Ich war mir bislang unsicher, was ich mit diesem Wettbewerbsbeitrag tun soll, denn ich bin mir ziemlich sicher, daß ich mit meiner Vermutung zur Bildbearbeitung richtig liege. Alles um den Vogel herum wurde ausgewählt und dort zumindest der Kontrast auf irgendeine Weise stark abgesenkt.
Das Problem dabei: Die Regelauslegung, die das verbietet, habe ich zwar wiederholt auf Nachfragen im Forum vorgetragen, aber sie findet sich weder im Startbeitrag zum Fotowettbewerb noch in der Regel-FAQ.
Entsprechend gilt hier: Im Zweifel für den Angeklagten, von dem ich deshalb annehmen muß, daß er sich dieser nicht ganz offensichtlichen Regelung nicht bewußt war. Ich könnte zwar die Regel mit dem Verbot von Montagen heranziehen, aber das wäre mit zu grauzonig. In so einem Fall hätte ich das Foto frühzeitig diqualifizieren müssen und nicht erst am Ende der Abstimmung. Ich werde die Regelvorgaben entsprechend präzisieren.