird. Er ist nicht übertragbar.

steht auf der Rückseite der weißen Garantiekarte, die zum Objektiv gehört

Die gelbe Garantiekarte ist für die Kamera !
Da steht auch viel drauf, aber leider nicht in Deutsch :mad:
Den Text müßte ich mal in ein Übersetzungsprogramm eingeben um zu erfahren was da alles so drauf steht.
 
In der Regel ist Nikon sehr kulant! Mein Objektiv wurde nach 23 Monaten kostenlos repariert, weil der Zoomring festhing.
Das Objektiv wurde als Firmengerät angeschaft, dementsprechend stand auch nur der Firmanname auf der Rechnung, trotzdem bin ich als Privatperson bei Service aufgetreten und mir wurden auch keine Fragen gestellt. Hab meine Telefonnummer und meinen Namen angegeben und gut war.

Ob es immer so läuft, kann ich natürlich nicht sagen.

Gruß
FM2
 
Normalerweise steht auf der Rückseite sowas:
 
Zuletzt bearbeitet:
der Erstbesitzer hat die Kamera und das Objektiv nicht bei Nikon registriet... sollte ich es denn nun noch machen?... welche Vorteile hat es?
 
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