Bibatz
Themenersteller
Hallo,
ja schon wieder dasselbe Thema ;-)
Weil einige Angaben die ich hier
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
fand, doch recht stark von der Auslegung abhängig sind, wollte ich mal hören ob hier nicht jemand ist, der den von mir angedachten Weg bereits gegangen ist oder was genaues dazu sagen kann.
Eine Selbstständigkeit kommt für mich derzeit noch nicht Frage, weil die Einkünfte selbst in 5 Jahren noch nicht so hoch sein dürften, das es zur Selbstständigkeit ausreichen dürfte. Dennoch ist abzusehen, das ich mit dem Gegenrechnen der Aufwendungen, sprich Verluste, dennoch bald über die 410 Euro? Grenze im Jahr komme. Ist diese Zahl eigentlich noch korrekt? Sie wurde mir vor einem Jahr auf Anfrage beim FA genannt.
Deshalb möchte ich als Übergang eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden als „Agentur für visuelle Produktion“. Dies wurde schon in einigen Threads hier genannt und weil ich ausschließlich Nutzungsrechte für Agenturen und Verlage anbiete, fand ich es auch sehr passend.
Dazu habe ich noch einige Fragen die ich bislang nicht eindeutig klären konnte. Bevor ich zum FA gehe, möchte ich gut vorbereitet sein, um nicht durch Fehlentscheidungen der Behörde auf den falschen Weg gebracht zu werden.
1.
Wie ich las ist es stark von der Entscheidung des FA abhängig, ob man als Freiberufler akzeptiert, oder dazu verdonnert wird ein Gewerbe anzumelden. Das will ich auf jeden Fall vermeiden. Weil ich keine Produkte oder Dienstleistungen wie ein Fotoatelier anbiete, dürfte dem freiberuflichen Dasein doch eigentlich problemlos stattgegeben werden, oder was meint Ihr?
Oder fällt der Verkauf von Nutzungsrechten schon in die Handelssparte der IHK und ist daher eher gewerblich?
Wenn ja, was ist der Unterschied zum Bildjournalist, der seine Bilder als Freiberufler ebenfalls an Agenturen und Zeitungen verkauft?
2.
Angenommen es wäre so, dann bekäme ich eine USt-IdNr. Darf, kann oder muss ich dann Rechnungen mit Mwst. ausstellen, oder bleibe ich nach wie vor Mwst-befreit und müsste lediglich eine Buchführung der Einnahmen und Ausgaben beim FA einreichen?
3.
Wenn ich in den ersten Jahren nur geringe Gewinne mache, könnte das FA es trotzdem als Liebhaberei abstempeln, oder reicht es denen, wenn sie sehen das die Gewinne (wenn auch in kleinen Schritten) steigen, oder eben kein Verlust eingefahren wird?
Es soll keine Hobbyfinanzierung werden, sondern ich will dies schon mit Gewinnabsichten und mit dem Ziel der Selbstständigkeit auf lange Sicht angehen.
4.
Bekäme ich in dem Fall eine zweite Lohnsteuerkarte und müsste dann 2 Steuerbescheide abgeben (1x Angestellter und 1x Freiberufler) ?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich fand hier hauptsächlich Threads die sich rund um die Anmeldung eines Gewerbes bzw. Selbstständigkeit befasst haben.
Grüße Bibatz
ja schon wieder dasselbe Thema ;-)
Weil einige Angaben die ich hier
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
fand, doch recht stark von der Auslegung abhängig sind, wollte ich mal hören ob hier nicht jemand ist, der den von mir angedachten Weg bereits gegangen ist oder was genaues dazu sagen kann.
Eine Selbstständigkeit kommt für mich derzeit noch nicht Frage, weil die Einkünfte selbst in 5 Jahren noch nicht so hoch sein dürften, das es zur Selbstständigkeit ausreichen dürfte. Dennoch ist abzusehen, das ich mit dem Gegenrechnen der Aufwendungen, sprich Verluste, dennoch bald über die 410 Euro? Grenze im Jahr komme. Ist diese Zahl eigentlich noch korrekt? Sie wurde mir vor einem Jahr auf Anfrage beim FA genannt.
Deshalb möchte ich als Übergang eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden als „Agentur für visuelle Produktion“. Dies wurde schon in einigen Threads hier genannt und weil ich ausschließlich Nutzungsrechte für Agenturen und Verlage anbiete, fand ich es auch sehr passend.
Dazu habe ich noch einige Fragen die ich bislang nicht eindeutig klären konnte. Bevor ich zum FA gehe, möchte ich gut vorbereitet sein, um nicht durch Fehlentscheidungen der Behörde auf den falschen Weg gebracht zu werden.
1.
Wie ich las ist es stark von der Entscheidung des FA abhängig, ob man als Freiberufler akzeptiert, oder dazu verdonnert wird ein Gewerbe anzumelden. Das will ich auf jeden Fall vermeiden. Weil ich keine Produkte oder Dienstleistungen wie ein Fotoatelier anbiete, dürfte dem freiberuflichen Dasein doch eigentlich problemlos stattgegeben werden, oder was meint Ihr?
Oder fällt der Verkauf von Nutzungsrechten schon in die Handelssparte der IHK und ist daher eher gewerblich?
Wenn ja, was ist der Unterschied zum Bildjournalist, der seine Bilder als Freiberufler ebenfalls an Agenturen und Zeitungen verkauft?
2.
Angenommen es wäre so, dann bekäme ich eine USt-IdNr. Darf, kann oder muss ich dann Rechnungen mit Mwst. ausstellen, oder bleibe ich nach wie vor Mwst-befreit und müsste lediglich eine Buchführung der Einnahmen und Ausgaben beim FA einreichen?
3.
Wenn ich in den ersten Jahren nur geringe Gewinne mache, könnte das FA es trotzdem als Liebhaberei abstempeln, oder reicht es denen, wenn sie sehen das die Gewinne (wenn auch in kleinen Schritten) steigen, oder eben kein Verlust eingefahren wird?
Es soll keine Hobbyfinanzierung werden, sondern ich will dies schon mit Gewinnabsichten und mit dem Ziel der Selbstständigkeit auf lange Sicht angehen.
4.
Bekäme ich in dem Fall eine zweite Lohnsteuerkarte und müsste dann 2 Steuerbescheide abgeben (1x Angestellter und 1x Freiberufler) ?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich fand hier hauptsächlich Threads die sich rund um die Anmeldung eines Gewerbes bzw. Selbstständigkeit befasst haben.
Grüße Bibatz