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Abschreibungsfrage nur an die Profies

  • Themenersteller Themenersteller Gast_7683
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_7683

Guest
Hallo,

diese Frage richtet sich ausschließlich an die Profies und nicht an die Amateurfotografen unter euch.
Ich brauche keinerlei Spekulationen sondern Aussagen von Profies die das machen:

Es geht um die Steuerliche Abschreibung der Fotoausrüstung.

Fakt ist ja:

Ich kaufe heute eine Kamera+Objektiv+Zubehör wie Akkus und Speicherkarten.
Das alles setzte ich auf 7 Jahre ab, also ich mache jedes Jahr 1/7 Steuerwirksam geltend.

Nun die Frage:
Wie mache ich das mit einem Objektive das ich zwei Jahre später kaufe?

schon mal vielen Dank
Daniel
 
Hi,

ich weiß ich dürfte als Amateur eigentlich garnicht in deinen heiligen Thread machen ... äh ... posten, was du mir verzeihen mögest, aber ich möchte dir trotzdem was mitteilen.

diese Frage richtet sich ausschließlich an die Profies und nicht an die Amateurfotografen unter euch.
Ich brauche keinerlei Spekulationen sondern Aussagen von Profies die das machen:
Die Art wie du hier reinstolperst (btw: Willkommen) ist denkbar ungeeignet, deine Forderung wirkt ziemlich fordernd und überheblich. Es ist nicht so, dass das Forum hier eine Art Antwortmaschine ist, die nur darauf wartet, dass User hier ihre Fragen so wie du loswerden.

Wenn du unbedingt professionellen Beistand willst solltest du vielleicht einen Steuerberater in Anspruch nehmen.

Grüße
Paul
 
Tut mir leid wenn das so rüber kam...ich lese hier schon seit Monaten mit und alle fragen die ich hätte stellen können habe ich über die Suchfunktion schon beantwortet gefunden...es ist ein wirklich gutes Forum...deswegen hab ich wahrscheinlich vergessen HALLO zu sagen... :(

Ich möchte das hier selbstverständlich nachholen:

Hallo geehrtes Forum :)
 
Hi,

Hallo geehrtes Forum :)
das war doch garnicht mein Problem, es ist die Art wie du hier deine Frage stellst, nach dem Motto "Nur Profis, ihr Amateure verschont mich mit eurem Halbwissen. Diskutieren könnt ihr irgendwo anders, hier soll mir geholfen werden.".
Das meinte ich ja damit, dass das Forum hier keine Antwortmaschine ist.

Also in Zukunft etwas anders :)

Grüße
Paul
 
Hallo!

Das Objektiv ist ja nicht alleine nutzbar, sondern nur zusammen mit der Kamera. D.h abgeschrieben wird die ganze Ausrüstung. Kaufst Du später was dazu, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Diese werden dem Restbuchwert zugeschrieben. Fraglich ist nur, ob für diesem neuen Buchwert bzw. dessen Abschreibung die ursprüngliche Nutzungsdauer oder eine neue Nutzungsdauer angesetzt wird (z.B. wenn die Sache nach der Erweiterung länger hält). Bespiel

Kauf von Kamera, Objektiven, etc am 01.01.2005 für 7000,00 ? netto
Afa 2005 = 1000,00
Afa 2006 = 1000,00
Restbuchwert 31.12.2006 = 5.000,00
am 01.01.2007 Kauf eines Objektives für 1000,00
Neuer Wert der Ausrüstung = 6.000,00
Restnutzungsdauer = 5 Jahre = 6.000,00 / 5 = 1.200,00 Jahres-Afa
(lineare Afa vorausgesetzt)

Anders verhält es sich bei Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Hier wird die Afa in roter Farbe an die Eingangstüre des Finanzamts gemalt, vorher aber mit dem grün der rSt verrechnet, äh vermischt. :D

Die Steuerfachleute mögen mich eines besseren belehren. Der Bilanzen-Schein ist schoin was her...

Viele Grüße
tomte
 
@Thomas: Das hab ich wohl nicht anders verdient... :rolleyes:

@Tomte: Danke!
 
Tomte schrieb:
Hallo!

Das Objektiv ist ja nicht alleine nutzbar, ......

Viele Grüße
tomte

Hallo, auch von mir als neuem im DSLR-Forum,

da kann ich Dich korrigieren, das Neu gekaufte Objektiv kann sehrwohl als eigene Anlage aktiviert und damit ab Tag der Anschaffung für 7 Jahre abgeschrieben werden. Den es ist zwar nicht alleine nutzbar aber ich kann es von einer Kamera abmachen und an einer anderen weiterverwenden, daher insofern doch einzeln nutzbar.

Womit wieder bewiesen ist, das unser Steuerrecht dringend einer Überarbeitung, sprich Ausdünnung bedarf.

An den Threaderöffner,

geh zu einem Steuerberater, der muss die erste Beratung sogar kostenlos machen. Wieviel Du dabei erfährst hängt natürlich von Deiner Fragestellung ab.

Gruss

Michael
 
DanielL schrieb:
Hallo,

diese Frage richtet sich ausschließlich an die Profies und nicht an die Amateurfotografen unter euch.
Ich brauche keinerlei Spekulationen sondern Aussagen von Profies die das machen:

Es geht um die Steuerliche Abschreibung der Fotoausrüstung.

Fakt ist ja:

Ich kaufe heute eine Kamera+Objektiv+Zubehör wie Akkus und Speicherkarten.
Das alles setzte ich auf 7 Jahre ab, also ich mache jedes Jahr 1/7 Steuerwirksam geltend.

Nun die Frage:
Wie mache ich das mit einem Objektive das ich zwei Jahre später kaufe?

schon mal vielen Dank
Daniel
Tomte schrieb:
Das Objektiv ist ja nicht alleine nutzbar, sondern nur zusammen mit der Kamera. D.h abgeschrieben wird die ganze Ausrüstung. Kaufst Du später was dazu, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Diese werden dem Restbuchwert zugeschrieben. Fraglich ist nur, ob für diesem neuen Buchwert bzw. dessen Abschreibung die ursprüngliche Nutzungsdauer oder eine neue Nutzungsdauer angesetzt wird (z.B. wenn die Sache nach der Erweiterung länger hält).
Da würde ich gar nicht so kompliziert rangehen. Wenn man ein Objektiv im Anlagenspiegel einfach als separates/neues Abschreibungsobjekt aufführt, glaube ich kaum, daß das vom FA jemanden hinterfragt. Man kann doch ganz einfach argumentieren, daß das Objektiv mit einer später zu kaufenden anderen Kamera weitergenutzt werden kann und somit kein unmittelbarer Zusammenhang mit der ersten Kamera gegeben ist.

Habe die Erfahrung gemacht, daß man Computerteile wie einen neuen Prozessor auch einfach als unabh. Abschreibungsobjekt angeben kann, obwohl der alleine auch zu nichts taugt, das hat nie jemanden interessiert...
 
DanielL schrieb:
Es geht um die Steuerliche Abschreibung der Fotoausrüstung.


Hi,

Dringend zum Steuerberater!

Hier ehälst du zu viel gesundes Halbwissen und wohlgemeinte Tipps.

(Ich verschone dich mit meinen)
 
ac.meikel schrieb:
geh zu einem Steuerberater, der muss die erste Beratung sogar kostenlos machen. Wieviel Du dabei erfährst hängt natürlich von Deiner Fragestellung ab.
Gruss
Michael

Was für ein Gerücht ist das denn? Seit wann muss ein Steuerberater denn kostenlos beraten? Und von was soll der leben? Das wär ja wohl so ähnlich, wie wenn ein Fotograf verpflichtet wäre, die ersten Aufnahmen kostenlos zu machen.

Die Steuerberater-Gebührenverordnung besagt lediglich, dass die Gebühren für eine Erstberatung den Betrag von 180 Euro nicht übersteigen dürfen. Immerhin ... etwas mehr als kostenlos.

Wenn sich hier keine Steuerberater (auch solche gibt es hier als Mitglieder) an der Beantwortung der eigentlichen Frage beteiligen, dann liegt das daran, dass es ihnen aus berufsrechtlichen Gründen untersagt ist, ein Beratungsgespräch öffentlich zu führen.

Gruß
Matthias
 
M. Blum schrieb:
Wenn sich hier keine Steuerberater (auch solche gibt es hier als Mitglieder) an der Beantwortung der eigentlichen Frage beteiligen, dann liegt das daran, dass es ihnen aus berufsrechtlichen Gründen untersagt ist, ein Beratungsgespräch öffentlich zu führen.

genau so schaut's aus; und auch der Rest ist vollkommen richtig...
Arbeit für nen feuchten Händedruck - interessante Vorstellung ;)
 
carum schrieb:
Teile, die bis 410 Euro + MWST = 475,60 Euro kosten, können sofort
als Kosten geltend gemacht werden, also garnicht erst aktivieren.
das sind dann GWGs (Geringwertige Wirtschafts-Güter) die sofort abgeschrieben werden können und keine AfA über mehrere Jahren haben.
Diese Teile müssen jedoch "eigenständig nutzbar" sein und afair noch ein paar andere Bedingungen erfüllen (Buchführungsvorlesung ist schon was her)

Das Einzig sichere ist der Weg zum Steuerberater.
 
Hallo zusammen,

jetzt muß ich als Kaufmann auch mal was dazu sagen:

Es wird gern gesagt, daß Teile bis zu 410 EUR netto gleich abgeschrieben (genauer gesagt gleich als Kosten verrechnet und erst gar nicht erst als Anlage erfaßt) werden dürfen. Das ist im Falle von Objektiven definitiv FALSCH! Wie hier schon gesagt wurde, erfordert die sogenannte GWG-Regel (geringwertige Wirtschaftsgüter), daß diese einzeln selbständig nutzbar sind. Die einzige selbständige Nutzbarkeit eines Objektives ohne Kamera wäre aber wohl zur Deko in einer Vitrine oder als Brennglas zum Feuer machen (gilt aber beides nicht :D )

Die Tatsache, daß diese GWG-Regel sehr häufig falsch angewendet wird, z.B. Drucker oder Scanner als GWG gesehen werden, was sie auch NICHT sind, macht die falsche Anwendung aber auch nicht richtiger. Falsch bleibt falsch.

Das Objetiv ist auch nicht zur Kamera hinzu zu aktivieren, weil es ja nicht eingebaut wird (wie Speichererweiterung in einem PC), sondern dennoch ein eigentständiges Gerät ist (es kann halt nur nicht alleine genutzt werden).

Ergo: Das Objektiv ist einzeln zu erfassen und selbt über eine planmäßige Nutzungsdauer (7 Jahre wurden hier genannt) abgeschrieben werden.

Hoffe, das hilft weiter.

Gruß
Mikeman
 
Tomte schrieb:
Hallo!
Das Objektiv ist ja nicht alleine nutzbar, sondern nur zusammen mit der Kamera. D.h abgeschrieben wird die ganze Ausrüstung. Kaufst Du später was dazu, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Diese werden Bespiel
Kauf von Kamera, Objektiven, etc am 01.01.2005 für 7000,00 ? netto
Afa 2005 = 1000,00
Afa 2006 = 1000,00
Restbuchwert 31.12.2006 = 5.000,00
am 01.01.2007 Kauf eines Objektives für 1000,00
Neuer Wert der Ausrüstung = 6.000,00
Restnutzungsdauer = 5 Jahre = 6.000,00 / 5 = 1.200,00 Jahres-Afa
(lineare Afa vorausgesetzt)

tomte

Ich bin zwar nur eine fotografisch unwissende Amateurin :) , aber ein klein wenig kenne ich mich mit dem Steuerrecht schon aus, daher eine kleine Korrektur bzw. Ergänzung:
Stichwort: Vereinfachungsregel für Wirtschaftsgüter... Ich zitiere:
"Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 01.01.2004 angeschafft wurden, ist die Vereinfachungsregelung nicht mehr anzuwenden." Das bedeutet konkret: Du musst die AfA nun monatlich berechnen und nicht mehr jährlich bzw. halbjährlich. Beispiel: Kamerakauf für 8400 Euro im März 2004, AfA 7 Jahre:
7 x 12 = 84 Monate.
8400 durch 84 gleich 100 Euro Abschreibung pro Monat; d.h.
im Jahr 2004 hast Du 10 x 100 Euro Abschreibungen, in 2500 12 x 100 Euro, usw. bis zum letzten Jahr, da bleiben Dir dann gerade noch 2 x 200 Euro bis das Gerät vollständig abgeschrieben ist.

Trotzdem Gruß an den Steuerberater ! ;)
Ariane
 
M. Blum schrieb:
Wenn sich hier keine Steuerberater (auch solche gibt es hier als Mitglieder) an der Beantwortung der eigentlichen Frage beteiligen, dann liegt das daran, dass es ihnen aus berufsrechtlichen Gründen untersagt ist, ein Beratungsgespräch öffentlich zu führen.

na ja, die Stellung der Frage in einem öffentlichen Forum dürfte alle, die antworten wohl konkludent von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. Ich denke, wir lassen die Kirche im Dorf, ansonsten erhalten demnächst noch alle, die antworten und nicht Steuerberater sind Abmahnungen der Steuerberaterkammern wegen unerlaubter Beratung :)

VG

Olli
 
ofranke schrieb:
na ja, die Stellung der Frage in einem öffentlichen Forum dürfte alle, die antworten wohl konkludent von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. Ich denke, wir lassen die Kirche im Dorf, ansonsten erhalten demnächst noch alle, die antworten und nicht Steuerberater sind Abmahnungen der Steuerberaterkammern wegen unerlaubter Beratung :)
VG
Olli

Die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters ist nur einer der Gründe, weshalb es ein Verbot der öffentlichen Beratung gibt. Daneben spielen wettberwerbsrechtliche und vor allem aber haftungsrechtliche Gründe eine Rolle. Also gebt euch keineen Illussionen hin. Seriöse Steuerberater auf deren Auskunft man sich verlassen kann, werden sich in einem öffentlichen Forum nicht zur gestellten Sachfrage äußern.

Gruß
M. Blum
 
DanielL schrieb:
wie Akkus und Speicherkarten.

Gerade bei letztem Streiten sich die Gelehrten.
Fakt ist, ein gewiefter Steuerberater wird versuchen die Speicherkarte nicht über 7 Jahre laufen zu lassen.
Eine Speicherkarte musst du ja nicht immer auslesen. Könntest doch auch zu jedem Shooting eine neue kaufen. ;)
 
mikeman671 schrieb:
...jetzt muß ich als Kaufmann auch mal was dazu sagen:
Hi Kollege :D

mikeman671 schrieb:
...daß Teile bis zu 410 EUR netto gleich abgeschrieben werden dürfen...
Das ist im Falle von Objektiven definitiv FALSCH!
Mein FA und mein Steuerberater sagt da etwas anderes. Mag auch sein, das im Zweifelsfall das FA nicht so bürokratisch ist. ;)

mikeman671 schrieb:
...weil es ja nicht eingebaut wird (wie Speichererweiterung in einem PC)
Gerade mit Speichererweiterungen, Festplatte, Grafikkarten sowie alle anderen PC-Teilen wird nach der GWG-Regel verfahren. Ob das jetzt richtig ist oder nicht. Es ist die Praxis. :cool:

mikeman671 schrieb:
Ergo: Das Objektiv ist einzeln zu erfassen und selbt über eine planmäßige Nutzungsdauer (7 Jahre wurden hier genannt) abgeschrieben werden.
Muss man meist sowieso, da 410,- netto meist überschritten werden.
 
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