Tomte schrieb:Hallo!
Das Objektiv ist ja nicht alleine nutzbar, sondern nur zusammen mit der Kamera. D.h abgeschrieben wird die ganze Ausrüstung. Kaufst Du später was dazu, handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten. Diese werden dem Restbuchwert zugeschrieben. Fraglich ist nur, ob für diesem neuen Buchwert bzw. dessen Abschreibung die ursprüngliche Nutzungsdauer oder eine neue Nutzungsdauer angesetzt wird (z.B. wenn die Sache nach der Erweiterung länger hält). Bespiel
Kauf von Kamera, Objektiven, etc am 01.01.2005 für 7000,00 ? netto
Afa 2005 = 1000,00
Afa 2006 = 1000,00
Restbuchwert 31.12.2006 = 5.000,00
am 01.01.2007 Kauf eines Objektives für 1000,00
Neuer Wert der Ausrüstung = 6.000,00
Restnutzungsdauer = 5 Jahre = 6.000,00 / 5 = 1.200,00 Jahres-Afa
(lineare Afa vorausgesetzt)
Vollkommen korrekt was Tomte schreibt.
Einzelabschreibungen mögen in Einzelfällen evtl. begründbar sein. Das Objektiv ist aber genausowenig selbständig nutzbar wie der Drucker für den PC und die Reifen für das Auto.