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Aktfotografie unter 18 Jahre erlaubt oder verboten?

CMOS Sensor

Themenersteller
Hallo liebes DSLR-Forum,
ich habe mich neulich gefragt ob es verboten ist dass man mit einem Alter von unter 18 Jahren Aktfotografie betreibt (also als Fotograf) wenn das Model über 18 ist. Ich habe viel gegoogelt aber nur Themen mit Models unter 18 gefunden was wohl verboten zu sein scheint. Ich hoffe hier ist jemand der sich mit der Rechtslage auskennt...

Lg

Basti
 
Auch wenn ich mich irren könnte, bin ich mir doch sicher, dass dem Gesetzgeber das Alter des Models wichtiger ist, als das des Fotografen. Wenn Du die Einwilligung deiner Eltern hast, dürfte es keine Probleme geben.
 
Interessante Frage. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass ab 16, mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten, beides erlaubt ist.

Wird schon irgendein Experte auflösen... =)
 
Oh, da bitte ich doch mal die Forensuche zu verwenden, da das Thema alle paar Wochen auf kommt.

So einfach ist es nicht. Es muss neben der Einverständnisse der Erziehungsberechtigten auch noch drauf geachtet werden die unsichtbare und fließende Grenze hin zur "Pornographie" nicht zu überschreiten. Das ist im Zweifel dann Auslegungssache. Daher wird es im Ergebnis nie ein "Ja, das ist definitiv kein Problem" geben.

Es ist also weder Verboten noch grundsätzlich erlaubt ....

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=447104
 
Würd von solchen Sachen die Finger lassen, die Grenzen sind hier sehr fließend. Und bevor man deshalb ärger bekommt, würd ich noch die paar jahre warten. Selbst wenn Einverständnis der Eltern usw...
 
Aktfotografie ist vom ersten Lebensjahr an erlaubt. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das es verbieten würde, Aktfotos von Kindern oder Jugendlichen zu machen.

Strafbar ist es, pornographische Darstellungen ("Schriften") herzustellen, zu verbreiten usw., die sexuelle Handlungen an, von oder mit Kindern zum Gegenstand haben. (§184b StGB)

Strafbar ist es weiterhin, pornographische Darstellungen ("Schriften") herzustellen, zu verbreiten usw., die sexuelle Handlungen an, von oder mit Jugendlichen über 14 und unter 18 Jahren zum Gegenstand haben. (§184c StGB)

Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist dabei immer, daß es sich um pornographische Darstellungen handelt. "Pornographisch" ist dabei niemals ein Inhalt, sondern stets nur die Art und Weise der Darstellung.

Weder die Abbildung nackter menschlicher Körper noch die Abbildung nackter menschlicher Sexualorgane noch die Darstellung sexueller Handlungen an sich ist automatisch pornographisch. Erst eine bestimmte Art und Weise der Darstellung macht sie ggf. dazu.

Pornographische Darstellungen können aber grundsätzlich vom Grundrecht auf Kunstfreiheit (Art.5 GG) geschützt sein, dann gelten die strafrechtlichen Verbote nicht, und ebenso nicht die entsprechenden Jugendschutzvorschriften. Ob eine pornographische Darstellug unter den "Kunstvorbehalt" des Grundgesetzes fällt, entscheidet das Gericht im Einzelfall, ggf. mit Hilfe von Gutachtern.

Was das "Model-Release" für Aktfotos von Minderjährigen betrifft:


Jedes Model-Release eines Minderjährigen braucht die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten.

Das ergibt sich aus dem Umstand, daß die Einwilligung in einen Verzicht auf gewisse Persönlichkeitsrechte (hier: "Verzicht auf Recht am eigenen Bild") so schwerwiegend ist, daß sie nicht von der durch das BGB bestimmten eingeschränkten Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen gedeckt wird. Das gilt natürlich umso mehr auch für Aktfotos.

Wer Minderjährige gegen Entgelt als Models für Aktfotos anheuert, sollte außerdem genau prüfen, ab welchem Punkt er damit gegen die einschlägigen des Jugendschutzes und des Jugendarbeitsschutzes verstoßen könnte. (Minderjährige dürfen nicht in einer Weise beschäftigt werden, die ihre geistig-sittlich-moralische Entwicklung gefährdet. Deshalb dürfen sie z.B. ja auch nicht in Striptease-Bars kellnern o.ä.)

Die Frage Modell<18 Jahre und Fotograph>18 Jahre. Hier ist jedoch die Konstellation Modell>18 Jahre und Fotograph<18 Jahre, also genau umgekehrt. Diese Frage kommt nicht alle paar Wochen auf.

Urps... Da hat er recht... Und jetzt muß ich schamvoll gestehen, daß ich eben auch nur gelesen habe, was ich vermutete, was da wieder mal einer fragt...:mad::o

(Ich sollte meinen Watzlawick mal wieder rausholen... :o)

Macht aber nix, obiges kann man nicht oft genug sagen.

Fotograf unter 18, Model über 18? Gibt überhaupt keine Probleme.

Ist nämlich rechtlich nicht vorgesehen, kommt sozusagen in der Phantasie der Rechtspolitiker, Jugendschutzpolitiker und Juristen nicht vor.

Das Model sollte aufpassen, daß es den minderjährigen Fotografen nicht verführt. Das war's aber auch schon.

Darf ein Minderjähriger sich selber "Pornos" herstellen? Ja. Grundsätzlich darf er das. Er darf sie nur nicht anderen Minderjährigen zugänglich machen.

(Pornos Minderjährigen zugänglich machen dürfen nur die "Sorgeberechtigten". Für die ist es nach StGB erlaubt, nach JuSchG müssen sie aber aufpassen, daß der betreffende Minderjährige reif genug dafür ist.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wüsste nicht wo da das Problem liegen sollte.

Sich Nackte über 18 Jährige Menschen anzusehen ist noch nicht verboten denke ich
 
Ich habe schon mit 14 Akt gezeichnet und mir nichts dabei gedacht.
Ich verstehe nicht, warum das ein Problem sein sollte.
 
Auf jeden Fall das Jugendamt beachten. Denn bekommt das Kind Geld dafür, dann muß das Jugendamt zustimmen. Mein Kind war beim Theater und die hatten das so geregelt. Auch wenns vielleicht nicht zwingend ist, ist das der sichere Weg für dein Vorhaben.
 
Auf jeden Fall das Jugendamt beachten. Denn bekommt das Kind Geld dafür, dann muß das Jugendamt zustimmen.

Ich habe als Kind Zeitungen ausgetragen und brauchte nicht die Zustimmung des Jugendamts. Kann es sein, daß es bei der Jugendamtzustimmung darum ging, weil das Kind nach bestimmten Uhrzeiten auf der Bühne stand?
 
Auf jeden Fall das Jugendamt beachten. Denn bekommt das Kind Geld dafür, dann muß das Jugendamt zustimmen. Mein Kind war beim Theater und die hatten das so geregelt. Auch wenns vielleicht nicht zwingend ist, ist das der sichere Weg für dein Vorhaben.

Unsinn!

Wenn ein Kind sich das Taschengeld aufbessern will und ka Schneeschaufeln geht oder Eiskratzen oder Gassi gehen, braucht er nicht zum Jugendamt.
Dann müsste man auch wegen Taschengeld zum Jugendamt, ist schließlich auch Geld.
 
Zur Frage des TO: Ja, das darfst Du ohne Probleme. Auch die Eltern muß man nicht fragen, es sei denn, Du bist unter 14 (was Du sicher nicht bist) und dann auch nur, wenn es um sexuelle Handlungen geht, sprich Porn-Art mit Dir als Darsteller. Aktfotografie ist aber keine sexuelle Handlung. Alles andere ist Eure Sache. Wenn Du mit Deinem Model ins Bett gehst, mußt Du ja auch die Eltern nicht um Erlaubnis fragen.......
 
Auf jeden Fall das Jugendamt beachten. Denn bekommt das Kind Geld dafür, dann muß das Jugendamt zustimmen.
Das ist so pauschal nicht richtig.

Aus zwei Gründen:

1.) Die Beschäftigung von Kindern ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz zunächst mal generell verboten. ("Beschäftigung" = Berufsausbildung, Arbeitnehmer, Heimarbeiter u.ä.; Details siehe §1 JArbSchG) Da gibt es ein paar kleine Ausnahmen, "Zeitungsaustragen" usw.

Die Beschäftigung von Jugendlichen braucht nicht die Zustimmung des Jugendamtes. Sonst bräuchte ja jeder 16jährige, der eine Berufsausbildung beginnt, erstmal die Erlaubnis des Jugendamtes.

Eine Zustimmung des Jugendamtes kann für ganz bestimmte Tätigkeiten notwendig sein, die an sich nicht von Jugendlichen ausgeübt werden sollen, es aber unter bestimmten Umständen dürfen. (Siehe unten.)

2) Die Tätigkeit des Fotomodells (Modeln gegen Bezahlung) ist in Deutschland grundsätzlich ein Gewerbe.

Insofern greifen die Bestimmungen des JArbSchG sowieso nicht, weil das minderjährige Model ein selbständiger Gewerbetreibender wäre. Minderjährige können grundsätzlich einen Gewerbebetrieb gründen, brauchen dafür aber einen ziemlichen Stapel von Genehmigungen.

Kein Gewerbe liegt vor, wenn jemand nur einmalig bzw. nicht auf Dauer angelegt einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, die an sich ein Gerwebe ist. Das wird bei hin und wieder mal modelnden Minderjährigen wohl der Fall sein. Sollte das aber regelmäßiger ausgeübt werden, gegen Bezahlung, dann wird damit ein Gewerbebetrieb errichtet - und dann wird's haarig. Rein formalrechtlich. Selbst aber wenn es mangels "Nachhaltigkeit" keinen Gewerbebetrieb begründet, ist und bleibt das Modeln immer noch selbständige Tätigkeit und keine Arbeit im Sinne des JArbSchG.

Mein Kind war beim Theater und die hatten das so geregelt. Auch wenns vielleicht nicht zwingend ist, ist das der sichere Weg für dein Vorhaben.
Das liegt an den besonderen Arbeitszeiten. Wenn Jugendliche nach 20 Uhr arbeiten wollen, brauchen sie in der Tat dafür die Erlaubnis des Jugendamtes. Das kollidiert üblicherweise mit den Arbeitszeiten in Theatern.
 
ich fasse zusammen : machs lieber nicht oder ruf nen rechtsanwalt an, falls rechtsschutz versicherung ist das umsonst !
Ich weis ich bekomm gleich jede menge kritik ab
Jedoch bin ich der meinung lieber zu viel vorsicht als zu wenig.
 
Die Theaterauführungen waren nach 20.00 Uhr. Also deswegen mußte das Jugendamt zustimmen. Also bloss nicht nach 20.00 Uhr knippsen. Das Sonntagsarbeitsverbot ist natürlich auch zu beachten. Gestze über Gesetze! Dann kommen noch die Aktfotos dazu. Also ohne Beratung durchs Jugendamt täte ich nichts machen. Bist du ein anerkannter bildender Künstler?
 
Das Sonntagsarbeitsverbot ist natürlich auch zu beachten. Gestze über Gesetze! Dann kommen noch die Aktfotos dazu. Also ohne Beratung durchs Jugendamt täte ich nichts machen. Bist du ein anerkannter bildender Künstler?
Also zum Glück wohne ich in CH und nicht in D. Und da gibts zwischendurch neben den Gesetzen auch noch das entsprechende Augenmass. Sonst müsste ich jetzt auf das "Teilakt"-Shooting mit meiner einjährigen Tochter am Sonntag verzichten... :rolleyes:.
 
Die Theaterauführungen waren nach 20.00 Uhr. Also deswegen mußte das Jugendamt zustimmen. Also bloss nicht nach 20.00 Uhr knippsen. Das Sonntagsarbeitsverbot ist natürlich auch zu beachten. Gestze über Gesetze! Dann kommen noch die Aktfotos dazu. Also ohne Beratung durchs Jugendamt täte ich nichts machen. Bist du ein anerkannter bildender Künstler?

Ist er natürlich nicht. Macht aber nichts, da hier ja der Künstler unter 18 ist.
 
Also allein schon die Tatsache, dass du vorher nachfragst, zeugt ja von einer gewissen geistigen Reife - dafür erstmal ein :top:

2 "Problemchen" würde ich sehen:

1. Das Model könnte eins drankriegen wegen "Verführung Minderjähriger". Also sollte diesmal auch das Model quasi ein "Fotografen-Release" haben, auf dem deine Eltern unterschreiben, dass sie das Shooting genehmigen. Eine Gefahr wäre es aber nur, wenn du oder deine Eltern das Model diesbezüglich anzeigen würden - was wohl unwahrscheinlich ist.

2. Deine Eltern könnten von einem übereifrigen Jugendamt (wie auch immer die von den Fotos erfahren sollten) eins drankriegen wegen eventueller "Verletzung der Aufsichtspflicht" - deine Eltern stellen dir ja den Raum zur Verfügung etc. und "dulden" solch ein Shooting. Wird wohl auch nur ein Problem, wenn das Model deinen Eltern eins auswischen will und das direkt so beim Jugendamt meldet - wohl auch sehr unwahrscheinlich.

Bei beiden "Problemchen" sage ich aber: Wo kein Kläger, da kein Richter

Das größte Problem wird wohl der Neid von gleichaltrigen Kameraden sein - aber dagegen gibt es wohl keinen Schutz, höchstens niemandem von dem Shooting erzählen und keine Bilder rumzeigen ;)
 
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