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der 'Tod' vieler Foren/Blogs/Vlogs zu erwarten..?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Artikel 13: Axel Voss überlegt Youtube zu verbieten l UN gegen Art. 13 | weitere News | RA Solmecke

https://www.youtube.com/watch?v=nOPj1NRWvAA
 
Für mich als Urheber (von was auch immer - Bildmaterial, Text,...) wäre der beste Schutz den Herrn Voss wegzusperren, da er mir die freie Verbreitung meiner Werke erschweren will.:grumble::D:rolleyes:

Gruß,

Axel
 
Das interessanteste am aktuellen Video von RA Solmecke ist ja der gezeigte Tweed zum Thema VG Bild Kunst...


Da sollen also die VGs von allem und jedem Betreiber einer Plattform Lizenzgebühren abkassieren dürfen, also auch für das Material von nicht VG-Mitgliedern.
Und dann kann man eig. bei der VG Bild-Kunst nur Mitglied werden, wenn man mit seinen Fotos Geld verdient. Also eig. nur die Profis.
Aber für die Bilder der vielen Hobbyisten und Non-Profis kassiert die VG ab - man kann sich aber quasi nichts zurückholen.
Da bereichern sich dann also die VGs an Material für das sie keine Berechtigung haben und schütten es an andere Leute aus... :grumble:


Die machen also quasi dass, was sie den anderen vorwerfen. Ziemlich krude Welt.


Und das ist ja das Hauptargument, vor allem aus der GEMA-Ecke, das man ja nur Lizenzen kaufen muss und alles wäre dann kein Problem mehr.
Und die VGs würden dann das Geld für einen einsammeln uns man müsste sich ja nur bei ihnen (an)melden...


Ehrlich: wenn die GEMA-Paladine mir die Lottozahlen von letzter Woche sagen würden, nicht mal das würde ich denen mehr glauben.
 
Das interessanteste am aktuellen Video von RA Solmecke ist ja der gezeigte Tweed zum Thema VG Bild Kunst...


Da sollen also die VGs von allem und jedem Betreiber einer Plattform Lizenzgebühren abkassieren dürfen, also auch für das Material von nicht VG-Mitgliedern.
Und dann kann man eig. bei der VG Bild-Kunst nur Mitglied werden, wenn man mit seinen Fotos Geld verdient. Also eig. nur die Profis.
Aber für die Bilder der vielen Hobbyisten und Non-Profis kassiert die VG ab - man kann sich aber quasi nichts zurückholen.
Da bereichern sich dann also die VGs an Material für das sie keine Berechtigung haben und schütten es an andere Leute aus... :grumble:
...

Es ist ein Totschlagartikel für nichtkommerzielle Foren. Die müssen zahlen, auch wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird. Und die Autoren haben nichts davon.

Die VG sind aber nicht nur und ausschließlich schlecht. Ein Freund von mir hat einen Teil seiner Einnahmen von der VG Wort.
Und wir dürfen von kommerziellen Werken Privatkopien anfertigen.
 
Es ist ein Totschlagartikel für nichtkommerzielle Foren. Die müssen zahlen, auch wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird. Und die Autoren haben nichts davon.

Für die wird die Richtlinie gar nicht gelten.
Die VG sind aber nicht nur und ausschließlich schlecht. Ein Freund von mir hat einen Teil seiner Einnahmen von der VG Wort.
Dazu braucht es keine neue Richtline.
Und wir dürfen von kommerziellen Werken Privatkopien anfertigen.
Auch das Recht auf Privatkopien ist von der Richtline nicht berührt.

Über welches Thema schreibst du hier? :confused:
 
Dass die Richtlinie nicht für nichtkommerzielle Foren gilt, hatte ich nicht verstanden.
Das Recht auf Privatkopien wird im kommerziellen Bereich durch pauschale Bezahlung gesichert.
Ich habe die Artikel vielleicht falsch verstanden. Ist es nicht so, dass die Foren zur Kasse gebeten werden?
Ist es nicht unsicher, was als kommerziell eingeschätzt wird?
Die Artikel 11, 12 und 13 greifen in Vieles ein.
Vielleicht verstehe ich es aber auch falsch. Oder in den Meldungen wird immer unkomplett argumentiert.

Vergleiche auch das Video in # 423 ungefähr Minute 15.
Hiernach werden nichtkommerzielle Werke zwar pauschal abkassiert, aber die Foren und die Urheber haben nichts davon.

PS: Beachte bitte, ich bin kein Jurist und das Ganze ist sehr komplex. Wenn man den Artikel 13 und die verbundenen Artikel 11 und 12 betrachtet, komme ich nicht sofort auf die Idee, dass etwas falsch ist. Man muss die Artikel erst in Zusammenhang stellen.
Ich habe als Schlussfolgerung dagegen protestiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die wird die Richtlinie gar nicht gelten.
Eben.

Das geht m.E. immer wieder unter. In Artikel 13 ist explizit von profitorientierten Plattformen die Rede. Das kleine USA-Forum am Rande interessiert nicht.

Trotzdem ist der kollektive Aufschrei berechtigt, alleine schon aus Solidarität mit Groß-Foren, bei denen die eindeutige Zuordnung, ob sie kommerziell sind, nicht so einfach ist.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Abmahnkanzleien auch kleinen non-profit Foren einen Schuss vor den Bug setzen werden - man kann´s ja mal probieren.
 
Es ist halt zum einen scheinbar sehr fraglich, inwieweit ein Forum/eine Website kommerziell ist oder nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass schon alleine das Einbinden von Werbung bereits dafür reicht - und das sind vmtl. so ziemlich alle Foren. Aber bin dort Laie, von daher ;). Auf die Summe kommt es ja laut Solmecke nicht an (und kann ich mir auch nicht vorstellen, nur weil eine Firma miese macht, ist sie ja noch lange nicht unkommerziell :D).

Und gerade was die Verwertungsgesellschaften angeht, das ist schon widerlich. Geld verdienen mit urheberrechtlich geschützten Werken, die mir nicht gehören? Wollte da nicht ein Herr Voss eine große Plattform deshalb ggf. verbieten? Nur weil ich kein Geld mit meinen "Werken" :rolleyes: machen möchte, will ich noch lange nicht, dass andere damit ggf. Profit machen bzw. diese von Hinz und Kunz legal genutzt werden können. Stellt euch mal vor, eure Fotos tauchen plötzlich zur Illustration auf Postings der NPD o.ä. auf - und Instagramm/Facebook/whoever sagt dann: Diese Bilder sind im Rahmen der VG lizensiert? Vllt. sehe ich das dort falsch, dann möge das bitte jemand richtig stellen.
 
Lese das mal genauer:

Der Vorschlag sieht folgendes vor: Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ins deutsche Recht soll sichergestellt werden, dass die Nutzer grundsätzlich erst einmal alles hochladen dürfen - ohne Uploadfilter oder Zensurgefahr.


Der Haken daran ist, daß die EU Richtlinie dann beschlossene Sache ist… die Umsetzung dauert dann je nachdem auch seine Zeit und plötzlich erinnert sich keiner mehr daran, daß man das angeblich abschwächen wollte…

Oder… oder…

Das einzige, was hilft ist, daß dem geänderten Artikel 13 nicht zugestimmt wird.
 

Ja, aber nicht in die richtige Richtung. Die Pauschalabgabe ist auch keine Lösung und würde ebenso zum wirtschaftlichen Kollaps von "Hobby-Gewerben" wie den kleinen Foren führen, deren Einnahmen in erster Linie der Kostendeckung dienen und nicht beliebig gesteigert werden können.

<rant>
CDU und CSU haben immer noch nicht wirklich verstanden, dass das Internet eben keine Privat-Veranstaltung von einigen multinationalen Konzernen ist sondern eine lebensnotwendige Infrastruktur, die zur Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit dient, um es mal in deren Sprache auszudrücken.

Leider sind solche Lernprozesse in der Politik immer mit einem Generationswechsel verbunden. Der dauert aber länger als die heutigen Innovationszyklen.
</rant>
 
Der Haken daran ist, daß die EU Richtlinie dann beschlossene Sache ist…

Es gibt auf der Ebene der EU zwei Instrumente der Gesetzgebung, die sich deutlich voneinander unterscheiden: Die Richtlinie und die Verordnung.

Bei der Verordnung gilt der Grundsatz: "Genau so und nicht anders". Die Schärfe der Gesetzgebung muss entsprechend der Verordnung umgesetzt werden, weshalb, bis auf wenige Ausnahmen in Form von Öffnungsklauseln, die Verordnung auch eine direkt wirksame Rechtsnorm in den Mitgliedsstaaten ist.

Bei der Richtlinie gilt hingegen der Grundsatz: "Besser immer, schlechter nimmer". Die Richtlinie muss immer in eine nationale Rechtsnorm überführt werden. Dabei darf aber in keinem Fall der in der Richtlinie definierte Standard unterschritten werden.

Kurz, immer wenn von einer "Abschwächung" die Rede ist, sollte man dem sehr kritisch begegnen. Eine Verschärfung ist bei der Umsetzung jederzeit möglich, eine Abschwächung eben nicht.
 
Es ist halt zum einen scheinbar sehr fraglich, inwieweit ein Forum/eine Website kommerziell ist oder nicht.

Eigentlich nicht, aber eben genau entgegengesetzt, als es sich der Laie vorstellt. Das Thema wurde in Deutschland über Jahre anhand der Impressumspflicht durchexerziert. Die Frage ist daher, welche Web-Seite erfüllt eigentlich nicht den Tatbestand einer wirtschaftlichen Tätigkeit?

Da bereits die regelmäßige redaktionelle Betreuung, z.B. regelmäßige neue Beiträge oder die Moderation der Beiträge Dritter, als solche angesehen wird, fehlt es mir etwas an Fantasie die Frage zu beantworten. Inzwischen wird sogar die Meinung vertreten, dass z.B. eine FB-Seite immer als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen ist, alleine aufgrund der potentiellen Reichweite. Bleibt also nur eine Seite mit einer wirksamen und sehr rigorosen Zugangsbeschränkung auf einen privaten Kreis.
 
ein klein wenig höher liegt die Latte für die Anwendbarkeit der Richtlinie aber schon.
Da wird nicht gleich jedes Bannerchen würgend um den Hals gezogen.
 
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