• Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Canon Garantie und nicht Erstbesitzer

  • Themenersteller Themenersteller Gast_12867
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_12867

Guest
Hallo!

Hat schon jemand Erfahrungen wie Canon sich in Garantiefragen stellt wenn nicht dir Person auf der Händlerrechnung sondern jemand anders ein Gerät zur Reparatur einliefert?

Speziell bei dem Hochformatobjektiv :) (70-300 IS USM) wäre das interessant. Der Fehler ist von Canon ja soweit anerkannt und behebbar - vielleicht nicht sofort weil Teile noch nicht in ausreichender Zahl vorliegen, aber prinzipiell ist klar was getan werden muss und wer zahlt. Und das Fotozubehör oft weiterverkauft wird ist auch üblich.

Was aber wenn jetzt nicht der echte Käufer sondern ein Gebrauchtweiterkaufer mit Garantiefragen kommt? Legt man die Originalrechnung (oder Kopie) überhaupt bei? Oder nur die Garantieurkunde? Muss man die nach Kauf eigentlich gleich einschicken (habe ich für meine Kamera bis heute nicht gemacht) oder erst im Falle des Falles? Und meldet man seinen Reparaturwunsch erst bei der Hotline an und bekommt eine RMA Nummer usw oder direkt in ein Paket und ab damit?

Ihr seht schon, ich hatte bisher immer Glück mit meiner Knipse und die Herren der Reparatur noch nicht benötigt. :angel:
 
garantie leistet der hersteller, dazu sollte eine rechnungskopie vollkommen reichen. garantieansprüche kann man sich abtreten lassen, weiss nicht ob jeder händler da kostenfrei die rechnung auf deinen namen umschreiben lässt (muss) :rolleyes:
die gewährleistungsansprüche beim händler, kann eigentlich nur der auf der rechnung stehende stellen, nur mit ihm hat der händler diesen *vertrag* geschlossen.
 
D.P. schrieb:
garantie leistet der hersteller, dazu sollte eine rechnungskopie vollkommen reichen. garantieansprüche kann man sich abtreten lassen, weiss nicht ob jeder händler da kostenfrei die rechnung auf deinen namen umschreiben lässt (muss) :rolleyes:
die gewährleistungsansprüche beim händler, kann eigentlich nur der auf der rechnung stehende stellen, nur mit ihm hat der händler diesen *vertrag* geschlossen.

falscher gehts nimmer.
 
Hallo,

lasse dir vom Verkäufer eine Quittung oder Privatrechnung über den Verkauf ausstellen, die packst du bei deiner Originalen und gut ist. Damit hab ich bisher nie Probleme gehabt, egal ob bei Canon oder sonstwo.
 
Bei Sigma und bestimmte Hersteller begrenzen die Garantie auf Erstkäufer,soweit ich weiß bei Canon nicht und war bei mir auch kein Problem, nur Rechnungskopie waren ausreichend!
 
Hislon schrieb:
Bei Sigma und bestimmte Hersteller begrenzen die Garantie auf Erstkäufer

Woher stammt diese Information? Ich habe mein Sigma 18-50 2,8 EX gebraucht gekauft, auf der beigelegten Original Händlerrechnung steht also nicht mein Name/Adresse.

Ich habe das Objektiv letztens zu Sigma zur Fokusjustage (auf Garantie) geschickt, hat alles ohne Probleme geklappt und das obwohl Name&Adresse auf dem Reparaturformular und auf der Rechnung unterschiedlich waren.
 
Canon will im Garantiefall eine Fehlerbeschreibung,ausgefüllte Garantiekarte und eine Kopie der Kaufquittung.Es ist also wichtig,dass du alle notwendigen Unterlagen vom Erstbesitzer erhalten hast.
Die Garantie ist keinesfalls auf den Erstkäufer beschränkt,sie gilt gegenüber dem Anwender.
 
caprinz schrieb:
Canon will im Garantiefall eine Fehlerbeschreibung,ausgefüllte Garantiekarte

Ausgefüllt muß sie nicht sein.

Die Garantie ist keinesfalls auf den Erstkäufer beschränkt,sie gilt gegenüber dem Anwender.

In den Garantiebestimmungen ist "bei Erstkauf" genannt. Daß Canon sich im konkreten Fall anwenderfreundlicher zeigt, wurde ja schon öfters berichtet. Verlassen würde ich mich darauf nicht.
 
dpr schrieb:
Ausgefüllt muß sie nicht sein.



In den Garantiebestimmungen ist "bei Erstkauf" genannt. Daß Canon sich im konkreten Fall anwenderfreundlicher zeigt, wurde ja schon öfters berichtet. Verlassen würde ich mich darauf nicht.

Erstkauf bezieht sich auf das Datum.
 
caprinz schrieb:
Erstkauf bezieht sich auf das Datum.
tatsächlich?

"This CANON product is warrented under normal usage against defects in workmanship and materials to the original purchaser for one year from the date of purchase.

Die CANON-Garantie für dieses Produkt beginnt bei Erstkauf ab Datum des Verkaufstages gegenüber dem Anwender für die Dauer von einem Jahr.""
 
caprinz schrieb:
Canon will im Garantiefall eine Fehlerbeschreibung,ausgefüllte Garantiekarte und eine Kopie der Kaufquittung.Es ist also wichtig,dass du alle notwendigen Unterlagen vom Erstbesitzer erhalten hast.
Die Garantie ist keinesfalls auf den Erstkäufer beschränkt,sie gilt gegenüber dem Anwender.

Hallo Carprinz,soweit ich weiß, werden in Österreich schon Canon- Objektive ohne Garantiekarten verkauft, aber die Seriennummer sollte auf der Rechnung eingetragen sein. Bei meiner Canon 85mm/1,8 für die Justage bei Gima hat bei mir nur ein Kopie der Rechnung ausgereicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
scorpio schrieb:
tatsächlich?

"This CANON product is warrented under normal usage against defects in workmanship and materials to the original purchaser for one year from the date of purchase.

Die CANON-Garantie für dieses Produkt beginnt bei Erstkauf ab Datum des Verkaufstages gegenüber dem Anwender für die Dauer von einem Jahr.""

Und wer ist der Anwender?
 
dpr schrieb:
Der Erstkäufer oder "original purchaser".

Woher willst du das denn wissen?
Stell dir mal vor der Käufer verschenkt die Kamera,der Beschenkte hat dann keine Garantieansprüche,oder was?
Solange im Garantiefall eine Kopie des Kaufnachweises beiliegt,wird das auch so abgewickelt.
Ich habe nach der letzten Diskussion diesbezüglich bei Canon angerufen.
Der Käufer meines 24-105mm Objektivs hatte jedenfalls keine Probleme,als er das Teil zum Justieren eingeschickt hat.
 
Es geht hier NUR um den Erstverkauf, der die Garantiezeit startet. Sie gilt gegenüber jedem, der die Garantiekarte (komplett ausgefüllt) oder die unausgefüllte Garantiekarte und den Erstkaufnachweis in der Hand hat.

So gesehen hat der Händler vor dem Verkauf an den Endbenutzer selbst keine Garantie, auch nicht wen er die Ware erst bezahlen (kaufen) muss, um damit zu handeln...

Es wird dabei nur ausgeschlossen, dass bei einem Weiterverkauf (auch von einem Händler) die Garantiezeit neu beginnt.

Es gilt hier immer der Text in der Landessprache, der hier auch etwas anderes als der englische Text sagt..

Das gilt für die GARANTIE (gesetzlich geregelt, min. 6 Monate, durch Erklärung des Herstellers erweiterbar)! Bei Gewährleistung kann das schon wieder anders aussehen...

Harald
 
dpr schrieb:
Der Erstkäufer oder "original purchaser".

Nein. Der Anwender ist der Anwender. Oder der derzeitige Besitzer.

Ach ja, das von mir oben gesagte gilt nicht bei Diebstahl oder Heelerei, ist doch klar....

Harald
 
caprinz schrieb:
Woher willst du das denn wissen?
So interpretiere ich den entsprechenden Satz der deutschen Garantiebestimmungen. Das englischsprachige Äquivalent ist in dieser Sache präziser.

Ich habe nach der letzten Diskussion diesbezüglich bei Canon angerufen.

Was haben die konkret gesagt?

Ansonsten, wie ich oben schrieb: ich glaube gerne, daß Canon sich in solchen Fällen kooperativ zeigt, keine Frage.

Nur aus den Garantiebestimmungen entnehme ich: keine Übertragung auf Zweitkäufer. Wenn es morgen heißt: nö, machen wir nicht mehr, hat man IMO keinen Anspruch auf eine Garantieleistung. Alles IMO, natürlich.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten