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Canon - Garantie ohne Kaufbeleg?

razwed4ik

Themenersteller
Hallo Gemeinde,

ich möchte gerne in die DSLR Welt eintauchen und habe nach paar Wochen lesen, hier im Forum, mir die 40D ausgesucht.
Jetzt möchte ich diese Kamera von einem Privatverkäufer kaufen, die Kamera war ein Geschenk und deswegen sind keine Kaufbelege - nur Garantiekarten - vorhanden. Kann ich mit diesen was anfangen, hat da jmd. schon Erfahrungen gemacht? Außerdem würde ich gerne die Seriennummer auf Echtheit und legalen Erwerb der Kamera prüfen. Macht es Canon, gibt es vielleicht eine Seite von Canon?

Grüsse

Daniel
 
Zunächstmal: Garantiekarte hat so ziemlich ausgedient, die braucht man nichtmal mitschicken bei Reparaturen. Kaufbeleg ist zwingend erforderlich, falls Canon das ohne machen würde, wäre es reine Kulanz, auf die würde ich mich nicht verlassen.

Canon kann mit der Seriennummer vermutlich nicht herausfinden, ob die Kamera auf legalem Wege gekauft wurde. Sie können allenfalls sagen, für welchen Markt sie bestimmt war, aber das hilft dir vermutlich nicht weiter. Ein Fall, der sein könnte, ist zum Beispiel bei geklauter Ware, die der ehemalige Käufer bei Canon hat registrieren lassen (CPS) und sie dann als geklaut gemeldet hat. Da stellt sich mir aber die Frage wie dein Verkäufer an die Garantiekarte kommen sollte (außer Einbruch).

Was ich übrigens seltsam finde, ist das Wegwerfen des Kaufbelegs bei einer 800€-Kamera. Wenn ich jemandem etwas schenke, behalte ich den Kaufbeleg selbst oder schenke ihn mit. Den Preis, den man dafür gezahlt hat, kann der beschenkte ja eh herausfinden, daher verstehe ich das nicht. Aber naja, ob man dahinter gleich was böses vermuten muss?
 
Danke für die schneller Antwort. Ich werde schon über die Herkunft der Kamera stutzig und wie du gesagt hast, bewahrt man bei teueren Elektronik Geräten die Belege wegen Garantie auf.
Ich hacke nochmal wegen den Belegen nach, wenn überhaupt keine da sind, lasse ich diesen Kauf sein. Obwohl ich das Angebot zu verlockend finde und die Kamera auch persönlich abgeholt und getestet werden kann.

Gruss
 
Da es hier im Forum nicht komplett anonym zugeht, schau dir mal, falls vorhanden, die Webseite des Verkäufers an. Fotografiert er schon länger mit der Kamera? Wenn ja, dann kann es einfach sein, dass er ein anderes Modell haben will, da würde ich weniger skeptisch sein.

Ich meine, auf Garantie könnte man (mit entsprechend niedrigerem Preis!) verzichten, aber sollte etwas sein, beisst man sich daran die Zähne aus. Meine 40D war zwar schon mal beim Service nach dem Kauf, aber da wurde lediglich die Mattscheibe ausgetauscht, weil die alte einen Fehler hatte - auf Kulanz natürlich.
 
Ein Tipp der evtl. funktioniert.


Die Seriennummer kann genutzt werden um herauszufinden aus welcher Charge das Gerät stammt. Ist die Charge nicht älter als 2 Jahre und stammt aus der Chargenlinie die nach Europa ging, dann hast du gar nicht mal schlechte Chancen auf eine Garantieabwicklung. Denn dann kann das Gerät ja quasi nicht älter als zwei Jahre sein und hätte somit Garantie.


Aber da du das kaum vorher testen kannst, ist mein Rat den Kauf lieber zu lassen. Oder du haust den Verkäufer übers Ohr. :evil:

Denn in D müssen auch private Verkäufer eine Garantie leisten, außer sie schließen es ausdrücklich aus. Deshalb finden sich bei ebay ja auch seit längerer Zeit Auktionen mit dem Zusatz, dass es sich um einen reinen Privatverkauf handelt und jedwede Garantie ausgeschlossen wird. :cool:
 
Die Seriennummer kann genutzt werden um herauszufinden aus welcher Charge das Gerät stammt. Ist die Charge nicht älter als 2 Jahre und stammt aus der Chargenlinie die nach Europa ging, dann hast du gar nicht mal schlechte Chancen auf eine Garantieabwicklung. Denn dann kann das Gerät ja quasi nicht älter als zwei Jahre sein und hätte somit Garantie.
Eine 40D, die jetzt gerade älter als 2 Jahre ist, wäre aber rekordverdächtig ;)
Kleiner Tipp: Es gibt sie erst seit einem Jahr (ziemlich genau).
Garantie mag sie haben, aber das geht ohne Kaufbeleg meistens nicht. Ist schließlich eine freiwillige Leistung des Herstellers und er legt die Regeln fest. In dem Fall eben der Kaufbeleg.

Denn in D müssen auch private Verkäufer eine Garantie leisten, außer sie schließen es ausdrücklich aus. Deshalb finden sich bei ebay ja auch seit längerer Zeit Auktionen mit dem Zusatz, dass es sich um einen reinen Privatverkauf handelt und jedwede Garantie ausgeschlossen wird. :cool:
Diese Floskel ist rechtlich schwachsinn - egal ob es drinsteht oder nicht, die Rechtslage ist identisch. Außerdem verwechselst du Garantie und Gewährleistung. Garantie stammt vom Hersteller und gilt übrigens in der Regel ausschließlich für den Erstkäufer. Wenn der Hersteller nachweisen kann, dass jemand, der etwas gebraucht gekauft hat, nicht der Erstkäufer ist und der Hersteller nicht kulant ist, kann er eine Garantieabwicklung verweigern.
 
Eine 40D, die jetzt gerade älter als 2 Jahre ist, wäre aber rekordverdächtig ;)
Kleiner Tipp: Es gibt sie erst seit einem Jahr (ziemlich genau).
Garantie mag sie haben, aber das geht ohne Kaufbeleg meistens nicht. Ist schließlich eine freiwillige Leistung des Herstellers und er legt die Regeln fest. In dem Fall eben der Kaufbeleg.


Diese Floskel ist rechtlich schwachsinn - egal ob es drinsteht oder nicht, die Rechtslage ist identisch. Außerdem verwechselst du Garantie und Gewährleistung. Garantie stammt vom Hersteller und gilt übrigens in der Regel ausschließlich für den Erstkäufer. Wenn der Hersteller nachweisen kann, dass jemand, der etwas gebraucht gekauft hat, nicht der Erstkäufer ist und der Hersteller nicht kulant ist, kann er eine Garantieabwicklung verweigern.



Also rechtlich Schwachsinn ist diese Aussage schon mal überhaupt nicht. Es ist in der TAT eine Übernahmegarantie, die ein privater Verkäufer an dem verkauften Gegenstand gewährleisten muss. Außer er schließt dies explizit aus. Und das ist Deutsches Recht. Lies es meinetwegen im BGB nach.

§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB

Ja, richtig. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Aber die Gewährleistung beträgt nun einmal 2 Jahre.
Und ob unser TO der Erstkäufer ist, kann der Hersteller nicht überprüfen. Die Seriennummer ist produktbezogen. Nicht Personenbezogen.
Oder was meinte dein Einwand??

Das die Cam erst seit einem Jahr auf dem Markt ist wusste ich nicht. Stützt dann aber meinen Tipp. :D

Trotzdem äußerst riskant.
 
Also rechtlich Schwachsinn ist diese Aussage schon mal überhaupt nicht. Es ist in der TAT eine Übernahmegarantie, die ein privater Verkäufer an dem verkauften Gegenstand gewährleisten muss. Außer er schließt dies explizit aus.
Der Haftungsumfang bei Privatverkäufen ist gesetzlich fix geregelt. Jegliche erwähnungen von irgendwelchen EU-Rechten, wie sie bei ebay zu finden sind, sind Humbug:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,404510,00.html

Lies mal den ganzen Artikel, da wird auch mit Gewährleistung/Garantie etwas aufgeklärt.

Der von dir verwiesene BGB-Artikel bezieht sich auf B2C-Geschäfte (Business to Customer, also eine Privatperson kauft von einem Händler), hier geht es aber um C2C.

Ja, richtig. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Aber die Gewährleistung beträgt nun einmal 2 Jahre.
Korrekt, aber die Gewährleistung bietet der Händler und mit dem hast du als Gebrauchtkäufer keinen Vertrag, auf den du dich bei Mängelansprüchen berufen kannst, denn der Vertrag ist nur zwischen Händler und ursprünglichem Kunden. Wenn derjenige mit seiner Karte oder online gekauft hat, ist es durchaus nachzuvollziehen, wer das war. Auch der Hersteller sieht das ggf. am Kaufbeleg, dass nicht der Erstkäufer Garantieansprüche stellen will und kann das ablehnen.

Aber das ist keine Rechtsberatung hier, wer sich genauer informieren will, soll juristen um Rat bitten. Ich übernehme keine Verantwortung für die hier geschilderten Dinge.
 
Der Haftungsumfang bei Privatverkäufen ist gesetzlich fix geregelt. Jegliche erwähnungen von irgendwelchen EU-Rechten, wie sie bei ebay zu finden sind, sind Humbug:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,404510,00.html

Lies mal den ganzen Artikel, da wird auch mit Gewährleistung/Garantie etwas aufgeklärt.


Mann, ich geh kaputt. Hast DU den Artikel überhaupt in Bezug auf DIESE Thematik verstanden??

Der Artikel sagt doch lediglich, dass diese vielen Hinweise auf ein (angebliches) EU-Kaufrecht, wie sie bei Online-Auktionen zu finden sind, falsch sind.

OK, wunderbar. Aber darum geht es hier nicht. Wie gesagt, deustches BGB Recht. Und ich habe auch nicht die Zusätze mit diesem, in der Tat, dämlichen EU-Recht gemeint. Ich meinte einfach den Ausschluss im privaten Bereich.

NOCH EINMAL.... Zum langsam durchlesen. :cool:

Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB und natürlich ff. kann ein privater Verkäufer von dem sogenannten "dispositiven Recht" gebrauch machen. Sprich er kann die gesetzliche, zweijährige, Gewährleistung ausschließen. Und zwar einseitig, wenn er den Käufer explizit darauf hinweist. Tut er das nicht, greift die volle, gesetzliche Regelung. Sorry....

Lies es im BGB und den abertausenden Kommentaren in der Fachliteratur selbst nach.
 
Leute - Vielen Dank !

habe jetzt eine SN beim Verkäufer angefragt und mit dieser werde ich mal bei Canon anrufen, vielleicht können die mir was zu der Kamera sagen und mich beraten.

Die Kamera kann ich ja persönlich anschauen und wenn Canon sagt, dass ich noch 1 Jahr oder mehr Gewährleistung habe, dann hole ich die Kamera. Werde natürlich Akku und CF vom Kumpel mitnehmen, um die Kamera zu testen.

40D + 17-55 2,8 für 1000 Euro ist seeeehr verlockend, aber absichern möchte ich mich schon, ansonsten verzichte ich auf das objektiv und kaufe eine Neue mit 17-85. Hätte der Verkäufer nur Vorkasse gewollt, hätte ich die Kamera schon längst vergessen, aber da ich die Kam sehen und ausprobieren darf, jucken mir schon die Finger.


Danke Euch nochmal, wie kulant ist Canon bei Fehlern der Kamera/Objektiv eigentlich, schon mal Erfahrungen gemacht?
Ich weiß z.Bsp dass Apple sehr kulant, wenn irgendwelche Fehler auftreten, auch ohne Kaufbeleg oder ausserhalb der Garantiezeit.

Gruss
 
40D + 17-55 2,8 für 1000 Euro ist seeeehr verlockend, aber absichern möchte ich mich schon, ansonsten verzichte ich auf das objektiv und kaufe eine Neue mit 17-85. Hätte der Verkäufer nur Vorkasse gewollt, hätte ich die Kamera schon längst vergessen, aber da ich die Kam sehen und ausprobieren darf, jucken mir schon die Finger.


Eine 40D + Canon EFS 17-55 2.8 IS um 1000 EUR ist schon sehr günstig. Wär da auf jedenfall sehr vorsichtig. Wenn alles passen sollte, herzlichen Glückwunsch zum Schnäppchen
 
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