Es gibt genügend Gerichtsurteile, in denen klar gestellte wurde, dass die AGBs keine Geltung bekommen, wenn man erst nach der Kaufabsicht darauf hingewiesen wird (weil es z.B. auf der Eintrittskarte oder dem Kassenzettel steht). Man muss vor dem Kauf darüber informiert werden, d.h. in diesem Falle müsste ein deutlich sichtbarer Aushang vorhanden sein, dass durch den Kauf der Eintrittskarte die AGBs anerkannt werden und diese müssten unaufgefordert einsehbar sein. Beides ist in der Praxis so gut wie nie der Fall, der Aufdruck auf der Eintrittskarte selber ist vollkommen irrelevant - die hab ich erst in der Hand, wenn ich bezahlt habe.
Ja, die gibt es. Aber mindestens genauso viele in denen das Gegenteil der Fall ist.
Letztendlich hat der Verbraucher auch eine Sorgfaltspflicht. Er darf nicht blauäugig etwas kaufen und hinterher darauf pochen, daß man ihn nicht umfassend informiert hat. (Beispiel: Radarwarner)
Gruß photomotics