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Ausdrucken mit Dateinamen

  • Themenersteller Themenersteller Gast_283923
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_283923

Guest
Guten Morgen ;-)

Ich möchte 2 Fotos auf eine A4 Seite ausdrucken. Unter den Fotos soll der Dateiname stehen, wie gehe ich am besten vor?

liebe Grüße
 
Du lädst einfach das Programm "GenialerDuckMitName" auf deinem alten C64 von der Datasette und drückst dann den ersten Knopf, den du findest.

Auf gar keinen Fall darfst du aber irgendwem sagen, welche Programme du sonst noch zur Verfügung hast.
Sonst kommen ja womöglich noch sinnvolle Antworten. :ugly:

Oder ist das auch Teil des Rätsels, dessen Quizmaster du sein willst?
 
Da du uns dein Programm nicht preis gibst, ein Tipp ins Blaue:

XnView oder IrfanView. Die sollten das können.

Gruß

Michael
 
Du lädst einfach das Programm "GenialerDuckMitName" auf deinem alten C64 von der Datasette und drückst dann den ersten Knopf, den du findest.

:D

Lieber Quizmasterlex,

bitte gib' uns doch ein paar, wenige Informationen:

- Welches Betriebssystem benutzt Du?

- Welche Programme verwendest Du / hast Du?

- Was willst Du als Endergebnis haben? (Direkter Ausdruck auf angeschlossenem Drucker? Oder eine Datei um sie z.B. bei einem Fotodienstleister zur Belichtung hochzuladen/abzugeben?)


Gruss
Michael
 
oder ... wenn Du Photoshop dein eigen nennst ... über Kontaktbogen erstellen :angel: ...
 
jaaaa neee, ist klar....:D

Bei der Programmwahl bin ich relativ flexibel, Fotoshop kann ich an der FH nutzen, Irfan ist freeware, von daher ->Kontaktbogen erstellen ist eine gute Antwort ;-)

@mwp: ich möchte direkt selber ausdrucken
 
hmmmm
Wikipedia sagt dazu folgendes:
[...]
Freeware ([ˈfɹiːˌwɛə]; von engl. free „kostenlos“ und ware „Ware“) bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Freeware ist meistens proprietär und darf daher nicht mit freier Software (engl. „free software“) verwechselt werden, die im Gegensatz zu Freeware weitläufigere Freiheiten, wie Veränderungen an der Software, gewährt.[1]
[...]

sowie
[...]
Ein Autor kann nach dem Urheberrecht bei einer Weitergabe seines Werks die vertraglichen Bedingungen in weitem Umfang festlegen. So ist Freeware kein genau definierter, rechtsgültiger Begriff. Es ist in jedem Einzelfall anhand der in einem Endbenutzer-Lizenzvertrag festgelegten Lizenzbedingungen zu prüfen, welche konkreten Rechte der Urheber dem Anwender gewährt. Typische Vertragsbedingungen vom Autor sind etwa, dass die Verbreitung gegen ein Entgelt untersagt ist oder die Nutzung nur für Privatpersonen kostenlos ist, d.h. der Einsatz im kommerziellen Umfeld bedarf einer Lizenzgebühr. Ob bei solchen oder noch weitergehenden Einschränkungen der Nutzung der Begriff Freeware noch zutreffend angewendet wird, ist zumindest unter dem Aspekt der allgemeinen Nutzungsfreiheit strittig.
[...]

interessant :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
nein, hat es leider nicht. Allerdings finde ich es sehr amüsant wie überheblich einige Mitmenschen sein können :(
 
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