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Diskussion: Fotografengewerbe in D

@ Skorpio ich bin selbst so angemeldet.

musst erst ab 17500€ umsatzsteuer abführen, darfst allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen.
 
Hallo zusammen,

Mit Kleinstunternehmer ist vermutlich ein Kleingewerbe gemeint. Ob das ein Handwerk ist oder handwerksähnlich (in beiden Fällen HWK) oder ob es sich um eine nicht-handwerkliche Dienstleistung (IHK) handelt, liegt am Gegenstand des Unternehmens. Wer vor allem auftragsmäßig fotografiert, betreibt normalerweise ein Handwerk. Wer vor allem andere Dienstleistungen ausführt, eben nicht.

In jedem Fall ist die Anmeldung beim Gewerbeamt der Gemeinde/Stadt obligatorisch, in der der Sitz ist.

Von dort werden die Papiere weitergericht an die Kammern, das Finanzamt etc.

Beim Finanzamt kann man bis zu einer gewissen Umsatzgrenze dafür optieren, keine Umsatzsteuer zu zahlen (egal, ob Handwerk oder nicht). Das geht aber nicht automatisch und wenn die Grenze (z. Zt. 17500 Euro im Jahr) überschritten wird, sind Nachforderungen fällig. Wer optiert hat, kann keine Vorsteuer absetzen und weist keine Mehrwertsteuer aus. Natürlich muss das Einkommen trootzdem versteuert werden - vor allem, wenn das Gewerbe nebenberuflich betrieben wird.

Es ist allerdings viel weniger kompliziert, als es sich auf den ersten Blick anhört. Das liegt vor allem daran, dass überall Menschen sitzen, die bereit sind, zu helfen.

Allerdings ist die Rechtslage eindeutig: Wer immer mit irgendetwas Geld verdienen will, egal wie wenig, kann das nicht, ohne dass Vater Staat etwas davon erfährt.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.

Wer freiberuflich tätig sein kann, legt das Einkommensteuergesetz fest (Journalisten gehören dazu, Fotografen nicht).
 
Gibt es eigentlich eine Grenze, wo das Finanzamt sagt, der Gewinn wäre zu klein für einen gewerblichen Betrieb?

Beispiel:

-> Ausrüstung: 2.000.-

-> Verdienst brutto: 1.000.- /Jahr auf Kleinstveranstaltungen. 50.- hier, 100.- da, wie das halt so ist bei Miniaufträgen

Anmeldepflichtig ist das, aber ist es einem selbst überlassen, ob man nun erst mal mit 500.- Netto Reingewinn Jahr nach BG, Abschreibung, Steuern etc. zufrieden ist? Oder kommt dann eine Zwangsabmeldung, weil man davon nicht leben könne?

Wäre ja für Studenten, Nebenberufler etc. interessant, die sich erst einen Kundenstamm aufbauen müssen. Die erste Zeit ist da ja nichts mit von Null auf Hundert und zigtausenden Umsatz ...
 
@eggett
Es gibt ja auch ein "Nebengewerbe" das dieses genau abdeckt.
Das wäre auch für den, der z.B. einen Hauptberuf hat und Abends einer selbständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Da spielt es keine Rolle, ob Du Fotos machst oder Sachen bastelst und diese 4 mal im Jahr auf dem Volksfest-markt verkaufst.


Edit: Vielleicht kann ja zu folgendem noch jemand tiefere Auskunft geben:
- bei den Berufsgenossenschaften wird ja der Beitrag nach MA Anzahl und Stunden berechnet. (400 € Kraft kostet ja weniger als eine Vollzeitkraft)
- Ob IHK und HWK auch bei Nebengewerbe den vollen Beitragssatz berechnen.

Denn ich glaube viele sind von den genannten Beiträgen-Summen (€) im Forum erschlagen die hier geistern (für Vollprofis).
Denn wenn bei einem Nebengewerbe auch ermäßigte Beitragssätze fällig werden, ist es für viele ja wieder interessant.
Klar umsonst gibt’s nix. Nur mal so als Anregung. Ein Telefonat für den der´s wissen will würde bestimmt Licht ins dunkle bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]
Wäre ja für Studenten, Nebenberufler etc. interessant, die sich erst einen Kundenstamm aufbauen müssen. Die erste Zeit ist da ja nichts mit von Null auf Hundert und zigtausenden Umsatz ...

Genau das ist es, ich wohn' z.B. noch nciht so lange in der Stadt und hier ohne "werbung" einen Kundenstamm aufzubauen, kann ich mir grade irgendwie nicht vorstellen.

[...]
Denn ich glaube viele sind von den genannten Beiträgen-Summen (€) im Forum erschlagen die hier geistern (für Vollprofis).
Denn wenn bei einem Nebengewerbe auch ermäßigte Beitragssätze fällig werden, ist es für viele ja wieder interessant.
Klar umsonst gibt’s nix. Nur mal so als Anregung. Ein Telefonat für den der´s wissen will würde bestimmt Licht ins dunkle bringen.

Das mit den Beiträgen ist wirklich so. Und genau deshalb werd ich nach den ganzen Klausuren mal hier die Städtischen Ämter abklappern. Sind ja auch nur Menschen dort :evil:

Besten Dank schonmal, hier ist der Stein ja richtig ins Rollen gekommen ;)
 
Ich wünsche einen sonnigen Vormittag.

Auch Fotografen können Freiberufler sein. z.B. die im BFF organisierten
Fotografen sind zu einem großen Teil Freiberufler. (http://www.bff.de)

Ja, davon war schon die Rede. Beispielsweise sind Journalisten freiberuflich tätig oder Bildberichterstatter. Künstler sind ebenfalls freiberuflich tätig, ebenso Designer.

Diesen Status billigen die Finanzämter den meisten Fotografen allerdings nicht zu.

Wenn ein Gewerbetreibender optiert, keine Umsatzsteuer zu bezahlen, kann er ja den größten Vorteil der freiberuflichen Tätigkeit ebenfalls für sich beanspruchen.

Zur Liebhaberei: Im Allgemeinen billigt das Finanzamt wenigstens drei Jahre lang Verluste zu. Die Diskussionen beginnen erst, wenn danach immer noch keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist - es lohnt also, mit den Menschen zu reden.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
Keine Angst vor dem Behördengang.

Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Hatte auch im Vorfeld wahnsinnige Bedenken davor (IHK etc.). Leute, macht es einfach; es ist nicht schlimm!

Die Anmeldung eines Gewerbes kostet einmalig zwischen 30 und 50 Euro (Quittung für die Steuer aufheben, kann man absetzen). Das sind die einzigen "Gebüren", die ich bisher gezahlt habe (zahlen musste).

Die Kammer schreibt einen dann automatisch an wg. Pflichtmitgliedschaft. Aber: es gibt mehrere Möglichkeiten, zwar Mitglied zu sein, aber keinen Beitrag zahlen zu müssen. Dazu gehören Existenzgründer in den ersten zwei Jahren. Beitragsfrei bleibt auch, wer unter einem gewissen Umsatz bleibt. Da ich auch nur nebenbei etwas Geld dazuverdienen möchte, alles kein Thema.

Einziges Manko: Steuererklärung wird zur Pflicht. Wer bisher aus Faulheit keine Steuererklärung abgegeben hat, muss das nun tun, denn selbstständige Gewinne müssen versteuert werden. Und Achtung. Dabei nicht schummeln! Da ist das Finanzamt schwer hinterher!

Sebastian
 
Fotografen sind zu einem großen Teil Freiberufler. (http://www.bff.de)

Das stimmt aber nun auch nur sehr begrenzt. Insbesondere die klassischen "Nebenerwerbe", also Partyfotografie, Hochzeiten, Todesfälle etc. sind fast grundsätzlich gewerblich einzuordnen.

Journalistisch arbeitende Fotografen werden statistisch in großer Zahl aufgeführt, sind aber oftmals auch Redaktionell tätig - damit freiberuflich als Autor und Fotograf.

Natürlich ist auch der "Kunst-Fotograf" ein Freiberufler, aber als solches kriegt man die Partyfotografie niemals durch.

Kurz gesagt sind Freiberufler:

- "Journalisten" (auch reine Foto-Journalisten ohne textuellen Output - da muss aber wirklich der Bericht im Fordergrundstehen)

- Künstler - Auftragsarbeiten im "Standard" kann man komplett vergessen.

Wer also Partys, Gesellschaften, Passfotos und ähnliches machen will, kommt um das Gewerbe nicht herum.

Übrigens ist das schlussendlich egal, denn die Gewerbeanmeldung kostet einen zweistelligen Euro-Betrag, HWK/IHK/Künstlersozialkasse fällt eh alles an, und Gewerbesteuer zahlt man auch erst über ca. 20.000€ Umsatz p.a. - da kommt man ja nun auch nicht im "kleinen" hin. Faktisch bleibt für den Freiberufler nur der Vorteil, dass er unter Ist- statt Sollversteuerung fällt.

Aber das hatten wir alles schon. Fakt ist und bleibt: es kostet eben ein bisschen Geld und Zeit, und ohne das geht es einfach nicht.
 
Das stimmt aber nun auch nur sehr begrenzt. .

da hast Du meinen Satz aber auch wesentlich verkürzt zitiert:
>>...z.B. die im BFF organisierten Fotografen sind zu einem großen Teil Freiberufler<<

Tatsächlich bezog ich mich auf die Fotografen/Fotodesigner (wie z.B. im BFF) die sich gerade von der handwerklichen Fotografie abgrenzen und meist als Freiberufler arbeiten. Allerdings sind das zu einem großen Teil auch studierte Fotodesigner.
 
Ich hab mal ne kleine andere Frage,
ich arbeite in einem Motorrad Zubehörvertrieb. Ab März würde ich Portraitfotos dort machen. Ich bekomme für die Fotos kein Bild bekomme aber zu der Zeit natürlich meinen Stundenlohn. Da muss ich nichts anmelden, oder? Denn ich schieß ja die Fotos kostenlos und bekomme nur die Zeit, die ich im Betrieb bin angerechnet, wie normale Arbeitszeit....
 
da hast Du meinen Satz aber auch wesentlich verkürzt zitiert:
>>...z.B. die im BFF organisierten Fotografen sind zu einem großen Teil Freiberufler<<

Tatsächlich bezog ich mich auf die Fotografen/Fotodesigner (wie z.B. im BFF) die sich gerade von der handwerklichen Fotografie abgrenzen und meist als Freiberufler arbeiten. Allerdings sind das zu einem großen Teil auch studierte Fotodesigner.

Sorry. Ich war wohl noch zu müde heute früh, die erste Zeile habe ich nicht gesehen/gelesen/verstanden :o

Ich hab mal ne kleine andere Frage,
ich arbeite in einem Motorrad Zubehörvertrieb. Ab März würde ich Portraitfotos dort machen. Ich bekomme für die Fotos kein Bild bekomme aber zu der Zeit natürlich meinen Stundenlohn. Da muss ich nichts anmelden, oder? Denn ich schieß ja die Fotos kostenlos und bekomme nur die Zeit, die ich im Betrieb bin angerechnet, wie normale Arbeitszeit....

Also, die einzigen die sich beschweren könnten wäre wohl deine Gewerkschaft oder die Innung, weil ein Motorad-Zubehör-Fachmann während seiner Arbeitszeit zu Aufgabenfremden Tätigkeiten gezwungen wird :evil:

Als Angesteller muss man natürlich nichts anmelden, das ist dann Sache deines Chefs (und seines Betriebes, also nicht dein Problem). Wenn der z.B. eine entsprechende Dienstleistung für Kunden anbietet, und das nicht von seinem Gewerbe abgedeckt wird... aber wie gesagt, nicht dein Thema.
 
Keine Angst vor dem Behördengang.

Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Hatte auch im Vorfeld wahnsinnige Bedenken davor (IHK etc.). Leute, macht es einfach; es ist nicht schlimm!

Die Anmeldung eines Gewerbes kostet einmalig zwischen 30 und 50 Euro (Quittung für die Steuer aufheben, kann man absetzen). Das sind die einzigen "Gebüren", die ich bisher gezahlt habe (zahlen musste).

Die Kammer schreibt einen dann automatisch an wg. Pflichtmitgliedschaft. Aber: es gibt mehrere Möglichkeiten, zwar Mitglied zu sein, aber keinen Beitrag zahlen zu müssen. Dazu gehören Existenzgründer in den ersten zwei Jahren. Beitragsfrei bleibt auch, wer unter einem gewissen Umsatz bleibt. Da ich auch nur nebenbei etwas Geld dazuverdienen möchte, alles kein Thema.

Einziges Manko: Steuererklärung wird zur Pflicht. Wer bisher aus Faulheit keine Steuererklärung abgegeben hat, muss das nun tun, denn selbstständige Gewinne müssen versteuert werden. Und Achtung. Dabei nicht schummeln! Da ist das Finanzamt schwer hinterher!

Sebastian


Ist das jetzt richtig was er schreibt??
Also reicht mir eine Kleingewerbe wenn ich ab und zu eine paar Bilder mache für ne Firmenhompage,Hochzeit usw?!?!

Ich möchte das nicht Hauptberuflich machen und da werden dann auch keine großen Umsätze dabei raus kommen....
 
Ist das jetzt richtig was er schreibt??
Also reicht mir eine Kleingewerbe wenn ich ab und zu eine paar Bilder mache für ne Firmenhompage,Hochzeit usw?!?!

Ich möchte das nicht Hauptberuflich machen und da werden dann auch keine großen Umsätze dabei raus kommen....

Ein "Kleingewerbe" ist auch nix anderes als ein Gewerbe, abgesehen davon, dass man sich die Umsatzsteuererklärung und das Geraffel spart - das macht es natürlich steuerlich einfacher.

Der Rest - Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, (Einkommens-)Steuererklärung bleibt nach wie vor bestehen.

Aber wer das tun will, KANN das natürlich tun - es gibt ja sehr viele (Klein-)Unternehmer, und noch ist kaum einer dran gestorben ;)

Die Haupt-Hürde ist eben die HWK/Berufsgenossenschaft (keine Ahnung was da genau greift) mit ihrer Zwangsmitgliedsschaft - das kostet dann eben je nach Umsatz ein paar Euro (maximal aber wohl 200€ im Jahr, glaube ich - ohne Gewähr). Inwieweit es korrekt ist, das man sich da Anfangs befreien kann, sollte man einfach bei der zuständigen Kammer erfragen (da kriegt man nämlich ne vernünftige Auskunft, hier nicht). Es kann durchaus sein, dass es diese Regelungen gibt, ist sogar wahrscheinlich - aber wann, wofür etc.pp. - Details immer beim Zuständigen klären :top:

Viele Leute denken halt in kleineren Dimensionen, und sehen dann, dass sich Aufwand (Anmeldung, Steuererklärung, Kammern) in Relation einfach nicht rechnet.

Wer Spaß dran hat, kann sich aber einfach mal beim lokalen Gewerbeamt informieren - das kostet nix.

Nur sollte man nicht sowas sagen wie "ich mach das ja schon seit 3 Jahren schwarz, aber würde jetzt gerne so offiziell"... :ugly: ;)
 
Anmeldepflichtig ist das, aber ist es einem selbst überlassen, ob man nun erst mal mit 500.- Netto Reingewinn Jahr nach BG, Abschreibung, Steuern etc. zufrieden ist? Oder kommt dann eine Zwangsabmeldung, weil man davon nicht leben könne?

Die Abmeldung per Amtswegen gibt es nur, wenn derjenige gestorben ist oder offensichtlich das Gewerbe nicht mehr betrieben wird.
Ohne Nachforschung passiert das aber auch nicht.

Eine Zwangsabmeldung, weil man zuwenig verdient, gibt es nicht.

An-, Ab- und Ummeldungen für Gewerbe sind Sache des Ordnungsamtes und das interessiert sich nicht für deine finanzielle Situation.
Finanzamt ist in dem Bezug ein anderer Schuh, da besteht aber keine Verbindung.


Keine Angst vor dem Behördengang.

Ich habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet. Hatte auch im Vorfeld wahnsinnige Bedenken davor (IHK etc.). Leute, macht es einfach; es ist nicht schlimm!

Die Anmeldung eines Gewerbes kostet einmalig zwischen 30 und 50 Euro (Quittung für die Steuer aufheben, kann man absetzen). Das sind die einzigen "Gebüren", die ich bisher gezahlt habe (zahlen musste).

Eine Gewerbean, -ab- und/oder -ummeldung kostet in Niedersachsen zum Beispiel einen Festbetrag von 25 EUR.
Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann ich nicht sagen.


In der Hinsicht könnt ihr mir vertrauen, mein erlernter Beruf ist der, der im Gewerbeamt vor euch sitzt. ;)
 
Anmeldepflichtig ist das, aber ist es einem selbst überlassen, ob man nun erst mal mit 500.- Netto Reingewinn Jahr nach BG, Abschreibung, Steuern etc. zufrieden ist? Oder kommt dann eine Zwangsabmeldung, weil man davon nicht leben könne?

Die Abmeldung per Amtswegen gibt es nur, wenn derjenige gestorben ist oder offensichtlich das Gewerbe nicht mehr betrieben wird.
Ohne Nachforschung passiert das aber auch nicht.

Eine Zwangsabmeldung, weil man zuwenig verdient, gibt es nicht.

An-, Ab- und Ummeldungen für Gewerbe sind Sache des Ordnungsamtes und das interessiert sich nicht für deine finanzielle Situation.
Finanzamt ist in dem Bezug ein anderer Schuh, da besteht aber keine Verbindung.

ok, Zwangsabmeldung gibt es wohl nicht. Ich meinte zum Beispiel die Situation, dass man in der ersten Zeit auf Kundenaquise gehen muss. Also kommen bei den häufig nachfragenden Nebenerwerblern im ersten Jahr unter Umständen nur hier 50.- und da 100.- zusammen, vielleicht insgesamt 1.000.- im Jahr.

Die Frage ist, ob das Finanzamt da Probleme macht, und Hobbytum unterstellt, oder ob es egal ist, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht eine ganze Zeit lang nur vergleichsweise kleine Sümmchen einnimmt. Nicht jeder kann halt sofort einen Umsatz von zigtausenden Euro vorweisen, ist auch mit einer Summe zufrieden, die das Schmankerl nebenbei, bei minimalen Betriebskosten, ist.

Sprich: 1.000 Umsatz im Jahr, minus ~350.- für die BG / HWK, minus persönlicher Steuersatz = reicht für den Studenten/Nebenerwerbler/Anfänger. Oder sehen das die Finanzämter als Hobbybereich, der nicht mit Gewerbestatus ausführbar ist?
 
Damit mir keiner in die Seite fahren kann, hab ich vor dem allerersten Shooting mein Gewerbe angemeldet. HWK# vorhanden.

Von "Kollegen" wird gerne berichtet, das das Fotogewerbe ein "Haifischbecken" ist.

Ich wurde pauschal schon x-fach der Schwarzarbeit verdächtigt, dabei hab ich alles angemeldet. Selbst meine Software ist alles original.....

Mir kann keiner was, aber es würden gerne viele......

Bin ich eingebildet? Nö, ich spreche LEIDER !!! LEIDER aus Erfahrung!!
Total traurig!!
 
Die Frage ist, ob das Finanzamt da Probleme macht, und Hobbytum unterstellt, oder ob es egal ist, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht eine ganze Zeit lang nur vergleichsweise kleine Sümmchen einnimmt. Nicht jeder kann halt sofort einen Umsatz von zigtausenden Euro vorweisen, ist auch mit einer Summe zufrieden, die das Schmankerl nebenbei, bei minimalen Betriebskosten, ist.

Zunächst mal werden hier Umsatz und Gewinn durcheinander geworfen - das Finanzamt sieht durchaus beides. Wenn 1000€ Hardware-Einsatz 1000€ Einnahmen im ersten Jahr gegenüberstehen, ist das weitaus besser, als das, was viele Unternehmen in den ersten drei oder vier Jahren schaffen - obwohl der Gewinn nahezu null ist (hier muss man ohnehin noch die Abschreibung berücksichtigen, Foto-Hardware wird totsicher auf mindestens 5 Jahre abgeschrieben?) ;)

Weiterhin genügt es im Zweifelsfall zu beweisen, dass man sich ernsthaft um Kunden BEMÜHT hat - zum Beispiel mit einer aussagekräftigen und werbenden Website, Visitenkarten, Flyer/Mappe etc.pp. - und vielleicht klaren Zahlen wie "ja, sicher ist da jetzt erstmal das Equipment, aber in den nächsten 5 Jahren will ich mich jährlich um X% steigern, und nach 5 Jahren bleiben dann soundsoviel Euro über".

Steuerlich ist das dem FA sowieso relativ egal, wenn es um solche Kleckerbeträge geht. Fuchsig werden die alle nur bei Schwarzarbeit.

Ich bin ja selber selbstständig, und kenne viele andere, die das auch sind, teils mit Gewerbe, teils als Freiberufler. Steuerlich ist das alles eine Soße, und es ist auch SO schwer nicht. Einmal eingearbeitet, rausfinden, wo man in die Anlage "S" welche Zahl eintragen muss, und das ist es eigentlich - solange man als Kleinunternehmer eben keine Umsatzsteuer abrechnet. Ansonsten muss man monatlich die Elster anwerfen, ist aber auch kein Beinbruch. (Bei mir machts der Steuerberater, aber die Beträge lohnen sich da auch, weil hauptberufliche Beschäftigung - und nicht sowas brotloses wie Fotografie. Obwohl so wie es aussieht demnächst der Gewerbeschein für Fotografie ins Haus steht, nebst HWK...)

Kritisch - im Gegensatz zu nicht-Handwerks-Tätigkeiten - ist eben einfach die Handwerkskammer, die oft einfach so Geld kostet, ob man nun Umsatz macht oder nicht (hierzu die zuständige HWK befragen). Und 200€ ausgeben, um 100€ zu verdienen... :D

Aber da fragt man sich eben am besten bei den Zuständigen klug. GANZ wichtig ist nur eines:

Spätestens (!) sofort (!) nach der ersten (!) Rechnung (bzw. vor der zweiten Rechnung) Gewerbe/Freiberuflichkeit anmelden! Auf Rechnungen muss auch eine Steuernummer drauf, inzwischen.

Ist das erledigt, ist man erstmal rechtlich soweit, dass man im Grunde sagen kann "ich hab alles richtig gemacht". Wenn dann noch Kleinigkeiten problematisch sind, kriegt man das mit den zuständigen immer hin.

Nur wenn man nach Monaten mit der Gewerbeanmeldung ankommt, kann es Bußgelder geben (bis zu 10.000€ in "leichten Fällen", bei schweren Vergehen auch bis zu 100.000€, IIRC). Und das FA haut einem die Rechnungen dann auch gleich um die Ohren, unter Umständen.

Wer sich bei allen Behörden informiert, und tut was sie sagen, muss aber wirklich keine unerklimmbaren Hürden fürchten! (die freuen sich ja durchaus über Steuern ;))
 
Ich hab heute mal bissle Tel

Als Fotograf fällt man in die BG Druck und Papierverarbeitung.
Denn Beitrag muss man bezahlen die Dame am Tel meinte zu mir zwischen 220€ und 320€ im Jahr.

Bei der Handwerkskammer hab ich auch angerufen da ist im Gründerjahr also 1 Jahr der Beitrag frei
im 2 und 3 Jahr zahlt man denn halben Beitrag 69€
im 4 Jahr sind 128€ fällig.
Das hat mir die HWK Schwaben so Tel. mitgeteilt.
Wie es bei anderen HWK ist müsst ihr erfragen.

Wie der ein oder andere hier schon geschrieben hat man kann alles recht einfach bei den zuständigen Stellen erfragen.
 

Dann sieht das ja ganz gut aus. Die Frage war halt, ob irgendwer der Behörden ein Problem damit hat, wenn man auch nach Jahren einen Umsatz von 1.000.- im Jahr hat, seine Ausrüstung brav abschreibt, alles korrekt angibt, und mit 500.- Reingewinn zufrieden ist.

Nicht dass die irgendwann ankommen, und meinen, dass man nach 3 Jahren richtig Umsatz machen muss. Das betrifft eben den Studenten, die Hausfrau (die Pferdefotos im Reitclub anbietet) etc. . Die sind mit ein paar Talern nebenbei zufrieden, wollen die Gewinnerzielungsabsicht halt auf korrekte Basis stellen, aber nicht damit ihren Lebensunterhalt bestreiten.
 
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