henning101
Themenersteller
Wegen Umstiegs auf das Tamron 28-75mm 2.8 G2 für Nikon Z verkaufe ich mein gutes Nikkor Z 28-75mm 2.8 (das ja ein Tamron in G1 Version ist).
Hatte es der Auflösung wegen immer an der Z7 angebracht, aber tatsächlich allermeistens meine Z6II mit dem Z 24-120mm verwendet. Daher kam es kaum einmal zum Zuge. Die Z6II ist mittlerweile verkauft und ich wollte zudem auf das neue und angeblich noch bessere Tamron 28-75mm G2 wechseln.
Das Objektiv ist neuwertig, Gläser, Body, Deckel und Geli sollten maximal ein paar minimale Anfassspuren aufweisen, aber es gibt natürlich keine Beschädigungen oder Defekte. Das Glas ist mit jeder Nikon Z - Kamera eine sehr leichte und relativ kompakte Kombi und es bildet sehr gut ab.
OVP, beide neuwertigen Deckel, Geli, Objektivsäckchen (unbenutzt), Anleitung, Rechnung, Garantieurkunde, alles da.
Festpreis ist 644,- Euro. Paypal Freunde oder Überweisung bitte. Die im Preis mit eingerechneten Versandkosten sind hoch, da der Größe wegen ein DHL - Paket bis 5kg verwendet werden muß (6,99) und die Höherversicherung (6,99) bis 2.500,- separat bezahlt werden muß (Pakete sind sonst bloß bis 500,- versichert).
Zur Garantie ist folgendes dringend zu beachten:
Ich habe das Glas mit dem beigefügten Code bei Nikon Deutschland zur 5jährigen Garantie angemeldet, von der noch reichlich über 4 Jahre da sind.
Aber! Die 5jährige Garantie ist personenbezogen und ein Garantiefall müßte dementsprechend ausschließlich über mich abgewickelt werden. Also nicht eine Gewährleistung beim Verkäufer, sondern den Garantiefall bei Nikon selbst beantragen.
Das gilt natürlich bloß für echte Garantiefälle, also Produktionsfehler oder Fehler die NICHT durch Fall oder Stoß entstanden, sowie Fehler die NICHT durch Wasser und andere Feuchtigkeit entstanden etc, siehe Garantiebedingungen.
Daher behalte ich mir vor, bei entsprechenden Fall, Stoß- oder Feuchtigkeitsschäden die Abwicklung abzulehnen, bzw. die entstandenen Unkosten für Kostenvoranschläge beim Käufer einzufordern, wenn sich bei Begutachtung durch Nikon ein Schaden herausstellt, der nicht von der Garantie abgedeckt wird. Evtl. Kosten für Hin und Rückversand von und zu Nikon sind mir vom Käufer natürlich vorab zu erstatten.
Darüberhinaus gilt natürlich:
Privatverkauf einer gebrauchten Sache unter Ausschluß der ges. Gewährleistungspflicht bei Privatverkäufen, keine Rücknahme der ware meinerseits.
Hatte es der Auflösung wegen immer an der Z7 angebracht, aber tatsächlich allermeistens meine Z6II mit dem Z 24-120mm verwendet. Daher kam es kaum einmal zum Zuge. Die Z6II ist mittlerweile verkauft und ich wollte zudem auf das neue und angeblich noch bessere Tamron 28-75mm G2 wechseln.
Das Objektiv ist neuwertig, Gläser, Body, Deckel und Geli sollten maximal ein paar minimale Anfassspuren aufweisen, aber es gibt natürlich keine Beschädigungen oder Defekte. Das Glas ist mit jeder Nikon Z - Kamera eine sehr leichte und relativ kompakte Kombi und es bildet sehr gut ab.
OVP, beide neuwertigen Deckel, Geli, Objektivsäckchen (unbenutzt), Anleitung, Rechnung, Garantieurkunde, alles da.
Festpreis ist 644,- Euro. Paypal Freunde oder Überweisung bitte. Die im Preis mit eingerechneten Versandkosten sind hoch, da der Größe wegen ein DHL - Paket bis 5kg verwendet werden muß (6,99) und die Höherversicherung (6,99) bis 2.500,- separat bezahlt werden muß (Pakete sind sonst bloß bis 500,- versichert).
Zur Garantie ist folgendes dringend zu beachten:
Ich habe das Glas mit dem beigefügten Code bei Nikon Deutschland zur 5jährigen Garantie angemeldet, von der noch reichlich über 4 Jahre da sind.
Aber! Die 5jährige Garantie ist personenbezogen und ein Garantiefall müßte dementsprechend ausschließlich über mich abgewickelt werden. Also nicht eine Gewährleistung beim Verkäufer, sondern den Garantiefall bei Nikon selbst beantragen.
Das gilt natürlich bloß für echte Garantiefälle, also Produktionsfehler oder Fehler die NICHT durch Fall oder Stoß entstanden, sowie Fehler die NICHT durch Wasser und andere Feuchtigkeit entstanden etc, siehe Garantiebedingungen.
Daher behalte ich mir vor, bei entsprechenden Fall, Stoß- oder Feuchtigkeitsschäden die Abwicklung abzulehnen, bzw. die entstandenen Unkosten für Kostenvoranschläge beim Käufer einzufordern, wenn sich bei Begutachtung durch Nikon ein Schaden herausstellt, der nicht von der Garantie abgedeckt wird. Evtl. Kosten für Hin und Rückversand von und zu Nikon sind mir vom Käufer natürlich vorab zu erstatten.
Darüberhinaus gilt natürlich:
Privatverkauf einer gebrauchten Sache unter Ausschluß der ges. Gewährleistungspflicht bei Privatverkäufen, keine Rücknahme der ware meinerseits.