Nix "violá". Der Trick kann teuer werden, wenn er auffliegt, weil er einzig zum Ziel hat, die gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherschutzes bei gewerblichen Verkäufen (und das ist ein Verkauf von Betriebsausstattung nun mal) zu unterlaufen. Da kommt dann womöglich sogar noch Vorsatz mit in's Spiel, was die Sache nochmals verteuert.Ach? Das nennt sich "Privatentnahme" und dafür legt man sich selbst keine Rechnung. Wozu auch? Nehmen wir an, das Objektiv steht mit € 200,- im Anlageverzeichnis, dann gehen die €*200,- als Privatentnahme gewinnerhöhend und das war es bereits. Ab diesem Zeitpunkt ist das Objektiv nicht mehr gewerblich genutzt. Voilá.
Hat aber alles nichts mit Fortografie zu tun, denn das betrifft grundsätzlich alle Verkäufe von Betriebsausstattung.
Deshalb ist an dieser Stelle Schluss.
Klick.