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Als Fotodesigner ein Gewerbe anmelden?

AndreGe

Themenersteller
Hallo Zusammen!

Hier mal meine Frage.

Ich habe mich beim Finanzamt als Fotodesigner als ein Kleinunternehmen gemeldet. Werde aber hauptsächlich als Fotoassistenz arbeiten.

Anschließend habe ich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der Versicherungsmarkler hat dann zu mir gesagt das ich mich trotzdem bei meiner Stadt als Kleingewerbe im Gewerbeamt anmelden muss.

Ich bin dann zu meinem Steuerberater der hat dann gesagt das ich das nicht tun muss da ich als Fotodesigner freiberuflich bin.

Ich habe aber bis jetzt auch noch keine Bestätigung vom Finanzamt bekommen obwohl ich mich seit einem Monat angemeldet habe.

Frage nun : Muss ich mich wirklich noch beim Gewerbeamt als Kleinunternehmen melden oder hat der Steuerberater recht und ich gelte als Freiberufler??

Ich bin etwas verunsichert!


Liebe Grüße
Andre
 
Geh doch in das Gewerbeamt-forum und poste Deine Frage dort, die können Dir bestimmt besser helfen, als die Leute hier im Fotografie-forum...

tschüss


der_holzwurm
 
Da hab ich den Beitrag auch drin aber niemand antwortet.

Ich hätte am Montag einen Job und will natürlich keine Probleme bereiten!
 
Vertrau deinem Steuerberater. ;)
 
Der Steuerberater hat nicht zwingend was mit dem Gewerbe zu tun. Wenn man beim Finanzamt anmeldet, dass man ein Gebwerbe hat, interessiert die das erstmal wenig, das ist ja nur für die Steuer da. Die Gewerbeanmeldung läuft allerdings über die Stadt und hat dann auch was mit Gewerbesteuer etc zu tun.
 
Moin

die Frage wäre....wie bist du denn zum "Fotodesigner" geworden :D

falls du dich selbst dahin mutiert hast...wirst du ein "Gewerbeproblem" bekommen

immerhin ist Fotodesign ein Studiengang mit Diplomabschluß :top:
Mfg gpo
 
Moin,


endlich mal ein Steuerthema zur Abgrenzung Freiberufler/Gewerbe.

Ich habe mich beim Finanzamt als Fotodesigner als ein Kleinunternehmen gemeldet. Werde aber hauptsächlich als Fotoassistenz arbeiten.

Was ein Freiberufler ist, findet sich im Einkommenssteuergesetz §18

Wie Du darauf kommst, dass Fotoassistenz da mit reinzählt, wäre sehr interessant.

Es liegt also ein Nebeneinander von freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten vor. Und da wir in Deutschland sind und an alles gedacht wird, gibt es auch dafür einen eigenen Paragraphen §15 Absatz 3 Punkt 1


Gruß
AndréHH
 
Moin

die Frage wäre....wie bist du denn zum "Fotodesigner" geworden :D

falls du dich selbst dahin mutiert hast...wirst du ein "Gewerbeproblem" bekommen

immerhin ist Fotodesign ein Studiengang mit Diplomabschluß :top:
Mfg gpo
Was nichts an der Tatsache ändert, dass die Berufsbezeichnung "Fotodesigner" nicht geschützt ist. Wer will, ist "Fotodesigner" kraft eigener Ernennung. Fertig.
Ebenso wie "Fotograf", "Bildjournalist" , "Journalist" oder "Fotoreporter".
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine Bekannte die Jahrelang als Fotoassistentin geareitet hat und sie hat gesagt das es egal ist wie man sich nennt da ein Fotoassistent ja unter anderem auch Foto Jobs hat.
Und das man sich nicht als Gewerbe anmelden muss da man ja keine Produkte verkauft sondern nur seine Dienstleistung anbietet.
 
Ich habe eine Ausbildung zum foto- und medientechnischen assistenten gemacht und ein 6 monatiges praktikum in einem Mietstudio.
 
Und das man sich nicht als Gewerbe anmelden muss da man ja keine Produkte verkauft sondern nur seine Dienstleistung anbietet.

Der ist lustig :) Gewerbe bedeutet: wiederholt, entgeltlich und in Gewinnabsicht im Auftrag tätig zu werden. Wer Dinge verkauft, betreibt ein Handelsgewerbe. Wer Dinge repariert oder Menschen berät, ein Dienstleistungsgewerbe.
Kurz und schmerzlos: wenn du nicht angestellt bist, aber vom regelmäßigen Auftrags-Honorar leben willst, bist du Gewerbetreibender.
 
Der ist lustig :) Gewerbe bedeutet: wiederholt, entgeltlich und in Gewinnabsicht im Auftrag tätig zu werden. Wer Dinge verkauft, betreibt ein Handelsgewerbe. Wer Dinge repariert oder Menschen berät, ein Dienstleistungsgewerbe.
Kurz und schmerzlos: wenn du nicht angestellt bist, aber vom regelmäßigen Auftrags-Honorar leben willst, bist du Gewerbetreibender.

Wieso lustig?, als Freiberufler benötige ich keine Gewerbeanmeldung, ob der TO als Freiberufler einzustufen ist kann allerdings hier im Forum nicht entschieden werden.
 
Was nichts an der Tatsache ändert, dass die Berufsbezeichnung "Fotodesigner" nicht geschützt ist. Wer will, ist "Fotodesigner" kraft eigener Ernennung. Fertig.
Geschützt nicht, aber dennoch ist von entscheidender Bedeutung, ob man einen akademischen Grad in dem Bereich hat oder nicht. Als studierter Designer (egal aus welchem Fachbereich) bekommt man zum Glück fast automatisch den Freiberufler Status vom Finanzamt anerkannt. Für jemanden der sich aber selber dazu gekrönt hat, wird die Sache ganz erheblich schwieriger.
 
Geschützt nicht, aber dennoch ist von entscheidender Bedeutung, ob man einen akademischen Grad in dem Bereich hat oder nicht. Als studierter Designer (egal aus welchem Fachbereich) bekommt man zum Glück fast automatisch den Freiberufler Status vom Finanzamt anerkannt. Für jemanden der sich aber selber dazu gekrönt hat, wird die Sache ganz erheblich schwieriger.
Stelle ich nicht in abrede. Was gpo da geschrieben hat, allerdings schon. ;)
 
Ob Gewerbe oder nicht hängt davon ab,was und für wen du fotografierst.
Wenn du im Bereich Handwerk tätig bist (Passbilder,Bewerbungsfotos,Hochzeiten,Portraits,Produktfotografie) ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.Pressefotografen,Journalisten,oder solche,die nur Nutzungsrechte an Agenturen übertragen und dafür honoriert werden,sind Freiberufler.Grob gesagt.
Eine Gewerbeanmeldung schadet jedenfalls nicht.Du hast alle Möglichkeiten offen und dir kann keiner an die Karre fahren.
 
Ob Gewerbe oder nicht hängt davon ab,was und für wen du fotografierst.
Es hängt auch davon ab, was bzw. wo man gelernt hat. Quereinsteiger und klassische Handwerksfotografen haben es grundsätzlich sehr schwer, den Freiberufler Status anerkannt zu bekommen. Als Designer kannst Du aber durchaus auch in Bereichen der kommerziellen Fotografie unterwegs sein, ohne das ein Gewerbe angemeldet sein muss. Ich mache z.B. hauptsächlich Werbung, Editorial und Corporate Sachen. Meine Auftraggeber sind sowohl Agenturen als auch Unternehmen und Privatleute. Dennoch habe ich aufgrund meines Studiums ohne Probleme den Freiberufler Status. Wobei ich auch schonmal drüber nachgedacht habe, ein Gewerbe anzumelden. Hat alles Vor- und Nachteile.

@TO: Wenn Du von potentiellen Kunden ernst genommen werden willst, solltest Du Dir das mit dem Titel "Foto-Designer" vielleicht lieber nochmal überlegen. Kommt in der Branche nicht so super gut an, wenn man sich mit Dingen schmückt, die man eigentlich nicht verdient hat. Obs nun rechtlich erlaubt ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine Ausbildung zum foto- und medientechnischen assistenten gemacht und ein 6 monatiges praktikum in einem Mietstudio.

Also die Berufe, die abschließend im § 18 EStG genannt sind, setzen fast alle einen Hochschulabschluß voraus. Wenn also Deine Assistenzausbildung und Dein Praktikum mit einem akademischen Abschluß vergleichbar ist, hast Du schon mal sehr gute Karten.

Ich habe aber da gewisse Zweifel. Man könnte beispielsweise hergehen und fragen, was der Terminus Assistenz bedeutet - wer ist hier derjenige, der die Entscheidungen trifft, Du oder der Fotograf, die Sprechstundenhilfe oder der Arzt - Freiberufler sind eben gerade diee Leute, denen niemand fachliche Vorgaben macht.
Und falls man dann zu dem Ergebnis kommt, daß der Studioassistent in der Regel nicht den Fotografen anleitet, auch wenn das vielleicht mal vorkommt (bei Einführungskursen in die Studiofotografie bspw.), kann man sich dann vielleicht noch überlegen, warum denn ausgerechnet der (schein)selbständige Gehilfe eines Gewerbetreibenden Freiberufler sein soll.

Die zweite Frage, die sich hier stellt, ist die nach dem Streit um des Kaisers Bart. Hat man im Jahr als Fotoassistent wirklich mehr als 24.500 Euro Gewinn (nicht Umsatz) und muß sich irgendwie um die Gewerbesteuer drücken? Warum krebsen dann so viele Fotografen am Existenzminimum umher, anstatt einfach die Studios zuzumachen und sich als Assistenten zu verdingen? Vielleicht hat hier jemand den ultimativen Durchblick und klärt mich auf.
 
endlich mal ein Steuerthema zur Abgrenzung Freiberufler/Gewerbe.

Stimmt. Ist seit vielen Jahren nicht mehr dagewesen.

Was ein Freiberufler ist, findet sich im Einkommenssteuergesetz §18

Wie Du darauf kommst, dass Fotoassistenz da mit reinzählt, wäre sehr interessant.

Der Fredstarter schrub, das hätte ihm der Steuerberater gesagt. Der Steuerberater wird aber vielleicht gesagt haben, daß die Frage bei einem derart gewinnunträchtigen Unternehmen nicht vordergründig sei. Er hätte damit nur noch teilweise Recht. Tatsächlich ist das Unterlassen einer Gewerbeanmeldung heutzutage nicht mehr eine nur geringfügige Ordnungswidrigkeit
http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__8.html
(§ 1 Abs. 2 Nr. 4, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und Abs. 3 SchwarzarbG -> Geldbuße bis zu 50.000 Euro).

Es liegt also ein Nebeneinander von freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten vor. Und da wir in Deutschland sind und an alles gedacht wird, gibt es auch dafür einen eigenen Paragraphen §15 Absatz 3 Punkt 1

Das, was Du meinst, ist hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Abfärbetheorie
erläutert. Gilt m. E. auch ab einer (höheren) Grenze für Einzelpersonen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geschützt nicht, aber dennoch ist von entscheidender Bedeutung, ob man einen akademischen Grad in dem Bereich hat oder nicht. Als studierter Designer (egal aus welchem Fachbereich) bekommt man zum Glück fast automatisch den Freiberufler Status vom Finanzamt anerkannt. Für jemanden der sich aber selber dazu gekrönt hat, wird die Sache ganz erheblich schwieriger.

N'Abend,

genau so hatte mir als Mitarbeiter im Gewerbeamt einer Gemeindeverwaltung ein Sachbearbeiter im Finanzamt deren Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Einstufung erklärt:)
Entscheidend ist fürs FA dann meist der akadem. Grad wie Bachelor, Master oder vormals Diplom. Oft nicht für freiberufliche Einstufung ausreichend sind z.B. Weiterbildungen zum staatl. geprüften Techniker/Fachwirt!
 
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