@ Skorpio ich bin selbst so angemeldet.
musst erst ab 17500€ umsatzsteuer abführen, darfst allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen.
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In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
Wer freiberuflich tätig sein kann, legt das Einkommensteuergesetz fest (Journalisten gehören dazu, Fotografen nicht).
[...]
Wäre ja für Studenten, Nebenberufler etc. interessant, die sich erst einen Kundenstamm aufbauen müssen. Die erste Zeit ist da ja nichts mit von Null auf Hundert und zigtausenden Umsatz ...
[...]
Denn ich glaube viele sind von den genannten Beiträgen-Summen (€) im Forum erschlagen die hier geistern (für Vollprofis).
Denn wenn bei einem Nebengewerbe auch ermäßigte Beitragssätze fällig werden, ist es für viele ja wieder interessant.
Klar umsonst gibt’s nix. Nur mal so als Anregung. Ein Telefonat für den der´s wissen will würde bestimmt Licht ins dunkle bringen.
Auch Fotografen können Freiberufler sein. z.B. die im BFF organisierten
Fotografen sind zu einem großen Teil Freiberufler. (http://www.bff.de)
Fotografen sind zu einem großen Teil Freiberufler. (http://www.bff.de)
Das stimmt aber nun auch nur sehr begrenzt. .
da hast Du meinen Satz aber auch wesentlich verkürzt zitiert:
>>...z.B. die im BFF organisierten Fotografen sind zu einem großen Teil Freiberufler<<
Tatsächlich bezog ich mich auf die Fotografen/Fotodesigner (wie z.B. im BFF) die sich gerade von der handwerklichen Fotografie abgrenzen und meist als Freiberufler arbeiten. Allerdings sind das zu einem großen Teil auch studierte Fotodesigner.
Ich hab mal ne kleine andere Frage,
ich arbeite in einem Motorrad Zubehörvertrieb. Ab März würde ich Portraitfotos dort machen. Ich bekomme für die Fotos kein Bild bekomme aber zu der Zeit natürlich meinen Stundenlohn. Da muss ich nichts anmelden, oder? Denn ich schieß ja die Fotos kostenlos und bekomme nur die Zeit, die ich im Betrieb bin angerechnet, wie normale Arbeitszeit....
Keine Angst vor dem Behördengang.
Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Hatte auch im Vorfeld wahnsinnige Bedenken davor (IHK etc.). Leute, macht es einfach; es ist nicht schlimm!
Die Anmeldung eines Gewerbes kostet einmalig zwischen 30 und 50 Euro (Quittung für die Steuer aufheben, kann man absetzen). Das sind die einzigen "Gebüren", die ich bisher gezahlt habe (zahlen musste).
Die Kammer schreibt einen dann automatisch an wg. Pflichtmitgliedschaft. Aber: es gibt mehrere Möglichkeiten, zwar Mitglied zu sein, aber keinen Beitrag zahlen zu müssen. Dazu gehören Existenzgründer in den ersten zwei Jahren. Beitragsfrei bleibt auch, wer unter einem gewissen Umsatz bleibt. Da ich auch nur nebenbei etwas Geld dazuverdienen möchte, alles kein Thema.
Einziges Manko: Steuererklärung wird zur Pflicht. Wer bisher aus Faulheit keine Steuererklärung abgegeben hat, muss das nun tun, denn selbstständige Gewinne müssen versteuert werden. Und Achtung. Dabei nicht schummeln! Da ist das Finanzamt schwer hinterher!
Sebastian
Ist das jetzt richtig was er schreibt??
Also reicht mir eine Kleingewerbe wenn ich ab und zu eine paar Bilder mache für ne Firmenhompage,Hochzeit usw?!?!
Ich möchte das nicht Hauptberuflich machen und da werden dann auch keine großen Umsätze dabei raus kommen....
Anmeldepflichtig ist das, aber ist es einem selbst überlassen, ob man nun erst mal mit 500.- Netto Reingewinn Jahr nach BG, Abschreibung, Steuern etc. zufrieden ist? Oder kommt dann eine Zwangsabmeldung, weil man davon nicht leben könne?
Die Abmeldung per Amtswegen gibt es nur, wenn derjenige gestorben ist oder offensichtlich das Gewerbe nicht mehr betrieben wird.
Ohne Nachforschung passiert das aber auch nicht.
Eine Zwangsabmeldung, weil man zuwenig verdient, gibt es nicht.
An-, Ab- und Ummeldungen für Gewerbe sind Sache des Ordnungsamtes und das interessiert sich nicht für deine finanzielle Situation.
Finanzamt ist in dem Bezug ein anderer Schuh, da besteht aber keine Verbindung.
Keine Angst vor dem Behördengang.
Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Hatte auch im Vorfeld wahnsinnige Bedenken davor (IHK etc.). Leute, macht es einfach; es ist nicht schlimm!
Die Anmeldung eines Gewerbes kostet einmalig zwischen 30 und 50 Euro (Quittung für die Steuer aufheben, kann man absetzen). Das sind die einzigen "Gebüren", die ich bisher gezahlt habe (zahlen musste).
Eine Gewerbean, -ab- und/oder -ummeldung kostet in Niedersachsen zum Beispiel einen Festbetrag von 25 EUR.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen.
In der Hinsicht könnt ihr mir vertrauen, mein erlernter Beruf ist der, der im Gewerbeamt vor euch sitzt.![]()
Anmeldepflichtig ist das, aber ist es einem selbst überlassen, ob man nun erst mal mit 500.- Netto Reingewinn Jahr nach BG, Abschreibung, Steuern etc. zufrieden ist? Oder kommt dann eine Zwangsabmeldung, weil man davon nicht leben könne?
Die Abmeldung per Amtswegen gibt es nur, wenn derjenige gestorben ist oder offensichtlich das Gewerbe nicht mehr betrieben wird.
Ohne Nachforschung passiert das aber auch nicht.
Eine Zwangsabmeldung, weil man zuwenig verdient, gibt es nicht.
An-, Ab- und Ummeldungen für Gewerbe sind Sache des Ordnungsamtes und das interessiert sich nicht für deine finanzielle Situation.
Finanzamt ist in dem Bezug ein anderer Schuh, da besteht aber keine Verbindung.
ok, Zwangsabmeldung gibt es wohl nicht. Ich meinte zum Beispiel die Situation, dass man in der ersten Zeit auf Kundenaquise gehen muss. Also kommen bei den häufig nachfragenden Nebenerwerblern im ersten Jahr unter Umständen nur hier 50.- und da 100.- zusammen, vielleicht insgesamt 1.000.- im Jahr.
Die Frage ist, ob das Finanzamt da Probleme macht, und Hobbytum unterstellt, oder ob es egal ist, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht eine ganze Zeit lang nur vergleichsweise kleine Sümmchen einnimmt. Nicht jeder kann halt sofort einen Umsatz von zigtausenden Euro vorweisen, ist auch mit einer Summe zufrieden, die das Schmankerl nebenbei, bei minimalen Betriebskosten, ist.
Sprich: 1.000 Umsatz im Jahr, minus ~350.- für die BG / HWK, minus persönlicher Steuersatz = reicht für den Studenten/Nebenerwerbler/Anfänger. Oder sehen das die Finanzämter als Hobbybereich, der nicht mit Gewerbestatus ausführbar ist?
Die Frage ist, ob das Finanzamt da Probleme macht, und Hobbytum unterstellt, oder ob es egal ist, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht eine ganze Zeit lang nur vergleichsweise kleine Sümmchen einnimmt. Nicht jeder kann halt sofort einen Umsatz von zigtausenden Euro vorweisen, ist auch mit einer Summe zufrieden, die das Schmankerl nebenbei, bei minimalen Betriebskosten, ist.