Illuminizer
Themenersteller
Hallihallo zusammen,
Ich habe eine Frage und die gute Hoffnung, dass es einige Fotografen im Forum gibt, die schon in der gleichen Situation wie gewesen sind.
Ausgangslage:
Ich bin ambitionierter Hobby-Fotograf, nicht ganz festgelegt auf ein spezielles Genre, aber gern Tier & Natur, Landschaft, Events… Bisher habe ich noch nie Auftragsarbeiten gegen Bezahlung angenommen, sondern immer z.b. im Rahmen von Familienfeiern fotografiert und die Bilder kostenlos zur Verfügung gestellt. Nun kommt es jedoch vor, dass meine Bilder in den Umlauf geraten und sich auch Fremde für Bilder von mir interessieren. Beispiel: Meine Schwester heiratete vor kurzen und zeigte die Bilder ihres Brautstraußes ihrer Floristin. Diese fragte daraufhin, ob ich für deren Werbung (Flyer, Internet, Markt-Plakate etc) Bilder machen könnte (natürlich gegen Bezahlung).
Hier stellt sich für mich nun eine wichtige Frage zum Thema Gewerbeanmeldung: Natürlich darf ich solche Aufträge nicht am Fiskus vorbei durchführen. Hauptberuflich bin ich jedoch Angestellter in einem Unternehmen. Meine Fragen sind daher:
Ich hoffe, mein Anliegen ist einigermaßen verständlich.
Danke für jeden konstruktiven Beitrag!!
Ich habe eine Frage und die gute Hoffnung, dass es einige Fotografen im Forum gibt, die schon in der gleichen Situation wie gewesen sind.
Ausgangslage:
Ich bin ambitionierter Hobby-Fotograf, nicht ganz festgelegt auf ein spezielles Genre, aber gern Tier & Natur, Landschaft, Events… Bisher habe ich noch nie Auftragsarbeiten gegen Bezahlung angenommen, sondern immer z.b. im Rahmen von Familienfeiern fotografiert und die Bilder kostenlos zur Verfügung gestellt. Nun kommt es jedoch vor, dass meine Bilder in den Umlauf geraten und sich auch Fremde für Bilder von mir interessieren. Beispiel: Meine Schwester heiratete vor kurzen und zeigte die Bilder ihres Brautstraußes ihrer Floristin. Diese fragte daraufhin, ob ich für deren Werbung (Flyer, Internet, Markt-Plakate etc) Bilder machen könnte (natürlich gegen Bezahlung).
Hier stellt sich für mich nun eine wichtige Frage zum Thema Gewerbeanmeldung: Natürlich darf ich solche Aufträge nicht am Fiskus vorbei durchführen. Hauptberuflich bin ich jedoch Angestellter in einem Unternehmen. Meine Fragen sind daher:
- Wenn du Fotografie als nebenberuflich angefangen hast, wie bist du an das Thema herangegangen?
- Wann und in welcher Form hast du dann ein Gewerbe angemeldet?
- Kann man dies nebenberuflich sozusagen als freischaffender Künstler tun und somit steuerlich einfach halten?
Ich hoffe, mein Anliegen ist einigermaßen verständlich.
Danke für jeden konstruktiven Beitrag!!