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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

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Also ich finde gerade bei Sportveranstaltungen darf man das nicht so ernst nehmen. Ich betreibe selber viel Sport und wenn ich mich dann auf irgend ner Seite im Inet seh dann find ich das toll. Ich war auch schon ma auf der Titelseite von ner Homepage aber das fand ich dann eher toll als lästig oder wie man das auch nennen mag.

Ich bin als Musiker auch schon fotografiert worden und fand das auch toll.

Ich denke du solltest mal abwarten was dein Anwalt sagt und ggf. mit der Frau in Kontakt treten damit man das vllt. noch außer Gerichtlich klären kann.

Mein Anwalt hat angerufen. Ich habe ihm noch ein paar Infos gegeben. Er meint, dass die Abmahnung unbegründet ist und schreibt der Gegenseite, dass wir es als unbegründet abweisen. Bin auf den weiteren Fortgang gespannt. Vermutlich geht es vor Gericht und läuft auf einen Vergleich hinaus. Aber besser, als 900 Euro + die Folgen daraus zu bezahlen.

Gruss
H.
 
Also ich versteh das irgendwie nicht... Es kann doch nicht jeder klagen, nur weil er sich in der Öffentlichkeit aufhält und abgelichtet wird:confused: Wenn im Fernsehen ein Bericht über Rom kommt und ich da gerade zufällg als Touri rumlaufe, dann verklag ich die, weil ich nicht ins Fernsehen möchte? Also bitte. Das ist doch total weltfremd. Es gibt zig tausend Bilder von jeder großen Stadt im Netz. Überall sind Leute drauf. Die könnten jetzt alle klagen (wenn sie sich finden)?
Wenn jetzt jemand Portrais von mir macht und ich auch noch extrem blöd aussehe - na gut. Dann würde ich das wahrscheinlich auch entfernen lassen. Wird es dann auch entfernt - kein Grund für eine Klage.

Falls ich falsch liege gleich mal noch eine Frage: Ich bin ab und zu bei Sportwettkämpfen. Wenn ich dann bei der Siegerehrung mit den anderen Athleten vorn stehe werden ja Fotos gemacht. Könnte ich da jetzt die Sportvereine verklagen, die Bilder von ihren Leuten mit mir drauf auf ihre Website stellen? Hab ich nicht vor, wäre aber mal spannend zu wissen...

Gruß MM
 
Ich würde gucken, ob ich im Recht bin und es dann drauf ankommen lassen.

In dem speziellen Fall wird es für den TO wohl schwierig (weil Wiederholungsfall, siehe Link). Das erste Mal gings ja gut, oder ?

Nun, wenn man weiss dass eine Person nicht drauf will, dann muss man halt wirklich selektionieren (sofern es zumutbar ist). Und da ist wohl auch der Punkt, dass die andere Seite "Siegessicher" ist. Sie werden Vorsatz geltend machen.
 
Also ich versteh das irgendwie nicht... Es kann doch nicht jeder klagen, nur weil er sich in der Öffentlichkeit aufhält und abgelichtet wird:confused: Wenn im Fernsehen ein Bericht über Rom kommt und ich da gerade zufällg als Touri rumlaufe, dann verklag ich die, weil ich nicht ins Fernsehen möchte? Also bitte. Das ist doch total weltfremd.

Ich weiß nicht, aber ich kann mir vorstellen, bei Fernsehaufnahmen ist das anders. Da ist ja ein ganzes Team vor Ort und eine Reportage aus Rom kostet vermutlich mehrere hunderttausend Euro. Da kann kaum einer kommen und sagen, er will nicht das diese und jene Szene gesendet wird.

Zudem, wenn etwas gesendet wird, ist es zu spät und vorher bekommt man es ja auch nicht zu sehen.

Ich glaube, das einzige was man machen muss ist, Leute vorher zu fragen, bevor man sie interviewt. Also wenn jetzt Leute mit 3 Kameras hinter dir herrennen und voll draufhalten und dich etwas fragen. Ich glaube da kann man sagen "ich will nicht, dass das gesendet wird!"

Aber wenn man jetzt mal zufällig durchs Bild läuft, kann man da kaum gegen klagen. Wenn man krankgefeiert hat und dann auf einem Lifereportage in Rom beim Sonnenbaden gesehen wird, ist das natürlich nicht prickelnd, aber sicher nicht die Schuld des Kamerateams! :D
 
Also ich versteh das irgendwie nicht... Es kann doch nicht jeder klagen, nur weil er sich in der Öffentlichkeit aufhält und abgelichtet wird:confused: Wenn im Fernsehen ein Bericht über Rom kommt und ich da gerade zufällg als Touri rumlaufe, dann verklag ich die, weil ich nicht ins Fernsehen möchte? Also bitte. Das ist doch total weltfremd. Es gibt zig tausend Bilder von jeder großen Stadt im Netz. Überall sind Leute drauf. Die könnten jetzt alle klagen (wenn sie sich finden)?
Wenn jetzt jemand Portrais von mir macht und ich auch noch extrem blöd aussehe - na gut. Dann würde ich das wahrscheinlich auch entfernen lassen. Wird es dann auch entfernt - kein Grund für eine Klage.

Falls ich falsch liege gleich mal noch eine Frage: Ich bin ab und zu bei Sportwettkämpfen. Wenn ich dann bei der Siegerehrung mit den anderen Athleten vorn stehe werden ja Fotos gemacht. Könnte ich da jetzt die Sportvereine verklagen, die Bilder von ihren Leuten mit mir drauf auf ihre Website stellen? Hab ich nicht vor, wäre aber mal spannend zu wissen...

Gruß MM

Naja es gibt ja diese Regelung, dass man Menschen fotografieren darf, solange sie nicht das Hauptmotiv sind. Sprich: Wenn du ein Foto von einem Platz machst und da laufen Menschen durch, dann musst du die Menschen vorher nicht um Erlaubnis fragen und darfst das Bild auch kommerziell verwerten. Wenn du aber eine Person fotografierst und die Person das Hauptmotiv ist, dann brauchst du auch deren Einwilligung.

Einen Sportverein könntest du wahrscheinlich auch verklagen, wenn er dein Bild ohne deine Erlaubnis auf seine Webseite stellt und bei kommerzieller Verwendung könntest du sicher auch Schadensersatz fordern.
 
Ja, nur muss auch ein Schaden gegeben sein. Und den sehe ich im vorliegenden Fall nicht!

Der TO hat ja nicht gegen Urheberrecht verstoßen, z.B. ein fremdes Bild für sich selbst gewinnbringend eingesetzt, sondern "lediglich" ein selbst erstelltes Foto veröffentlicht - auf dem halt die Dame drauf ist.

Einen Schaden im Sinne eines finanziellen Nachteils oder gar etwas Rufschädigendes sehe ich hier nicht. Daher erscheint mir der Streitwert auch völlig an den Haaren herbeigezogen.

Nun denn, warten wir's ab!
 
Hier geht es einfach um Leute, die es um jeden Preis versuchen, sich ein wenig Geld rauszuspielen. Es sind dies die gleichen Leute, die in Urlaub fahren und nachher den Reiseveranstalter verklagen, weil des Wasserhahn im Hotel getropft hat.
Leider haben diese Leute oft Erfolg, da viele beim Wort "Abmahnung" oder "Anwalt" gleich in die Hose machen und zahlen. Ich würde in diesem Fall ohne eigenen Anwalt nichts machen und auch zeigen, dass von meiner Seite Gegenwind kommt.
 
Hier geht es einfach um Leute, die es um jeden Preis versuchen, sich ein wenig Geld rauszuspielen. Es sind dies die gleichen Leute, die in Urlaub fahren und nachher den Reiseveranstalter verklagen, weil des Wasserhahn im Hotel getropft hat.

Wieso hat die Person denn nicht schon beim 1. Mal mit dem Anwalt dreingeschossen ? Das geht nicht auf :confused:
 
Wenn du Eventfotograf bist, wie willst du verhindern, dass du sie vollkommen aus Versehen mal ein Jahr später im Hintergrund wieder ablichtest? Unbeabsichtigt? Da erkennt sich dann in einer Traube von Menschen wieder irgendwo eine Frau und sagt "boa, ich hab dem doch vor 5 Jahren gesagt, er soll mich nicht fotografieren". Und nun stell dir vor, es melden sich 100 Leute, die nicht mehr auf deinen Bildern auftauchen wollen. Dann kannst du die Ausrüstung gleich zu Hause lassen.

Ich BIN Eventfotograf ;)

Und da ist die ganz einfache Logik, dass ich nichts aufnehme, was nicht hieb- und stichfest ist. Auch wenn ich persönlich glaube, dass bei einer öffentliche Laufveranstaltung Gruppenfotos (!) ohne das berühmte Konzentrieren auf eine Person erlaubt ist.

Es ist dabei vollkommen egal, ob man irgendwas verhindern will, oder kann. Das Einzige was zählt, ist das Ergebnis. Zumindest bei einem gewerblich handelnden Fotografen.

Privat kann man sich noch oft herausreden, oder es wird richterlich angenommen, dass man als Privatmann nicht jede Finesse des Rechtssystems wissen kann, und oft mit einem blauen Auge davon kommt.

Wenn das besonders für den gewerblichen Fotografen bedeutet, dass man die Ausrüstung gleich zuhause lassen kann, dass muss man leider sagen:

So ist es. Punkt.


Eigentlich ging meine Aussage allerdings in die Richtung, dass man sich gerne aus voller Brust empört, irgendwer habe von der Webseite ein popeliges Bildchen dreier vertrockneter Wüstenmangroven oder sonstwas vom letzten Mallorcaurlaub für einen Flyer geklaut. Was ist da nicht das Geschrei groß, und es werden seitenlang die Maßnahmen zur Rechnungserstellung erläutert.

Aber wenn sich eine Frau nicht als Einzelperson im knappen Laufdress agelichtet, im Internet auf gewerblichen Kaufseiten sehen will, dann ist das plötzlich eine freche, raffgierige Unperson, der man "richtig Feuer" geben soll :rolleyes:

Das passt nicht. Wenn das eure Frauen oder besonders Kinder wären, würde hier ein Fass aufgemacht, dass die Forenwände wackeln ...
 
Mir stellt sich dabei eben nur die Frage, an welcher Stelle da 15000 EUR Schaden entstanden sein könnte oder entstehen würde usw.

Der Schaden wird wohl darin bestehen, daß geschätzt 1 Milliarde Menschen die Dame im Internet ansehen können. Wenn Du das durch 15000 Euro teilst, kommt der TO noch billig weg. :D
Ich glaub, man braucht da weder Begründungen nachzuvollziehen noch Berechnungen anzustellen. Gescheiter wäre eine Strafanzeige gegen das Anwaltsbüro.

@digitalsensor - ich kann Deine Argumentation ja nachvollziehen. Aber dann würd halt eine schlichte Nachricht an den Fotografen schon genügen. Das Geschilderte aber sieht schon sehr nach Ausschöpfen einer Geldquelle aus.
 
Und da ist die ganz einfache Logik, dass ich nichts aufnehme, was nicht hieb- und stichfest ist. Auch wenn ich persönlich glaube, dass bei einer öffentliche Laufveranstaltung Gruppenfotos (!) ohne das berühmte Konzentrieren auf eine Person erlaubt ist.

Es sind auch Einzelaufnahmen erlaubt, sonst gäbe es keine Sportfoto-Anbieter. Namen darf ich nicht nennen, aber klicke mal auf meiner Webseite in der Navigationsleiste in die Rubrik "Referenzen" --> Fotoagenturen/Fotodienste. Da kann man sogar gezielt nach den Startnummern suchen, die man vorher in Ergebnislisten gefunden hat.

Wenn das besonders für den gewerblichen Fotografen bedeutet, dass man die Ausrüstung gleich zuhause lassen kann, dass muss man leider sagen:

So ist es. Punkt.

Das sehe ich anders. Aber es ist egal, ob ich es anders sehe. Ich bin nicht der Maßstab der Dinge.

Gruss
H.
 
Die ist wedr frech noch will sie sich ein Trostpflaster erstreiten, würde ich sagen.

Sie hat einmal ihr Foto im Internet entdeckt, es nach einer angemessenen e-mail gelöscht bekommen. Nun sieht sie schon wieder, dass dieser gewerbliche Fotograf anscheinend sich einen Dreck um ihr Persönlichkeitsrecht kümmert, und fröhlich reiterhin ihr Foto hochläd [...]

Das mag so sein. Wenn es so ist, wie der TO es dargestellt hat, so ist sie auf den "jetzt entdeckten Bildern" aber Beiwerk. Und damit hat sich's.
Das Rausnehmen des Bildes, auf der die Läuferin Hauptmotiv ist, war in Ordnung - wenngleich es IMO rechtlich noch nicht einmal unbedingt geboten war.
Als der TO aber - in bester Absicht - angefangen hat, in den Bildern, in denen die Läuferin lediglich Beiwerk ist, herumzuretuschieren, hat er bei der Läuferin eine Erwartungshaltung geschaffen, die er u.U. nicht konsequent durchhalten kann (schon rein technisch). Nur ist dieses Entgegenkommen eben schon in der Welt.

Ah, gerade noch gefunden

Liegt eine Einwilligung des Abgebildeten vor?
[...]
Wesentlich häufiger als die konkrte Zustimmung sind jedoch die Fälle, in denen die abgebildete Person stillschweigend, in der Sprache der Juristen "konkludent", in die Aufnahme und deren Veröffentlichung eingewilligt hat. Hier ist wichtig, dass in dem bloßen Dulden der Fotografie noch keine Einwilligung gesehen werden kann. Vielmehr muss die Person zum Ausdruck bringen, mit den Aufnahmen einverstanden zu sein. Dies kann zum Beispiel durch „Posen“ geschehen, sprich die Person merkt, sie wird fotografiert und setzt sich bewusst in Szene. [...] Wenn eine Person nicht merkt, dass sie fotografiert wird hat sie sich auch nicht konkludent mit der Aufnahme einverstanden erklärt. [...]

Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, Pressekonferenzen oder auch öffentliche Auftritte. Hier muss die fotografierte Person [...] typischerweise damit rechnen, fotografiert zu werden. Diese Person willigt durch ihre Teilnahme stillschweigend darin ein, fotografiert zu werden. [...]
Quelle: presserecht-aktuell.de

Aber das ist natürlich eher redaktionelle Verwendung, denn andererseits:

Im Rahmen von Sportveranstaltungen erklären die Sportler konkludent, dass sie mit der Verbreitung von Bildnissen über die Teilnahme an der Veranstaltung einwilligen. Werden diese Bildnisse später aber ohne jeden Zusammenhang mit der sportlichen Veranstaltung nochmals verwendet, besteht also kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit in Bezug auf die Sportveranstaltung, dann liegt keine Einwilligung bzgl. der Veröffentlichung vor.
Quelle: Juraforum-News

IANAL und YMMV.

Also: Anwalt, wie bereits gesagt und getan.

mfg, pgs
 
Das sehe ich anders. Aber es ist egal, ob ich es anders sehe. Ich bin nicht der Maßstab der Dinge.

Wenn die Frau Recht hätte, würde Dir gar nichts anderes übrig bleiben, als die Kamera im Regal zu lassen. Mehr habe ich da nicht gesagt ;)

Das ist eine strikte Antwort von mir auf das gerne gebrachte Argument bei Unwissenheit und schlecht vermeidbaren Fehlern. Das interessiert einen Richter nicht. Wenn die Portraitaufnahme bei Veranstaltung xy nicht mit den Teilnehmern schriftlich vereinbart wurde, bleibt die Kamera im Stall. Oder man bekommt Ärger. Ganz einfache Logik.
 
Wenn die Frau Recht hätte, würde Dir gar nichts anderes übrig bleiben, als die Kamera im Regal zu lassen. Mehr habe ich da nicht gesagt ;)

Klar, so habe ich es auch verstanden. Wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, bitte ich es zu entschuldigen. ;)

Das ist eine strikte Antwort von mir auf das gerne gebrachte Argument bei Unwissenheit und schlecht vermeidbaren Fehlern. Das interessiert einen Richter nicht. Wenn die Portraitaufnahme bei Veranstaltung xy nicht mit den Teilnehmern schriftlich vereinbart wurde, bleibt die Kamera im Stall. Oder man bekommt Ärger. Ganz einfache Logik.

Das ist die Folge daraus. Richtig.

Gruss
H.
 
Das mag so sein. Wenn es so ist, wie der TO es dargestellt hat, so ist sie auf den "jetzt entdeckten Bildern" aber Beiwerk. Und damit hat sich's.
Das Rausnehmen des Bildes, auf der die Läuferin Hauptmotiv ist, war in Ordnung - wenngleich es IMO rechtlich noch nicht einmal unbedingt geboten war.

Jungs, nun lest doch erstmal meinen Post auf lauroons Zitat. Das war ein Post auf seine spezielle Überlegung zu den allgemeinen Konsequenzen, nicht eine Rechtsbelehrung auf diesen speziellen Fall der Frau.

Aber:

WENN die Frau Recht hat, DANN ist es tatsächlich so, dass die Kamera zuhause bleiben sollte.

Das Problem in diesem speziellen Fall hat in der Tat ein Anwalt oder Richter zu beurteilen.
 
Aber wenn sich eine Frau nicht als Einzelperson im knappen Laufdress agelichtet, im Internet auf gewerblichen Kaufseiten sehen will, dann ist das plötzlich eine freche, raffgierige Unperson, der man "richtig Feuer" geben soll :rolleyes:
.

:top:

ja toll, und das jeder Hans -wurst an Hand der Ergebnisliste /Startliste den Namen gegenenfalls auch noch den Verein/ Wohnort)der Person ohne Probleme erfahren kann.

Könnte für manche schon ein Problem sein.:( (Stalker)

Ehrlich gesagt möcht ich auch nicht hier ein Foto von mir bei zB. Kilometer 40 von Marathon sehen...:o

Wenigsten einer hat`s verstanden...:top:
 
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/vizr302_03.htm

Wenn man, anderns als bei obigem Urteil, nicht nur die betreffende Person sondern die gesamte Veranstaltung auf dem Bild hat, gilt vielleicht § 23 (1) 2. KUG.

Einen Anwalt zu beauftragen, kostet wahrscheinlich soviel, dass man auch den Gegenanwalt bezahlen könnte. Ich würde vielleicht die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht unterschreiben, aber die Anwaltsrechnung nicht bezahlen. Dann können die ja wegen der 600 Euronen klagen. Da viele Richter die Abmahnerei satt haben, ist die Aussicht gut, dass der Richter entweder die Abmahnung für unbegründet erachtet oder wenigsten den Streitwert so niedrig ansetzt, dass es am Ende billiger wird.
 
Hm, könnte es denn sein, dass trotz der Löschung bei Tante Google das Foto z. B. noch in den Caches herumgeistert? Es also praktisch gar nicht mehr "entfernbar" ist. Da könnte man als Betroffene dann schon giftig werden, oder?

vg micha
 
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