• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Sonstiges Bilder mit buntem Rauch machen

CoachKiel

Themenersteller
Moin moin,

Ich würde gerne ein Shooting mit buntem Rauch machen. Welche Rauchbomben, Fackeln oder Kuchen könnt ihr dafür vom Preisleistungsverhältnis empfehlen?
Liebe Grüße Ole.
 
Mit Pyroweb habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Der Einsatz von Rauchbomben muss vorher beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden, ansonsten kann es richtig teuer werden wenn die Feuerwehr ausrückt weil jemand anruft aber keine Genehmigung vorlag.
 
Pyrotechniker hier.

Mit Pyroweb habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

Der Einsatz von Rauchbomben muss vorher beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden, ansonsten kann es richtig teuer werden wenn die Feuerwehr ausrückt weil jemand anruft aber keine Genehmigung vorlag.

Das ist falsch. Die üblichen Rauchfackeln sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1, der Abbrand muss nicht beantragt, genehmigt oder angezeigt werden (siehe erste Verodnung zum Sprengstoffgesetz).

Davon unabhängig sollte man bei den Behörden vorher Bescheid geben (Leitstelle, Feuerwehr oder Polizei), das die Bescheid wissen.

Ich kann Produkte von Blackboxx empfehlen, für Fotoshooting reichen die Rauchfackeln oder Ultra Rauchtopf - gibts in verschiedensten Farben.
Was leider ganz viele Fotografen nicht beachten:
Die Abbrandprodukte (Gase und Farbstoffe) sind ziemlich gesundheitsschädlich und zu großen Teilen krebserregend. Achte bitte immer drauf, das keiner den Rauch einatmet.
 
Pyrotechniker hier.

Das ist falsch. Die üblichen Rauchfackeln sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1, der Abbrand muss nicht beantragt, genehmigt oder angezeigt werden (siehe erste Verodnung zum Sprengstoffgesetz).

Das Gesetz sagt, dass man auch für T1 ausserhalb von Theatern anzeigen muss:

"3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint."

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

Davon unabhängig sollte man bei den Behörden vorher Bescheid geben (Leitstelle, Feuerwehr oder Polizei), das die Bescheid wissen.

Ich habe das nun mehrfachst angemeldet gehabt beim Ordungsamt, diese sind dafür zuständig in NRW, diese informieren dann die Feuerwehr- und Polizei Leitstelle entsprechend.
 
So, die rechtliche Seite wurde nun ausgiebig beleuchtet, die Bezugsquellen lasst ihr bitte mal weg, die kann sich jeder selbst heraussuchen und die Beiträge beziehen sich nun bitte wieder auf die Frage des TO.
Danke.
 
Das Gesetz sagt, dass man auch für T1 ausserhalb von Theatern anzeigen muss:

"3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint."

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html



Ich habe das nun mehrfachst angemeldet gehabt beim Ordungsamt, diese sind dafür zuständig in NRW, diese informieren dann die Feuerwehr- und Polizei Leitstelle entsprechend.
Nochmal genau lesen - was steht da? "Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber...". Wer dieser Gruppe nicht angehört, muss nichts anmelden. Ist eine Art Lücke oder Grauzone, wird einem auf Nachfrage von diversen Behörden und Ausbildungszentren aber bestätigt (BAM, BG Chemie z.B. habe ich selber dazu befragt).

Egal, schadet nicht wenn man's macht 😉
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten