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Falsche Angabe des Zählerstands nach Kurzschluss bei D300?

musil1

Themenersteller
Ich hatte vor kurzem einen Kurzschluss bei meiner D300 verursacht (durch das Berühren der Metall-Pins im CF Schacht), die Kamera konnte nicht angeschaltet werden. Da ich mir sowieso eine neue (D7100) kaufen wollte, habe ich sie als defekte Kamera über ebay verkauft. Nach Ausstauschens einer defekten Stomversorgungsplatine behauptet nun der Käufer, daß die Kamera nicht meine aus der exif-Datei des letzten Bildes ausgelesenen 22 000 sondern 86 000 Auslösungen hätte (ausgelesen aus einem Eprom (?) der Kamera). Kann es sein, daß ein Kurzschluss zu einer falschen Angabe der Auslöse-Zahl der Kamera führt? Neben der exif-Information über die Auslöse-Zahl meiner Kamera bin ich mir außerdem ziemlich sicher, daß ich nicht 86 000 Fotos geschossen haben kann (ich kann die gelöschten, die nicht auf meinem Computer sind, natürlich nur schätzen). Wie sehr kann ich mich auf die Exif Information verlassen?
musil1
 
Wayne interessierts.....:angel:

als defekt verscherbelt, wahrscheinlich vom kleinen Heimwerker zusammengebastelt......:cool:

Soll er dich doch verklagen!
 
Wie sehr kann ich mich auf die Exif Information verlassen?
Der Wert "Shutter Count" in den Exif-Daten ist schon zuverlässig, aber beim Auslesen könnte eine ungeeignete Software fehlerhaft arbeiten.

Wo in der Nikon ein EPROM stecken sollte und wie man daraus eine Auslösezahl ermitteln will, ist mir gänzlich unklar. Lass dir das doch noch mal erklären. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Bastler das notwendige Equipment dafür hat.
 
...(ausgelesen aus einem Eprom (?) der Kamera).

Da bist Du wohl an einen echten Experten geraten. Zumindest geht er recht freizügig mit der Bezeichnung für seine angebliche Datenquelle um. EPROMs sind Speicherbausteine, deren Inhalt vor dem Einsatz mittels eines speziellen Gerätes programmiert wird und danach nur gelesen, also nicht verändert werden kann. Für den hier genannten Einsatzzweck also völlig ausgeschlossen.
 
Herzlichen Dank für die Antworten.
@Andreas H: ich habe Photoshop und http://www.camerashuttercount.com verwendet. Beide kamen zu dem gleichen Ergebnis (22 430 Auslösungen).
@Aronax: mit Eprom wollte er micht wahrscheinlich nur beeindrucken, da er wußte, daß ich keine Ahnung vom Innenleben einer Kamera habe. Ich kann mir vorstellen, daß er ein Foto gemacht hat und die mit den Shutter Count aus der Exif Datei bekommen hat. Da er mir http://www.camerashuttercount.com empfohlen hat, kann die Diskrepanz in der Shutter-Zahl nicht an einer unterschiedlichen Software liegen. Kann ein Kurzschluss die Shutter-Informationen ändern? (Ich möchte ihm nicht fälschlich vorwerfen, mit unrichtigen Shutter-Zahl Angaben Geld aus mir rauszupressen).
musil1
 
Zunächst ist er beweispflichtig.

Weiterhin sei Dir zu empfehlen solche Verkäufe unter Ausschluss der Gewährleistung zu tätigen (das steht einer Privatperson zu) und die Angaben zur verkauften Sache präzise zu machen.
Also hier beispielsweise: xx.xxx Auslösung laut Softwarename.

Grundsätzlich scheint mir auch kein technisches Problem vorzuliegen, sondern ein rechtliches. Und Rechtsberatung ist in Deutschland durch Gesetz RAen vorbehalten.
 
Zunächst ist er beweispflichtig.
Das stimmt. Er muss allerdings nur beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der festgestellte Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs/Übergabe noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr). Und das zu beweisen dürfte in vielen Fällen schwer fallen.

Deshalb bei Privatkäufen immer jegliche Gewährleistung, Garantie, Rücknahme ausschließen.
 
Das stimmt. Er muss allerdings nur beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der festgestellte Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs/Übergabe noch nicht vorhanden war (Beweislastumkehr). Und das zu beweisen dürfte in vielen Fällen schwer fallen.

Deshalb bei Privatkäufen immer jegliche Gewährleistung, Garantie, Rücknahme ausschließen.

Nein, dies gilt nur bei Verbrauchsgüterkauf und dieser ist nur zwischen einem Gewerblichen Verkäufer und Käufer möglich.
Bei Privatleuten muss der Käufer immer beweisen das der Fehler schon bei Übergabe bestanden hat.

Das darf man bitte nicht verwechseln sonst verwirrt man die Leute nur.

Zur Thematik. Ich würde mir auch ein aktuelles Bild zukommen lassen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, dies gilt nur bei Verbrauchsgüterkauf und dieser ist nur zwischen einem Gewerblichen Verkäufer und Käufer möglich.
Bei Privatleuten muss der Käufer immer beweisen das der Fehler schon bei Übergabe bestanden hat.

Das darf man bitte nicht verwechseln sonst verwirrt man die Leute nur.

Gruß

Ups, hast Recht. Da war ich auf dem Holzweg. Wahrscheinlich auch deshalb ganz sinnvoll, Rechtsberatung Rechtsanwälten zu überlassen. Wieder was dazu gelernt ;)
 
Da bist Du wohl an einen echten Experten geraten. [...] EPROMs sind Speicherbausteine, deren Inhalt vor dem Einsatz mittels eines speziellen Gerätes programmiert wird und danach nur gelesen, also nicht verändert werden kann. Für den hier genannten Einsatzzweck also völlig ausgeschlossen.

Nicht der einzige Experte, wie's scheint. Man ergänze ein E, also EEPROM und schon passt's. Findet sich in so ziemlich jeder irgendwie digitalen Schaltung, etweder direkt im Mikrocontroller oder eben als kleiner Zusatzchip.

Nachtrag: Ohne weiteres kaum auszuschließen, dass sich bei der Aktion (der Kurzschluss) gespeicherte Werte verändert haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass dir doch eine Datei schicken. Mal sehen, was du da für einen Shutter Count ausliest. Steht nicht auch die Seriennummer in den Daten?

Datei schicken lassen hilft ja nun mal gar nichts. Die seriennummer steht zwar drin, aber jeder weiss doch wie leicht exif Daten geändert werden können. Ob shutter count oder SN, völlig egal.
 
Zumindest verhilft die Datei dazu, dass zwei Menschen, die eine Diskussion führen, das selbe sehen. Das kann schon mal nicht schaden.

Man muss doch nicht gleich kriminelle Energie unterstellen. Die meisten Auseinandersetzungen entstehen doch, weil sich irgendjemand irrt.
 
Zumindest verhilft die Datei dazu, dass zwei Menschen, die eine Diskussion führen, das selbe sehen. Das kann schon mal nicht schaden.

Man muss doch nicht gleich kriminelle Energie unterstellen. Die meisten Auseinandersetzungen entstehen doch, weil sich irgendjemand irrt.

Da hast Du selbstverständlich Recht.
 
Du könntest dem vermeintlichen Käufer auch Dein letztes Bild Deiner D300 zukommen lassen; auch da steht Seriennummer der CAM, Shoutercount und Datum drin. Sollte der Käufer eine gebrauchte Platine getauscht haben, hat er vlt. die Seriennummer und Shoutercount gleich mit getauscht :eek::rolleyes:
 
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