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Erlaubnis nötig wenn Journalisten Polizisten im Dienst fotografieren?

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Anschreien muss man niemanden das wäre zu hart. Man erklärt der Person im ruhigen Ton das sie sich sofort ausweisen soll. Das man sollte sie das Foto nicht löschen den Veranstalter also genauer die Security verständigt. Die dann ein Hausverbot aussprechen und ihn vor die Tür oder den Zaun setzen womit bei einem Handyknippser die Party für heute beendet wäre. Das reicht um ein sofortiges löschen zu erreichen.
Im öffentlichen Raum ist es komplizierter aber auch hier gibt es Möglichkeiten.
Bei einem überregionalen Profi habe ich das noch nie erlebt deswegen brauchen wir darüber nicht zu reden.
Sollte ein regionaler Fotograf für irgend eine Zeitung das versuchen bekommt er in etwa das gleiche gesagt. Man erklärt noch das man sollte das Foto erscheinen mit Sicherheit klagen werde. Wenn er nicht löscht was sicher sein recht ist rufe ich halt entsprechende Personen an.
Ist lustig wenn Fotografen plötzlich am Eingang kein Zutritt bekommen wegen einem Hausverbot. Der Veranstalter will solche Bilder ja auch nicht und kann entscheiden wer rein kommt.
Respekt vor der Kollegin, die bei einem schweren Unglück kein Foto machen konnte. Das braucht mehr Mut als einfach drauf zu halten. Wobei ich das nicht fordere. Man kann meistens ein Bild machen auf dem man den Verletzten eben nicht sieht. Keines der Bilder von Toten beim WTC am 11.Sep. die es auch gab schafft den Eindruck den einige der anwesenden Profis eingefangen haben. Ein verbogener Stahlträger kann mehr sagen als das Bild eines Toten.
Mein Hauptziel ist es abends in den Spiegel schauen zu können. Wenn mir mein Einsatzleiter verbietet solche Bilder zu unterbinden höre ich auf.
 
also jetzt geht es ja schon wieder wild durcheinander.

Ursprünglich ging es ja um Polizisten, jetzt liegen Jugendliche in Ihrer Kotze.

Zu dem Bild oben mit den Decken. Das machen die Helfer mit Sicherheit nicht nur wegen der Fotografen sondern auch wegen der vielen Schaulustigen.
Zweitens ich weiß gar nicht in welcher Zeitung Bilder von Verletzten oder Toten erscheinen, so das man sie erkennen kann. Fällt mir keine ein. Meistens werden nur die geschrotteten Autos fotografiert usw. Wenn da ein Sanitäter drauf ist ok passiert. Mich deswegen verklagen zu wollen ist eher nicht erfolgsversprechend.
Bilder von in Ihrer Kotze liegenden Jugendlichen würde ich auch nicht fotografieren weil die in meiner Redaktion keiner sehen will. Handyfotografen sind meißt keine Pressefotografen egal ob Regional oder Überregional. Im übrigen komme ich zumindest mit der Feuerwehr bestens aus. Polizisten sind manchmal etwas schwierig
 
Man erklärt der Person im ruhigen Ton das sie sich sofort ausweisen soll.
:rolleyes: Diese Legitimation hatte ich als Sani nie. Der Fotograf braucht deine Erlaubnis nicht; geschweige denn, dass er sich gegenüber irgendjemand anderem als staatlichen Stellen ausweisen müsste.

Wenn mir mein Einsatzleiter verbietet solche Bilder zu unterbinden höre ich auf.
Na dann. Das kann dir mit obigen Sprüchen schnell passieren.
 
Ursprünglich ging es ja um Polizisten, jetzt liegen Jugendliche in Ihrer Kotze.

Du glaubst gar nicht, wie nahe das beieinander liegt :D ;)

Zweitens ich weiß gar nicht in welcher Zeitung Bilder von Verletzten oder Toten erscheinen, so das man sie erkennen kann. Fällt mir keine ein.

Mir fällt ernsthaft keine ein (evtl. die taz), in der ich noch KEINE Bilder von Verletzten und Toten gesehen habe.

Verletzte: bspw. Unfälle, Demos
Tote: Teils Unfälle (verdeckt), vor allem aber Auslandsberichterstattung.

Grüße
 
Zu dem Bild oben mit den Decken. Das machen die Helfer mit Sicherheit nicht nur wegen der Fotografen sondern auch wegen der vielen Schaulustigen.

Korrekt.
Die Gaffer sind ein großes Problem.

Zweitens ich weiß gar nicht in welcher Zeitung Bilder von Verletzten oder Toten erscheinen, so das man sie erkennen kann. Fällt mir keine ein.

Mir schon.
Die Bild-"Zeitung".
Konsequenzen: Wenig bis gar keine.
 
Die hat in bestimmten Situationen jeder Bundesbürger, siehe $ 127 StPO.
Da steht nichts davon, dass jedermann von einem anderen verlangen kann, sich auszuweisen. Ganz ab davon, ob Fotografieren eine Straftat ist.

Alles klar.

gäbe es 90% der Sanis nicht mehr.
Würden sich Sanis statt mit Hilfe eher damit beschäftigen, Anwesende nach ihren Ausweisen zu fragen, gäbe es 90% der knapp Überlebenden nicht mehr. Und so dürften das wohl auch die jeweiligen Vorgesetzten sehen.

Aber hier ging's auch um Polizisten und nicht um selbsternannte Sani-Sheriffs.
 
Da steht nichts davon, dass jedermann von einem anderen verlangen kann, sich auszuweisen. Ganz ab davon, ob Fotografieren eine Straftat ist.

Du hast da das Entscheidende überlesen : "oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann" - dazu hat auch jeder Bürger das Recht.

Ob Fotografieren Verletzter sofort eine Straftat ist, sei dahingestellt. Aber ich wüsste nicht, dass jemals einem Sani ein Strick draus gedreht wurde, wenn er Gaffer und Handyknipser weggescheucht hat. Gesehen habe ich das häufig genug.

Mal ab davon, dass - ob Straftat oder nicht - Verdacht reicht, und Verletzung von Persönlichkeitsrechten eben Straftat sein kann.

Würden sich Sanis statt mit Hilfe eher damit beschäftigen, Anwesende nach ihren Ausweisen zu fragen, gäbe es 90% der knapp Überlebenden nicht mehr. Und so dürften das wohl auch die jeweiligen Vorgesetzten sehen.

:rolleyes: Natürlich gehen Verletzte vor. Aber für einen kotzenden Teenie braucht's nicht permanent 2 Sanis.
 
Du hast da das Entscheidende überlesen : "oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann"
Nein, habe ich nicht, denn:

dazu hat auch jeder Bürger das Recht.
Wo steht das?

Aber ich wüsste nicht, dass jemals einem Sani ein Strick draus gedreht wurde, wenn er Gaffer und Handyknipser weggescheucht hat.
Sicher nicht, habe ich selbst gemacht. Hier ging es aber darum, von den Fotografen das sich Ausweisen zu verlangen.

:rolleyes: Natürlich gehen Verletzte vor. Aber für einen kotzenden Teenie braucht's nicht permanent 2 Sanis.
Kotzende Teenies sind nur selten die, die ich mit "knapp überlebend" meinte.
 
Der Gesetzesgeber geht offensichtlich davon aus, dass der Leser diesen Kontext selbst herstellen kann.

Grundsätzlich: Du siehst eine (vermeintliche) Straftat. Du hast nun das Recht, mindestens den Ausweis zu verlangen. Wenn dieser nicht vorgezeigt wird, hast du das recht, die Person vorübergehend "festzunehmen". Macht's jetzt klick?

Und wenn Du von Fotografen, die Verletzte oder unzurechnungsfähige knipsen, Ausweise verlangst, wird dir daraus garantiert kein Richter oder Polizist einen Strick drehen, da eine Straftat vorliegen kann - und selbst wenn nicht, zählt der gute Wille. Das Rechtssystem will verantwortungsbewusste Bürger haben.

Wenn du als Sani glaubst, das ginge dich alles nichts an - und du lieber "nur" den Job machst, und wenn jmd. mit 'nem Handy drauflosballert, soll das nicht deine Sorge sein, denn Du liegst da ja nicht in deiner Kotze - bitte, ist dein gutes Recht.

Ich bin nur froh, dass es andere Sanis anders sehen.


Grüße
 
Der Gesetzesgeber geht offensichtlich davon aus, dass der Leser diesen Kontext selbst herstellen kann.
Du mutmaßt, mehr nicht.

Du siehst eine (vermeintliche) Straftat. Du hast nun das Recht, mindestens den Ausweis zu verlangen.
Nein, da steht: "wenn die Identität nicht anderweitig festgestellt werden kann". Das kann z.B. der Fall sein, wenn jemand die betreffende Person kennt oder ich die Person auffordere, bis zum Eintreffen einer berechtigten staatlichen Stelle zu warten. Wenn sie das tut, darf ich sie nicht "festnehmen". Von Recht auf Einsichtnahme in den Ausweis oder andere Ausweisung *dir gegenüber* steht da nichts.

Und wenn Du von Fotografen, die Verletzte oder unzurechnungsfähige knipsen, Ausweise verlangst, wird dir daraus garantiert kein Richter oder Polizist einen Strick drehen,
Wenn du darüber deine Aufgabe und primäre Bürgerpflicht der Hilfe vernachlässigst, schon. Siehe das im Eröffnungsbeitrag genannte Urteil.

Ich bin nur froh, dass es andere Sanis anders sehen.
Ich nicht.

Ich denke im Übrigen, dass gerade die Sichtweise "ich kenne das Recht und der Andere nicht, darum hat er zu tun, was ich sage" dazu führt, dass Vorurteile auf- und sinnvolle Lösungen abgebaut werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
von so ideen, wie jemanden nach § 127 stpo festzunehmen kann ich nur jedem abraten. das geht rechtlich fast immer nach hinten los...

um aber auf das oben genannte urteil zurückzukommen. solange die entscheidung noch nicht raus ist, würde ich lieber abwarten, was genau entschieden wurde.

denn einige punkte scheinen hier übersehen zu werden. die erlaubnis die beamten zu filmen fiel positiv aus, weil eine abwägung mit der pressefreiheit stattfand. darauf kann sich nicht jeder fotograf berufen. daraus folgt auch die annahme milderer mittel gegenüber des presse-fotografen (zB anschließendes intervenieren beim verlag, usw.). diese mittel (und auch das vertrauen) fehlen bei einer unbekannten privatperson.

von daher muss man erstmal die genau begründung abwarten...

achja...und mir fällt noch ein, dass das fotografierverbot auch nicht pauschal verboten wurde, sondern nur im konkreten fall als letztes mittel angesehen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du mutmaßt, mehr nicht.

Zur Intention des Verfassers, nicht zur Rechtslage. Davon ab weiß ich sehr genau, dass ich Recht habe. Frage Anwalt oder Richter deines Vertrauens oder schau's bei Wiki nach, siehe dazu zudem "Erlaubnistatbestandsirrtum" - das klärt die falsche Annahme, ein Tatbestand müsse vorliegen, sehr schnell. Unterscheide dabei unter Rechtslehre und Rechtssprechung. Und ja: Du hast das Recht, den Ausweis zu fordern, und die Person - wenn sie keinen hat oder keinen zeigt und du sie nicht kennst - vorläufig festzunehmen.

Gut, habe dir das jetzt ja ausreichend erklärt.


Nein, da steht: "wenn die Identität nicht anderweitig festgestellt werden kann". Das kann z.B. der Fall sein, wenn jemand die betreffende Person kennt oder ich die Person auffordere, bis zum Eintreffen einer berechtigten staatlichen Stelle zu warten. Wenn sie das tut, darf ich sie nicht "festnehmen". Von Recht auf Einsichtnahme in den Ausweis oder andere Ausweisung *dir gegenüber* steht da nichts.

S.o. Wenn Sie keine Ausweis zeigt, darf sie festgenommen werden.

Wenn du darüber deine Aufgabe und primäre Bürgerpflicht der Hilfe vernachlässigst, schon. Siehe das im Eröffnungsbeitrag genannte Urteil.

Ich habe das gleiche geschrieben, nur anders formuliert. 1. Hilfe kommt zuerst.

Ich denke im Übrigen, dass gerade die Sichtweise "ich kenne das Recht und der Andere nicht, darum hat er zu tun, was ich sage" dazu führt, dass Vorurteile auf- und sinnvolle Lösungen abgebaut werden.

Du hast die Intention dieses Paragraphen eben nicht verstanden. Und das Gegenüber hat nicht "das zu tun, was jemand sagt", weil dieser jemand das Recht kennt - sondern weil das Recht es besagt.

Komme in die richtige/falsche Situation, und du wirst dem Herrgott für diesen Paragraphen danken, wenn er denn von einem anderen Bürger umgesetzt wird.
 
Grundsätzlich: Du siehst eine (vermeintliche) Straftat. Du hast nun das Recht, mindestens den Ausweis zu verlangen. Wenn dieser nicht vorgezeigt wird, hast du das recht, die Person vorübergehend "festzunehmen". Macht's jetzt klick?
Auch wenn es OT ist, aber das kann so nicht stehen bleiben (solange ein Mod den Thread nicht mal aufräumt): Von "vermeintlicher" Straftat steht in § 127 Abs. 1 StPO nichts, sondern es muss tatsächlich eine Tat des Festzunehmenden vorliegen. Ist das nicht der Fall, befindet sich der Festnehmende möglicherweise in einem sog. Erlaubnistatbestandsirrtum, was spätestens dann nicht ohne Folgen für ihn bleibt, wenn sich der Festzunehmende gegen die (unberechtigte) Festnahme wehrt...

Ein Jedermann-Recht zur Identitätsfeststellung beim bloßen Verdacht einer Straftat gewährt § 127 StPO selbst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nicht. Wenn sich daher derjenige, der im öffentlichen Bereich fotografiert (ohne eine Straftat zu begehen), nicht auf Verlangen ausweist, darf man ihn als Privatperson auch nicht festnehmen.

Nur gut, dass das hier ein Foto-Forum und kein Rechts-Forum ist.
 
Ist das nicht der Fall, befindet sich der Festnehmende möglicherweise in einem sog. Erlaubnistatbestandsirrtum, was spätestens dann nicht ohne Folgen für ihn bleibt, wenn sich der Festzunehmende gegen die (unberechtigte) Festnahme wehrt...

Siehe dazu "zusammenschlagen"... Und wenn sich der Festzunehmende wehrt und der "Festnehmer" nicht, dann gibt's da nichts zu befürchten. Gewalt bleibt natürlich tabu, hat ja auch keiner geschrieben, dass man jmd. gleich die Zähne nach hinten schieben muss.

Aber mir ging's eh nur um den Paragraphen und das RECHT, dass jeder Bürger hat, auch wenn's einige nicht glauben mögen.
 
Zur Intention des Verfassers, nicht zur Rechtslage. Davon ab weiß ich sehr genau, dass ich Recht habe. Frage Anwalt oder Richter deines Vertrauens oder schau's bei Wiki nach, siehe dazu zudem "Erlaubnistatbestandsirrtum" - das klärt die falsche Annahme, ein Tatbestand müsse vorliegen, sehr schnell. Unterscheide dabei unter Rechtslehre und Rechtssprechung. Und ja: Du hast das Recht, den Ausweis zu fordern, und die Person - wenn sie keinen hat oder keinen zeigt und du sie nicht kennst - vorläufig festzunehmen.
Das offenbart aber ein grobes Missverständnis der Rechtsfigur des Erlaubnistatbestandsirrtums. Und keine Sorge, ich habe dazu gerade noch mehrere Richter meines Vertrauens gefragt (nämlich die Kollegen aus den anderen Strafkammern) :rolleyes:
 
Das offenbart aber ein grobes Missverständnis der Rechtsfigur des Erlaubnistatbestandsirrtums. Und keine Sorge, ich habe dazu gerade noch mehrere Richter meines Vertrauens gefragt (nämlich die Kollegen aus den anderen Strafkammern) :rolleyes:

Dann frage die Kollegen mal nach folgendem Fall:

1) Bürger1 hält Bürger2 nach Sachbeschädigung fest. Sachbeschädigung entpuppt sich als Ordnungswidrigkeit. Folgen für Bürger 1? Keine. (realer Fall)

2) Bürger 1 hält Bürger 2 nach Schlägerei fest. Schlägerei war keine Straftat, weil Notwehr. Folgen für Bürger 1? Keine, außer Lob vom Richter. (realer Fall)

... die Liste ist länger, ich habe immer wieder mal über Verhandlungen berichtet. Solange man nicht zuschlägt, hat's da meines Wissens noch nie Probleme mit gegeben, auch wenn hätte KLAR SEIN KÖNNEN, dass es nicht um eine Straftat ging, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Nur merken: Gewalt ist tabu, aber das sollte selbstverständlich sein.

Aber wie gesagt: Grundsätzlich geht es nur um das Recht der vorläufigen Festnahme, das hier teils abgesprochen wurde.

So, OT fertig?
 
Ein Jedermann-Recht zur Identitätsfeststellung beim bloßen Verdacht einer Straftat gewährt § 127 StPO selbst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nicht. Wenn sich daher derjenige, der im öffentlichen Bereich fotografiert (ohne eine Straftat zu begehen), nicht auf Verlangen ausweist, darf man ihn als Privatperson auch nicht festnehmen.
Das offenbart aber ein grobes Missverständnis der Rechtsfigur des Erlaubnistatbestandsirrtums. Und keine Sorge, ich habe dazu gerade noch mehrere Richter meines Vertrauens gefragt (nämlich die Kollegen aus den anderen Strafkammern) :rolleyes:
Danke. Ganz ehrlich: Danke.

Ich habe nämlich echt keine Lust mehr..
 
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