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Fotografie als freiberufliche Nebentätigkeit

Bibatz

Themenersteller
Hallo,
ja schon wieder dasselbe Thema ;-)

Weil einige Angaben die ich hier
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
fand, doch recht stark von der Auslegung abhängig sind, wollte ich mal hören ob hier nicht jemand ist, der den von mir angedachten Weg bereits gegangen ist oder was genaues dazu sagen kann.

Eine Selbstständigkeit kommt für mich derzeit noch nicht Frage, weil die Einkünfte selbst in 5 Jahren noch nicht so hoch sein dürften, das es zur Selbstständigkeit ausreichen dürfte. Dennoch ist abzusehen, das ich mit dem Gegenrechnen der Aufwendungen, sprich Verluste, dennoch bald über die 410 Euro? Grenze im Jahr komme. Ist diese Zahl eigentlich noch korrekt? Sie wurde mir vor einem Jahr auf Anfrage beim FA genannt.
Deshalb möchte ich als Übergang eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden als „Agentur für visuelle Produktion“. Dies wurde schon in einigen Threads hier genannt und weil ich ausschließlich Nutzungsrechte für Agenturen und Verlage anbiete, fand ich es auch sehr passend.
Dazu habe ich noch einige Fragen die ich bislang nicht eindeutig klären konnte. Bevor ich zum FA gehe, möchte ich gut vorbereitet sein, um nicht durch Fehlentscheidungen der Behörde auf den falschen Weg gebracht zu werden.
1.
Wie ich las ist es stark von der Entscheidung des FA abhängig, ob man als Freiberufler akzeptiert, oder dazu verdonnert wird ein Gewerbe anzumelden. Das will ich auf jeden Fall vermeiden. Weil ich keine Produkte oder Dienstleistungen wie ein Fotoatelier anbiete, dürfte dem freiberuflichen Dasein doch eigentlich problemlos stattgegeben werden, oder was meint Ihr?
Oder fällt der Verkauf von Nutzungsrechten schon in die Handelssparte der IHK und ist daher eher gewerblich?
Wenn ja, was ist der Unterschied zum Bildjournalist, der seine Bilder als Freiberufler ebenfalls an Agenturen und Zeitungen verkauft?
2.
Angenommen es wäre so, dann bekäme ich eine USt-IdNr. Darf, kann oder muss ich dann Rechnungen mit Mwst. ausstellen, oder bleibe ich nach wie vor Mwst-befreit und müsste lediglich eine Buchführung der Einnahmen und Ausgaben beim FA einreichen?
3.
Wenn ich in den ersten Jahren nur geringe Gewinne mache, könnte das FA es trotzdem als Liebhaberei abstempeln, oder reicht es denen, wenn sie sehen das die Gewinne (wenn auch in kleinen Schritten) steigen, oder eben kein Verlust eingefahren wird?
Es soll keine Hobbyfinanzierung werden, sondern ich will dies schon mit Gewinnabsichten und mit dem Ziel der Selbstständigkeit auf lange Sicht angehen.
4.
Bekäme ich in dem Fall eine zweite Lohnsteuerkarte und müsste dann 2 Steuerbescheide abgeben (1x Angestellter und 1x Freiberufler) ?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich fand hier hauptsächlich Threads die sich rund um die Anmeldung eines Gewerbes bzw. Selbstständigkeit befasst haben.

Grüße Bibatz
 
410€ im jahr?
deswegen machst du dir son streß?

freiberufliche tätigkeit ist übrigens selbständige tätigkeit

allgmein anerkannter tip: geh zum steuerberater. die erstberatung ist meist kostenlos. also trau dich ruhig

eins kann ich aber mit sicherheit sagen: in der größenordnung mußt du dir über die umsatzsteuer erstmal keine gedanken machen. davon kannst du dich befreien lassen. ganz einfach. aber genaues sagt dir der steuerberater.. ehrlich
 
Die 410 habe ich quasi schon jetzt im April überschritten, daher mache ich mir so meine Gedanken nicht irgendwann den Steuerprüfer an der Tür begrüßen zu dürfen :-)

Freiberuflichkeit ist natürlich selbstständig, aber ist der Freiberufler auch als Nebentätigkeit machbar? Mit Selbstständig machen meinte ich eher den eigentlichen Job als Angestellter irgendwann dadurch abzulösen, als vollkommene Freiheit sozusagen ;-)
Der Steuerberater kommt auch noch an die Reihe, nur wollte ich im Vorfeld schon mal die gröbsten Unklarheiten beseitigen.

Stimmt, die Grenze ab dem man nicht mehr um die Umsatzsteuer herum kommt werde ich die nächsten Jahre sicher nicht erreichen, trotzdem brauche ich doch eine identnummer oder nicht? und ich muss sicher auch Buch führen. Geht dies denn ohne sich freiberuflich oder gewerblich anzumelden, indem ich Gewinne und Verluste einfach als Nebeneinkünfte beim normalen Steuerbescheid angegebe?

Gruß Bibatz
 
du bekommst ne steuernummer wenn du dich beim finanzamt meldest.. mehr nicht. das hat nichts mit umsatzsteuer zu tun. buch (doppelte buchfürhung) mußt du als freiberufler nie führen . nur ne einnahme-überschussrechnung. egal wieviel du verdeinst.

wie hoch die grenze des zuverdienstes ist weiß ich nicht. aber ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es nur 410 sein sollen. das wäre ein witz.

wenn die beträge gering sind würde ich alles andere versuchen bevor ich mich als freiberufler oder gewerbetreibender anmelde. als nebentätigkeit kannst du das auch als freiberufler anmelden, nehm ich an. aber steuerberater weiß mehr.

der kann dir auch sagen was du alles als verlust anrechnen kannst.. etc.pp. das finde ich immer wieder irgendwie lustig was da alles geht..... da steigt man als normalmensch garnich hinter. aber steuerberater wollen ja auch von irgendwas leben...... und da es soviele davon gibt hast du die freie wahl... ;)
 
Die 410 habe ich quasi schon jetzt im April überschritten, daher mache ich mir so meine Gedanken nicht irgendwann den Steuerprüfer an der Tür begrüßen zu dürfen :-)

Freiberuflichkeit ist natürlich selbstständig, aber ist der Freiberufler auch als Nebentätigkeit machbar? Mit Selbstständig machen meinte ich eher den eigentlichen Job als Angestellter irgendwann dadurch abzulösen, als vollkommene Freiheit sozusagen ;-)
Der Steuerberater kommt auch noch an die Reihe, nur wollte ich im Vorfeld schon mal die gröbsten Unklarheiten beseitigen.

Stimmt, die Grenze ab dem man nicht mehr um die Umsatzsteuer herum kommt werde ich die nächsten Jahre sicher nicht erreichen, trotzdem brauche ich doch eine identnummer oder nicht? und ich muss sicher auch Buch führen. Geht dies denn ohne sich freiberuflich oder gewerblich anzumelden, indem ich Gewinne und Verluste einfach als Nebeneinkünfte beim normalen Steuerbescheid angegebe?

Gruß Bibatz


Also ich hab ein gewerbe angemeldet, weil mich freiberuflich einschränken würde, im Augeblick geht es bei mir nurnaoch um die Umsatzsteuernummer.

Entweder oder, und nicht so einen Kopf machen.

Gruss
Boris
 
Also ich hab ein gewerbe angemeldet, weil mich freiberuflich einschränken würde

zu dem entschluß bin ich auch gekommen. ich mache lieber was ich will ohne mir gedanken zu machen ob es künstlerisch oder handwerklich oder sonstwas ist. auf die gewerbesteuer und sonstige abweichungen zum freiberufler ist erstmal gepfiffen... da nimmt sich das nicht viel am anfang. könnte für einen einsteiger ja auch ne wichtige info sein. ich hab mir ewig den kopf zerbrochen was ich nehme.
 
Wenn Du Bilder (Nutzungsrechte) an Werbeagenturen und Verlage verkaufen willst, dann werden die wohl verlangen, dass sie von Dir eine ordentliche Rechnung mit Steuernummer, ausgewiesener Umsatzsteuer, etc. bekommen.
Du solltest dann mit Deinem Finanzamt klären, ob Du 19% berechnen musst oder 7% ausweisen kannst (wir z.B. als Bilderanbieter verkaufen unsere Nutzungsrechte - nach Verhandlungen mit der Oberfinanzdirektion - mit 7 % USt.).

Andreas
 
Hi,

Threads wie diese gab es wirklich schon viele, und bei allen ist es auf das gleiche hinausgelaufen: jeder weiß irgendwie etwas und keiner alles bzw. man kann hinterher nicht erkennen, welche Information stimmt und was nur vom falsch verstandenen Hörensagen kommt.

Deshalb: fragen Sie den versierten Steuerberater!

Im übrigen ist eine Umsatzsteuerbefreiung einerseits angenehm, weil man keine UST-Erklärung machen muss. Andererseits, gerade wenn noch Hardwarekäufe anstehen, sehr ungünstig. Deshalb würde ich darüber genau nachdenken.

Wer Gewinne macht, wird von den Finanzämtern selbstverständlich freudig im Kreis der Steuerzahler aufgenommen, auch als Freiberufler oder Gewerbetreibender. Aber auch Verluste in den ersten 1-3 Jahren, je nachdem wie die Einnahmenseite aussieht, sind kein Problem.

Für mich klingt der Handel mit Nutzungsrechten mehr nach Gewerbe; aber wie gesagt, das ist Sache eines Steuerberaters. Es kann auch gemischt sein. Ich mache einige Dienstleistungen als Freiberuflicher, andere als Gewerbetreibender. Ein freiberuflicher Fotojournalist handelt nicht mit Nutzungsrechte, sondern verkauft die Nutzungsrechte der eigenen Bilder. DAs ist ein Unterschied.

In jedem Fall: Glückauf und trau Dich. Ich liebe es, selbständig zu sein und möchte nie wieder lohnabhängig arbeiten müssen.

VG
Christian
 
zu dem entschluß bin ich auch gekommen. ich mache lieber was ich will ohne mir gedanken zu machen ob es künstlerisch oder handwerklich oder sonstwas ist. auf die gewerbesteuer und sonstige abweichungen zum freiberufler ist erstmal gepfiffen... da nimmt sich das nicht viel am anfang. könnte für einen einsteiger ja auch ne wichtige info sein. ich hab mir ewig den kopf zerbrochen was ich nehme.

Vor allem kann man am Anfang ja auch ein Kleingewerbe / nebengewerbe anmelden, und wenn ich das richtig weis, ist das bis 4000€ erstmal mit der normalen vereinfachten Kostenrechnung dann getan.

Entweder man will kommerzielle Aufträge annehmen, oder man werkelt beim Hobby einfach weiter, stellt seine Bilder bei Bildagenturen ein, und gibt die Erlöse dann bei der Steuererklärung an, oder man macht das gleich richtig.

Wegen 500€ im Jahr - nee danke, sowas nimmt man als Tagesgage.

Gruss
Boris
 
Wenn Du Bilder (Nutzungsrechte) an Werbeagenturen und Verlage verkaufen willst, dann werden die wohl verlangen, dass sie von Dir eine ordentliche Rechnung mit Steuernummer, ausgewiesener Umsatzsteuer, etc. bekommen.

wenn die ne ordentliche buchhaltung haben werden die auch eine ordentliche rechnung nehmen wo keine umsatzsteuer ausgewiesen ist, weil manche leute keine ausweisen dürfen solange sie unter die kleinunternehmerregel fallen.
 
Ich hab den Thread nur überflogen, aber mindestens die Hälfte von dem, was ich gelesen habe, war wahlweise falsch, nur halb richtig, oder in einem völlig falschen Zusammenhang dargestellt.

===> Steuerberater, Steuerberater, Steuerberater.
 
ich glaube am ende ist die verwirrung größer, und der fragenkatalog länger als am anfang des threads........
 
also zu 2. kann ich schonmal sagen: als freiberufler ohne gewerbe darf man keine rechnungen mit mwst ausstellen.

aber ich hab mir auch alles was man dazu wissen muss vom steuerberater erzählen lassen. das thema kann sehr schnell sehr kompliziert werden, darum am besten danach fragen was man am besten machen soll und was man dann machen kann und darf.
 
also zu 2. kann ich schonmal sagen: als freiberufler ohne gewerbe darf man keine rechnungen mit mwst ausstellen.

falsch falsch.........

erstens,... freiberufler kann man ohne gewerbe sein....
zweitens.. natürlich können sie mwst ausweisen....

müssen aber beide nicht immer...

etc...etc...etc.....

geh einfach zum steuerberater bitte....
 
Richtig - solche steuerlichen Detailfragen sind kein Thema für solch ein Foto-Forum, wo jeder auch nur den klenen Detailbereich kennen kann, mit dem er selbst speziell zu tun hat, aber sich keiner wirklich auskennt.
Dafür gibt es eben (vielleicht sogar manche gute) Steuerberater und das Finanzamt. :D

Andreas
 
also zu 2. kann ich schonmal sagen: als freiberufler ohne gewerbe darf man keine rechnungen mit mwst ausstellen.

Wow, jetzt muss ich mich echt mal zurückhalten, um nur zu sagen: DAS ist wirklich absoluter Blödsinn. :rolleyes:

(Ich weiss das GANZ sicher, weil ich Freiberufler bin und auf meinen Rechnungen seit 2005 *immer* eine MwSt ausgewiesen ist. Vorher nicht nach §19 Abs.2 HGB... :rolleyes: )

aber ich hab mir auch alles was man dazu wissen muss vom steuerberater erzählen lassen. das thema kann sehr schnell sehr kompliziert werden, darum am besten danach fragen was man am besten machen soll und was man dann machen kann und darf.

Schon besser: frage einen Steuerberater.

Bitte. Oh Gott.
 
zu dem entschluß bin ich auch gekommen. ich mache lieber was ich will ohne mir gedanken zu machen ob es künstlerisch oder handwerklich oder sonstwas ist. auf die gewerbesteuer und sonstige abweichungen zum freiberufler ist erstmal gepfiffen... da nimmt sich das nicht viel am anfang. könnte für einen einsteiger ja auch ne wichtige info sein. ich hab mir ewig den kopf zerbrochen was ich nehme.

Ist auch ein Aspekt sich für die Zukunft nicht selbst einzuschränken….


Wenn Du Bilder (Nutzungsrechte) an Werbeagenturen und Verlage verkaufen willst, dann werden die wohl verlangen, dass sie von Dir eine ordentliche Rechnung mit Steuernummer, ausgewiesener Umsatzsteuer, etc. bekommen.
Du solltest dann mit Deinem Finanzamt klären, ob Du 19% berechnen musst oder 7% ausweisen kannst (wir z.B. als Bilderanbieter verkaufen unsere Nutzungsrechte - nach Verhandlungen mit der Oberfinanzdirektion - mit 7 % USt.).

Andreas

Ich verkaufe seit 2 Jahren Nutzungsrechte und bislang hatte damit keine Agentur und kein Verlag ein Problem. Auch nach der Identnummer hatte noch niemand gefragt.
Der Zusatz „Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer. Der Rechnungssteller ist nicht mehrwertsteuerpflichtig“ wurde nur von einem Verlag bislang gefordert, das stelle ich jetzt unter jede Rechnung.


ich glaube am ende ist die verwirrung größer, und der fragenkatalog länger als am anfang des threads........

Dann hab ich wenigstens genug Stoff um damit den Steuerberater zu nerven ;-)
Bzw. wird’s eher seine Freude sein sofern er keine kostenlose Erstberatung bietet.


JA ok ok , hauptsache gerate ich auch an einen kompetenten Steuerberater.
Trotzdem Danke, einiges konnte ich den Antworten dennoch entnehmen.
 
Ich verkaufe seit 2 Jahren Nutzungsrechte und bislang hatte damit keine Agentur und kein Verlag ein Problem. Auch nach der Identnummer hatte noch niemand gefragt.
Der Zusatz „Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer. Der Rechnungssteller ist nicht mehrwertsteuerpflichtig“ wurde nur von einem Verlag bislang gefordert, das stelle ich jetzt unter jede Rechnung.

Hier gehts schonwieder los. Grundsätzlich muss diesen Hinweis (und zwar im Wortlaut inkl. Paragraph) jede Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten.

Worst Case: das Finanzamt nimmt eine Bruttorechnung ohne ausgewiesene MwSt an, und zieht 19% ein (früher 16).

Kompetenz beim Steuerberater natürlich prüfen. Man muss sich schon jemanden suchen, der sich wenigstens grob im eigenen Tätigkeitsgebiet auskennt, sonst hat man nichts davon. Aber eigentlich merkt man, ob so jemand nur Lehrer betreut, oder auch "Freie Wirtschaft" kann. Idealerweise vertritt er schon andere Fotografen. Die Gelben Seiten dürften dein Freund sein ;)

Auch nach der Identnummer hatte noch niemand gefragt.

Die braucht auch keiner, ne Steuernummer würde reichen. Wenn keine USt draufsteht, ist die Steuernummer auch relativ egal (wenns auch ein Formfehler ist, aber naja).
 
Zuletzt bearbeitet:
... total veraltet sind ;) Fotograf ist kein geschützter Begriff mehr, Gesellen- oder gar Meisterzwang gibt es nicht mehr und so weiter.
1. Wie ich las ist es stark von der Entscheidung des FA abhängig, ob man als Freiberufler akzeptiert, oder dazu verdonnert wird ein Gewerbe anzumelden. Das will ich auf jeden Fall vermeiden. Weil ich keine Produkte oder Dienstleistungen wie ein Fotoatelier anbiete, dürfte dem freiberuflichen Dasein doch eigentlich problemlos stattgegeben werden, oder was meint Ihr?
Oder fällt der Verkauf von Nutzungsrechten schon in die Handelssparte der IHK und ist daher eher gewerblich?
Tja. Schwierige Sache. Sobald du z.B. eine Hochzeit machst oder eine Portraitsitzung wirst du vermutlich Handwerker sein. Das mittelalterliche Zunftdenken ist leider Gottes bei unseren Verbänden noch sehr verbreitet und man steht als jemand, der Geld verdient, praktisch sofort unter Verdacht ein Gewerbetreibender zu sein mit entsprechenden Konsequenzen.
Wenn dein Hauptjob bereits Freiberufler ist, dann ist es etwas einfacher (deshalb haben Journalisten damit normalerweise keine Probleme).

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, melde ein Gewerbe an. Gewerbesteuer zahlt du eh erst mal nicht (da musst du schon ordentliche Gewinne machen) und die Beiträge für HWK und Berufsgenossenschaft sind ein saurer Apfel, in den man leider beißen muss. HWK stellt dich ein Jahr beitragsfrei. BG ist lustig: Dir als Fotograf wird Umgang mit Chemikalien unterstellt und daher landest du in einer höheren Gefahrenklasse... manchmal ist es echt nervig hier selbständig zu sein...
2. Angenommen es wäre so, dann bekäme ich eine USt-IdNr. Darf, kann oder muss ich dann Rechnungen mit Mwst. ausstellen, oder bleibe ich nach wie vor Mwst-befreit und müsste lediglich eine Buchführung der Einnahmen und Ausgaben beim FA einreichen?
Das kommt auf deine Umsätze an. Es gibt eine Grenze (weiß nicht genau, ich glaube die liegen bei 7500 EUR im Jahr oder ähnlich) bis zu der deine Rechnungen die Ust nicht ausweisen müssen. Dann bist du Kleingewerbetreibender.
3. Wenn ich in den ersten Jahren nur geringe Gewinne mache, könnte das FA es trotzdem als Liebhaberei abstempeln, oder reicht es denen, wenn sie sehen das die Gewinne (wenn auch in kleinen Schritten) steigen, oder eben kein Verlust eingefahren wird?
Du kannst problemlos die ersten zwei Jahre ungefähr Verluste machen. Wichig ist die erkennbare Absicht, dass du mal aus der Verlustzone raus möchtest. Also _Umsätze_ haben. Dass du vorerst keinen Gewinn machst kann man dir schlecht als Liebhaberei verkaufen. Wichtig ist nur, dass du die Umsätze beim Finanzamt meldest.
Wie lange und in welchem Verhältnis Umsatz zu Kosten stehen muss - da berät dich besser ein Steuerberater, weil das im Zweifelsfall richtig viel Ärger geben könnte.
4. Bekäme ich in dem Fall eine zweite Lohnsteuerkarte und müsste dann 2 Steuerbescheide abgeben (1x Angestellter und 1x Freiberufler) ?
Nein und ja. Du bekommst keine zweite Karte. Aber du musst eine Steuererklärung für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit einreichen.

Generell gebe ich dir den Tip geh zu einem Steuerberater für eine Existenzgründungsberatung. Das Geld, dass du dafür bezahlen musst, lohnt sich auf lange Sicht. Denn man kann viele kleine Fehler machen, die sich hinterher rächen.
 
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