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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Guten Tag,

da ich neben der Fotografie noch das Hobby Motorrad habe hier einige diesbezügliche Fragen:

Besteht Versicherungsschutz der Fotoausrüstung bei ...

... Defekt durch Motorradunfall, wenn die Ausrüstung im Tankrucksack oder Koffer untergebracht ist
... Diebstahl aus dem abgeschlossenen Motorrad-Koffer bei Fahrtunterbrechung

auf Tour:

... Diebstahl aus dem Zelt (unbewacht)
... Diebstahl aus dem Zelt (wenn ich darin schlafe)
... Diebstahl aus dem abgeschlossenen Koffer während der Nacht (im Zelt oder angeschlossen ans Motorrad)

Und eine allgemeine Frage:

Gelten auch Fototaschen als "mitversicherte Kleinigkeiten", wenn deren Wert die 100 Euro nicht übersteigt und die anderen Bedingungen erfüllt sind?


Viele Grüße,
Fabian

PS: Ich muss zugeben, dass die die 100 Seiten vor mir nicht komplett durchgelesen habe. Viele andere Fragen konnten aber so und durch die FAQ schon geklärt werden.
 
Guten Tag,

da ich neben der Fotografie noch das Hobby Motorrad habe hier einige diesbezügliche Fragen:

Besteht Versicherungsschutz der Fotoausrüstung bei ...

... Defekt durch Motorradunfall, wenn die Ausrüstung im Tankrucksack oder Koffer untergebracht ist
... Diebstahl aus dem abgeschlossenen Motorrad-Koffer bei Fahrtunterbrechung

auf Tour:

... Diebstahl aus dem Zelt (unbewacht)
... Diebstahl aus dem Zelt (wenn ich darin schlafe)
... Diebstahl aus dem abgeschlossenen Koffer während der Nacht (im Zelt oder angeschlossen ans Motorrad)

Und eine allgemeine Frage:

Gelten auch Fototaschen als "mitversicherte Kleinigkeiten", wenn deren Wert die 100 Euro nicht übersteigt und die anderen Bedingungen erfüllt sind?


Viele Grüße,
Fabian

PS: Ich muss zugeben, dass die die 100 Seiten vor mir nicht komplett durchgelesen habe. Viele andere Fragen konnten aber so und durch die FAQ schon geklärt werden.


Hallo Fabian,

Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:

... Defekt durch Motorradunfall, wenn die Ausrüstung im Tankrucksack oder
Koffer untergebracht ist
... Diebstahl aus dem Zelt (unbewacht) => SB 25%
... Diebstahl aus dem Zelt (wenn ich darin schlafe)
... Diebstahl aus dem abgeschlossenen Koffer während der Nacht (im Zelt)

Kein Versicherungsschutz besteht in folgenden Fällen:

... Diebstahl aus dem abgeschlossenen Motorrad-Koffer bei
Fahrtunterbrechung
... Diebstahl aus dem abgeschlossenen Koffer während der Nacht
(angeschlossen ans Motorrad)

Rucksäcke gelten nicht als Kleinteile, das sind nur Akkus, Speicherkarten, Filter und anderes wirklich kleines und geringwertiges Zeugs.

Gruß
Sven
 
was man so als geringwertig beschreibt...

2 77mm Filter und 2 Satz Akkus übersteigen sicher in den meisten Fällen den Wert der jeweiligen Tasche :)
 
Hallo Sven,

zum Thema Motorrad und Motorradkoffer.

Wie sieht es aus, wenn die versicherten Teile IM Motorrad eingeschlossen sind? Also unter der Sitzbank z.B.?

Grüße - und danke für die Antwort!


pagestin
 
Hallo,

da in den Bedingungen ausdrücklich nur Packboxen und Beiwagen ausgeschlossen sind, würde ich vorsichtig sagen das in Staufächern im Motorrad, soweit diese mit einem PKW vergleichbar verschlossen werden können Versicherungsschutz besteht.

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich hätte dann auch mal eine Frage.
Zugegebenermaßen habe ich mir nicht alles durchgelesen, sondern nur stichpunktartig gesucht und bin leider nicht fündig geworden.

Folgendes: Ich fliege demnächst für 4 Monate studienmäßig auf die Philippinen. Meine Unterkunft wird kein Hotel, sondern eher eine Bambushütte sein und es ist alles auch sehr abgeschieden. Nun meine Frage bin ich während meines gesamten Urlaubs versichert? Oder darf ein Urlaub nur eine bestimmte Zeit dauern?
Ein richtiges Abschließen der Türen wird auch nicht möglich sein, besteht trotzdem Schutz vor Diebstahl?

Falls solche Sachen schonmal gefragt wurden, bitte ich dies zu entschuldigen.
Liebe Grüße Liz
 
Hallo,
eine Frage die ich im Anfrage-Formular dazugeschrieben habe scheint leider untergegangen zu sein, daher hier nochmal :)


Ein paar Fragen zur „Kleinteile-Versicherung“:

1) Alle Kleinteile dürfen einen Gesamtwert von 500 € nicht übersteigen, ggf. muss man einige Teile „in die Versicherung aufnehmen“?

2) Gilt ein Novoflex BasicBall Ministativ (65 €) als Kleinteil?

3) Wie sieht es z.B. mit einem Polfilter (110 €) oder einer großen Speicherkarte (143 €) aus?

... wenn Frage 1 mit „ja“ beantwortet wird, wäre es wohl logisch, die Artikel von Frage 3 zusätzlich in der Versicherung aufzuführen, oder?


Sind doch ein paar mehr Fragen geworden – Vielen Dank :D
 
Hallo,
ich hätte dann auch mal eine Frage.
Zugegebenermaßen habe ich mir nicht alles durchgelesen, sondern nur stichpunktartig gesucht und bin leider nicht fündig geworden.

Folgendes: Ich fliege demnächst für 4 Monate studienmäßig auf die Philippinen. Meine Unterkunft wird kein Hotel, sondern eher eine Bambushütte sein und es ist alles auch sehr abgeschieden. Nun meine Frage bin ich während meines gesamten Urlaubs versichert? Oder darf ein Urlaub nur eine bestimmte Zeit dauern?
Ein richtiges Abschließen der Türen wird auch nicht möglich sein, besteht trotzdem Schutz vor Diebstahl?

Falls solche Sachen schonmal gefragt wurden, bitte ich dies zu entschuldigen.
Liebe Grüße Liz

Hallo Liz,

es gibt keine Frist für die Dauer von Auslandsaufenthalten, also gehen die 4 Monate in Ordnung. Wenn Du deine Ausrüstung allerdings in einer offenen Bambushütte liegen lässt, besteht dafür leider kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl. Evtl. könnte man den Versicherer davon überzeugen das hierfür die Zeltklausel angewandt wird, garantieren möchte ich das aber nicht, wir würden es aber versuchen.



Hallo,
eine Frage die ich im Anfrage-Formular dazugeschrieben habe scheint leider untergegangen zu sein, daher hier nochmal :)


Ein paar Fragen zur „Kleinteile-Versicherung“:

1) Alle Kleinteile dürfen einen Gesamtwert von 500 € nicht übersteigen, ggf. muss man einige Teile „in die Versicherung aufnehmen“?

2) Gilt ein Novoflex BasicBall Ministativ (65 €) als Kleinteil?

3) Wie sieht es z.B. mit einem Polfilter (110 €) oder einer großen Speicherkarte (143 €) aus?

... wenn Frage 1 mit „ja“ beantwortet wird, wäre es wohl logisch, die Artikel von Frage 3 zusätzlich in der Versicherung aufzuführen, oder?


Sind doch ein paar mehr Fragen geworden – Vielen Dank :D

Hallo,

über die Kleinteileklausel sind Kleinteile (Akkus, Filter, Speicherkarten ect) bis zu einem Einzelwert von max. 100 EUR mit 10% der Versicherungssumme, maximal 500 EUR versichert.

D.h. hast Du eine Versicherungssumme von z.B. 2.500 EUR sind auch nur 250 EUR an Kleinteile, kostenlos mitversichert, hast Du also Kleinteile in einem höheren Gesamtwert, solltest Du diese im Antrag mit Wert angeben. Stative oder Taschen gelten nicht als Kleinteile.

Gruß
Sven
 
Hi zusammen,

Ich hätte eine Frage zu der Gebrauchtpreisliste von www.fotoversicherung.com.

Die aufgeführten Preise sind inkl. Mwst oder ohne ?
Konnte leider keinen Hinweis entdecken und auch die Suchfunktion konnte mir keine Auskunft geben.


Gruß
Andreas
 
Hi zusammen,

Ich hätte eine Frage zu der Gebrauchtpreisliste von www.fotoversicherung.com.

Die aufgeführten Preise sind inkl. Mwst oder ohne ?
Konnte leider keinen Hinweis entdecken und auch die Suchfunktion konnte mir keine Auskunft geben.


Gruß
Andreas

Die Werte sind mit ugandischer Mwst ! :);)

Nein natürlich sind es deutsche Bruttopreise, bei Gebrauchtkäufen wird nur selten die Umsatzsteuer ausgewiesen :)

Gruß
Sven
 
Hallo, ich hätte da mal eine Frage.

Ich habe von meiner Mutter eine neue DSLR geschenkt bekommen, allerdings noch ohne Versicherung. Die Rechnung für Kamera+Objektiv geht daher auf meine Mutter. Kann ich die Fotografenversicherung dann trotzdem auf mich abschließen, da Kamera plus Ausrüstung ja mein Eigentum ist?

Vielen Dank im Voraus!
 
Hallo, ich hätte da mal eine Frage.

Ich habe von meiner Mutter eine neue DSLR geschenkt bekommen, allerdings noch ohne Versicherung. Die Rechnung für Kamera+Objektiv geht daher auf meine Mutter. Kann ich die Fotografenversicherung dann trotzdem auf mich abschließen, da Kamera plus Ausrüstung ja mein Eigentum ist?

Vielen Dank im Voraus!

Wenn Du die Ausrüstung geschenkt bekommen hast, bist Du der Eigentümer, eine Versicherung auf deinen Name ist dann kein Problem.

Gruß
Sven
 
Ahoi,

wie ist es eigentlich, wenn an Weihnachten (2. Weihnachtsfeiertag) die Kamera durch die halbe Familie gewandert ist, am Schluss nicht mehr an ging (Vermutung auf Akku leer) und jetzt heute festgestellt wurde, dass auf sagenumwobene Weise ein Pin im CF-Slot verbogen ist? :(

Ist das versichert?

LG
 
Ahoi,

wie ist es eigentlich, wenn an Weihnachten (2. Weihnachtsfeiertag) die Kamera durch die halbe Familie gewandert ist, am Schluss nicht mehr an ging (Vermutung auf Akku leer) und jetzt heute festgestellt wurde, dass auf sagenumwobene Weise ein Pin im CF-Slot verbogen ist? :(

Ist das versichert?

LG

Ein durch unsachgemässes einführen der Speicherkarte verbogener Pin gilt auch versichert, grundsätzlich wäre zwar der Verursacher haftbar, da der aber kaum hier schreien wird und Du nicht weisst wer es war kann das über die Fotoversicherung abgewickelt werden.

Gruß
Sven
 
Hat sich erledigt, war eine Fehlinterpretation der FAQs auf der Versicherungsseite.

Erwin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
ich kann auf meinem Fisheye 2,8D 16mm keine serien nr finden?
Ich finde sie einfach nicht -.-

auf der Garantiekarte steht sie, aber kann keine gravur oder ähnliches entdecken...

---
ok, gefunden. Das ist aber auch nur bei richtigem Blickwinkel zu sehen. trotzdem Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich habe mir die Canon 550D mit dem 18-55 IS im Kit gekauft.
Nun möchte ich diese Geräte inkl. Kleinteile gerne versichern.

Ich weiß, daß ich mir in Kürze ein Teleobjektiv dazu kaufen möchte.
Bin aber noch auf der Suche nach einem günstigem Angebot.

Nehmen wir an, kurz nachdem ich das Tele gekauft habe, tritt ein V-Fall am neuen Objektiv ein, ohne daß ich das neue Objektiv schon gemeldet habe.

Ist dies dann über die "Unterversicherungsklausel" gedeckt?

Danke und Gruß
 
Hallo,

die Unterversicherungsklausel ist dafür da versehendlich falsch angegebene Werte auszugleichen. Für, während der Vertragslaufzeit neugekaufte Gegenstände gibt es die Vorsorgeklausel, hierüber sind neugekaufte Gegenstände bis zu einem Wert von 10% der Versicherungssumme, maximal 3.000 EUR kostenlos bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. Es kommt also darauf an wie hoch der Wert des neuen Teles ist, liegt er innerhalb der 10% ist es mitversichert, ansonsten musst Du es umgehend zur Versicherung anmelden.

Gruß
Sven
 
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