Diskussionsthread zu:
Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!
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Ich auch. Ein wirklich umfassender Beitrag, der so ziemlich alle Aspekte des Themas abdeckt. Ich habe selber schon auf den Seiten des Zolls recherchiert, aber da ist die Informationsfülle schon etwas unübersichtlich.Ich habe erst mal nix zum diskutieren, sondern ich möchte Brummel danken für die Aufarbeitung.
Ich auch. Ein wirklich umfassender Beitrag, der so ziemlich alle Aspekte des Themas abdeckt. Ich habe selber schon auf den Seiten des Zolls recherchiert, aber da ist die Informationsfülle schon etwas unübersichtlich.
2 Anmerkungen:
- In Beitrag Nr. 3 ist von der pauschalen Zollerhebung mit 13,5 % Zollsatz die Rede. Ich meine, daß es nur 3,5 % sind. (Sieht nach Tippfehler aus.)
- Schön wäre, wenn Du bei der Gelegenheit noch ein paar weitere Zollsätze aufführen würdest (vielleicht auch über Fotografie hinaus) oder eine kurze Anleitung geben würdest, wie man Zollsätze im Internet ermittelt. Ich bin da bisher nicht weit gekommen.
Alles klar, aber eine Frage dazu fällt mir noch ein: Mal angenommen, ich kaufe in den USA ein Objektiv, das am Tag des Kaufs knapp unter den 350 € liegt, aber bis zur Rückreise steigt der Dollar. Auf Basis welches Wechselkurses wird dann diese 350-€-Grenze festgelegt?Man bezahlt bis zu einem Warenwert von 350,- Euro eine pauschale Steuer von 13,5% auf den Warenwert.
Ich habe vor zwei Wochen mal testhalber probiert, den Zollsatz für ein Objektiv zu ermitteln. Schauderhaft. Ich bin immer tiefer in so einer Baumstruktur von Unterscheidungen gelandet; diese Unterscheidungen sind z. T. sehr juristisch und unverständlich formuliert. Bei Objektiven gab es allerlei Brennweiten-Kategorien, deren Sinn mir schleierhaft ist. Am Ende war ich in einer "Andere Objektive"-Kategorie, von der ich immer noch nicht weiß, ob sie für das gesuchte Produkt korrekt war.Zur Eintarifierung der Ware ist es mittlerweile auch möglich dies selbst auf www.zoll.de zu machen. Allerdings ist dies nicht ganz einfach. Über die Qualität des neuen Programms schweige ich lieber, auch ich muss mit diesem Konstrukt arbeiten...
Sehr guter Tip!Im Übrigen macht das auch das Zoll Info-Center sehr schnell und kostenlos per email.
Es gilt der Tag der Einfuhr. Der amtliche Kurs, der an diesem Tag gültig ist, wird zur Umrechnung herangezogen. Den gültigen amtlichen Wechselkurs findest du auch auf www.zoll.de . Dieser wird monatlich festgelegt, wenn eine starke Kurschwankung eintritt auch mal täglich.Alles klar, aber eine Frage dazu fällt mir noch ein: Mal angenommen, ich kaufe in den USA ein Objektiv, das am Tag des Kaufs knapp unter den 350 ? liegt, aber bis zur Rückreise steigt der Dollar. Auf Basis welches Wechselkurses wird dann diese 350-?-Grenze festgelegt?
Das Eintarifieren ist eine Wissenschaft für sich.Ich habe vor zwei Wochen mal testhalber probiert, den Zollsatz für ein Objektiv zu ermitteln. Schauderhaft. Ich bin immer tiefer in so einer Baumstruktur von Unterscheidungen gelandet; diese Unterscheidungen sind z. T. sehr juristisch und unverständlich formuliert. Bei Objektiven gab es allerlei Brennweiten-Kategorien, deren Sinn mir schleierhaft ist. Am Ende war ich in einer "Andere Objektive"-Kategorie, von der ich immer noch nicht weiß, ob sie für das gesuchte Produkt korrekt war.
Ich dachte dazu stellt man sich diese "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" aus?!Brummel schrieb:Für eine Privatausfuhr gibt es dort eine Bescheinigung, welche 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' heißt. Die kostet nichts und ist in 5 Minuten ausgestellt. Auf der Bescheinigung wird dann die Warenbeschreibung und eine Nämlichkeit festgehalten (zB die Seriennummer). Bei der Wiedereinreise zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.
sag mal Brummel, brauche ich wie in dem nachfolgenden Absatz beschrieben, immer eine Rechnung ?
Ich dachte dazu stellt man sich diese "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" aus?!
er meint wahrscheinlich "als voraussetzung zur ausstellung der nämlichkeitsbescheinigung" ist eine rechnung notwendig.
Nein, eben nicht.Das heißt also, ich kann für Geraffel auch ohne Rechnung eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen lasse, wenn ich eine Liste zum Zoll mitnehme, wo alles mit Seriennummer aufgeführt ist?
Dann könnte ich es mir sparen alle Rechnungen zusammen zu suchen, oder muss ich die doch alle mitnehmen?
Gruß mrlavazza
Du musst die leider dabei haben.
Nochmal: zur Ausstellung einer vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung musst du die Rechnungen dabei haben damit du einen Nachweis hast, dass du die Ware in der EU gekauft hast.
Wenn deine Ausrüstung zu umfangreich ist empfielt sich der Gang zum nächsten Zollamt ein paar Tage vor der Reise. Oder halt ein wenig mehr Zeit mitbringen bei der Ausreise. Bei einer Flugreise ist das in der Regel ja nicht so ein Problem, da man 90 Minuten vorm Abflug einchecken muss und dann noch genug Zeit hat.
Gruß
Brummel
Brummel, ich danke Dir.![]()
Werde morgen mal zum Flughafen dackeln und den Wisch machen lassen und Deine Kollegen vom Kaffee abhalten!!![]()
Gruß mrlavazza
wenn du nicht vorhast, in den nächsten Tagen zu reisen, spar dir den Weg zum Flughafen.
Warum nicht? Das weiss nur Brüssel...