dazu wäre es wichtig, das Versandgewicht zu kennen ... und dann hätte er es
ungeöffnet bei der Ankunft wiegen müssen.
Wäre also jetzt nicht mehr nachweisbar.
Falls das eine Antwort auf meinen Frage gewesen sein soll (Zitieren würde helfen):
Ich wollte zum einen nur darauf hinweisen, dass der "böse Bube" möglicherweise
ein Dritter gewesen sein könnte und sich dann hier ggf. zwei Opfer an den
Kragen gehen, zum anderen wollte ich wissen, ob sich eine Gelegenheit zum
Austausch durch einen Dritten (z. B. bei Fernabsatz) überhaupt hätte ergeben
können.
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