• Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Streitwert: 15.000 Euro

anwaltliche Geschäftsgebühr: 735,80 Euro
Auslagenpauschale: 20 Euro
---------------------
Zwischensumme: 755,80
19 % Umsatzsteuer: 143,60 Euro
Summe: 899,40 Euro

Danke für die exakte Aufgliederung. Als nicht-Jurist weiß man damit herzlich wenig anzufangen. Eine Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer kann ich mir noch erklären. Was aber ist der Streitwert und nach welchen Kriterien wird der festgelegt? Was ist die anwaltliche Geschäftsgebühr?

Meiner Meinung nach alles ziemlich lächerlich und hochtrabend, sofern es sich um eine Person ohne öffentlichem Interesse handelt. Wenns ihr tatsächlich um die Sache des Bildes ginge, wäre der effektivste und schnellste Weg der Direkte zu dir gewesen und nicht der über den Anwalt. Für mich stinkts nach Abzocke! Sorry, ist aber so....
 
Besagter Anwalt ist mehrfach erwähnt und inzwischen eingeschaltet, von daher...

... MEINE MEINUNG:

Relevant könnte sein, für welche Beträge du die Fotos zur Verfügung stellst. Ist dort eine klare Gewinnabsicht zu erkennen, könnte das von Nachteil für dich sein. Gibst du sie quasi zum Selbstkostenpreis weiter, mag das anders aussehen. Fotografieren darfst du sie. Für den Privatgebrauch speichern natürlich auch. Das Veröffentlichen ist schon ein anderer Schnack, und wenn du dann auch noch Geld damit verdienen willst, wird es haarig.

Was genau wurde zwischen dir und dem Veranstalter verabredet? Wie sind seine Geschäfts-/Teilnahmebedingungen für das Event gewesen?

Könnte ich eigentlich künftig auch die Vergnügungsparks dieser Welt verklagen, wenn sie mich in der Wildwasserbahn knipsen und das Foto anschließend für 4 Euro verkaufen wollen?:ugly:
 
Ich denke, es ist ihr egal, ob sie dafür Geld zahlen müsste oder nicht.
Das meinte ich ja auch gar nicht. Wie kannst du sicher stellen, dass kein anderer ihr Bild kauft?

Sie will sich nicht im Internet sehen. Wobei ich aber nicht jeden der 1000 Läufer persönlich fragen kann und (meiner Meinung nach) auch nicht muss.

Nein, das kann keiner (die Läufer fragen); aber darum muss sich der Veranstalter kümmern, wenn er Fotografen ein Erlaubnis erteilt. Daher denke ich, dass der Veranstalter auch in der Sache "verwickelt" ist. Hattest du denn eine schriftliche Genehmigung vom Veranstalter? Und sind darin die Rechte geklärt?

Das Recht, sich nicht im Internet sehen zu wollen, muss man ihr aber auch zugestehen.
 
Was genau wurde zwischen dir und dem Veranstalter verabredet? Wie sind seine Geschäfts-/Teilnahmebedingungen für das Event gewesen?

Ich denke, darüber machen sich die meisten Veranstalter keine Gedanken, sofern sie nicht Eventagenturen sind. Die meisten Läufe werden von kleineren Sportvereinen durchgeführt. Da denkt man nicht daran, inwieweit Fotografen ihre Bilder veröffentlichen dürfen/wollen/können.


Könnte ich eigentlich künftig auch die Vergnügungsparks dieser Welt verklagen, wenn sie mich in der Wildwasserbahn knipsen und das Foto anschließend für 4 Euro verkaufen wollen?:ugly:

Vermutlich steht in der AGB des Parks, dass Du fotografiert werden darfst, sobald Du das Gelände betrittst.

Gruss
H.
 
Könnte ich eigentlich künftig auch die Vergnügungsparks dieser Welt verklagen, wenn sie mich in der Wildwasserbahn knipsen und das Foto anschließend für 4 Euro verkaufen wollen?:ugly:

Ich denke, dass sie schon dafür sorgen werden, dass du das nicht kannst. Wenn du ihr Gelände betrittst, erkennst du ihre AGB an.
 
Wenns ihr tatsächlich um die Sache des Bildes ginge, wäre der effektivste und schnellste Weg der Direkte zu dir gewesen und nicht der über den Anwalt. Für mich stinkts nach Abzocke! Sorry, ist aber so....

Was zum Glück inzwischen auch von einigen Gerichten so gesehen wird. Die sagen nun auch schon mal, dass eine Mail an den Webmaster das Problem ohne Anwaltsaufwand und gerichtliches Mahnverfahren erledigt hätte.:top:

Aber genug Leute probieren es getreu dem Motto: Versuchen kann man's ja!
 
Das Recht, sich nicht im Internet sehen zu wollen, muss man ihr aber auch zugestehen.

Auf jeden Fall. Aber trotzdem fragt man sich dann doch, wieso sie nicht erstmal mit dem Fotografen Kontakt aufnimmt und ihn bittet, das Bild zu entfernen, was sicherlich kein Problem gewesen wäre. Stattdessen rennt sich gleich zum Anwalt und der nutzt natürlich die Gelegenheit, auf einfache Weise Geld zu verdienen.

Als juristischer Laie frage ich mich, wieso der Streitwert 15.000 € beträgt? Für soviel Geld werden die Bilder ja kaum verkauft werden und es ist auch unwahrscheinlich, dass mit diesem einen Bild von der Läuferin jemals soviel Geld verdient werden wird. Zudem ist ihr ja bisher kein finanzieller Schaden entstanden bzw. finanzieller Gewinn entgangen. Also woher kommen diese 15.000 €?

Leider gibt es viele Leute, die wegen jeder Sache gleich mit dem Anwalt drohen. Dahinter steckt eine Abzocke, bei der viele Anwälte nur allzu gerne mitmachen. :(
 
Das meinte ich ja auch gar nicht. Wie kannst du sicher stellen, dass kein anderer ihr Bild kauft?

Ich gleiche natürlich bei der Bestellung vorher ab, ob diejenige Person, die ein Bild kaufen möchte, auch auf dem Bild zu sehen ist.

Nein, das kann keiner (die Läufer fragen); aber darum muss sich der Veranstalter kümmern, wenn er Fotografen ein Erlaubnis erteilt. Daher denke ich, dass der Veranstalter auch in der Sache "verwickelt" ist. Hattest du denn eine schriftliche Genehmigung vom Veranstalter? Und sind darin die Rechte geklärt?

Ich habe immer eine schriftliche Genehmigung, dass ich dort fotografieren darf. Für die Veranstalter ist es vor allem wichtig, dass sie für meine Dienste nichts bezahlen müssen. Weiteres ist den Veranstaltern egal.

Das Recht, sich nicht im Internet sehen zu wollen, muss man ihr aber auch zugestehen.

Gestehe ich ihr ja auch zu. Nur kann ich nicht bei 1200 Fotos alle Läufer manuell rausfiltern, die nicht im Internet zu sehen sein wollen.

Gruss
H.
 
Danke für die exakte Aufgliederung. Als nicht-Jurist weiß man damit herzlich wenig anzufangen. Eine Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer kann ich mir noch erklären. Was aber ist der Streitwert und nach welchen Kriterien wird der festgelegt? Was ist die anwaltliche Geschäftsgebühr?

Der Streitwert wird in Fällen, wo man nicht um was konkretes streitet, durch das Gesetz ermittelt, durch Tabellen und auch durch Schätzung.

Die Geschäftsgebühr ist das, was der Anwalt nimmt, dass er überhaupt tätig wird, da kommt danach noch einiges mehr drauf, wenns weitergeht.
Richtet sich nach dem Streitwert und ist genau festgelegt im RVG und den Gebührentabellen.
Siehe hier: http://www.brak.de/seiten/pdf/RVG/Gebuehrentabelle.pdf (1,3 Geschäftsgebühr bei 15000 bzw. immer das nächsthöhere wird genommen).

Was das angeht dürfte das alles völlig ok sein.
 
Ich denke, dass sie schon dafür sorgen werden, dass du das nicht kannst. Wenn du ihr Gelände betrittst, erkennst du ihre AGB an.

Daher auch meine Frage nach den AGBs des Sport-Events. Aber wie SirSani schon schrieb: Da macht sich der SV Huckepustel (noch) keinen Kopp, wenn er seinen alljährlichen Stadtlauf organisiert.

Ist aber wahrscheinlich auch nur eine Frage der Zeit, bis es hier richtig losgeht und man allein schon für die Anmeldebögen mit einem Anwalt sprechen muss:evil:
 
Nur kann ich nicht bei 1200 Fotos alle Läufer manuell rausfiltern, die nicht im Internet zu sehen sein wollen.

DAS würde ich, sollte es tatsächlich zu einer anwaltlichen und/oder gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, so nicht sagen! Ich würde stets und ständig betonen, dass eine einfache formlose Email an dich ausgereicht hätte, und du das Bild umgehend entfernt hättest.;)
 
Was zum Glück inzwischen auch von einigen Gerichten so gesehen wird. Die sagen nun auch schon mal, dass eine Mail an den Webmaster das Problem ohne Anwaltsaufwand und gerichtliches Mahnverfahren erledigt hätte.:top:

Der Vollständigkeithalber muss ich dazuschreiben, dass sie mir schonmal per Email geschrieben hat, dass sie nicht im Internet erscheinen möchte und ich habe sie damals rausgelöscht. Evtl. ist es möglich, dass sie irgendwo im Hintergrund noch zu sehen ist. Das damalige Löschen / Unkenntlichmachen war ein Entgegenkommen von mir.

Aber genug Leute probieren es getreu dem Motto: Versuchen kann man's ja!

Das ist wahr.

Gruss
H.
 
Ich sehe immer wieder, dass hier jede Menge rechtlicher Fragen diskutiert werden und sehr viel mit Halbwissen herumspekuliert wird. Ich habe für zwei Spezialgebiete Leute, die sich auskennen: eine Steuerberaterin und einen Anwalt.
Und das lasse ich die Leute wissen. Ich betreibe neben der Fotgrafie noch ein Planungsbüro, da ist man öfters mit rechtlichen Problemen konfrontiert als in der Fotografie. Trotzdem tauchen auch bei mir immer wieder derartige Dinge auf. Ich fotografiere viel im öffentlichen Raum. Im Regelfall ist die Sache rechtlich abgesichert. Ich hole so gut es geht immer die Erlaubnis ein, sobald es darum geht, auf Baustellen zu fotografieren, auf Privatgelände, in Parks,....zu fotografieren. Trotzdem geht es nicht immer glatt ab, manchmal funktioniert die Kommunikation nicht, irgendwer hat nicht mitbekommen, dass ich fotografiere,....
Mitunter werde ich schon mal mit Besitzstörungsklagen, Anzeigen,...bedroht. Ich bin in diesem Fall immer freundlich, nie aufbrausend und gebe bereitwillig meine Visitenkarte und die meines Anwalts her, gleich mit der Bitte, sich in rechtlichen Dingen an meinen Anwalt zu wenden. Interessant ist, dass sich nie jemand beim Anwalt meldet. Er hatte bis jetzt im Bereich der Fotografie erst einen (!) Rechtsfall in 15 Jahren zu bearbeiten. Dort ging es allerdings darum, dass wir als Kläger gegen einen insolventen Kunden aufgetreten sind.
Ich rate Dir daher, in diesem Fall keine dubiosen Unterlassungserklärungen zu unterschreiben, sondern den Leuten zu erklären, dass sie sich an Deinen Anwalt wenden sollen.
Die Antwort soll freundlich und nicht überheblich wirken.

Es gibt leider immer wieder Leute, die versuchen, im nachhinein Geld rauszuquetschen. Gerade bei Sportveranstaltungen ist es üblich, dass dort fotografiert wird, und das nicht erst seit gestern. Daher muss man damit rechnen, dass das Bild irgendwo auftaucht.

Vielleicht zum Abschluss eine kuriose Geschichte: ich hatte vor Jahren ein Studio gemietet, laut Mietvertrag war auch die Benutzung des Innenhofes und das Hausgartens erlaubt. Ab und zu fotografierte ich im Garten, die Bilder werden über diverse Bildagenturen und Verlage vertrieben.
2 Jahre nach Kündigung des Studios wurden einige Bilder, die ich im Innenhof fotografiert hatte in einem Magazin publiziert. Die geizige Hausbesitzerin wollte offenbar mitnaschen und rief mich erbost an. Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade im Urlaub und am Telefon etwas kurz angebunden. Ich bat daher meine ehemalige Vermieterin, mir die Sache schriftlich zukommen zu lassen. Daheim angekommen lag ein Brief von ihr im Postkasten, verfasst in krakeliger unleserlicher Schrift, gespickt mit unzähligen Rechtschreibfehlern und teilweise bizarren Formulierungen und persönlichen Beschimpfungen. Ich schickte den Brief an sie zurück mit der bitte, sie solle ihn in verständlichem Deutsch, ohne Fehler und in Schönschrift nochmal verfassen und an meinen Anwalt schicken....leider kam er dort nie an....
 
Als juristischer Laie frage ich mich, wieso der Streitwert 15.000 € beträgt? Für soviel Geld werden die Bilder ja kaum verkauft werden und es ist auch unwahrscheinlich, dass mit diesem einen Bild von der Läuferin jemals soviel Geld verdient werden wird. Zudem ist ihr ja bisher kein finanzieller Schaden entstanden bzw. finanzieller Gewinn entgangen. Also woher kommen diese 15.000 €?

Vermutlich zur Abschreckung. Sie selbst hat in erster Linie nichts von den Anwaltskosten. Zusätzlich steht aber in der Unterlassungserklärung, dass Schadensersatzansprüche davon unberührt bleiben. Erkenne ich die Unterlassungserklärung an, kann sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Leider gibt es viele Leute, die wegen jeder Sache gleich mit dem Anwalt drohen. Dahinter steckt eine Abzocke, bei der viele Anwälte nur allzu gerne mitmachen. :(

... weil sie daran verdienen.

Gruss
H.
 
Auf jeden Fall. Aber trotzdem fragt man sich dann doch, wieso sie nicht erstmal mit dem Fotografen Kontakt aufnimmt und ihn bittet, das Bild zu entfernen, was sicherlich kein Problem gewesen wäre. Stattdessen rennt sich gleich zum Anwalt und der nutzt natürlich die Gelegenheit, auf einfache Weise Geld zu verdienen.

Ja, leider. Die Moral hat in unserer Zeit keinen Wert mehr. Mitnahmementlität hat es mal einer genannt und wäre beinahe dafür gesteinigt worden. :grumble:

Ich wollte auch keineswegs ihre Vorgehensweise rechtfertigen.

Als juristischer Laie frage ich mich, wieso der Streitwert 15.000 € beträgt?

Das frage ich mich auch. Ich befürchte, durch Unterschreiben der Unterlassungsklage würden dann weiter Kosten folgen. Schließlich will die Klägerin auch was von der Sache haben und tut es nicht nur für den Anwalt. Die 900,- Euro decken nämlich gerade die Anwaltskosten. Soll die "Geschädigte"(:lol:) hier leer ausgehen? :confused:
 
Gestehe ich ihr ja auch zu. Nur kann ich nicht bei 1200 Fotos alle Läufer manuell rausfiltern, die nicht im Internet zu sehen sein wollen.

Was hättest Du gemacht, wenn die Läuferin Dich angeschrieben hätte und -sagen wir mal- 50€ verlangt hätte für die bereits erfolgte Veröffentlichung? Ich unterstelle mal, Du hättest nicht gezahlt.

Mir selbst wurde ein Bild von Fotolia "genommen" und für eine Werbebroschüre in Kevelaer verwendet (Auflage: mehrere 1000 Stück sowie online) Bei Fotolia hätte es gerade mal ein paar Euro gekostet.

Wenn ich die Summen hier lese, würde ich am liebsten nachträglich zum Anwalt gehen. Ich habe es nicht gemacht, sondern einfach eine Rechnung über 70€ + MwSt geschrieben und zugesagt, es dabei zu belassen.

Erst nach einigen Mails inklusive Beweisführung habe ich das Geld bekommen und die Aussage, das Foto sei "versehentlich" abgedruckt worden :rolleyes:

Mich würde aber sehr interessieren, wie das hier ausgeht und wünsche Dir Glück dabei.
 
DAS würde ich, sollte es tatsächlich zu einer anwaltlichen und/oder gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, so nicht sagen! Ich würde stets und ständig betonen, dass eine einfache formlose Email an dich ausgereicht hätte, und du das Bild umgehend entfernt hättest.;)

Habe ich ja auch. Ich kann auch Emailkorrespondenzen mit anderen Läufern zeigen, die mir geschrieben haben und deren Foto ich gleich gelöscht habe und die sich dafür bedankt haben.

Gruss
H.
 
Der Streitwert wird in Fällen, wo man nicht um was konkretes streitet, durch das Gesetz ermittelt, durch Tabellen und auch durch Schätzung.

OK, also eine für den Laien ziemlich diffuse Sache.

Die Geschäftsgebühr ist das, was der Anwalt nimmt, dass er überhaupt tätig wird, da kommt danach noch einiges mehr drauf, wenns weitergeht.

Klasse... Für ein Gespräch mit einer geschätzten Zeitdauer von nicht mal einer halben Stunde und das Aufsetzen eines Schreibens?!

Richtet sich nach dem Streitwert und ist genau festgelegt im RVG und den Gebührentabellen.
Siehe hier: http://www.brak.de/seiten/pdf/RVG/Gebuehrentabelle.pdf (1,3 Geschäftsgebühr bei 15000 bzw. immer das nächsthöhere wird genommen).

OK, das klingt für mich so als wäre ein hoher Streitwert auch im Interesse des Anwaltes. Vermutlich wird er daher alles dran setzen einen möglichst hohen Streitwert zu veranschlagen, den er gerade so noch begründen kann.

Was das angeht dürfte das alles völlig ok sein.

Die formale Richtigkeit der Aufstellung wollte ich nicht anzweifeln. Da ich selber keine Ahnung davon habe, ging es mir nicht da rum. Mir stellt sich dabei eben nur die Frage, an welcher Stelle da 15000 EUR Schaden entstanden sein könnte oder entstehen würde usw.

Als Laie denkt man da fast schon an die berühmten amerikanischen Verhältnisse die oft ebenso absurd sind.

Vermutlich hat die Dame keinen Arsch in der Hose um ihr Anliegen direkt zu kommunizieren, stattdessen aber eine Rechtsschutzversicherung die die Anwaltskosten übernehmen wird, da ihrerseits ja weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegen, sowie einen Anwalt der damit (egal von wem) sein Geld verdient.
 
Ich sehe immer wieder, dass hier jede Menge rechtlicher Fragen diskutiert werden und sehr viel mit Halbwissen herumspekuliert wird.

Liegt das nicht in der Natur von Diskussionsforen?

Ich habe für zwei Spezialgebiete Leute, die sich auskennen: eine Steuerberaterin und einen Anwalt.

Es gibt halt Leute, die keinen Anwalt haben und würden gerne auf Erfahrungen anderer Leute zurückgreifen und sich informieren. Du schilderst ja auch deine konkreten Erfahrungen, obwohl kein Fall dem anderen 100%ig ähnlich ist. Ist es deswegen jetzt als Halbwissen zu bezeichnen? Ich denke nicht.
 
Vermutlich hat die Dame keinen Arsch in der Hose um ihr Anliegen direkt zu kommunizieren, stattdessen aber eine Rechtsschutzversicherung die die Anwaltskosten übernehmen wird, da ihrerseits ja weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorliegen, sowie einen Anwalt der damit (egal von wem) sein Geld verdient.

Sie hat mir ja im Vorfeld geschrieben, dass sie nicht veröffentlicht werden möchte und ich kenne auch die Hintergründe (die ich nicht öffentlich machen möchte). Aber selbst nach der Löschung der Bilder bzw. Rausstempelung von ihr aus den Bildern (wo mehrere Läufer zu sehen sind) hatte ich nicht mit einem anwaltlichen Schreiben gerechnet. So kann man sich irren.

Gruss
H.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten